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Archiv "Pflegebedürftigkeit: Berliner Lösungsansatz" (25.06.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

möglich. Man müsse auch Brem- sen einbauen bei der Gewährung öffentlicher Förderungsmittel, und notwendig sei auch eine brei- te öffentliche Diskussion, die dann zu einem gesellschaftlichen Konsens führen müsse.

Diese Forderungen der Arbeits- gruppe Forschung und Technolo- gie der SPD-Bundestagsfraktion reichen zum Teil bereits in die heutige medizinische Forschung oder sogar ärztliche Praxis hinein.

So wird zum Beispiel verlangt, ei- ne künstliche Geschlechtswahl bei Kindern wegen der demogra- phischen Risiken und der damit verbundenen Diskriminierung zu unterlassen; daraus folge, daß der untersuchende Arzt das Ge- schlecht des erwarteten Kindes nicht bekanntgeben sollte, falls nicht eine Indikation dafür vor- liegt. Die In-vitro-Fertilisation wird für zulässig gehalten, wenn ein Ehepaar auf andere Weise seinen Kinderwunsch nicht erfüllen kann.

Dabei dürften jedoch keine über- schüssigen Embryonen produ- ziert werden. Grundsätzlich zu un- terbinden sei die Produktion von menschlichen Embryonen für

„verbrauchende Experimente".

Ebenfalls will der Arbeitskreis die Vermarktung von Samen oder Ei- ern sowie von sogenannten Leih- müttern unterbinden lassen.

Der Arbeitskreis schlägt weiter vor, entsprechend einer Empfeh- lung des Europarates aus dem Jahre 1982 das Recht des Men- schen auf Unantastbarkeit seines Erbgutes grundsätzlich zu veran- kern. Die Herstellung von Hybri- den zwischen Mensch und Tier soll verboten werden, ebenso das Überschreiten der Artgrenzen bei höheren Lebewesen. Genetische Testverfahren, durch die eine mögliche erbliche Veranlagung für ein erhöhtes Krankheitsrisiko an bestimmten Arbeitsplätzen festgestellt werden soll, müßten verboten werden. Schließlich ver- langt der Arbeitskreis, daß zellbio- logische oder genetische Daten einzelner Bürger in den Daten- schutz einbezogen werden. gb

Pflegebedürftigkeit:

Berliner Lösungsansatz

Der Berliner Gesundheitssenator Ulf Fink (CDU) lehnt eine neuarti- ge umfassende obligatorische Pflegeversicherung ebenso wie die Einbeziehung des Altenpfle- gerisikos in die gesetzliche Kran- kenversicherung ab, weil diese Lösungsansätze einen Sog zur

„Einheitsversicherung" in sich bergen und zudem die Solidarge- meinschaft kostenmäßig weit überfordern würden. Statt dessen sollten die gegebenen gesetzli- chen Möglichkeiten zur Verstär- kung der ambulanten Pflege, ins- besondere älterer Menschen, aus- geschöpft und ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Maß- nahmen im Zuge des zu novellie- renden Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes (KHG) gesetzlich wie auf vertraglicher Basis rea- lisiert werden. „Finanzierungslö- sungen" allein reichten dazu in- des nicht aus, kommentierte Se- nator Fink anläßlich einer Vor- tragsveranstaltung der Gesell- schaft für Versicherungswissen- schaft und -gestaltung im Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln am 23. Mai 1984.

Berlin hat einen gangbaren Weg gewiesen, wie die finanzielle Be- vorzugung des stationären gegen- über dem ambulanten Sektor ab- gebaut werden kann, gleichzeitig die ambulanten Pflegedienste durch eine konsequente Aus- schöpfung der Möglichkeiten nach § 185 RVO finanziell und per- sonell besser abgesichert werden können. Berlin hat als „Kernange- bot" der seit 1981 von zwei auf in- zwischen 50 erweiterten Sozial- stationen (allesamt in freigemein- nütziger Trägerschaft) mit fach- lich qualifizierter Pflege und in ständiger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt so weit ausgebaut, daß heute mehr als 6000 Patienten von rund 1500 Krankenpflegekräften versorgt und die Kosten von den Kranken- kassen nach Maßgabe des § 185

RVO übernommen werden. Die Klientel der Sozialstationen ist zahlenmäßig annähernd so groß wie die Zahl der Patienten, die zur Zeit in Einrichtungen für chro- nisch Kranke untergebracht sind.

In der Hauspflege (Altenpflege) werden in Berlin mehr als 13 500 überwiegend alte Menschen be- treut und versorgt (Aufwand: 2,1 Millionen Pflegestunden im Jahr 1982). Mehr als 4500 Hauspflege- rinnen/Altenpflegerinnen sind im Einsatz. Der kommunale Sozialhil- feträger hat im vergangenen Jahr dafür 32 Millionen DM aufge- wandt; weitere 6,8 Millionen DM wurden von den Betreuten selbst bezahlt. Weitere Berliner Ambu- lant-Pflegeeinrichtungen: Ambu- lanter und stationärer Mahlzeiten- dienst (mehr als 8000 ältere Berli- ner werden dadurch versorgt); eh- renamtliche Hilfen sowie ein be- sonders auf pflegebedürftige und alte Menschen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot, deren Kosten die gesetzlichen Kranken- kassen meist auf vertraglicher Ba- sis übernehmen.

In jenen Fällen, in denen ein sta- tionärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt wird, zahlen die Krankenkassen auf- grund eines Rahmenvertrages und einer Gebührenvereinbarung zur Zeit einen pauschalen Tages- pflegesatz in Höhe von 33 DM ge- zahlt. Darüber hinaus werden die Kosten neben der häuslichen Krankenpflege für die erforderlich werdende Haushaltshilfe bis zu 16 DM pro Pflegetag von den Kassen übernommen. Die Hauspflege wird individuell nach Stunden festgelegt und berechnet. Der Stundensatz liegt zur Zeit bei 18,04 DM. Unabhängig von Ein- kommen und Vermögen wird ein monatlicher finanzieller Zuschuß gewährt, damit zusätzliche statio- näre Aufwendungen abgewendet werden und ein Zuschuß zum Le- bensunterhalt gezahlt werden kann. Aus Mitteln des Berliner Se- nats erhalten die Sozialstationen einen Zuschuß von 6,2 Millionen DM (1984). HC 1992 (24) Heft 25/26 vom 25. Juni 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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