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Archiv "Beratungen, Empfehlungen, „Hilfen“ — und kein Ende?" (10.03.1977)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

In vielen Bereichen der gesundheits- politischen Information ist es nach der Neufassung der Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch zu einer Art Ausuferung der Informa- tion gekommen, so daß sich einzelne Gremien veranlaßt sahen, Bera- tungsführer mit übersichtlicher Ein- teilung zu erstellen. Die Berliner Si- tuation eignet sich hier vielleicht für die anstehende Betrachtung beson- ders, weil hier schon seit Jahren zwei sogenannte Modellberatungsstellen vorhanden sind; eine ist in der Trä- gerschaft der „Pro familia", die an- dere in der Tägerschaft des Bezirkes Kreuzberg repräsentiert. Bis zur Ver- kündung des unten genannten Ge- setzes und zur Übernahme im Land Berlin war hier für die Unterbre- chung der Schwangerschaft der üb- liche Weg in Form der Gutachterstel- le einzuhalten. Der Verfasser hat selbst in den Jahren des Existierens der Gutachterstelle der Ärztekammer Berlin an die 2600 fachärztliche Gut- achten über psychiatrische Indika- tionen zur Unterbrechung einer Schwangerschaft erstattet. Es be- steht insoweit also eine fundierte Kenntnis der hier zu besprechenden Problematik.

Vorab muß man wohl konzidieren, daß ein neues Gesetz — im besonde- ren, wenn es einen derartig proble- matischen und umstrittenen Tatbe- stand regelt — zu Übergangsproble- men führt. Es war nicht zu erwarten, daß es zu einem reibungslosen Funk- tionieren aller an dem Verfahren Be- teiligten kommen wird. Je mehr Zeit jedoch seit der Verkündung der Ge- setzesänderung verstreicht und je

mehr Kommentare, Stellungnahmen und Empfehlungen dazu veröffent- licht werden, desto mehr gewinnt man den Eindruck, daß eine Schwan- gerschaftsunterbrechung durch Be- ratungen an sich durchzuführen wäre. Es muß herausgestellt werden, daß schon immer beraten wurde und vor Verkündung des jetzigen Geset- zes an die Beratung eher noch höhe- re Voraussetzungen und kritischere Maßstäbe geknüpft waren als jetzt.

Vorher war ja die Schwangerschafts- unterbrechung nur bei Lebensgefahr für die Mutter juristisch legal durch- zusetzen. Jetzt kann sie auch bei geringeren Tatbeständen, wie sie im Gesetzestext definiert sind, durchge- führt werden.

Wenn man sich die einzelnen Bera- tungstexte, Institutionen und Infor- mationshilfen ansieht, finden sich hier recht gegensätzliche Tenden- zen. In Berlin zum Beispiel zeigt al- lein das breite Spektrum der bera- tunganbietenden Institutionen und die große Streubreite (Sozialmedizi- nischer Dienst, Pro familia, Gesund- heitsämter der Berliner Bezirke, Treffpunktberatung der Arbeiter- wohlfahrt, Familienberatung des DRK, Beratungsstelle des Studen- tenwerkes, Evangelische Beratungs- stellen des Diakonischen Werkes, Katholische Beratungsstellen, Bera- tung im Frauenzentrum, ferner poli- klinische Beratungen im Bereich der Universitätsfrauenkliniken über Empfängnisverhütung), daß hier doch offenbar unterschiedlichste Einstellungen zum Tragen kommen.

Der Herr Senator für Gesundheit und Umweltschutz hat auch in einer ent-

Der Beitrag geht vor allem auf die Beratung über soziale Hil- fen nach dem neugefaßten Recht über den Schwanger- schaftsabbruch ein und disku- tiert in diesem Zusammen- hang auch Fragen um die so- ziale Indikation. Er basiert auf Erfahrungen aus Berlin. — Bei- träge der Rubrik „Forum" ge- ben —wie der vorliegende auch

— nicht unbedingt Auffassun- gen der Redaktion wieder. Die Redaktion hält es freilich für an der Zeit, gerade .die hier angesprochenen Probleme, die noch weithin unter den Ärzten zu Unsicherheiten füh- ren, offen zu diskutieren.

sprechenden Anweisung vom 2. Juni 1976 die Möglichkeiten der sozialen Beratung im Sinne des § 218b, Abs. 1, Nr. 1 für die Behörden dargestellt.

Hier ist zunächst allgemein zu nennen Beratung und Unterstüt- zung, dann spezielle Beratungsan- gebote einschließlich Antikonzep- tion, Schwangerschaftskonfliktbera- tung und Unterbrechungsberatung, ferner Unterbringungsmöglichkei- ten für Kinder wie im besonderen Krippen, Tagespflegestätten („Ta- gesmütter"), Kindergärten, Horte, Einzel- und Großpflegestellen, Elterninitiativen, Gruppenobjekte, Heimunterbringungen usw. In dieser Anweisung ist auch auf die jeweili- gen Rechtsgrundlagen, entweder im Rahmen des BSHG, der RVO oder des JWG bzw. GVG hingewiesen.

Beigefügt ist eine Liste der Kranken- häuser und Fachärzte, die zur Vor- nahme einer legalen Schwanger- schaftsunterbrechung bereit sind.

Betrachtet man dieses breite Spek- trum, so ist allein schon aus der Fülle zu sehen, daß diese Beratung sehr aufwendig und problematisch zu- gleich ist. Dabei sollte man sich grundsätzlich erinnern, daß eine Schwangere, die um eine Unterbre- chung ihrer bestehenden Gravidität nachsucht, schon vorher reichlich und reiflich Überlegungen angestellt hat. Die Schwangerschaftsunterbre- chung ist für die Frau der letzte Aus-

Beratungen,

Empfehlungen, „Hilfen" — und kein Ende?

Zur Anwendung des geänderten § 218

Eberhard Hirschberg

680 Heft 10 vom 10. März 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Schwangerenberatung

weg, zu dem sie sich sicher nicht leichtfertig entschließen wird. Auf- grund unserer umfangreichen Er- fahrung mit Explorationen solcher, eine Unterbrechung beantragenden, Frauen kann man sagen, daß nur in einzelnen Ausnahmefällen hier eine Art Gedankenlosigkeit und Uninfor- miertheit vorliegt, die einen solchen Beratungsumfang überhaupt recht- fertigt. Einige Beispiele mögen das verdeutlichen: Was soll z. B. die Be- ratung bei einer 23jährigen Studie- renden eines Numerus-clausus-Fa- ches, die drei Jahre auf ihren Stu- dienplatz gewartet hat und nun, wäh- rend des Studiums, schwanger wird.

Hier gibt es doch kaum soziale Alter- nativen, die ein Entbinden zumutbar erscheinen lassen. Im Regelfall sind diese jungen Frauen derartig depres- siv und verzweifelt und sind in ihrer ganzen psychodynamischen Situa- tion so belastet, daß häufig eine un- mittelbare Dekompensations- und Suizidgefahr vorliegt, die sicher nicht durch eine Beratung im Sinne der hier vorgetragenen Alternativen abgebaut werden kann.

Oder wie ist die Situation bei einer 37jährigen Sechstgebärenden, de-

ren Mann arbeitslos und Trinker ist, die ohnehin zum Teil vom Sozialamt lebt. Die beiden ältesten Kinder ha- ben eben eine Lehre angefangen oder beendet, die übrigen befinden sich zu Hause. Kann hier eine Bera- tung wirklich eine echte Alternative zu dem gewünschten Schwanger- schaftsabbruch aufgrund der völli- gen Verzweiflung darstellen?

Die Reihe solcher Problemfälle ließe sich ad libitum fortsetzen. Wenn es auch manchen Autoren und Betrach- tern nicht gefällt, vielleicht im beson- deren nicht den Einwänden seitens der beiden Kirchen, so ist doch bei der Problematik der Anwendung die- ses Gesetzes zweifelsfrei davon aus- zugehen, daß die Gesetzesänderung auch einem gesundheitspolitischen Zeitgeist entspricht. Die Tendenz zu höherer Lebensqualität und pro- blemfreierem Sein ist ebenso unver- kennbar wie die damit verbundene Neigung zur Mehrung der sozialen Sicherheit. Auch wenn dieser Trend in Richtung auf einen sozialistischen

Materialismus geht, wenn also die eigene Bequemlichkeit und Verant- wortungslosigkeit prävaliert (i. S. der Nichtübernahme der Verantwortung für die Schwangerschaft und das Kind), so hat der Gesetzgeber diesen Umständen durch eine legislative Maßnahme Rechnung getragen, und es kann und darf nicht Aufgabe der mit der Durchführung und Anwen- dung dieses Gesetzes Befaßten sein, hier kraft ihrer Funktion zu blok- kieren.

Unter „sozial" wird

meist „finanziell" verstanden Was die Beratung angeht, so sollte diese nach Möglichkeit vor Eintritt einer unerwünschten Schwanger- schaft liegen. Das ist aber ein Fern- ziel, das zur Zeit noch in keiner Weise als ausreichend gewährleistet zu se- hen ist. So wird es also auch in Zu- kunft aufgrund der letztendlich menschlichen Situation weiter zu unerwünschten Schwangerschaften kommen. Bei der Analyse unserer eigenen zahlreichen Fälle in Hinsicht auf die sogenannte soziale Indika- tion zeigt sich, daß unter dem Begriff sozial meist synonym finanziell ver- standen wird. Es sind also nicht so sehr einzelne Gewissensnöte oder Unkenntnis oder auch eine psycho- logisch begründete Ablehnung einer unerwünschten Schwangerschaft, sondern im Regelfall handfeste fi- nanzielle Probleme, die die rat- suchenden bzw. eine Unterbrechung wünschenden Frauen vorbringen.

Wenn man hier die sozialen Alterna- tiven, die als gesetzliche Hilfen exi- stieren, auch nur gegen ein minima- les Einkommen von etwa 1000,— bis 1500,— DM für eine Frau mit einem oder zwei Kindern setzt, so zeigt sich, daß das BSHG hier überhaupt keine Alternative und schon gar keine Hilfe sein kann. Der Regelsatz beträgt der- zeit 265 DM, für ein Kind kann eine unterstützungsbedürftige Person von 119 DM bis 239 DM (bei Ausbil- dung) zusätzlich erhalten, ferner Mehrbedarf, Miete, Telefongrundge- bühren, Bekldidungs-, Kohlegeld, Wohngeld usw. Selbst bei Ausschöp- fung aller Möglichkeiten, die hier von der sozialen Gesetzgebung her mög-

lich sind, wird keine auch nur irgend- wie vergleichbare Situation geschaf- fen, die es der Schwangeren möglich macht, den Entschluß zur Unterbre- chung zu relativieren bzw. gar aufzu- geben. Wenn man dann ferner noch erlebt hat, wie nicht so selten Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch bzw. eine Beratung darüber wünsch- ten, in noch größere, tiefere Konflikte durch die Beratung durch eine kirch- lich orientierte Stelle gebracht wur- den, so ergeben sich hier für den neutralen Betrachter der Situation doch nicht unwesentliche Zweifel, ob solche Formulierungen, wie sie in der Kirchenempfehlung gebraucht sind, tatsächlich eine Hilfe und eine Beratung im Sinne des Gesetzes dar- stellen. Nicht gemeint sind hier die Beratung durch Ärzte oder Sozialar- beiter der genannten Stellen, wobei die Kirche hier lediglich die Träger- schaft hat.

Natürlich und selbstverständlich ist es, daß man es sowohl als Arzt wie erst recht als Seelsorger ablehnen kann, über eine Schwangerschafts- unterbrechung zu sprechen oder diese als Arzt durchzuführen. Das wird von beiden Kirchen überein- stimmend hervorgehoben. Anderer- seits aber die Beratung einseitig im Sinne einer Beratung zum unbeding- ten Erhalten der Schwangerschaft umfunktionieren zu wollen und hier ohne Rücksicht auf die psychologi- schen und psychiatrischen sowie so- zialen Hintergründe zu verfahren, er- scheint doch mindestens fragwürdig und dürfte in den meisten Situatio- nen als nicht angemessen erlebt wer- den. Wenn gar in der einen Empfeh- lung ausgedrückt ist, daß den in Be- drängnis geratenen Frauen Mut zu machen sei, sich an den Seelsorger zu wenden und nicht an die im Straf- recht definierten Ratgeber, weil diese „in einer bedrängten Lebenssi- tuation nicht geeignete Ratgeber"

sind, dann ist damit wohl der Rah- men des Möglichen und Vertretba- ren verlassen. Man mag dann ande- rerseits auch fragen, ob zum Beispiel der Punkt 9 in der Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz auch umgekehrt gilt, nämlich dergestalt, daß Ärzte, die von kirchlicher Seite wegen ihrer Bereitschaft (zur Durch-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 10 vom 10. März 1977 681

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Schwangerenberatung

führung einer Unterbrechung) unter gewissen Zwang gesetzt werden, sich wirklich an ihren Bischof wen- den zu können??

Fassen wir abschließend zusammen:

C) Durch die Strafrechtsänderung zum § 218 ist eine rechtlich definierte Situation geschaffen worden, die nun durch die an der Durchführung Beteiligten ausgefüllt werden muß.

Übergangsschwierigkeiten sind zu erwarten und bestehen, sollten an- dererseits aber im Interesse der be- troffenen Frauen baldmöglichst aus- geräumt werden.

C) Beratung im Sinne des § 218b, 1/1 und 2/2a bis c sollte durch eine möglichst sachbezogene Institution erfolgen. Ziel der Beratung soll die Information der Ratsuchenden sein, damit diese selbst die Entscheidung treffen kann, ob sie ihr Ansuchen um Unterbrechung der Schwanger- schaft aufrechterhält oder ob dieses nach den gegebenen Ratschlägen tatsächlich wirklich den Umständen entspricht. Erst danach sollte die Be- ratungsstelle ihrerseits prüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausrei- chend sind. Eine Beratung einseitig im Sinne des Erhaltens der Schwan- gerschaft ohne Rücksicht auf die un- ter Umständen vitalen Belange der Schwangeren erscheint nicht geset- zeskonform und letztlich wohl auch nicht ärztlich.

Ärzte und mit der Durchführung des Gesetzes befaßte Personen soll- ten selbstverständlich jede Schwan- gerschaftsunterbrechung aus ärztli- chen, ethischen oder auch religiösen Gründen ablehnen dürfen, sich dann aber tunlichst auch einer Beratung fernhalten, weil kaum einzusehen ist, daß sie bei einer derartigen Einstel- lung eine sachgerechte und objekti- ve Beraterfunktion auszuüben in der Lage sind.

C) Die von der Bundesministerin und von den einzelnen angebotenen Alternativen, wie zum Beispiel das Tagesmüttermodell stellen keine ak- zeptable Alternative zu einer gewoll- ten Schwangerschaft und zu einem Wunschkind dar. Die Diskussion um

diese Institutionen ist jüngst zu Recht wieder auf die sachlichen Aspekte zurückgeführt worden und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß zum Beispiel das genannte Ta- gesmüttermodell psychologisch- psychiatrisch abzulehnen ist, weil es zu einer frühkindlichen psychischen Schädigung und Neurotisierung führt! Wir weisen hier nur auf die wiederholten Veröffentlichungen von Christa Meves hin, sowie auf H.

Schetelig zum Modellprojekt Tages- mütter.

Abschließend soll noch besonders hervorgehoben werden, daß das Wichtigste an der ganzen Beratung nach unserem Dafürhalten die Infor- mation und Beratung junger Men- schen überhaupt darstellen sollte; d.

h. die Beratung über die Schwanger- schaftsverhütung soll vor der Bera- tung über die Schwangerschaftsun- terbrechung stehen, damit eben die Unterbrechung wirklich die Ultima ratio darstellt. Wenn die Schwangere und das sie beratende fachkundige Team allerdings unter Abwägung al- ler wichtigen Aspekte zum Ergebnis kommen, daß die Schwangerschaft abgebrochen werden muß, dann sollte die Schwangere auch die Mög- lichkeit haben, diese Unterbrechung ohne Diskriminierung (und ohne weite Reisen!) durchführen lassen zu können. Es muß — auch aus ethi- schen und christlichen Überlegun- gen heraus! — jeder Frau die Möglich- keit zu bewußter Elternschaft und zu einem Wunschkind gegeben wer- den. Die Schwangerschaft soll nicht zu einer Lebenskrise oder gar zu ei- nem Suizid oder Suizidversuch An- laß werden, sondern zu einem be- wußten Akzeptieren eines neuen Menschen.

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Eberhard Hirschberg, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Breite Straße 49 1000 Berlin 20

BRIEFE AN DIE REDAKTION

AKUPUNKTUR

Auf den Leserbrief von Wolfgang Huber im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 39/

1976, Seite 2457 eine Entgegnung:

Habt Vertrauen!

Der Preis für die Seminare der Deut- schen Akademie sind sicherlich nicht zu hoch. Bitte bedenken Sie, daß hier die Spitzenkräfte aus die- sem Spezialgebiet sprechen und do- zieren! Es gibt keine qualifizierteren Kollegen als Dr. Bahr, Dr. Bischko, Dr. Nogier und Dr. Bourdiol für die- ses Gebiet! Kennen Sie die Preise für Kieferorthopädische Seminare z.

B., oder die Honorare für Professo- ren oder Spezialisten bei Vorträgen, die über ein bis zwei Tage dauern?

Oder wissen Sie, was die Industrie für solche Vorträge bezahlt? Wenn Sie Zweifel an der Seriosität von Dr.

Bahr und der Akademie haben, muß ich — zumindest in Ihrer Argumenta- tion — an Ihrer Seriosität zweifeln. Es steht Ihnen doch frei, zur Mitglieder- versammlung zu kommen und die

Finanzen zu überprüfen. Die Prü- fung wird jedes Jahr durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, durch Kassenprüfer der Akademie, d. h. durch Kollegen, und durch die Jahreshauptversammlung vorge- nommen. Wenn die Finanzen der deutschen Universitäten und vieler ihrer Institute und Angehörigen so genau überprüft würden, käme Ih- nen sicherlich mehr Zweifel an der Seriosität dieser Institutionen; und wenn man weiß, wie sehr sich Dr.

Bahr für diese Methodik der Aku- punktur einsetzt, damit endlich das unqualifizerte Gerede und Gehabe aufhört, der kann keine Zweifel an ihm haben. Natürlich, jeder Mensch hat Fehler; freilich ist Kritik auch stets angebracht, aber nicht in de- struierender Form, und nicht, wenn man sich selber nicht in der Materie auskennt. Dr. Bahr und die Deutsche Akademie sind nicht unseriös, im Gegenteil, hier sind Kollegen, die ihre Freizeit opfern, die auch Hohn und Spott von Kollegen auf sich nehmen, um diese Methoden an die Stellen zu bringen, an denen man sich eigentlich damit befassen

682 Heft 10 vom 10. März 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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