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Archiv "Behandlungs­fehler­statistik: Ein Viertel der Ansprüche halten die Gutachter für begründet" (01.07.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 26

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1. Juli 2011 A 1459

Implantate vorn:

Ihr Einsatz führte am häufigsten zu Schlichtungsersu- chen. Patienten, so die generelle Er-

kenntnis in den Kommissionen, kommen aber in der Regel nur mit mittleren bis schweren Beein-

trächtigungen.

BEHANDLUNGSFEHLERSTATISTIK

Ein Viertel der Ansprüche halten die Gutachter für begründet

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind mit ihrer Arbeit zufrieden: Die Patienten vertrauten den Verfahren, und die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 14 Monaten könne sich im Vergleich mit Gerichtsverfahren sehen lassen, hieß es.

D

ie Ärztinnen und Ärzte doku- mentieren Fehler und Bei- nahe-Fehler, analysieren mögliche Ursachen und entwickeln Strate- gien zur Vermeidung von Fehlern.

Hierzu tragen die Gutachterkom- missionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern mit ihrer Arbeit wesentlich bei.“ Darauf hat Dr. med.

Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutach-

terkommissionen und Schlichtungs- stellen, bei der Vorstellung der Be- handlungsfehler-Statistik für das Jahr 2010 Ende Juni in Berlin nicht ohne Stolz hingewiesen.

Danach wurden bei den Gutach- terkommissionen und Schlichtungs- stellen der Ärztekammern im Jahr 2010 etwas mehr als 11 000 Anträ- ge zu mutmaßlichen Behandlungs- fehlern eingereicht. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist das eine Steige- rung von etwa zehn Prozent. Rechts- anwalt Johann Neu, Geschäftsfüh- rer der Schlichtungsstelle für Arzt-

haftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, wertete die gestie- gene Antragszahl allerdings nicht als Hinweis auf eine Erhöhung der Behandlungsfehler. Sie sei viel- mehr ein Beleg dafür, dass die be- troffenen Patienten von der Qualität der außergerichtlichen Schlichtungs- arbeit überzeugt seien.

Von den mehr als 11 000 Anträ- gen wurden bereits 7 355 bearbei-

tet. In den restlichen knapp 4 000 Fällen fühlten sich die Kommis- sionen entweder nicht zuständig und versuchten, die Anfragenden im Sinne einer Lotsenfunktion an andere Stellen zu verweisen, oder die Fälle konnten teilweise noch nicht abschließend bearbeitet wer- den. In circa 400 Fällen erklärten sich Arzt und/oder Haftpflichtver- sicherung zudem nicht mit einer außergerichtlichen Schlichtung ein- verstanden.

Bei mehr als zwei Dritteln der bearbeiteten 7 355 Fälle konnte

kein Behandlungsfehler ausgemacht werden. In etwas weniger als einem Drittel der Fälle, nämlich bei 2 199 Fällen, lag hingegen ein Behand- lungsfehler oder Risikoaufklärungs- mangel vor. Darunter wurde in 1 821 Fällen ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheits- schaden ermittelt, der einen An- spruch des Patienten auf Entschädi- gung begründete. An dieser Relati- on – in etwa einem Viertel der Fälle sind die Ansprüche begründet, in etwa drei Vierteln der Fälle nicht – hat sich in den letzten fünf Jahren kaum etwas geändert.

Die Ärzte, die sich mit einem Behandlungsfehlervorwurf konfron- tiert sahen, arbeiteten mehrheitlich im stationären Bereich (72 Pro- zent). Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwür- fen führten, waren wie in den Vor- jahren Knie- und Hüftgelenkarthro- sen sowie Unterarm-, Unterschen- kel- und Sprunggelenkfrakturen (sie- he auch Tabelle). Aus den Daten lässt sich nicht schließen, dass Ärz- ten bei bestimmten Eingriffen mehr Behandlungsfehler unterlaufen als früher. Im Fall der Gonarthrosen führten die Fachleute den Anstieg zum Beispiel darauf zurück, dass heute mehr Kniegelenke implan- tiert werden als früher. Die Zahl der bei den Gutachterkommissio- nen und Schlichtungsstellen nach- gewiesenen Fehler bei der Behand- lung von Brustkrebs hat sich hinge- gen in den vergangenen fünf Jahren fast halbiert. Dies könne möglicher- weise mit an der verbesserten Dia - gnostik, zum Beispiel im Rahmen des Mammographiescreenings, lie-

gen, hieß es. ■

Sabine Rieser GRAFIK

Die Krankheiten, die 2010 am häufigsten zur Antragstellung führten

GonarthroseCoxarthrose Unterarmfraktur

Unterschenkel-und Sprunggelenkfraktur Bandscheibenschäden

BrustkrebsFemurfraktur

Schulter

- und Oberarmfraktur Fußdeformitäten

Kniebinnenschaden 300

250 200 150 100 50 0

282 280

155 144

129 124 124 120 115 114

P O L I T I K

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