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GUTE ARBEIT IM STRUKTURWANDEL

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Academic year: 2022

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V.i.S.d.P.: DGB Bundesvorstand · Anja Piel ∙ Henriette-Herz-Platz 2 ∙ 10178 Berlin ∙ September 2020

Der DGB fordert im Strukturwandel:

• ein Recht der Beschäftigten auf finanziell unterstützte Bildungszeiten und eine bessere finanzielle Unter- stützung bei Weiterbildung während Arbeitslosigkeit (Weiterbildungsbonus)

• das Recht auf Beratung in der Arbeitslosenversicherung mit einem Recht auf Förderung (Weiterbildung) zu verknüpfen

• die Arbeitslosenversicherung nachhaltig finanziell zu stärken.

Zum Ratgeber für Betriebs- und Personalräte „Das Arbeit-von-morgen-Gesetz“: https://www.dgb.de/-/WIL Zur DGB-Broschüre „Sozialstaatliche Arbeitsmarktpoli- tik jetzt!“ (2020): https://www.dgb.de/-/Wmm

GUTE ARBEIT IM STRUKTURWANDEL

Durch Corona verändert sich einiges, doch es bleibt dabei: Arbeit wandelt sich. Die Digitalisierung reicht tief in unsere Arbeits- und Lebenswelt hinein und verändert sie grundlegend. Zudem macht der Klimawandel den Umbau von Wirtschaft, Industrie und Dienstleistungen unausweichlich. Getrieben von neuen Technologien verändern sich Arbeitsinhalte und Berufsbilder. In ei- nigen Bereichen wird durch Corona der Wandel zusätzlich beschleunigt. Bestimmte Fachkenntnisse werden im Extremfall nicht mehr benötigt. Damit in diesem Wandel niemand zurückbleibt, braucht es flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die sich an den Leitlinien Beschäftigungssicherung, Gute Arbeit und soziale Sicherheit ausrichten.

FAKTENBLATT

ARBEIT # 1

Beschäftigung im Betrieb sichern

Das oberste Ziel muss eine Beschäftigungsperspektive im ei- genen Betrieb sein. Die Grundlagen dafür sind Qualifizierung und Weiterbildung. Die Verantwortung für die notwendige Qualifizierung ihrer Fach- und Führungskräfte liegt bei den Arbeitgebern. Finanziell werden sie dabei von der Bundes- agentur für Arbeit auf Grundlage des Arbeit-von-morgen- Gesetzes unterstützt. Gleichzeitig kann die derzeit in vielen Betrieben durchgeführte Kurzarbeit für Weiterbildung genutzt werden. Die Betriebsräte können mit ihren Arbeitgebern Qua- lifizierungsvereinbarungen abschließen, in denen die Einzel- heiten geregelt sind.

Gute Arbeit fördern

Allen Menschen sollte die Teilhabe an guter Erwerbsarbeit ermöglicht und die Chance zur persönlichen Entwicklung ge- geben werden. Das Halten und Entwickeln von Fachkräften in Guter Arbeit ist daher der wichtigste Beitrag zur Fachkräf- tesicherung im digitalen und technologischen Wandel. Das Ziel bei einem Arbeitsplatzwechsel muss ein der Ausbildung entsprechender Arbeitsplatz sein. Wenn gut bezahlte Indus- triearbeitsplätze verloren gehen und ein Wechsel ins Hand- werk möglich ist, sollte dies zum Beispiel durch eine befristete Lohnsicherung unterstützt werden.

Soziale Sicherung stärken

Es wird trotzdem nicht immer gelingen, alle Menschen in Beschäftigung zu halten. Aus diesem Grund muss auch die Soziale Sicherung insgesamt gestärkt werden. Arbeitslose brauchen einen Rechtsanspruch auf Nachholen von Berufsab- schlüssen, Weiterbildung und Nachqualifizierung im Rahmen der Arbeitsförderung. Doch noch immer hat die Vermittlung irgendeines Arbeitsplatzes – auch mit geringeren Qualifika-

tionsanforderungen oder Leiharbeit – Vorrang vor Weiterbil- dung. Das Ziel kann nicht eine beliebige Arbeit sein, sondern eine der persönlichen Qualifikation und dem beruflichen Sta- tus entsprechende Arbeit. Damit wird eine Entwertung von Qualifikation und dauerhafter Statusverlust vermieden.

Im Interesse der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen auch die bisher zumutbaren Pendelzeiten auf den Prüfstand, um eine zusätzliche Belastung für Familien zu vermeiden.

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