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Archiv "Anhörung zum Versorgungs­struktur­gesetz: Viel Zucker­brot und wenig Peitsche" (28.10.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 43

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28. Oktober 2011 A 2255 ANHÖRUNG ZUM VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ

Viel Zuckerbrot und wenig Peitsche

Der Koalition ist wichtig, dass ihr Gesetzesvorhaben weder Ärzteschelte noch

Kostendämpfung beinhaltet. Vertreter der Ärzteschaft loben die Ziele, allen voran eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen, fordern aber zahlreiche Änderungen.

F

ür die meisten Anhörungen zu gesundheitspolitischen Geset- zesvorhaben reicht einer der vielen Sitzungssäle des Bundestags aus.

Im Fall der Befragungen zum Ver- sorgungsstrukturgesetzes (VStG) waren sie alle zu klein, weshalb das Bundesfinanzministerium am 19.

Oktober mit einem Saal aushalf.

Was den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfrak- tion, Dr. med. Karl Lauterbach, zu der Bemerkung reizte: „Es ist si- cher, dass wir heute eine große An- hörung haben werden. Ob wir auch ein großes Gesetz haben, wird sich zeigen.“

Was sich schnell zeigte, war dies:

Zahlreiche Regelungen im geplan- ten VStG stoßen innerhalb der Ärz- teschaft auf Zustimmung, wenn auch nicht vorbehaltlos und ohne Änderungswünsche (siehe auch Ar- tikel „In vielem einig“). Die Kran- kenkassen allerdings halten sie für unzureichend und im Sinne einer Verbesserung der Versorgungsstruk- turen für teilweise kontraproduktiv.

Krankenkassen kritisieren:

„wieder nur payer“

Das Gesetz sei grundsätzlich geeig- net, den Problemen in der Versor- gung entgegenzuwirken, erklärte Dr. med. Andreas Köhler, Vor- standsvorsitzender der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV), in der Anhörung. Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spoerr sprach von „relativ viel Zuckerbrot und re- lativ wenig Peitsche“.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsit- zender des Verbands der Ersatzkas- sen, urteilte anders. Deutschland sei geprägt von einer ärztlichen Über- versorgung bei ungleicher regiona- ler Verteilung, sagte er. Die Kran- kenkassen hätten sich deshalb ge- wünscht, dass in überversorgten

Regionen geringere Punktwerte bei der Honorierung der niedergelasse- nen Ärztinnen und Ärzte angesetzt würden und der Aufkauf von Pra- xissitzen konsequenter umgesetzt werde. Johann-Magnus von Sta- ckelberg, stellvertretender Vor- standsvorsitzender des GKV-Spit- zenverbands, hält es zudem für kontraproduktiv, dass in Zukunft in einzelnen Regionen unterschiedli- che Honorarzuschläge für einzelne Leistungen oder einzelne Leis- tungserbringer möglich sind: „Hier wird es einen munteren Wettbewerb geben, wer alles förderungswürdig nach dem Gesetz ist.“

Auch der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr.

Christopher Hermann, ist mit dem Entwurf unzufrieden: Man dränge die Kassen wieder in die „Payerrol- le“; sie sollten die Kosten erstatten, aber mit den Versorgungsstrukturen nichts mehr zu tun haben.

Mit einem schiefen, aber schar- fen Vergleich illustrierte der Ge-

sundheitswissenschaftler Prof. em.

Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz seine Kritik: Der Entwurf erfreue wegen der vielen guten Ab- sichten, doch die würden in alte Schläuche gegossen. Notwendig seien in Zukunft eine Umsteuerung von Versorgungsangeboten aus über- in unterversorgte Bereiche und eine Entlastung der Primärärz- te, vor allem durch neue, teamorien- tierte Ansätze. Hier biete das VStG wenig: „Man wünschte sich einen entschiedeneren Gesetzentwurf.“

Entlassmanagement nicht zu bürokratisch gestalten

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihrer Stellungnahme die be- absichtigten Ziele des Gesetzes grundsätzlich begrüßt, so die Si- cherstellung einer flächendecken- den, bedarfsgerechten Versorgung, die bessere Verzahnung der Leis- tungsbereiche und den schnelleren Zugang zu Innovationen. Dass das Entlassmanagement generell als

Anhörung im Bundesfinanz - ministe rium: Wer spiegelt den Ab - geordneten Versor- gungsprobleme und -lösungen am besten wider?

Foto: Hendel

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28. Oktober 2011 Teil einer Krankenhausbehandlung

ausgestaltet werden soll, trifft eben- falls auf Zustimmung. Die Abstim- mung mit weiterbetreuenden Ärz- tinnen und Ärzten solle aber mit

„einem Minimum an bürokrati- schem Zusatzaufwand verbunden sein“, fordert die BÄK. Zudem dürften „im Falle der Notwendig- keit einer verzögerten Entlassung, wegen zum Beispiel noch nicht aus- reichender Nachsorgevakanz, den Patienten und der medizinischen Einrichtung keine finanziellen Nachteile entstehen“.

Warnung vor einem

„Wettbewerbswildwuchs“

Zugleich weisen die Fachleute auf mehrere Schwachstellen geplanter Neuregelungen hin. Dazu zählt aus ihrer Sicht, dass eine Weiterent- wicklung der ambulanten Bedarfs- planung zu einer Überregulierung durch den Gemeinsamen Bundes- ausschuss (G-BA) führen oder dass der neue Bereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung kon- traproduktive Effekte haben könnte.

So wird vor einem „Wettbe- werbswildwuchs“ zwischen Kran- kenhäusern und hochspezialisierten niedergelassenen Fachärzten mit der negativen Folge einer Mengen- ausweitung gewarnt, ebenso von ei-

ner Leistungsverschiebung in den finanziell attraktiven neuen Bereich zulasten der wohnortnahen fach- ärztlichen Versorgung. Um dies zu verhindern, solle man die Ausge- staltung des neuen Bereichs in vier- seitigen Verträgen von BÄK, KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) regeln lassen. Die Zulassung der Krankenhäuser zu diesem neuen Sektor müsse zudem von Versor- gungsgesichtspunkten abhängig ge- macht werden; dies könnten die neuen gemeinsamen Landesgre- mien für sektorenübergreifende Versorgungsfragen übernehmen.

In diesen wie in anderen Gre- mien wollen BÄK beziehungswei- se Landesärztekammern künftig fest verankerte Rollen überneh- men. Die verbindliche Beteiligung der Kammern in den Landesgre- mien sei schon deshalb zwingend, heißt es, weil diese im Gegensatz zu vielen Verbänden „über eine Fülle sektorenübergreifender Ex- pertise sowie eine einmalige, neu- trale Position durch Nichtbeteili- gung an den jeweiligen Versor- gungsverträgen“ hätten. Im G-BA wiederum, betonte die BÄK bei der Anhörung, könne sie ebenfalls eine wichtige Rolle als interessenneu- trale Vertretung der Ärzteschaft übernehmen. Derzeit trage zur Un- ausgewogenheit bei, „dass der Sei- te der Leistungserbringer ein sekto- renübergreifendes Bindeglied fehlt, während die Seite der Kostenträger mit dem GKV-Spitzenverband durchweg einen geschlossenen Block bildet“.

Mit Blick auf den G-BA begrüßt es die BÄK zudem, dass er die Möglichkeit erhalten soll, Metho- den mit noch nicht belegtem Nut- zen erproben zu lassen. Dies dürfe jedoch nur im Einzelfall geschehen, weil sonst „insbesondere für die aufwendigen innovativen Verfahren eine massive Einschränkung auf wenige, vereinzelte Versorgungs- einheiten des Landes ausgelöst wer- den“ könne. Bei einem zu großen Umfang dieser Erprobungsoption bestehe zudem die Gefahr, dass der für den stationären Sektor geltende Verbotsvorbehalt faktisch einge- schränkt werde.

Neben der Bundesärztekammer und der KBV haben auch zahlrei- che Berufsverbände ihre Einschät- zungen zum Gesetzentwurf einge- bracht. So setzen sich der Berufs- verband Deutscher Rheumatologen, der Verband Rheumatologischer Akutkliniken und die Deutsche Ge- sellschaft für Rheumatologie dafür ein, dass ihre Fachgruppe eine eige- ne Bedarfszulassung erhält. Ein besseres Versorgungsangebot wer- de derzeit durch eine Gleichstellung von Rheumatologen mit den Fach- arztinternisten im Rahmen der Be- darfsplanung erschwert.

Aus Sicht der Rheumatologen wie anderer Fachleute setzt der Ge- setzentwurf zu wenig neue Anreize, um Selektivverträge für die fach- ärztliche Versorgung zu fördern.

Krankenkassen mieden solche Ab- schlüsse nach § 73 c und § 140 SGB V trotz bestehender Angebote, bei- spielsweise dem Versorgungskon- zept Rheumatoide Arthritis.

Auch die Kassenärztliche Bun- desvereinigung hat umfangreiche Verbesserungsvorschläge zum Ge- setzentwurf unterbreitet. So hält es die KBV für richtig, einen Struktur- fonds bei den KVen zu bilden, um die Niederlassung in unterversorg- ten oder von Unterversorgung be- drohten Regionen zu fördern. Die- ser solle jedoch nicht von KVen und Kassen finanziert werden, sondern allein von den Kassen, fordert die KBV: „Dadurch, dass in Gebieten, die nicht an dem Strukturfonds par- tizipieren, die zur Verfügung ste- hende Vergütung um den für den Fonds vorgesehenen Anteil gekürzt wird, könnte es zu neuen Problem- gebieten“ kommen.

Kooperationen durch

Konkurrentenklagen erschwert

Was den geplanten Bereich der am- bulanten spezialärztlichen Versor- gung anbelangt, so erneuerte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med.

Andreas Köhler seine Bedenken:

Die Koalition schlage mit diesem Wettbewerbsfeld einen richtigen Weg ein, doch in Bezug auf die Ausführungen gebe es „einige Vor- behalte“. So verlangt die KBV ver- bindliche und präzise gesetzliche Vorgaben für Überweisungsvorbe- Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion haben wäh-

rend der Anhörung auch eigene Anträge zum Thema ein- gebracht. Die Grünen verlangen, dass in eine neue Be- darfsplanung unter anderem Morbidität und Sozialstruktur der Versicherten einfließen. Darüber hinaus fordern sie ei- ne Aufwertung der Primärversorgung und eine neue Auf- gabengestaltung zwischen den Gesundheitsberufen.

Zur Gegenfinanzierung von Vergütungsanreizen für un- terversorgte Regionen beziehungsweise bestimmte Fach- gruppen solle die Überversorgung wirksam bekämpft wer- den, beispielsweise indem die gesetzlich vorgegebenen Zu- und Abschlagsregelungen bei der Honorierung von Vertragsärzten umgesetzt werden. Zudem sollten die KVen in Zukunft überzählige Vertragsarztsitze „regelhaft“ auf- kaufen und stilllegen (Bundestags-Drucksache 17/7190).

Auch die Linksfraktion plädiert für eine wirksamere und umfassendere Bedarfsplanung. Weiterhin sollten für alle Gesundheitsberufe verstärkt Angestelltenverhältnisse er- möglicht werden (Bundestags-Drucksache 17/3215).

DAS WILL DIE OPPOSITION

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28. Oktober 2011 A 2257 halt und Kooperationserfordernisse,

einen stufenweisen Einstieg (erst Einbezug von seltenen Erkrankun- gen und Erkrankungen mit nachge- wiesenen Versorgungsdefiziten so- wie Leistungen nach § 115 SGB V) und nicht zuletzt statt umfangrei- cher Vorgaben des G-BA für diesen Bereich dreiseitige Vereinbarungen zwischen KBV, DKG und GKV- Spitzenverband.

Gerhard Baum, DKG-Hauptge- schäftsführer, beurteilte vieles an- ders. So kritisierte er die Forderung, Krankenhäuser müssten beispiels- weise bei der ambulanten Versor- gung von Onkologiepatienten mit Niedergelassenen kooperieren.

Dies werde schon dadurch er- schwert, dass Vertragsärzte derzeit noch mehr als 100 Konkurrenten- klagen gegen Kliniken wegen des

§ 116 b SGB V angestrengt hätten.

Auf die Sorgen der Psychologi- schen Psychotherapeuten ging der Präsident der Bundespsychothera- peutenkammer, Prof. Dr. Rainer Richter, ein. Sie befürchten, dass vor allem psychotherapeutische Praxen verkauft werden, weil in vielen Regionen auf dem Papier Überversorgung herrscht. Richter warnte, aktuelle Bedarfszahlen leg- ten keine Über-, sondern eine Un- terversorgung nahe: Drei Monate durchschnittliche Wartezeit auf ein Erstgespräch und weitere drei Mo- nate Wartezeit bis zur Behandlung seien üblich – „das wäre in anderen Bereichen völlig inakzeptabel“.

Der Gesundheitsökonom Dr. Jür- gen Wasem gab Richter recht: „Das Bild einer statistischen Überversor- gung passt nicht zur Versorgungs- wirklichkeit.“ Wasem empfahl, für die Bedarfsplanung entweder ein aktuelleres Basisjahr zu wählen oder „sich der Mühe zu unterzie- hen, realistische Verhältniszahlen zu generieren“.

Das Argument, erhebliche War- tezeiten entstünden vor allem, weil Psychotherapeuten weniger arbeite- ten als viele Facharztgruppen, ließ Wasem nur bedingt gelten: Dafür gebe es Gründe, zum Beispiel den hohen Frauenanteil und damit den Wunsch nach Vereinbarkeit von Fa-

milie und Beruf.

Sabine Rieser

VERBÄNDEGESPRÄCH

In vielem einig

Ärztliche Organisationen verständigten sich auf Ein - ladung der Bundesärztekammer auf Kernforderungen.

M

it dem Ziel, die Ärzteschaft zusammenzuführen, war Dr.

med. Frank Ulrich Montgomery im Juni als Präsident der Bundesärzte- kammer angetreten. Es sei nötig, sich mehr als einmal im Jahr beim Deut- schen Ärztetag abzustimmen, hatte Montgomery gesagt und eine Art

„kleinen Ärztetag“ jeweils im Herbst angeregt. Einen ersten Er- folg auf dem Weg zum geeinten Auftreten nach außen hat er erreicht: Am 20. Oktober beriet der Vorstand der Bundesärz- tekammer gemeinsam mit dem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern von zehn ärzt - lichen Verbänden. Nach zweistündiger sachlicher Diskussion stand eine Re- solution mit gesundheits- politischen For derungen, die von einer großen Mehrheit der Verbände mitgetragen wird (im Wort - laut: www.aerzteblatt.de/112257).

Erstmals unternehme eine Bun- desregierung konkrete Maßnahmen, den zunehmenden Ärztemangel ernsthaft zu bekämpfen, heißt es dar - in zum Versorgungsstrukturgesetz.

Gelobt werden „wirksame Instru- mente für eine spürbare Verbesse- rung der ambulanten Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen“. Es sei jedoch fraglich, ob sie ausreichten. Die Etablierung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung wird im Grundsatz be- grüßt, die Ausgestaltung jedoch kri- tisiert. Die ärztlichen Verbände und Institutionen fordern, den neuen Ver- sorgungsbereich durch vierseitige Verträge zwischen KBV, DKG, BÄK und GKV-Spitzenverband aus- zugestalten, gleiche Qualifikations- und Qualitätsanforderungen zu erar- beiten und den Geltungsbereich zu- nächst auf seltene Erkrankungen

und nachgewiesene Versorgungsde- fizite einzugrenzen und ihn erst spä- ter zu erweitern. Abgerechnet wer- den sollten die spezialärztlichen Leistungen statt über die Kranken- kassen über die Kassenärztlichen Vereinigungen – eine Forderung, die den Ausschlag dafür gegeben haben dürfte, dass Ulrich Weigeldt vom Deutschen Hausärzteverband und Dr. med. Werner Baumgärtner von Medi Deutschland zwar an dem Treffen teilnahmen, die Resolution aber nicht unterzeichneten. Einmü- tig appellieren die ärztlichen Organi- sationen an den Bundesgesundheits- minister, die GOÄ auf der Basis ei- nes von der BÄK betriebswirtschaft- lich durchkalkulierten Vorschlags zeitnah zu novellieren. Die Substitu- tion ärztlicher Leistungen lehnen die Verbände strikt ab. Sie befürworten stattdessen arztentlastende Regelun- gen einer qualifizierten Delegation.

Bekräftigt wird die Forderung nach einer Streichung der Arzneimittelre- gresse. „Der seit Jahren zu verzeich- nende Machtzuwachs des Gemein- samen Bundesausschusses ist mit ei- ner verstärkten Einflussnahme des Bundesgesundheitsministeriums auf die Arbeit der Selbstverwaltungs- partner verbunden“, heißt es in der Resolution. Die Unterzeichner for- dern zudem, „die Priorisierung me- dizinischer Leistungen öffentlich zu diskutieren.“ Diese Kernforderun- gen unterzeichnet haben neben BÄK und KBV die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften, der Bun- desverband der Knappschaftsärzte, der Deutsche Ärztinnenbund, die Freie Ärzteschaft, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, der Hartmannbund, der Marburger Bund, der NAV-Virchowbund und der Verband der Leitenden Kranken- hausärzte Deutschlands.

Heinz Stüwe Initiator und

Moderator: Frank Ulrich Montgomery lud ärztliche Organisationen zum Gespräch.

Foto: dapd

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