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Interpellation Cornelia Birchmeier betreffend Wiedereinführung der Einführungsklassen (EK)

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. März 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma: 2287 Nr. 18-22.568.02

Interpellation Cornelia Birchmeier betreffend Wiedereinführung der Einführungsklassen (EK)

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

An der Nahtstelle von Kindergarten und Primarschule braucht es für Kinder mit Ent- wicklungsverzögerungen Massnahmen. Seit dem Grossratsbeschluss von letzter Wo- che ist auch die Bildung von Einführungsklassen als solche Massnahme im Kanton Basel-Stadt wieder möglich. Daneben gibt es weitere mögliche und sinnvolle Mass- nahmen, auch solche, die von den Schulen Riehen und Bettingen im Auftrag des Ein- wohnerrats bereits umgesetzt und erprobt werden. Es sind dies insbesondere die Op- timierung des dritten Kindergartenjahrs und zusätzliche Ressourcen für die ersten Klassen. Aktuell läuft die Evaluation des Pilotversuchs im Wasserstelzenschulhaus.

Alle möglichen und sinnvoll scheinenden Massnahmen gilt es nun in einem Gesamt- konzept zusammenzustellen. Für dieses Konzept sind auch Detailfragen, wie die teil- weise von der Interpellantin gestellten, sorgfältig zu klären, und die jeweiligen Kosten möglicher Massnahmen darzustellen. Das gesamte Paket ist dann dem Einwohnerrat vorzulegen. Wir gehen für die Gemeindeschulen auch von einer Umsetzung ab Som- mer 2020 aus.

1. Zieht die Gemeinde in Erwägung, eine oder mehrere Einführungsklassen zu bil- den?

2. Wie sieht der Zeithorizont aus?

3. Welcher Standort, bzw. welche Standorte kommen für die Einführung einer EK in Frage, d. h. wo hat es ausreichend Schulraum dafür?

4. Welche Gedanken macht sich der Gemeinderat, um den Transport der Schülerin- nen und Schüler zum Schulhaus zu gewährleisten?

5. Gibt es in Riehen genügend qualifiziertes Personal für die Führung einer EK?

6. Wie kann nach Ende der EK eine reibungslose Reintegration in die Regelklasse garantiert werden?

7. Welche Kosten kämen auf die Gemeinde zu?

Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 kann erst im Rahmen des erwähnten Gesamt- konzepts erfolgen.

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Seite 2 8. Wann können wir mit der Beantwortung der ev. noch nicht beantworteten Fragen rechnen?

Das eingangs erwähnte Gesamtpaket muss dem Einwohnerrat im letzten Quartal 2019 vorgelegt werden, damit eine Umsetzung ab Sommer 2020 möglich ist.

Riehen, 26. März 2019 Gemeinderat Riehen

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