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Archiv "Wahltag im Kölner Maternushaus" (16.03.1989)

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❑ Die Freiberuflichkeit des Arztes und die Sicherung seiner wirt- schaftlichen Grundlagen haben für Dr. Ulrich Oesingmann, den neuen Ersten Vorsitzenden der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, oberste Priorität. Unter diesem Leitgedan- ken will sich der 48jährige Dortmun- der Allgemeinarzt konsequent dafür einsetzen, daß alle diagnostischen Möglichkeiten entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt für die ambulante Praxis genutzt werden können. Oesingmann weist in diesem Zusammenhang der Kooperation al- ler niedergelassenen Ärzte einen ho- hen Stellenwert zu: „Das gedeihliche Für- und auch Miteinander muß die KBV in den nächsten Jahren för- dern; in der Vergangenheit gab es leider zu viele Ansätze für unfrucht- bare Positionskämpfe."

Die kollegiale Zusammenarbeit zwischen Allgemeinärzten und Spe- zialisten sei Voraussetzung für eine moderne, leistungsfähige ambulante ärztliche Versorgung, sagte Oesing- mann. Doch sei darauf zu achten, daß die Qualität der allgemeinmedi- zinischen Versorgung im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung er- halten bleibe.

Der neue KBV-Vorsitzende will die Handlungsspielräume, die im Gesundheits-Reformgesetz (GRG) erkämpft worden sind, konsequent für die Kassenärzte nutzen. Oesing- mann: „Ich fordere ein unbürokrati- sches Prüfwesen, sinnvolle Qualitäts- sicherung und den Ausbau der Prä- vention." Als eine der größten Her- ausforderungen bezeichnete Oesing- mann die demographische Entwick- lung und die steigenden Arztzahlen.

Hier gelte es, reformerische Akzente für neue, tragfähige Strukturen zu setzen.

Auch für Dr. Otfrid P. Schae- fer, den neuen Zweiten Vorsitzen- den der KBV, ist die Erhaltung der Freiberuflichkeit oberstes Gebot.

Der 61jährige Internist und Spezia- list für medizinische Informatik aus Hessen plädierte nachdrücklich für eine stärkere interne Strukturpolitik.

Ein wichtiges Ziel dabei müsse die Kostenminimierung sein, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit entsprechenden Serviceleistun- gen und Hilfestellungen ermöglicht werden könne.

Schaefer, der unter dem Stich- wort neue Strategien auch die Ver- besserung der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen sowie eine vertiefte Kommunikation mit der ärztlichen Basis einfordert, verlangte mit Nachdruck: „Der Deckel muß weg!" Wie Oesingmann will auch Schaefer Überbürokratisierung ver- meiden und mit einer geschlossenen Ärzteschaft für die Erhaltung der freien Arztwahl kämpfen.

Professor Dr. Dr. Siegfried Borelli, der als Beisitzer die Interes- sen der außerordentlichen Mitglie- der im neuen KBV-Vorstand ver- tritt, bezeichnete die Kassenärzte als das Rückgrat der gesamten Ärzte- schaft. Brüche zwischen Kassenärz- ten und Krankenhausärzten müßten vermieden werden, sagte der Leiter der Dermatologischen Klinik der Technischen Universität München.

Denn nur so könnten gangbare Zu- kunftsmodelle entwickelt werden.

❑ In diesem Sinne will sich auch ein neues KBV-Vorstandsmit- glied engagieren: Dr. Klaus Hahn, 52 Jahre alt und belegärztlich tätiger Chirurg. Hahn versteht sich als „Bin- deglied" zwischen Kassenärzten und Krankenhausärzten. Seine Devise für die KBV-Arbeit lautet: „In der medizinischen Versorgung muß wei- terhin soviel ambulant wie möglich gemacht werden. Darum müssen wir kassenärztliches Denken in die Ver- handlungen zu den dreiseitigen Ver- trägen über prä- und poststationäre Behandlung einbringen."

❑ Kassenärztliches Denken und somit Priorität für das ärztliche Handeln bestimmen für Dr. Klaus- Dieter Kossow die Leitlinien der künftigen Politik. Der 47jährige All- gemeinarzt aus Niedersachsen will dem zunehmenden wirtschaftlichen und fiskalischen Druck mit politi- schen Mitteln begegnen. Das Pa- tient-Arzt-Verhältnis gehöre wieder ohne Wenn und Aber in den Vorder- grund.

❑ Mit vehementer Kritik an der Arbeit des alten KBV-Vorstandes trat der nordrheinische KV-Vorsit- zende Dr. Norbert Tautz („Ich bin weder ein Chaot noch ein Newcomer in der Berufspolitik") vor die Vertre- terversammlung. Tautz monierte mit scharfen Worten die Arbeit der KBV bei der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und — so der Bonner Allgemeinarzt wört- lich — „das tatenlose Zusehen bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlun- gen". Gegenüber dem GRG sei die Haltung des alten KBV-Vorstandes von Konzeptionslosigkeit und uner- träglicher politischer Naivität ge- prägt gewesen.

Dr. Klaus Voelker, 54 Jahre alt, Internist aus Hamburg, und Dr.

Eckhard Weisner, 51jähriger Allge- meinarzt aus Schleswig-Holstein, plädierten für eine arzt- und patien- tenfreundliche Auslegung des GRG.

Voelker mahnte darüber hinaus eine faire, sachbezogene Arbeit an, wäh- rend Weisner unter dem Beifall der Delegierten wieder mehr berufspoli- tischen Anstand forderte. „Was da an anonymen Briefen und in den Medien gelaufen ist, ist unerträg- lich", sagte Weisner.

In der konstituierenden Sitzung des neuen KBV-Vorstandes, die un- mittelbar nach der Vertreterver- sammlung stattfand, zeigte sich Dr.

Ulrich Oesingmann zuversichtlich:

„Ich erwarte eine gute, kritische und konstruktive Zusammenarbeit in ei- nem Vorstand, der das breite Spek- trum der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt- gruppen repräsentiert." JM

Neue Strukturen, mehr Transparenz

Die berufspolitischen Vorstellungen der „Gewählten"

A-690 (18) Dt. Ärztebl. 86, Heft 11, 16. März 1989

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r. Ulrich Oesingmann be- grüßte am Morgen des 4.

März im Kölner Maternus- haus kurz nach 10 Uhr die Delegier- ten der KBV-Vertreterversammlung im Namen des bis dahin noch amtie- renden Ersten Vorsitzenden, Prof.

Dr. Siegfried Häußler, dessen ge- sundheitlicher Zustand sich soweit gebessert hat, daß er das Kranken- haus wohl bald wieder verlassen kann. Namentlich hieß er vom Bun- desarbeitsministerium den Ministe- rialdirigenten Thomas Vielhaber, den Präsidenten der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, und deren Hauptgeschäftsführer, Dr.

Heinz-Peter Brauer, willkommen, ebenso den Ehrenvorsitzenden der KBV, Dr. Hans Wolf Muschallik, so- wie die Vertreter der Vertragspart- ner, der Medien wie alle anderen Gäste.

Dr. Fritz Seuß (74) übernahm als Alterspräsident die Sitzungslei- tung. Wie der KBV-Hauptgeschäfts- führer, Dr. Rainer Hess, feststellte, waren bis zum Sitzungsbeginn 89 der 92 Delegierten gemeldet; die Vertre- terversammlung war demnach be- schlußfähig.

Dr. jur. Jürgen W. Bösche, der Leiter der Rechtsabteilung, vom Sit- zungsleiter als „Kollege" apostro- phiert (herzhaftes Gelächter aus der Versammlung), erläuterte den

Wahltag im Kölner

Maternushaus

Wahlmodus für die Wahl des Vorsit- zenden und stellvertretenden Vorsit- zenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V, vom Bundesarbeitsministerium und vom Gesetzgeber der Ärzte- schaft und der Bevölkerung unter der vermeintlich propagandawirksa- men Bezeichnung „Gesundheits-Re- formgesetz" auferlegt, „reformierte"

auch das Selbstbestimmungsrecht der kassenärztlichen Delegierten, den Vorstandsvorsitzenden oder ei- nen anderen Delegierten nach eige- ner Wahl mit dem Vorsitz der Ver- treterversammlung zu betrauen, ein Recht, nach dem seit 1955 dem je- weiligen Willen in den KVen und der KBV entsprechend verfahren wurde.

Dr. Bösche: „Indem das ,Ge- sundheits-Reformgesetz' zwingend die Wahl eines VV-Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsit-

Nach der Wahl der neue Vorstand der KBV (von links nach rechts): Dr. Otfrid P. Schaefer (Zweiter Vorsitzender), Dr. Ulrich Oesing- mann (Erster Vorsitzender) sowie die sechs Beisitzer Dr. Klaus Hahn, Dr. Klaus Voelker, Dr. Norbert Tautz, Prof. Dr. Dr. Siegfried.

Borelli, Dr. Klaus-Dieter Kossow, Dr. Eck- hard Weisner Alle Fotos: d-e-w

zenden vorschreibt, die ihrerseits nicht Vorsitzender oder stellvertre- tender Vorsitzender des Vorstandes sein dürfen, hat es den Kassenärzten wiederum ein Stückchen Selbstbe- stimmung genommen, unabhängig davon, wie man die Zweckmäßigkeit der Neuregelung beurteilt." Auch hier, wie bei der späteren Vorstands- wahl, gab es keine Trennung in or- dentliche und außerordentliche Mit- glieder.

Die Wahl eines Komitees zur Stimmenauszählung war notwendig.

Drei Juristen wurden vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung gewählt: Dr. Jürgen W. Bösche, Horst Dieter Schirmer und Dr. Rai- ner Hess. Doch ehe es dann zur Wahl kam, beantragte einer der neu- en Delegierten, ein Wortprotokoll der gesamten Sitzung der Vertreter- versammlung zu erstellen, was vor ei- niger Zeit zur Kostenersparnis auf- gegeben worden war. Der Hauptge- schäftsführer („Ein Band läuft ja mit") hatte ein Ergebnisprotokoll bei dieser konstituierenden Sitzung für 86, Heft 11, 16. März 1989 (19) A-691 Dt. Ärztebl.

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Der neue Vorsitzende der Vertreterver- sammlung, Dr. Horst Kohne, bewältigte zü- gig die außergewöhnlich zahlreichen Wahl- gänge bei dieser Vertreterversammlung

Als Alterspräsident leitete Dr. Fritz Seuß (Bayern) die Sitzung bis zur Wahl eines Vor- sitzenden der Vertreterversammlung und seines Stellvertreters

gungsbehelf" ein satzungsauslegen- der Beschluß an, ob dem achtköpfi- gen Vorstand der KBV weiterhin ein außerordentliches Mitglied angehö- ren soll.

Dr. Karl Nicklas (a. o. Mitglied aus Hessen) verwies auf die Forde- rung der vorjährigen Vertreterver- sammlung, die a. o.-Mitgliedschaft gegen die Absicht des BMAuS zu er- wirken, und plädierte dafür, jetzt mit derselben Tendenz zu entscheiden, damit die von ihm auf ungefähr 35 000 geschätzte Gruppe der nie- derlassungsfähigen Arzte im Vor- ausreichend gehalten, um die zeit-

raubende und personalblockierende Arbeit einer Bandabschrift zu ver- meiden. Die Versammlung stimmte ab: das Band wird abgeschrieben!

Eine kurze Vorstellung der Kan- didaten wurde beantragt, zur Person und zu ihren berufspolitischen Vor- stellungen. Aber das wurde schließ- lich für die Wahl des Versammlungs- vorsitzenden nicht für nötig gehalten und bis zur Wahl der Vorstandsmit- glieder zurückgestellt. Dr. Ulrich Oesingmann schlug Dr. Horst Kohne (Westfalen) als VV-Vorsitzenden vor; er erhielt als alleiniger Kandidat von der jetzt vollzähligen Versamm- lung 75 Ja-Stimmen (Nein 12, Ent- haltungen 5) und war damit gewählt.

Für den stellvertretenden Vorsitz wurden Dr. Peter Sauermann (Trier) und Dr. Folkert Hinrichs (Nieder- sachsen) vorgeschlagen. Dr. Hinrichs wurde gewählt (mit 51 Stimmen ge- genüber 36 für Dr. Sauermann).

Sitzungsleitung:

straff und gelassen

Dr. Kohne bedankte sich für das Vertrauen. Seine Aufgaben sind vom Gesetz, das so vieles reglementiert, nicht näher beschrieben. Er sieht sie jedenfalls, wie er betonte, vor allem darin, die Sitzungen neutral zu leiten und eine Integration herbeizufüh- ren. Ein guter Anfang ist gemacht, wie seine gelassene, dennoch straffe Sitzungsleitung im nachfolgenden bewies.

Wiederum hatte Dr. Bösche Rechtsfragen darzulegen: Zwar sind die außerordentlichen Mitglieder, al- so die registrierten „zulassungsfähi- gen", aber nicht niedergelassenen Arzte entgegen den ursprünglichen Plänen des BMAuS erhalten geblie- ben, aber ihre Aufgaben sind sehr eingeschränkt worden, u. a. auf einen Sitz im Zulassungsausschuß.

Alle Rechtsexperten waren sich in- des einig, daß auch nach dem neu- en Recht („Gesundheits-Reformge- setz" !) eine Satzungsbestimmung möglich ist, wonach ein außerordent- liches Mitglied dem Vorstand ange- hören kann: neue Satzungen müssen aber erst erlassen werden. Daher stand jetzt erst einmal als „Ausle-

stand vertreten sei. Gegen nur zwei Stimmen (bei drei Enthaltungen) folgte die Vertreterversammlung dem Antrag.

Vorstellung zur Person und zur Sache

Erneut kam der Antrag, jeder Vorstandskandidat möge sich zur Person und „zur Sache" vorstellen.

Nach kurzer Debatte über die Rede- zeit (fünf Minuten oder drei Minu- ten, Kompromiß: vier Minuten) konnten die Wahlen beginnen.

Für die Wahl zum Ersten Vorsit- zenden wurden aus der Mitte der Versammlung vorgeschlagen: Dr. Ul- rich Oesingmann (Westfalen-Lippe), Dr. Otfrid P. Schaefer (Hessen), Dr.

Norbert Tautz (Nordrhein). Nur in Stichworten konnten sie innerhalb der vier Minuten ihren Werdegang und ihre Zukunftsvorstellungen um- reißen (darüber wird auf einer vor- ausgehenden Seite unter der Über- schrift „Neue Strukturen, mehr Transparenz" kurz berichtet); dann der erste der insgesamt elf an diesem Tag zu bewältigenden Wahlgänge.

Im ersten Wahlgang erhielten Dr.

Schaefer 21, Dr. Tautz 28, Dr.

Oesingmann 42 Stimmen. Da keiner die qualifizierte Mehrheit von 46 Stimmen erreichte, ein zweiter Wahlgang, Stichwahl unter den zwei Bestplazierten: 65 Stimmen für Oesingmann, also 70,65 Prozent der 92 abgegebenen und gültigen Stim- men (langanhaltender Beifall), 27 Stimmen für Tautz.

Bei der Wahl zum Zweiten Vor- sitzenden kandidierte allein Dr. Ot- frid P. Schaefer (Hessen). Dr. Klaus- Dieter Kossow (Niedersachsen) hat- te einen Kandidaturvorschlag aus dem Plenum nicht angenommen.

Dem namentlichen Aufruf folgten die Delegierten zu den Wahlurnen:

70 Stimmen für Schaefer, 16 Nein- Stimmen.

Auch für das Amt des 1. Beisit- zers nur ein Kandidat: Prof. Dr. Dr.

Siegfried Borelli (Bayern, a. o. Mit- glied): für ihn 80 Ja-Stimmen (9 Nein).

Zum 2. Beisitzer wurden aus der Versammlung Dr. Norbert Tautz A-692 (20) Dt. Ärztebl. 86, Heft 11, 16. März 1989

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Drei Juristen benannte die Vertreterversamm- lung zu den Stimmaus- zählungen (von links nach rechts): Horst Die- ter Schirmer, Dr. Rainer Hess, Dr. Jürgen Bösche

Vielfaches Schlangestehen der Delegierten bei der schriftlichen und geheimen Wahl jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, die Urne hinter einer Tafelwand verborgen

(Nordrhein) und erneut Dr. Klaus- Dieter Kossow (Niedersachsen) vor- geschlagen. Wieder nahm Kossow die Kandidatur nicht an. 48 Ja-Stim- men für Dr. Tautz, 36 Nein-Stim- men. Damit war auch der nordrhei- nische KV-Vorsitzende in den KBV- Vorstand gewählt.

Drei Kandidaten stellten sich der Wahl zum 3. Beisitzer: Dr. Klaus Voelker (Hamburg), Dr. Roderich Nehls (Berlin), Dr. Klaus Hahn (Bayern). Im ersten Wahlgang fiel keine Entscheidung (45 Stimmen wären die qualifizierte Mehrheit ge- wesen; Voelker erhielt 44, Nehls 11, Hahn 33). In der Stichwahl lag Dr.

Voelker mit 50 Stimmen (gewählt) vor Dr. Hahn (39).

Erstmals: Kandidatin für den Vorstand

Die erste Frau als Vorsitzende einer Kassenärztlichen Vereinigung, Dr. Gudrun Blaul (Pfalz), trat bei der Wahl zum 4. Beisitzer gegen Dr.

Klaus-Dieter Kossow (Niedersach- sen) an. Sie erhielt 21 Stimmen ge- genüber 67 für Dr. Kossow, der da- mit gewählt war.

Gar fünf Namen verzeichnete die Tafel bei der Wahl des 5. Beisit- zers: Dr. Klaus Hahn (Bayern), Dr.

Manfred Richter-Reichhelm (Ber- lin), Dr. Eckhard Weisner (Schles- wig-Holstein), Dr. Egon Walischews- ki (Koblenz), Dr. Gudrun Blaul (Pfalz) und Dr. Wolfgang Mohr (Nord-Württemberg), der aber einen Kandidaturvorschlag nicht angenom- men hatte. Das Ergebnis des ersten Wahlganges: Hahn 27, Richter- Reichhelm 13, Weisner 31, Wali- schewski 1, Blaul 18. Denkbar knapp fiel die Stichwahl zwischen Hahn und Weisner aus: Dr. Hahn erhielt 44 Stimmen und war damit gewählt;

Dr. Weisner unterlag mit 43 Stim- men.

Weisner stellte sich erneut der Wahl — es ging um den 6. Beisitz — gegen Dr. Wolfgang Mohr (Nord- Württemberg) und Dr. Manfred Richter-Reichhelm (Berlin). Wie- derum erbrachte der erste Wahlgang keine qualifizierte Mehrheit für ei- nen Kandidaten: Mohr 32, Richter-

Reichhelm 22, Weisner 34. Erneut fiel die Entscheidung erst in der Stichwahl, im allerletzten Wahlgang, bis zu dem 85 Delegierte durchge- halten hatten: abgegebene Stimmen 85, ungültig 1, Enthaltung 1, 38 Stim- men für Mohr, 45 für Weisner, der sich damit schließlich durchgesetzt hatte.

Der Vorstand nimmt die Arbeit auf

Alle Gewählten nahmen die Wahl an. In ihrem Namen dankte Dr. Ulrich Oesingmann der Ver-

sammlung und schloß mit der Mittei- lung, daß im Bewertungsausschuß die angekündigten Beschlüsse zur Änderung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes mit Geltung zum 1. April 1989 gefaßt worden sind.

Bei der sich anschließenden konstituierenden Sitzung des neuge- wählten Vorstandes bekräftigte Dr.

Oesingmann seine Hoffnung und sei- ne Erwartung, daß der neue Vor- stand zu einer fruchtbaren Zusam- menarbeit zur Bewältigung all der Probleme finden werde, vor die sich die Kassenärzteschaft in den näch- sten vier Jahren in Berufs-, Gesund- heits- und Sozialpolitik gestellt se-

hen wird. DÄ

86, Heft 11, 16. März 1989 (21) A-693 Dt. Ärztebl.

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