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Blutzuckerkontrolle bei Typ-2-Diabetes

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Auch in den kürzlich aktualisierten Empfehlungen des britischen National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) sind nun die Gliptine als Option aufgeführt, falls mit Metformin und/oder Sulfonyl- harnstoff keine ausreichende Blutzuckerkontrolle machbar ist. Darüber hinaus wird betont, dass man insulinpflichtige Diabetiker möglichst auf Humaninsu- lin einstellen sollte.

B R I T I S H M E D I C A L J O U R N A L

In einer kürzlich publizierten Zusammenfassung der aktua - lisierten Empfehlungen des britischen National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) geht es in erster Linie um den Stellenwert der neueren Diabetologika für die Behand- lung von Typ-2-Diabetikern: Gliptine, Glitazone und GLP-1- Mimetika. Ein weiterer Abschnitt ist der Insulintherapie ge- widmet.

Gliptine

Gliptine stabilisieren die normalerweise sehr kurzlebigen In- kretine, jene Botenstoffe also, die bei einer Blutzuckererhö- hung dafür sorgen, dass vermehrt Insulin ausgeschüttet wird.

Gliptine werden auch DPP-4-Inhibitoren genannt, da sie ihre Inkretin-stabilisierende Wirkung über die Hemmung des In- kretin-abbauenden Enzyms entfalten, der Dipeptidyl-Pep - tidase-4 (DPP-4). Gliptine entfalten ihre Wirkung abhängig vom Blutzucker, sodass nur ein geringes Hypoglykämierisiko besteht.

In den NICE-Richtlinien werden Gliptine (Sitagliptin [Janu- via®], Vildagliptin [Galvus®] als Second-line-Medikament zu- sätzlich zu Metformin anstelle der Sulfonylharnstoffe empfoh- len, falls der Patient bei ungenügender Blut zuckerkontrolle ein hohes Hypoglykämierisiko hat oder Sul fonylharnstoffe nicht vertragen werden beziehungsweise kontraindiziert sind. Eben- falls möglich ist die Kombination von Gliptinen mit Sulfonyl-

harnstoff, falls Metformin nicht vertragen wird oder kontrain- diziert ist. Als Grenzwert für eine ausreichende Blutzucker- kontrolle wird für beide Fälle ein HbA1c-Wert 6,5 Prozent an- gegeben. Dieser Grenzwert dürfe individuell jedoch auch höher angesetzt werden.

Falls die Second-line-Standardkombination Metformin plus Sulfonylharnstoff nicht zu einer ausreichenden Blutzucker- kontrolle führt (HbA1c-Wert 7,5%, ggf. individuell höherer Grenzwert) und Humaninsulin nicht infrage kommt, empfeh- len die NICE-Richtlinien als Drittlinientherapie das Gliptin Sitagliptin.

Die Gabe von Gliptinen sollte nur dann fortgesetzt werden, wenn tatsächlich ein positiver metabolischer Effekt eintritt, nämlich ein Rückgang des HbA1c-Werts um mindestens 0,5 Prozent innert sechs Monaten.

Glitazone

Glitazone sind sogenannte Insulinsensitizer, welche die Insu- linwirkung an Fett-, Muskel- und Leberzellen verstärken.

Die NICE-Autoren empfehlen Glitazone für die gleichen Situa- tionen wie die die oben genannten für die Gliptine (in Kombi- nation mit Metformin oder Sulfonylharnstoffen bzw. als dritte Substanz zusätzlich zur Metformin-Sulfonylharnstoff-Kombi- nation). Es werden jedoch für Glitazone einige Einschränkun- gen genannt: Sie sind bei Herzinsuffizienz kontraindiziert und sollten auch Patienten mit hohem Frakturrisiko nicht ver - abreicht werden. Bei Beginn oder Fortsetzung einer Glita - zontherapie seien die jeweils aktuellen Empfehlungen der Zulassungsbehörden zurate zu ziehen. Die europäische und

Merksätze

Gliptine oder Glitazone kommen infrage, falls Metformin allein oder in Kombination mit Sulfonylharnstoff keine ausreichende Blutzucker- kontrolle ermöglicht.

Inkretinanaloga sind als Drittlinientherapie bei adipösen Patienten in Betracht zu ziehen.

Anstelle eines dritten oralen Antidiabetikums wird die Insulinthera- pie empfohlen, vorzugsweise mit humanem Intermediärinsulin (NPH).

Blutzuckerkontrolle bei Typ-2-Diabetes

NICE-Richtlinien zu neueren Medikamenten und Insulin

ARS MEDICI 18 2009

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die amerikanische Diabetesgesellschaft EASD und ADA emp- fehlen Rosiglitazon (Avandia®) wegen Hinweisen auf ein er- höhtes Myokardrisiko derzeit nicht mehr für die Behandlung von Typ-2-Diabetikern; für Pioglitazon (Actos®) gilt diese Ein- schränkung nicht.

Pioglitazon wird in den NICE-Richtlinien in Kombination mit einer Insulintherapie empfohlen, sofern ein Typ-2-Diabetiker trotz hoher Insulindosen eine ungenügende Blutzucker - kontrolle aufweist und eine deutliche blutzuckersenkende Antwort auf Pioglitazon bei ihm gegeben ist.

Gliptin oder Glitazon?

Gliptine seien den Glitazonen vorzuziehen, sofern Gewichts- zunahme ein Problem darstellt oder Glitazone kontraindiziert sind (z.B. Herzversagen in der Anamnese, Herzinsuffizienz).

Auf der anderen Seite seien Glitazone den Gliptinen vor - zuziehen, falls der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit eine reduzierte Insulinsensitivität aufweist, Gliptine sich bei ihm als zu wenig wirksam erwiesen haben oder kontraindiziert sind.

Bei Patienten, für die beide Substanzklassen gleichermassen geeignet wären, sei der Wunsch des Patienten zu berücksich - tigen.

GLP-1-Analoga

GLP-1 (Glucagon-like peptide-1) ist ein Inkretin und somit ein Botenstoff mit einer Halbwertszeit von wenigen Minuten, der bei Blutzuckererhöhung für eine erhöhte Insulinausschüttung sorgt. GLP-1-Analoga sind stabiler und verlängern die Insulin- ausschüttung. Zurzeit ist ein GLP-1-Analogon, das Exenatid (Byetta®), zugelassen.

Bei einem HbA1c-Wert 7,5 Prozent (ggf. individuell höherer Grenzwert) empfehlen die NICE-Richtlinien Exenatid als Dritt- linientherapie bei einem BMI 35 und damit verbundenen psy- chischen und medizinischen Problemen sowie bei einem BMI

<35, falls Insulin einen bedeutenden Einfluss auf die Berufs -

tätigkeit des Patienten hätte oder ein Gewichtsverlust wegen übergewichtsassoziierter Komorbiditäten wünschenwert ist.

Die Therapie mit Exenatid sollte nur fortgesetzt werden, sofern der HbA1c-Wert innert sechs Monaten um mindestens 1 Pro- zent sinkt und die Gewichtsabnahme mindestens 3 Prozent des ursprünglichen Gewichts beträgt.

Insulintherapie

Bei Patienten mit dualer oraler Diabetestherapie und deutlicher Hypoglykämie sei der Beginn einer Insulintherapie dem Hin- zufügen einer dritten oralen Substanz vorzuziehen, falls dem Insulingebrauch keine unüberwindlichen Hürden entgegen- stünden (z.B. beträchtliche Beeinträchtigungen bei beruf - lichen, sozialen oder Freizeitaktivitäten, Adipositas, Spritzen- angst usw.).

Für den Beginn der Insulintherapie wird humanes Intermediär- insulin (NPH) empfohlen. Ein lang wirksames Insulinanalo- gon (Glargin/Lantus®; Detemir/Levemir®) sei eine Alternative für Patienten mit Problemen bei der Selbstinjektion, da man hierbei mit weniger Injektionen pro Tag auskommt. Ein lang wirksames Insulinanalogon kommt laut den NICE-Richt linien darüber hinaus bei Patienten infrage, die ihren HbA1c-Zielwert wegen schwerer Hypoglykämie nicht erreichen oder Hypo - glykämien unabhängig von ihrem HbA1c-Wert aufweisen. Die kürzlich aufgekommene Diskussion, ob Glargin das Krebs - risiko erhöhen kann oder nicht, ist in diesen Richtlinien noch

kein Thema.

Renate Bonifer

Interessenkonflikte: keine deklariert

Quelle: Adler A.I. et al.: Newer agents for blood glucose control in type 2 diabetes: summary of the NICE guidance. BMJ 2009; 338: 1328—1329.

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