Stadtplanungsamt
Postfach 2052 36010 Fulda
Tel.: 0661/102 1612 Fax: 0661/102 2031
e-mail: stadtplanung@fulda.de Übersichtsplan
Maßstab Bearbeiter/in Datum
H max 291,00
H max 288,00
Vordach H max 283,00
H max 296,50
H max 292,00
12 54
28 74
102 66
111 66 14
54
13 54
113 66 7
54
30 21 45
21 46
21
44 21
22 21
103 66
2 66
66 107
66
119 66
66
129 12866 66 101
66
33 137
66
66 135
66
118 66
122 66 117
66 116
66 136
66
48 46
130 66 134
66 3
51
3 50
2 50
11 479
21 479
10 479
24 479 16
16
5 51
71 473
22 479 128 473
23 479 114 473 133
98 473 473 97
473
127 473 132
473 131 473 130 473 18
16
70 473
50 473 43
21
49 473
126 473
129 473 42
21 40 21
41 21 32
17 16
27 473 21
31 21 39
21
5 10
26 473 3
10 3 497
4 497
4 10 6
10
4,00
4,00 4,00
3,00 3,00
Rechtsgrundlagen
Planzeichenerklärung
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 161
"Lokschuppen Heidelsteinstraße"
Bö
MB 03.07.08
03.07.08 1:1000
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Verfahrensvermerke
Textliche Festsetzungen
1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.133) zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466)
3. Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58)
4. § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung
5. § 81 der Hessischen Bauordnung 2002 (HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB
6. Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG)
7. Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.03.2002 (BGBl. I, S. 1193)
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.161 „Lokschuppen - Heidelsteinstraße“ treten die sich überschneidenden Teilbereiche des Bebauungsplans Nr.33 „Edelzeller Feld“ außer Kraft.
2.4 SO 2
0.8
Lager Parken
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 bis 11 BauNVO Sondergebiet mit Nutzungseinschränkungen,
z.B. SO 1 Nutzungen und Nutzungseinschränkungen entsprechend der textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 bis 20 BauNVO 0,8 Grundflächenzahl
2,4 Geschossflächenzahl
H max Höhe baulicher Anlagen als Höchstgrenze über NN, untergeordnete Aufbauten z. B. für Haustechnik oder Werbeanlagen sind im erforderlichen Umfang über die festgesetzte Höhe hinaus zulässig
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB
Parkhaus
Ein- bzw. Ausfahrten
Flächen für Versorgungsanlagen
§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB
Trafostation
Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz
§ 9 Abs. 6 BauGB
technisches Kulturdenkmal;
zulässige Gebäudehöhe nach Bestand
technisches Kulturdenkmal;
Einvernehmen des LfDH zum Abbruch liegt vor
technisches Denkmal, Drehscheibe in Neubau zu integrieren
Art der baulichen Nutzung
- § 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 1 (4) und 11 BauNVO
1. SO 1 Zulässig ist ein Möbelhandel mit einer maximalen Ausstellungs- / Verkaufsfläche von 20.000 m². Der Anteil der fachbezogenen Nebensortimente wird auf maximal 2.000 m² begrenzt.
2. SO 2 Zulässig sind ein Lager und ein Parkhaus zur Andienung des Möbelhauses.
0 20 40 60 80 100 Meter
D
Fl. 18 Fl. 17
2.4 SO 1
Möbelhandelmax. Ausstellungsfläche 20.000 m²
0.8
Öffentliche Verkehrsflächen
Die in den öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Bordsteinführungen, Fahrbahnmarkierungen, Parkflächen und Überquerungshilfen sind nur Darstellungen des Bestandes bzw. der weiteren Ausbauplanung und keine Festsetzung.
Archäologische Denkmalpflege:
Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde) entdeckt, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie und Paläontologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden.
Belange besonderer Personengruppen
Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.
Stellplätze
Für die Stellplatznachweise und die Begrünung der Stellplätze (Gliederung durch Grünstreifen und Baumpflanzungen, 1 Laubbaum für je 6 Stellplätze etc.) gelten die Festsetzungen der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in der Fassung vom 10.05.2005.
Grundstücksentwässerung
Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen werden.
Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen nicht dem Bahngelände zugeleitet werden.
Bahnanlagen
Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen ist darauf zu achten, dass Blendungen und Verfälschungen von Signalbildern ausgeschlossen werden.
Parkplätze und Zufahrten müssen zur Bahnseite mit Schutzplanken oder ähnlichem abgesichert werden.
Bei der Bepflanzung des Grundstücks entlang der Bahnlinie dürfen keine windbruchgefährdeten Hölzer (z.B. Pappeln) sowie stark rankende und kriechende Gewächse verwendet werden.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insb. Schall, Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug). Es können keine Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen gegen Emissionen gegenüber dem Betreiber bzw.
Eigentümer der Bahnanlagen, der Deutschen Bahn AG, geltend gemacht werden.
Freiflächenplanung
Mit den Bauvorlagen ist der Genehmigungsbehörde ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
Erklärung der Planunterlage
Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 33
„Edelzeller Feld“
Laubbaum
Vorhandene Flurstücksgrenze Vorhandene Flurgrenze z.B. Fl. 18 Flurbezeichnung z.B. 29/26 Flurstücksbezeichnung
Böschung vorhanden
Vorhandene Gebäude
Straßenausbau
Vorhandene Stellplätze
Gleisanlagen
Sonstige Planzeichen
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
(§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen oder Nutzungsmaße Hier: Gebäudeteile unterschiedlicher Höhe
(§ 1 (3) BauGB, § 22 BauNVO)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 (7) BauGB)
Altlasten / Bodenschutz
Neben den beiden im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Flächen mit sanierungsbedürf- tigen Bodenverunreinigungen sind im gesamten Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der DB Bahn AG flächenübergreifend Bodenkontaminationen durch PAK und Schwermetalle in der oberflä- chennahen Auffüllschicht vorhanden, von denen auch das oberflächennahe Grundwasser betroffen ist. Bei Aushubmaßnahmen ist das Bodenmaterial entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen.
VERFAHRENSVERMERKE
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.08 Fulda, den 07.07.2008
Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses am 08.03.08 in der Fuldaer Zeitung
Fulda, den 07.07.2008
Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
OFFENLEGUNG
Die Offenlegung des Entwurfes wurde am 08.03.08 in der Fuldaer Zeitung bekannt gemacht. Der Entwurf lag in der Zeit vom 17.03.08 bis 17.04.08 zur Einsicht- nahme aus.
Fulda, den 07.07.2008 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge wurden mit Schreiben vom 10.03.08 über die Offen- legung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnah- me aufgefordert.
Fulda, den 07.07.2008 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
SATZUNGSBESCHLUSS
durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.06.08 Fulda, den 07.07.2008
Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
RECHTSKRAFT
Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Be- kanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 05.07.08 rechtkräftig.
Fulda, den 07.07.2008 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel) Der Oberbürgermeister
D D
1:1000
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