A 1400 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 27–28|
9. Juli 2012 Ein Musterverfahren gegen die Ein-führung der elektronischen Ge- sundheitskarte (eGK) ist in erster Instanz gescheitert. Das Sozialge- richt Düsseldorf hat die Klage eines Versicherten aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solin- gen abgewiesen. Gesetzlich Kran- kenversicherte können sich da- nach von der Ausstellung der neuen Karte nicht befreien lassen (Az.:
S9KR111/09).
Der Kläger wollte von der Aus- stellung der eGK befreit werden, weil er darin sein Recht auf infor- mationelle Selbstbestimmung be- droht sieht. Das Sozialgericht folgte dieser Ansicht nicht: Die für die Karte benötigten Pflichtangaben zur Person seien mit Ausnahme des geforderten Fotos identisch mit de- nen der bisherigen Versichertenkar- te und damit unbedenklich, führte die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Hagemann in der mündlichen Ur- teilsbegründung aus. Angaben zu Notfalldaten oder chronischen Er- krankungen seien freiwillig. Inso- fern liege kein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung vor. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskar- te sei gesetzlich nicht vorgesehen.
ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE
Klage in erster Instanz abgewiesen
Das sei verfassungsrechtlich unbe- denklich. Denn der Versicherte be- stimme selbst über die Informatio- nen, die auf der neuen Karte gespei- chert würden. Sie weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger gesetz- lich krankenversichert sei. Der Sach-
leistungsanspruch des Klägers wer- de durch die eGK nicht berührt.
Der Anwalt des Klägers hat Be- rufung beim Landessozialgericht an- gekündigt und will das Verfahren gegebenenfalls bis vor das Bundes- verfassungsgericht bringen. EB
Zitat der Woche
„ Dass der Finanzminister vom
Gesundheitsminister Geld haben möchte, ist mir lieber als anders herum. “
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Finanzsituation der GKV
Die Packungsgröße von Schmerz- mitteln im freien Verkauf soll be- schränkt werden. Das hat der Sach- verständigenausschuss für Verschrei- bungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) am 26. Juni gefor- SCHMERZMITTEL
Packungsgröße soll begrenzt werden
dert. Apothekenkunden ohne Re- zept sollen von den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibu- profen und Naproxen künftig nur noch die Menge von höchstens vier maximalen Tagesdosen erhal- ten. Größere Packungen sollen ver- schreibungspflichtig werden. Den Vorschlag muss nun das Bundes - gesundheitsministerium prüfen.
BfArM-Präsident Prof. Dr. Wal- ter Schwerdtfeger begrüßte das Vo- tum des Ausschusses als Beitrag zum Verbraucherschutz: „Für uns als Überwachungsbehörde steht au- ßer Frage, dass eine übermäßige An- wendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesund-
heitliche Folgen haben kann.“ Risi- ken bestünden, wenn Schmerzmit- tel ohne ärztliche Kontrolle mehr als vier Tage eingenommen wür- den. „Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend be- wusst“, sagte Schwerdtfeger.
Die Obergrenze für den freien Verkauf von Paracetamol soll unter- dessen bestehen bleiben. Wegen seiner leberschädigenden Wirkung ist die rezeptfrei erhältliche Men- ge bereits auf zehn Gramm be- schränkt. Dem Sachverständigen- ausschuss lag ein Antrag vor, Para- cetamol generell der Verschreibungs- pflicht zu unterstellen. Das lehnte das Gremium aber ab. BH
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Rechtlich unbe- denklich: Der Ver- sicherte bestimmt selbst, welche In- formationen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
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Höchstens zehn Gramm Paraceta- mol können Patien- ten ohne Rezept kaufen. Grund ist die leberschädigen- de Wirkung.