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Archiv "Schmerzmittel: Packungsgröße soll begrenzt werden" (09.07.2012)

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A 1400 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 27–28

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9. Juli 2012 Ein Musterverfahren gegen die Ein-

führung der elektronischen Ge- sundheitskarte (eGK) ist in erster Instanz gescheitert. Das Sozialge- richt Düsseldorf hat die Klage eines Versicherten aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solin- gen abgewiesen. Gesetzlich Kran- kenversicherte können sich da- nach von der Ausstellung der neuen Karte nicht befreien lassen (Az.:

S9KR111/09).

Der Kläger wollte von der Aus- stellung der eGK befreit werden, weil er darin sein Recht auf infor- mationelle Selbstbestimmung be- droht sieht. Das Sozialgericht folgte dieser Ansicht nicht: Die für die Karte benötigten Pflichtangaben zur Person seien mit Ausnahme des geforderten Fotos identisch mit de- nen der bisherigen Versichertenkar- te und damit unbedenklich, führte die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Hagemann in der mündlichen Ur- teilsbegründung aus. Angaben zu Notfalldaten oder chronischen Er- krankungen seien freiwillig. Inso- fern liege kein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung vor. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskar- te sei gesetzlich nicht vorgesehen.

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Klage in erster Instanz abgewiesen

Das sei verfassungsrechtlich unbe- denklich. Denn der Versicherte be- stimme selbst über die Informatio- nen, die auf der neuen Karte gespei- chert würden. Sie weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger gesetz- lich krankenversichert sei. Der Sach-

leistungsanspruch des Klägers wer- de durch die eGK nicht berührt.

Der Anwalt des Klägers hat Be- rufung beim Landessozialgericht an- gekündigt und will das Verfahren gegebenenfalls bis vor das Bundes- verfassungsgericht bringen. EB

Zitat der Woche

Dass der Finanzminister vom

Gesundheitsminister Geld haben möchte, ist mir lieber als anders herum.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Finanzsituation der GKV

Die Packungsgröße von Schmerz- mitteln im freien Verkauf soll be- schränkt werden. Das hat der Sach- verständigenausschuss für Verschrei- bungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) am 26. Juni gefor- SCHMERZMITTEL

Packungsgröße soll begrenzt werden

dert. Apothekenkunden ohne Re- zept sollen von den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibu- profen und Naproxen künftig nur noch die Menge von höchstens vier maximalen Tagesdosen erhal- ten. Größere Packungen sollen ver- schreibungspflichtig werden. Den Vorschlag muss nun das Bundes - gesundheitsministerium prüfen.

BfArM-Präsident Prof. Dr. Wal- ter Schwerdtfeger begrüßte das Vo- tum des Ausschusses als Beitrag zum Verbraucherschutz: „Für uns als Überwachungsbehörde steht au- ßer Frage, dass eine übermäßige An- wendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesund-

heitliche Folgen haben kann.“ Risi- ken bestünden, wenn Schmerzmit- tel ohne ärztliche Kontrolle mehr als vier Tage eingenommen wür- den. „Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend be- wusst“, sagte Schwerdtfeger.

Die Obergrenze für den freien Verkauf von Paracetamol soll unter- dessen bestehen bleiben. Wegen seiner leberschädigenden Wirkung ist die rezeptfrei erhältliche Men- ge bereits auf zehn Gramm be- schränkt. Dem Sachverständigen- ausschuss lag ein Antrag vor, Para- cetamol generell der Verschreibungs- pflicht zu unterstellen. Das lehnte das Gremium aber ab. BH

Foto: dpa

Rechtlich unbe- denklich: Der Ver- sicherte bestimmt selbst, welche In- formationen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Foto: dpa

Höchstens zehn Gramm Paraceta- mol können Patien- ten ohne Rezept kaufen. Grund ist die leberschädigen- de Wirkung.

A K T U E L L

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