Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Rechnungswesen II,
Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REW-P21-011110
Datum 10.11.01
Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die angegebene Lösung, die richtig ist, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. Rechenfehler sollten nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wird mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so sind die hierfür vorgesehenen Punkte zu erteilen.
50% der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.
Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie bitte nach folgendem Bewertungsschema vor:
% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte
Note
95-100 1 sehr gut
90-94,5 1,3
85-89,5 1,7
80-84,5 2 gut
75-79,5 2,3
70-74,5 2,7
65-69,5 3 befriedigend
60-64,5 3,3
55-59,5 3,7
50-54,5 4 ausreichend
0-49,5 5 nicht ausreichend
Korrekturrichtlinie
Lösung Aufgabe 1 (6 Punkte)
SB 1, Abschnitt 2.3.1, S. 65 und 64:
Kasse:
= Bestand an liquiden Mitteln oder
= Bargeld + Sichtguthaben – Kontokorrentkredite
3 Punkte
Geldvermögen:
= Kasse + Forderungen (ohne Sichtguthaben) – Verbindlichkeiten (ohne Kontokorrentkredite)
3 Punkte
Lösung Aufgabe 2 (8 Punkte)
SB 1, Abschnitt 2.3.2:
Stromgrößen in GE April Mai Juni Juli
Auszahlung 5.000 1.000
2 Punkte
Ausgabe 6.000
2 Punkte
Aufwand 6.000
2 Punkte
Kosten 6.000
2 Punkte
Lösung Aufgabe 3 (8 Punkte)
SB 1, Abschnitt 3.4.4.2:
nicht abnutzbares Anlagevermögen 1.000.000 GE 1 Punkt.
abnutzbares Anlagevermögen ( 950.000 GE / 2) 475.000 GE 1 Punkt.
betriebsnotwendiges Anlagevermögen: 1.475.000 GE
Vorräte 100.000 GE 1 Punkt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 180.000 GE 1 Punkt.
betriebsnotwendiges Umlaufvermögen 280.000 GE
Abzugskapital: Anzahlung von Kunden 30.000 GE 1 Punkt.
betriebsnotwendige Kapital 1.725.000 GE 1 Punkt.
kalkulatorische Zinsen: 1.725.000 GE * 8 % = 138.000 GE 2 Punkte
Lösung Aufgabe 4 (4 Punkte)
SB 1, Abschnitt 3.4.4.5:
Wagnissatz = 150.000 GE / 1.000.000 GE = 0,15 = 15 %
2 PunkteKalkulatorische Wagniskosten = 500.000 GE * 15 % = 75.000 GE
2 PunkteLösung Aufgabe 5 (8 Punkte)
SB 2, Abschnitt 2.5.3:
Heizkosten je qm = 310 GE / 155 qm = 2,00 GE/qm
2 PunkteEinkauf 20 qm * 2,00 GE/qm = 40 GE 1 Punkt
Finanzbuchhaltung 35 qm * 2,00 GE/qm = 70 GE 1 Punkt
Vorstand 45 qm * 2,00 GE/qm = 90 GE 1 Punkt
Vertriebsinnendienst 30 qm * 2,00 GE/qm = 60 GE 1 Punkt
Qualitätsmanagement 10 qm. * 2,00 GE/qm = 20 GE 1 Punkt
310 GE
Lösung Aufgabe 6 (12 Punkte)
SB 2, Abschnitt 2.5.5 und 3.3.3:
Materialgemeinkostenzuschlagssatz = Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten
= 110.000 GE / 500.000 GE= 0,22 = 22 %
1 Punkt 1 Punkt Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz=Fertigungsgemeinkosten/Fertigungseinzelkosten
= 300.000 GE / 750.000 GE= 0,4 = 40 %
1 Punkt 1 Punkt Herstellkosten
= Materialeinzelkosten = 500.000 GE + Materialgemeinkosten = 110.000 GE + Fertigungseinzelkosten = 750.000 GE + Fertigungsgemeinkosten = 300.000 GE
= 1.660.000 GE
2 Punkte
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz=Verwaltungsgemeinkosten/Herstellkosten
= 85.000 GE / 1.660.000 GE= 0,051205 = 5,12 %
1 Punkt 1 Punkt Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz=Vertriebsgemeinkosten/Herstellkosten
= 115.000 GE / 1.660.000 GE= 0,069277 = 6,93 %
1 Punkt 1 Punkt Selbstkosten
= Herstellkosten = 1.660.000 GE + Verwaltungsgemeinkosten = 85.000 GE + Vertriebsgemeinkosten = 115.000 GE
= 1.860.000 GE
2 Punkte
Lösung Aufgabe 7 (7 Punkte)
SB 2, Abschnitt 3.3.4:
Die Kosten werden nach Marktpreisen (= Äquivalenzziffer der Tragfähigkeit) verteilt.
Produkt Produktionsmenge Marktpreis Umsätze in GE
A 12.500 kg 15 GE/kg 187.500 1 Punkt
B 9.000 kg 20 GE/kg 180.000 1 Punkt
C 19.000 kg 28 GE/kg 532.000 1 Punkt
Summe 899.500
Herstellkosten je GE Marktwert = gesamte Herstellkosten / Summe Marktwerte 179.900 GE / 899.500 GE = 0,20 GE Herstellkosten je 1 GE Marktwert
1 Punkt
Produkt HK je 1 GE Marktwert Marktpreis Stückkosten in GE/kg
A 0,20 15 GE/kg 3,00 1 Punkt
B 0,20 20 GE/kg 4,00 1 Punkt
C 0,20 28 GE/kg 5,60 1 Punkt
Lösung Aufgabe 8 (11 Punkte)
SB 3, Abschnitt 3 und 4.2.1.2:
a) Betriebsergebnis nach der Vollkostenrechnung
Produkt Verkaufspreis je Stück
gesamte Stückkosten
Stückgewinn Absatz- menge
Gesamt- gewinn
A 125 130 -5 75 -375 1 Punkt
B 250 215 35 125 4.375 1 Punkt
C 320 300 20 40 800 1 Punkt
Gesamt 4.800 1 Punkt
b) Betriebsergebnis nach der Teilkostenrechnung
Produkt Verkaufspreis je Stück
variable Stückkosten
Stückgewinn Absatz- menge
Gesamt- gewinn
A 125 75 50 75 3.750 1 Punkt
B 250 160 90 125 11.250 1 Punkt
C 320 280 40 40 1.600 1 Punkt
DB 16.600 1 Punkt
Fixkoste n
11.800 2 Punkte
Gesamt 4.800 1 Punkt
Fixkosten: (Stückkosten – variable Stückkosten) * Absatzmenge
= (130 – 75) * 75 Stück + (215 – 160) * 125 Stück + (300 – 280) * 40 Stück
= 4.125 GE + 6.875 GE + 800 GE = 11.800 GE oder alternativ:
Fixkosten = Deckungsbeitrag - Betriebsergebnis
= 16.600 GE - 4.800 GE = 11.800 GE
Lösung Aufgabe 9 (6 Punkte)
SB 3, S. 30:
a) Stückdeckungsbeitrag
16,50 GE - (5 GE + 7 GE + 1,50 GE + 0,60 GE) = 2,40 GE
2 Punkte b) Gewinnschwelle :
U = p * x = 16,50 GE * x
K = Kf + kv * x = 23.000 GE + 14,10 GE * x U = K
16,50 * x = 23.000 GE + 14,10 GE * x / - 14,10 GE * x 16,50 x - 14,10 x = 23.000 GE
2,40 GE/Stück * x = 23.000 GE
x = 23.000 GE / 2,40 GE/Stück = 9.583,33 Stück
4 Punkte
Lösung Aufgabe 10 (12 Punkte)
SB 3, Abschnitt 4:
a) Alternative I: Der betrachtete Rasendünger-Hersteller muss
• die durch eine vorübergehende Produktionseinstellung eingesparten Kosten
• den hierdurch entgehenden Deckungsbeiträgen und
• den zusätzlich anfallenden Kosten für die Wiederaufnahme der Fertigung gegenüberstellen:
Eingesparte Fixkosten für 12 Monate: 0,5 * 40.000 GE/Monat * 12 Monate = 240.000 GE/p.a.
Kosten bei Produktionseinstellung: 200.000 GE
• Entgehende Deckungsbeiträge für 12 Monate: (100 GE/t – 70 GE/t)*500*12 = 30 GE/t*500*12=180.000 GE/p.a.
• Zusätzlich anfallende Kosten für die Wiederaufnahme der Fertigung: 20.000 GE
8 Punkte
Veränderung des Unternehmensergebnisses: (240.000 GE - 200.000 GE) = + 40.000 GE
Alternative II:
Zum gleichen Ergebnis kommt man auch, wenn man die Unternehmenserfolge ohne und mit Produktionseinstellung miteinander vergleicht:
Vergleich der
Unternehmensergebnisse
bei
Produktionsfortführung
mit Produktionseinstellung Umsatzerlöse
- variable Kosten
600.000 GE 420.000 GE
0 GE 0 GE Deckungsbeitrag
- Fixkosten
180.000 GE 480.000 GE
0 GE 240.000 GE 20.000 GE
= Unternehmensergebnis - 300.000 GE - 260.000 GE
Fazit: Es ist also rentabler, die Produktion von Rasendünger unter den genannten Bedingungen für zwölf Monate einzustellen.
b) Erst wenn es gelingt, eine sofortige Preisanhebung auf dem Markt ohne Einbußen bei der Absatzmenge durchzusetzen, wäre die Fortführung der Produktion rentabler. Der Preis X, der mindestens für den Dünger verlangt werden müsste, errechnet sich wie folgt:
(X GE - 70 GE/t) * 500 t/Mon. * 12 Mon. + 20.000 GE = 240.000 GE X GE/t = 106,67 GE/t.
4 Punkte
Lösung Aufgabe 11 (8 Punkte)
SB 4, Abschnitt 2.2.1 und 2.2.2.1:
Verbrauchsabweichung = Istkosten – Sollkosten
= Istkosten – (fixe Plankosten + variable Plankosten * Istbeschäftigung / Planbeschäftigung)
= 4.000 GE - (2.000 GE + 4.250 GE/1.250 kg * 1.300 kg)
= 4.000 GE – 6.420 GE = -2.420 GE
1 Punkt 3 Punkte Beschäftigungsabweichung=Sollkosten - verrechnete Plankosten
= (fixe Plankosten + variable Plankosten * Istbeschäftigung/Planbeschäftigung) - (Plankosten * Istbeschäftigung/Planbeschäftigung)
oder
= (fixe Plankosten + variable Plankosten * Istbeschäftigung / Planbeschäftigung) – (Plankalkulationssatz * Istbeschäftigung)
= 6.420 GE - 5 GE/kg * 1.300 kg
= 6.420 GE - 6.500 GE = -80 GE
1 Punkt 3 Punkte
Lösung Aufgabe 12 (4 Punkte)
SB 4, Abschnitt 3.2.2:
Einen Kostensatz ermittelt man, durch Division der Aktivitätskosten einer Aktivitätsart durch die dazugehörigen Aktivitätsmengen.
oder:
Prozesskostensatz = Prozess-Gesamtkosten / Menge der Prozess-Bezugsgröße
Lösung Aufgabe 13 (6 Punkte)
SB 4, Abschnitt 3.2.2 und S. 34:
Im Rahmen der Prozesskostenrechnung werden Kosten als leistungsmengeninduziert bezeichnet, wenn für diese Kosten sich ein Kostentreiber (Bezugsgröße) finden lässt, welcher in einem proportionalen Zusammenhang mit der jeweiligen Aktivität steht. D.h., sie sind abhängig von der zu erbringenden Leistung der jeweiligen Kostenstelle - sie verhalten sich mengenvariabel.
3 Punkte
Leistungsmengenneutrale Kosten dagegen sind Prozesskosten für die sich keine geeignete Maßgröße finden lässt. (z.B. Geschäftsführung)
3 Punkte