Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG
Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2019 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Einstellungsjahr 2016
Prüfungsbereich: Verwaltungsbetriebswirtschaft Lösungsskizze/Bewertungsbogen
Kenn-Nummer:
zu erreich.
Punkte
Erst- korrekt
Zweit- korrekt
Prüfungs- aussch.
Teil A (40 P)
Zu 1) Lösung s. unten Zu 2)
2.1 Produkt: 1262 – Brandschutz - Gefahrenvorbeugung 2.2
Kauf des Fahrzeuges
Beachtung Grundsatz der Bruttoveranschlagung gem. § 9 Abs. 1 KomHVO
- die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, soweit keine Ausnahmen nach der KomHVO vorliegen, d.h., es besteht ein Saldierungsverbot.
- es wird ein neues Löschfahrzeug gekauft Zu prüfen ist:
- Ist Kauf des Fahrzeuges im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 c) KomHVO als Auszahlung für eigene Investition zu veranschlagen?
Auszahlung:
- es findet ein Geldfluss vom Konto der Gemeinde statt - Fahrzeug wird bezahlt, Auszahlung liegt vor
TBM Investition:
- Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens gem.
§ 11 Abs. 1 S.1 KomHVO Anlagevermögen:
- gem. § 34 Abs. 2 KomHVO die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd der Tätigkeit der Gemeinde zu dienen.
- gem. § 46 Abs. 3, Zif. 1b) ff) KomHVO gehören Fahrzeuge zum Anlagevermögen, somit erfüllt
- Nutzungsdauer von 8 Jahren - dauernd gilt als erfüllt
(6)
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Gem. § 38 Abs. 2 KomHVO führen Anschaffungskosten zur Erhöhung des Anlagevermögen
Veränderung des Anlagevermögens:
- Anlagevermögen nimmt durch den Kauf zu, es verändert sich Zw.-Ergebnis: Investition ist gegeben.
Ergebnis: Der Kauf ist im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 c) i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 i.V.m. § 46 Abs. 3 Zif.1 b)ff) KomHVO zu veranschlagen.
Eine Veranschlagung im Ergebnisplan erfolgt nicht, da es sich weder um Erträge noch um Aufwendungen handelt.
(alt: Begründung auch über Investition möglich)
Konto: 7831 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen von mehr als 1000 Euro ohne Umsatzsteuer i. H. v. 240.000 EUR
Inzahlungnahme:
- Als Einzahlung aus der Veränderung des Anlagevermögens im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 b) KomHVO zu veranschlagen?
Einzahlungen sind Geldmittelzuflüsse.
- Dies ist durch die Inzahlungnahme (Veräußerung zum Buchwert) gegeben.
- Anlagevermögen nach § 34 Abs. 2 KomHVO liegt wie bereits geprüft vor.
- Anlagevermögen verändert sich, da durch den Kauf dieses zunimmt
- keine Veranschlagung im Ergebnisplan, es liegt kein Ertrag vor Konto: 6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von
beweglichen Vermögensgegenständen von mehr als 1000 Euro ohne Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR
Entsprechend des o.g. Grundsatzes der Bruttoveranschlagung darf somit der Kaufpreis nicht mit der Inzahlungnahme verrechnet werden.
Abschreibung
- für die Anschaffung des Löschfahrzeuges fallen außerdem Abschreibungen gem. § 40 Abs.1, S. 1 KomHVO an
- lt. Prüfung handelt es sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist; hier eine Nutzungsdauer von 8 Jahren.
- gem. § 40 Abs. 1 S. 2 KomHVO erfolgt die Abschreibung linear, also in gleichmäßigen Jahresraten
- gem. § 40 Abs. 1 S. 6 KomHVO erfolgt der Beginn der Abschreibung mit dem Anschaffungsmonat
- Abschreibungsbeginn ist der Mai 2020
(1 ZP)
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- es wird in gleichen Monatsraten abgeschrieben, also für 8 Monate
- Jahresbetrag beträgt 30.000 EUR, somit anteilig für 2020 20.000 EUR
(Hinweis: Berechnungen sind nachvollziehbar darzustellen: AK/ND
= 30.000 EUR /12 Monate = 2.500 EUR x 8 = 20.000 EUR) - Abschreibungen werden als Aufwendungen im Ergebnisplan gem. § 2 Abs. 1, Zif. 2g) KomHVO veranschlagt.
- Eine Veranschlagung im Finanzplan erfolgt nicht, Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam.
Konto: 5711 Abschreibungen auf Sachanlagen i. H. v. 20.000 EUR
Teil A gesamt
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2 3 (52)
60 Klausurteil B
s. Anlage 1 21
Klausurteil C Zu 1. BAB BAB lt. Anlage
Hinweis: Aufteilung Energie und sonst. Gemeinkosten erhalten jeweils insges. nur 1 P, dabei müssen auch alle Zahlen richtig sein.
Zu 2. Ermittlung Zuschlagssätze:
Hinweise zur Lösung im Anhang ersichtlich MGKZS = 83,48 %
FGKZS = 101,81 % VwGKZS = 17,56 % MK = 807.299 EUR FK = 1.009.044 EUR HK = 1.816.343 EUR
Bei falscher Berechnung der Materialkosten ( 807.299 EUR), Fertigungskosten (1.009.044 EUR) und Herstellkosten (1.816.343 EUR) je 0,5 Punkte.
Zu 3. Ermittlung der Selbstkosten
Hinweise zur Lösung im Anhang ersichtlich
= MK 143,11 EUR
= FK 242,17 EUR
= HK 385,28 EUR
= SK 452,94 EUR
(12)
2 2 2 1 1 1 (9)
2 2 1 2 (7)
Hinweis: Als Folgefehler je 0,5 Punkte. 28
Zwischensumme: 109
Aufbau, Darstellung, Gedankenführung: 6
Summe: 115
Leistungspunkte Rangpunkte Note
von 115 bis 112,70 15 1 (sehr gut)
unter 112,70 bis 109,25 14 1 (sehr gut)
unter 109,25 bis 105,80 13 1 (sehr gut)
unter 105,80 bis 102,35 12 2 (gut)
unter 102,35 bis 97,75 11 2 (gut)
unter 97,75 bis 93,15 10 2 (gut)
unter 93,15 bis 88,55 9 3 (befriedigend)
unter 88,55 bis 82,80 8 3 (befriedigend)
unter 82,80 bis 77,05 7 3 (befriedigend)
unter 77,05 bis 71,30 6 4 (ausreichend)
unter 71,30 bis 64,40 5 4 (ausreichend)
unter 64,40 bis 57,50 4 4 (ausreichend)
unter 57,50 bis 50,60 3 5 (mangelhaft)
unter 50,60 bis 42,55 2 5 (mangelhaft)
unter 42,55 bis 34,50 1 5 (mangelhaft)
unter 34,50 bis 0 0 6 (ungenügend)
Lösung zur Aufgabe 1 Teil A 6 Punkte richtig falsch
a)
Auszahlungen stellen einen unmittelbaren Geldfluss dar, sie führen zur Verminderung des Eigenkapitals.
X
b)
Investitionen sind Aufwendungen, welche gleichzeitig als Auszahlung im Finanzplan zu veranschlagen sind.
X
c)
Erträge stellen den Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Periode dar, sie führen zur Veränderung des Eigenkapitals
X
d) Einzahlungen führen zu einem Geldzufluss, das
Eigenkapital wird nicht verändert. X
e)
Abschreibungen werden nur im Finanzplan veranschlagt, ein tatsächlicher Geldfluss findet aber nicht statt.
X
f)
Aufwendungen stellen den Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Periode dar, sie verändern das Eigenkapital
X
Klausurteil C Anlage 2
Zur Aufgabe 1 12 Punkte
Gemein-kostenart
Zahlen der KLR
Sozialein- richtungen
Endkostenstellen Erst.
Kor.
Zw.
Korr.
PA Material Fertigung Verwaltung
Hilfslöhne 40.000 - - 30.000 10.000
Energie
(1 P). 33.000 4.125 6.600 16.500 5.775
Gehälter 370.000 25.000 100.000 125.000 120.000
Kalkulato- rische Abschrei- bungen
500.000 200.000 100.000 150.000 50.000
Kalkulato- rische Zinsen
80.000 10.000 40.000 20.000 10.000
Sonstige Gemein- kosten (1 P).
172.326 36.927 61.545 49.236 24.618
Summen 1.195.326 276.052 (1 P)
308.145 (1 P)
390.736 (1 P)
220.393 (1 P) Umlage Sozialeinrichtungen 59.154
(1 P)
118.308 (1 P)
98.590 (1 P)
Summen der Endkostenstellen
367.299 ( = MGK) (1 P)
509.044 (=FGK) (1 P)
318.983 (= VwGK) (1 P)
Lösungshinweise für die Korrektoren zu KLR, Teil C Zur Aufgabe 2
MGKZS: 367.299 x 100 = 83,48 % 2 P 440.000
FGKZS: 509.044 x 100 = 101,81 % 2 P
500.000
VwGKZS: 318.98300 x 100 = 17,56 % 2 P 1.816.343
9 P MEK 440.000
+ MGK 367.299
= MK 807.299 x 1 P
FL 500.000 + FGK 509.044
= FK 1.009.044 x 1 P
= HK 1.816.343 x 1 P
Zur Aufgabe 3
MEK 78 (dav. 83,48 %)
+ MGK 65,11 1 P
= MK 143,11 1 P
FL 120 (dav. 101,81 %)
+ FGK 122,17 1 P 7 P
= FK 242,17 1 P
= HK 385,28 (dav. 17,56 %) 1 P
+ VwGK 67,66 1 P
= SK 452,94 1 P
28 P Abkürzungen:
MEK (Materialeinzelkosten) oder FM (Fertigungsmaterial) MGK (Materialgemeinkosten)
MK (Materialkosten)
FEK (Fertigungseinzelkosten) oder FL (Fertigungslöhne) FGK (Fertigungsgemeinkosten)
FK (Fertigungskosten) HK (Herstellkosten)
MGKZS (Materialgemeinkostenzuschlagssatz) FGKZS (Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz) VwGKZS (Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz)
HINWEIS Aufgabe 2:
Bei falscher Berechnung der Materialkosten ( 807.299), Fertigungskosten (1.009.044) und Herstellkosten 1.816.343) je 0,5 Punkte.
HINWEIS Aufgabe 3:
Als Folgefehler je 0,5 Punkte.
Lösung zur Aufgabe Buchführung, Teil B Anlage 1
Lösung: Aufgabe 1 Buchungssätze zu den Geschäftsvorfällen 21 Punkte
Buchungssätze Beträge
- Soll in Euro-
Beträge - Haben in Euro -
Erfolgs- wirksam
Zahlungs-
wirksam Punkte 1. 1831 Kasse
(6311 Verwaltungsgebühren an 4311 Verwaltungsgebühren
550 550)
550 ja ja 4
2. 0821 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) an 1811 Sichteinlagen Bank
(7831 Auszahlungen für Erwerb bewegliche VM > 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer
3. 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.800
1.000 1.000) 3.800
nein ja 5
4. 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an 1811 Sichteinlagen Bank
(7831 Auszahlungen für Erwerb bewegliche VM > 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer
3.800
3.800 3.800)
nein ja 4
5. 5431 Geschäftsaufwendungen
an 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
42.500
42.500 ja nein 3
6. 5711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
an 0821 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
800
800 ja nein 3
Zu 5: Berechnung der Abschreibungen: 4.800 Euro : 4 Jahre = 1.200 Euro (1P) Anteilig für 2019 ab Monat der Anschaffung: 1.200 Euro x 8/12 = 800 Euro (1P) Korrekturhinweise Buchungssätze:
Alternativ können auch erst die Zahlungskonten und in Klammer Bank oder Kasse genannt werden.
Pro Buchungsposten (Kontonummer, Kontobezeichnung, Betrag) im Buchungssatz 1P
Ist eines der Bestandteile falsch, gibt es auf den Posten 0P
Pro Kennzeichnung (erfolgswirksam, zahlungswirksam) 0,5 P
Abkürzungen oder alternative Kontenbezeichnungen sind als richtig zu werten! Es muss eindeutig erkennbar sein, dass der