• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Anerkennung einer Drittstaatenlizenz nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hier: Umwandlung einer Lizenz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Anerkennung einer Drittstaatenlizenz nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hier: Umwandlung einer Lizenz "

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1 Teil A.FB 02.08 Anerkennung Drittstaatenlizenz LVwA Stand 05.06.2015

Zutreffendes bitte ankreuzen  oder ausfüllen

Name, Vorname: Geburtsdatum:

Anschrift: Telefon: E-Mail: (freiwillige Angabe)

Lizenz-Nr.:

(bitte eine Kopie der Lizenz beifügen)

Landesverwaltungsamt Referat 307 – Verkehrswesen Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)

Antrag auf Anerkennung einer Drittstaatenlizenz nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hier: Umwandlung einer Lizenz

Beantragt wird die Umwandlung einer Erlaubnis

für Flugzeugführer in eine PPL(A)

für Hubschrauberführer in eine PPL(H)

für Segelflugzeugführer in eine SPL

für Ballonführer in eine BPL.

Ausstellerstaat der Drittstaatenlizenz:

Frühere Prüfungen: Wurde bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat eine Prü- fung abgelegt, die zu einer Lizenz/Berechtigung für Piloten geführt hat oder führen sollte?

nein

ja (bitte Kopie Prüfungsergebnis beifügen) Folgende Nachweise über die Gültigkeit der

Drittstaatenlizenz sind beigefügt:

Antrag auf Verifizierung bei der ausländischen Luftfahrtbehörde (herunterzuladen unter:

http://www.lvwa.sachsen-

anhalt.de/wirtschaft/verkehrswesen/Luftverkehr- allgemein)

Kopie der Drittstaatenlizenz; ggf. mit beglaubig- ter Übersetzung (sofern ohne englische Be- zeichnungen)

Folgende Nachweise zum Wohnsitz in der

Bundesrepublik Deutschland sind beigefügt:

Identitätsnachweis (Kopie Personalausweis oder Reisepass)

aktuelle Meldebescheinigung

(2)

2 Teil A.FB 02.08 Anerkennung Drittstaatenlizenz LVwA Stand 05.06.2015

Sonstige beizufügende Nachweise:

Nachweis der Flugerfahrung durch Flugbuch- kopien gemäß Anhang II VO (EU) 1178/2011 C

Kopie des deutschen Flugfunkzeugnisses oder der Anerkennung des ausländischen Flugfunk- zeugnisses

Nachweis des Erwerbs der Sprachkompetenz gemäß FCL.055 EU-VO (Antragsformular sie- he http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/ wirt- schaft/verkehrswesen/Luftverkehr-allgemein)

Kopie des Medicals Klasse 2 nach Part-MED der EU-VO

Ausgefüllte Erklärung über schwebende Straf- verfahren (herunterzuladen unter

http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/

verkehrswesen/Luftverkehr-allgemein)

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt- Bundesamtes (zu beantragen über www.kba.de)

für PPL(A) und (H): Antrag auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (herunter zu laden unter http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/

verkehrswesen/Luftverkehr-allgemein) oder Kopie des gültigen Bescheides über das Er- gebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung

für SPL und BPL Nachweis über die Beantra- gung eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregisterge- setz zur Vorlage bei der Behörde.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die obere Luftfahrtbehörde Sachsen- Anhalt bei dem Ausstellerstaat der Lizenz Informationen über persönliche und lizenzrechtliche De- tails einholen wird.

Ich erkläre weiterhin durch meine Unterschrift, dass mir keine vorherige Anerkennung der o. a. Li- zenz durch eine deutsche Luftfahrt-Behörde oder eine Luftfahrt-Behörde eines anderen Mitglieds- staates erteilt wurde.

__________________________ ________________________________________

Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin

Hinweis:

Die Nachweise können von Fall zu Fall variieren. Weitere zu erbringende Nachweise werden ggf.

durch die obere Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt nachgefordert.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

15 Stunden Flugunterricht oder Unterricht für 50 Starts, wobei der vollständige Lehrplan für die Erteilung einer SPL oder BPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie be-

Hiermit wird bestätigt, dass die Antragstellerin/der Antragsteller gemäß FCL.800 a) Anhang I der VO (EU) Nr. 1178/2011 zum Erwerb einer Kunstflugberechtigung ordnungsgemäß

 Segelflugzeugführer als Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Segelflugzeug) (LAPL(S)) oder als Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL): vor dem ersten Alleinflug muss der Flug- schüler

kein luftverkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich geführt wurde keine Eintragungen in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgt sind

kein luftverkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich geführt wurde keine Eintragungen in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgt sind

Antrag auf Erneuerung eines Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer in eine Lizenz nach der Verordnung (EU) 1178/2011.. Ich war im Besitz eines Luftfahrerscheines

Zum 01.01.2015 ist eine Anpassung der Lizenzbedingungen (Entfall der Creative Commons Lizenzbedingung „Keine Bearbeitung“) beabsichtigt, um eine Nachnutzung auch im Rahmen

Zum 01.01.2015 ist eine Anpassung der Lizenzbedingungen (Entfall der Creative Commons Lizenzbedingung „Keine Bearbeitung“) beabsichtigt, um eine Nachnutzung auch im Rahmen