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Lösung zur Aufgabe 1 Teil A 6 Punkte richtig falsch

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Academic year: 2021

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Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG

Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2019 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Einstellungsjahr 2016

Prüfungsbereich: Verwaltungsbetriebswirtschaft Lösungsskizze/Bewertungsbogen

Kenn-Nummer:

zu erreich.

Punkte

Erst- korrekt

Zweit- korrekt

Prüfungs- aussch.

Teil A (40 P)

Zu 1) Lösung s. unten Zu 2)

2.1 Produkt: 1262 – Brandschutz - Gefahrenvorbeugung 2.2

Kauf des Fahrzeuges

Beachtung Grundsatz der Bruttoveranschlagung gem. § 9 Abs. 1 KomHVO

- die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, soweit keine Ausnahmen nach der KomHVO vorliegen, d.h., es besteht ein Saldierungsverbot.

- es wird ein neues Löschfahrzeug gekauft Zu prüfen ist:

- Ist Kauf des Fahrzeuges im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 c) KomHVO als Auszahlung für eigene Investition zu veranschlagen?

Auszahlung:

- es findet ein Geldfluss vom Konto der Gemeinde statt - Fahrzeug wird bezahlt, Auszahlung liegt vor

TBM Investition:

- Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens gem.

§ 11 Abs. 1 S.1 KomHVO Anlagevermögen:

- gem. § 34 Abs. 2 KomHVO die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd der Tätigkeit der Gemeinde zu dienen.

- gem. § 46 Abs. 3, Zif. 1b) ff) KomHVO gehören Fahrzeuge zum Anlagevermögen, somit erfüllt

- Nutzungsdauer von 8 Jahren - dauernd gilt als erfüllt

(6)

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2

1

2

2

2

2

1

(2)

Gem. § 38 Abs. 2 KomHVO führen Anschaffungskosten zur Erhöhung des Anlagevermögen

Veränderung des Anlagevermögens:

- Anlagevermögen nimmt durch den Kauf zu, es verändert sich Zw.-Ergebnis: Investition ist gegeben.

Ergebnis: Der Kauf ist im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 c) i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 i.V.m. § 46 Abs. 3 Zif.1 b)ff) KomHVO zu veranschlagen.

Eine Veranschlagung im Ergebnisplan erfolgt nicht, da es sich weder um Erträge noch um Aufwendungen handelt.

(alt: Begründung auch über Investition möglich)

Konto: 7831 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen von mehr als 1000 Euro ohne Umsatzsteuer i. H. v. 240.000 EUR

Inzahlungnahme:

- Als Einzahlung aus der Veränderung des Anlagevermögens im Finanzplan gem. § 3 Abs. 1, Zif. 3 b) KomHVO zu veranschlagen?

Einzahlungen sind Geldmittelzuflüsse.

- Dies ist durch die Inzahlungnahme (Veräußerung zum Buchwert) gegeben.

- Anlagevermögen nach § 34 Abs. 2 KomHVO liegt wie bereits geprüft vor.

- Anlagevermögen verändert sich, da durch den Kauf dieses zunimmt

- keine Veranschlagung im Ergebnisplan, es liegt kein Ertrag vor Konto: 6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von

beweglichen Vermögensgegenständen von mehr als 1000 Euro ohne Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR

Entsprechend des o.g. Grundsatzes der Bruttoveranschlagung darf somit der Kaufpreis nicht mit der Inzahlungnahme verrechnet werden.

Abschreibung

- für die Anschaffung des Löschfahrzeuges fallen außerdem Abschreibungen gem. § 40 Abs.1, S. 1 KomHVO an

- lt. Prüfung handelt es sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist; hier eine Nutzungsdauer von 8 Jahren.

- gem. § 40 Abs. 1 S. 2 KomHVO erfolgt die Abschreibung linear, also in gleichmäßigen Jahresraten

- gem. § 40 Abs. 1 S. 6 KomHVO erfolgt der Beginn der Abschreibung mit dem Anschaffungsmonat

- Abschreibungsbeginn ist der Mai 2020

(1 ZP)

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3

2

2

1

1

2

3

1

1

1

2

1 1

(3)

- es wird in gleichen Monatsraten abgeschrieben, also für 8 Monate

- Jahresbetrag beträgt 30.000 EUR, somit anteilig für 2020 20.000 EUR

(Hinweis: Berechnungen sind nachvollziehbar darzustellen: AK/ND

= 30.000 EUR /12 Monate = 2.500 EUR x 8 = 20.000 EUR) - Abschreibungen werden als Aufwendungen im Ergebnisplan gem. § 2 Abs. 1, Zif. 2g) KomHVO veranschlagt.

- Eine Veranschlagung im Finanzplan erfolgt nicht, Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam.

Konto: 5711 Abschreibungen auf Sachanlagen i. H. v. 20.000 EUR

Teil A gesamt

4

2

2 3 (52)

60 Klausurteil B

s. Anlage 1 21

Klausurteil C Zu 1. BAB BAB lt. Anlage

Hinweis: Aufteilung Energie und sonst. Gemeinkosten erhalten jeweils insges. nur 1 P, dabei müssen auch alle Zahlen richtig sein.

Zu 2. Ermittlung Zuschlagssätze:

Hinweise zur Lösung im Anhang ersichtlich MGKZS = 83,48 %

FGKZS = 101,81 % VwGKZS = 17,56 % MK = 807.299 EUR FK = 1.009.044 EUR HK = 1.816.343 EUR

Bei falscher Berechnung der Materialkosten ( 807.299 EUR), Fertigungskosten (1.009.044 EUR) und Herstellkosten (1.816.343 EUR) je 0,5 Punkte.

Zu 3. Ermittlung der Selbstkosten

Hinweise zur Lösung im Anhang ersichtlich

= MK 143,11 EUR

= FK 242,17 EUR

= HK 385,28 EUR

= SK 452,94 EUR

(12)

2 2 2 1 1 1 (9)

2 2 1 2 (7)

(4)

Hinweis: Als Folgefehler je 0,5 Punkte. 28

Zwischensumme: 109

Aufbau, Darstellung, Gedankenführung: 6

Summe: 115

Leistungspunkte Rangpunkte Note

von 115 bis 112,70 15 1 (sehr gut)

unter 112,70 bis 109,25 14 1 (sehr gut)

unter 109,25 bis 105,80 13 1 (sehr gut)

unter 105,80 bis 102,35 12 2 (gut)

unter 102,35 bis 97,75 11 2 (gut)

unter 97,75 bis 93,15 10 2 (gut)

unter 93,15 bis 88,55 9 3 (befriedigend)

unter 88,55 bis 82,80 8 3 (befriedigend)

unter 82,80 bis 77,05 7 3 (befriedigend)

unter 77,05 bis 71,30 6 4 (ausreichend)

unter 71,30 bis 64,40 5 4 (ausreichend)

unter 64,40 bis 57,50 4 4 (ausreichend)

unter 57,50 bis 50,60 3 5 (mangelhaft)

unter 50,60 bis 42,55 2 5 (mangelhaft)

unter 42,55 bis 34,50 1 5 (mangelhaft)

unter 34,50 bis 0 0 6 (ungenügend)

(5)

Lösung zur Aufgabe 1 Teil A 6 Punkte richtig falsch

a)

Auszahlungen stellen einen unmittelbaren Geldfluss dar, sie führen zur Verminderung des Eigenkapitals.

X

b)

Investitionen sind Aufwendungen, welche gleichzeitig als Auszahlung im Finanzplan zu veranschlagen sind.

X

c)

Erträge stellen den Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Periode dar, sie führen zur Veränderung des Eigenkapitals

X

d) Einzahlungen führen zu einem Geldzufluss, das

Eigenkapital wird nicht verändert. X

e)

Abschreibungen werden nur im Finanzplan veranschlagt, ein tatsächlicher Geldfluss findet aber nicht statt.

X

f)

Aufwendungen stellen den Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Periode dar, sie verändern das Eigenkapital

X

Klausurteil C Anlage 2

Zur Aufgabe 1 12 Punkte

Gemein-

kostenart

Zahlen der KLR

Sozialein- richtungen

Endkostenstellen Erst.

Kor.

Zw.

Korr.

PA Material Fertigung Verwaltung

Hilfslöhne 40.000 - - 30.000 10.000

Energie

(1 P). 33.000 4.125 6.600 16.500 5.775

Gehälter 370.000 25.000 100.000 125.000 120.000

Kalkulato- rische Abschrei- bungen

500.000 200.000 100.000 150.000 50.000

Kalkulato- rische Zinsen

80.000 10.000 40.000 20.000 10.000

Sonstige Gemein- kosten (1 P).

172.326 36.927 61.545 49.236 24.618

Summen 1.195.326 276.052 (1 P)

308.145 (1 P)

390.736 (1 P)

220.393 (1 P) Umlage Sozialeinrichtungen 59.154

(1 P)

118.308 (1 P)

98.590 (1 P)

Summen der Endkostenstellen

367.299 ( = MGK) (1 P)

509.044 (=FGK) (1 P)

318.983 (= VwGK) (1 P)

(6)

Lösungshinweise für die Korrektoren zu KLR, Teil C Zur Aufgabe 2

MGKZS: 367.299 x 100 = 83,48 % 2 P 440.000

FGKZS: 509.044 x 100 = 101,81 % 2 P

500.000

VwGKZS: 318.98300 x 100 = 17,56 % 2 P 1.816.343

9 P MEK 440.000

+ MGK 367.299

= MK 807.299 x 1 P

FL 500.000 + FGK 509.044

= FK 1.009.044 x 1 P

= HK 1.816.343 x 1 P

Zur Aufgabe 3

MEK 78 (dav. 83,48 %)

+ MGK 65,11 1 P

= MK 143,11 1 P

FL 120 (dav. 101,81 %)

+ FGK 122,17 1 P 7 P

= FK 242,17 1 P

= HK 385,28 (dav. 17,56 %) 1 P

+ VwGK 67,66 1 P

= SK 452,94 1 P

28 P Abkürzungen:

MEK (Materialeinzelkosten) oder FM (Fertigungsmaterial) MGK (Materialgemeinkosten)

MK (Materialkosten)

FEK (Fertigungseinzelkosten) oder FL (Fertigungslöhne) FGK (Fertigungsgemeinkosten)

FK (Fertigungskosten) HK (Herstellkosten)

MGKZS (Materialgemeinkostenzuschlagssatz) FGKZS (Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz) VwGKZS (Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz)

HINWEIS Aufgabe 2:

Bei falscher Berechnung der Materialkosten ( 807.299), Fertigungskosten (1.009.044) und Herstellkosten 1.816.343) je 0,5 Punkte.

HINWEIS Aufgabe 3:

Als Folgefehler je 0,5 Punkte.

(7)

Lösung zur Aufgabe Buchführung, Teil B Anlage 1

Lösung: Aufgabe 1 Buchungssätze zu den Geschäftsvorfällen 21 Punkte

Buchungssätze Beträge

- Soll in Euro-

Beträge - Haben in Euro -

Erfolgs- wirksam

Zahlungs-

wirksam Punkte 1. 1831 Kasse

(6311 Verwaltungsgebühren an 4311 Verwaltungsgebühren

550 550)

550 ja ja 4

2. 0821 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) an 1811 Sichteinlagen Bank

(7831 Auszahlungen für Erwerb bewegliche VM > 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer

3. 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.800

1.000 1.000) 3.800

nein ja 5

4. 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an 1811 Sichteinlagen Bank

(7831 Auszahlungen für Erwerb bewegliche VM > 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer

3.800

3.800 3.800)

nein ja 4

5. 5431 Geschäftsaufwendungen

an 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

42.500

42.500 ja nein 3

6. 5711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

an 0821 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)

800

800 ja nein 3

Zu 5: Berechnung der Abschreibungen: 4.800 Euro : 4 Jahre = 1.200 Euro (1P) Anteilig für 2019 ab Monat der Anschaffung: 1.200 Euro x 8/12 = 800 Euro (1P) Korrekturhinweise Buchungssätze:

Alternativ können auch erst die Zahlungskonten und in Klammer Bank oder Kasse genannt werden.

 Pro Buchungsposten (Kontonummer, Kontobezeichnung, Betrag) im Buchungssatz 1P

 Ist eines der Bestandteile falsch, gibt es auf den Posten 0P

 Pro Kennzeichnung (erfolgswirksam, zahlungswirksam) 0,5 P

 Abkürzungen oder alternative Kontenbezeichnungen sind als richtig zu werten! Es muss eindeutig erkennbar sein, dass der

Auszubildende das richtige Konto gefunden hat

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