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Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 47/2015 ausgegeben am: 24. Juli 2015

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 67433 Neustadt a.d.W., den 09.07.2015

DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Telefon: 06321/671-0 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren RPK/Stadt LU

Zuwegung Gemüsegroßmärkte

Telefax: 06321/671-1250 Aktenzeichen: 41143-HA6.2. E-Mail:landentwicklung-

rheinpfalz@dlr.rlp.de

Internet: www.dlr.rlp.de

- Feststellung der UVP-Pflicht –

gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I Nr. 43 S. 2749) Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren RPK/Stadt LU Zuwegung Gemüsegroßmärkte ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen.

Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG durchzuführen.

Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist am 03.07.2015 erfolgt.

Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Die Unterlagen zur Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung (Screening-Unterlagen) sind für die Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinpfalz zugänglich.

Im Auftrag

gez. Gerd Hausmann

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Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter

www.auftragsboerse.de

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

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