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Archiv "Bioethik: Kompromiss ohne große Hürden" (02.12.2005)

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P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005 AA3303

es, dass Krankenhausbetriebe inner- halb von vier Jahren Produktivität im klinischen Dienst um mehr als 60 Pro- zent steigern können, wie das Beispiel von Vivantes in Berlin belegt. Die Ver- besserungen seien erzielt worden, ohne eine einzige betriebsbedingte Kündi- gung auszusprechen.

Sämtliche Kapazitäten, die Infra- strukturen sowie die Abteilungsgliede- rungen, die Aufbau- und Ablauforgani- sation müssten auf den Prüfstand. Es müsse ausschließlich funktional gedacht und gehandelt werden. Stations- und Funktionsbereiche müssten besser ver- knüpft werden. Dies sei aber noch in fast allen Krankenhäusern ein Problem. Kli- nische Behandlungspfade seien ein idea- les Instrument, um medizinische Kern- prozesse zu strukturieren und aktiv zu steuern. Diese seien geeignet, das Ter- min- und Ablaufmanagement zu opti- mieren. Dadurch ließe sich die Ver- weildauer weiter verkürzen und der Ta- gesablauf und der Produktionsprozess in den Funktionsbereichen stabilisieren.

Clinical Pathways müssten für defi- nierte Indikationen festlegen, wie häu- fig und zu welchem Zeitpunkt eine Un- tersuchung in der Klinik stattfinden soll. Dies bedinge eine Standardi- sierung des Leistungsumfangs bei be- stimmten Indikationen. Überflüssige Untersuchungen müssten entfallen. Pa- tienten und Funktionsbereiche könnten dadurch entlastet werden.

Wichels räumte mit einer Klischee- vorstellung auf, wonach große, kom- plexe Einheiten und Großkranken- häuser besser und schlagkräftiger als kleinere Klinkbetriebe seien. Die Zu- kunft gehöre kleinen, hoch spezialisier- ten Häusern mit bis zu 150 Betten mit höchstens drei Fachrichtungen, Kran- kenhäusern mit 200 bis 400 Betten, die ein allgemeine und breite Versorgung anbieten, und größeren Häusern mit 500 bis 700 Betten mit einem breiten und sehr differenzierten Leistungsspektrum.

In der Schwerpunkt- und Maximalver- sorgung liege die optimale Betriebs- größe bei etwa 700 Betten. Bei sinkender Liegedauer und verbesserten Abläufen könnten diese Häuser zwischen 30 000 und 40 000 Patienten je Jahr versorgen.

Noch in den 90er-Jahren waren dazu Kapazitäten von 1 000 und mehr Betten erforderlich. Dr. rer. pol. Harald Clade

D

ie Bioethiker der SPD-Fraktion sind mit dem Koalitionsvertrag zu- frieden, die der Union auch. Mit ei- nem gelben Koalitionspartner hätte man mehr Schwierigkeiten gehabt, einen Kompromiss zu bioethischen Fragen zu finden, heißt es bei der CDU/CSU. Die rot-schwarzen Koalitionäre waren sich während der Verhandlungen indes einig, den „wissenschaftlichen Fortschritt und ethische Prinzipien in Einklang zu brin- gen“. Im Einzelnen:

Stammzellforschung

Vom Tisch ist vorerst eine mögliche No- vellierung des Stammzellgesetzes. Dies hatten vor allem die FDP sowie die SPD- Politiker Gerhard Schröder, Franz Mün- tefering,Wolfgang Clement und Edelgard Bulmahn gefordert – alle vier sind jedoch nicht mehr in ihren bisherigen Ämtern tätig. Die neue Bundesforschungsmini- sterin Annette Schavan (CDU) kündigte hingegen an, den Embryonenschutz nicht zugunsten der Forschung aufwei- chen zu wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es jetzt: „Zur Entwicklung des Po- tenzials der regenerativen Medizin bei gleichzeitiger Beachtung ethischer Gren- zen werden wir der Förderung adulter Stammzellforschung weiterhin eine be- sondere Bedeutung beimessen.“

Gentestgesetz

Angekündigt hatte die rot-grüne Bun- desregierung eine gesetzliche Regelung gendiagnostischer Untersuchungen be- reits vor fast vier Jahren. In der näch- sten Legislaturperiode sollen Gentests nun tatsächlich gesetzlich geregelt wer- den, um die „Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“.

Gleichzeitig will man mit dem Gesetz die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleisten.

Spätabtreibungen

Annehmen will sich die große Koalition auch des Problems der Abtreibung von bereits lebensfähigen Kindern nach Pränataldiagnostik. Sie folgt damit dem Auftrag des Bundesverfassungsge- richts, das dem Gesetzgeber in seinem Urteil von 1992 eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht der Gesetze zum Schwangerschaftsab- bruch auferlegt hatte. „Wir werden die- ser Verpflichtung in der 16. Legislatur- periode nachkommen und prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann“, schreiben die Koalitionäre.

Patientenverfügungen

Eine gesetzliche Regelung streben Uni- on und SPD hinsichtlich der Absiche- rung von Patientenverfügungen an.

Man wolle die Diskussion über Patien- tenverfügungen fortführen und abschlie- ßen, heißt es im Koalitionsvertrag. „In- sofern gehen wir davon aus, dass die Regierung nicht einen Gesetzentwurf vorlegen will, sondern dass Entwürfe aus der Mitte des Parlaments kommen sollen“, sagt der Bioethik-Experte der CDU, Hubert Hüppe. „Dabei werden wir darauf achten, dass die Tür zur akti- ven Sterbehilfe geschlossen bleibt.“

Hospizarbeit und Palliativmedizin Ausdrücklich will die große Koalition Hospizarbeit und Palliativmedizin stär- ken. Auch die Versorgung mit stark wirksamen Schmerzmitteln, die bislang nach dem Tod von Patienten vernichtet werden mussten, soll in den Hospizen und Heimen verbessert werden.

Ob in dieser Legislaturperiode wieder eine Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ eingesetzt werden wird, ist noch nicht entschieden.

Denkbar wäre auch die Etablierung eines neuen festen Gremiums, das sich aus Bioethik-Experten des gegenwärtig par- allel bestehenden Nationalen Ethikrates sowie Parlamentariern zusammensetzen könnte. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

Bioethik

Kompromiss ohne große Hürden

Die Präferenz bleibt bei der

adulten Stammzellforschung.

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