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Amerikanische Faulbrut (AFB) -Kurzinfo 2019

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Freie

Hansestadt Bremen

Dr. Friedrich Pohl 17.05.2019 LMTVET_AFB_Info_2019.doc

Amerikanische Faulbrut (AFB) -Kurzinfo 2019

(1) Die AFB ist eine anzeigepflichtige Tierseuche: Der Verdacht (auffällige Brut oder

Futterkranzprobenergebnis mit Sporen) ist unverzüglich der Veterinärbehörde anzuzeigen.

(2) Der Erreger ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae – die Sporen sind sehr widerstandsfähige Dauerformen.

(3) Relativ neu bekannt: Den Erreger gibt es in Deutschland in 2 genetisch unterschiedlichen Typen:

Typ ERIC I zeigt die typischen Symptome (eingesunkene, verfärbte Zelldeckel, die Bienenlarve wird breiig zersetzt – fadenziehende Masse).

Typ ERIC II tötet die Bienenlarve zeitlich eher als ERIC I ab – noch vor der Verdeckelung der Brutzelle. Die Bienen entfernen die erkrankte Larve – es ist „nur“ eine freie Brutzelle (lückige Brutfläche) erkennbar.

(4) Der AFB-Erreger ist nicht in jedem Bienenvolk vorhanden (nicht ubiquitär), sondern nur in erkrankten Völkern und in deren Umgebung. Rund 3-5 % der Völker enthalten AFB-Sporen.

(5) Auslandshonig enthält zu fast 100% AFB-Sporen und sollte deshalb nie an Bienen verfüttert werden!

(6) Völkerkauf und Bienenwanderung nur mit gültiger Gesundheitsbescheinigung auf Basis einer Futterkranzprobe!

(7) Gebrauchte Beuten und Beutenteile wie Seuchenmaterial desinfizieren (z.B. durch Abflammen) – AFB-Sporen bleiben über Jahrzehnte infektiös.

(8) Bekämpfung der AFB organisiert und koordiniert die Veterinärbehörde – deshalb keine Alleingänge! Dazu werden Sperrgebiete nach der amtlichen Feststellung der Seuche eingerichtet, darin kein Verstellen von Völkern!

(9) Bei geringem Sporenbefall hilft eine 100%ige Bauerneuerung, die man in die Betriebsweise integrieren kann. Erfolgreich nur mit Beratung!

(10) Mittels Kunstschwarmsanierung mit Hungerphase können Bienenvölker vor dem Abtöten gerettet werden – unbedingt vom Fachmann begleitet! Nach der Hungerphase kommen die Bienen in eine neue/desinfizierte Beute, bekommen Mittelwände und werden flüssig gefüttert (fördert Bautrieb).

(11) Schwärme aus Verdachts- oder Sperrgebieten einer Hungerphase (ca. 24-48 h Kellerhaft) unterziehen.

(12) Räuberei vermeiden, denn hierdurch wird AFB verbreitet:

-keine offene Wabenlagerung oder Fütterung -Ernte vor Beginn/nach Ende des Bienenfluges

-Rückgabe der ausgeschleuderten Waben nur abends (13) Anzeige aller Bienenstände bei der Veterinärbehörde

(14) Tipp: 1x jährlich freiwillig Futterkranzproben untersuchen lassen!

Fragen bitte an: friedrich.pohl@lmtvet.bremen.de

Referenzen

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