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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Bundestagswahl und den Volksentscheid am 24. September 2017

Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -

An der Weide 14 - 16 28195 Bremen

Telefon: +49 421 361-888 98 E-Mail: wahlhelfer@statistik.bremen.de www.wahlen.bremen.de

Straßenbahn/Bus:

Haltestelle Hauptbahnhof

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 bis 15.00 Uhr Freitag 9.00 bis 14.00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung.

Statistisches Landesamt - Wahlamt -

© Statistisches Landesamt Bremen, Bremen, Mai 2017

Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

am 24. September 2017

Statistisches Landesamt - Wahlamt -

ai 2017

eise, mit Quellenangabe gestattet.

und den Volksentscheid

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Bundestagswahl d d V lk t h id Engagieren Sie sich!

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Als Wahlhelfe- rin und Wahlhelfer können Sie Demokratie aktiv erleben.

Zur Bundestagswahl 2017 und zum Volksentscheid sind im Land Bremen mehr als 470 000 Personen wahlberechtigt. Das muss organisiert werden.

Für die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung die- ser Abstimmungen sind wir auf circa 3 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen, die uns in den Wahllokalen und bei der Auszählung der Briefwahl unterstützen.

Sie organisieren die Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal und sind nach Schließung der Wahllokale für die Auszählung der Stimmzettel verantwortlich.

Machen Sie mit. Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

So setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

Statistisches Landesamt Bremen / Wahlamt An der Weide 14 - 16

28195 Bremen

Telefon: +49 421 361-888 98

E-Mail: wahlhelfer@statistik.bremen.de

Zu weiteren Wahlhelfer-Infos www.wahlen.bremen.de

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› Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! ‹

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer kann Wahlhelfer/-in werden?

Deutsche,

die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

seit mindestens drei Monaten im Land Bremen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossenen sind (z. B. durch Rich- terspruch).

Was benötigen wir von Ihnen bei der Anmeldung?

Vor- und Nachname

Geburtsdatum

aktuelle Wohnanschrift

Telefonnummer

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten 45 Euro,

Schriftführerinnen und Schriftführer 35 Euro,

übrige Mitglieder des Wahlvorstandes 35 Euro.

Für die Teilnahme an einer Schulung werden 5 Euro extra gezahlt.

Wie lange dauert mein Einsatz?

Die Wahlhelfer/-innen treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal.

Wahlzeit ist von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Ab 18:00 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt und die Er- gebnisse festgestellt.

Briefwahlvorstände treten am Mittag zusammen und zählen ebenfalls ab 18:00 Uhr aus.

Der Einsatz als Wahlhelfer/-in endet mit dem Abschluss der Auszählungen.

Wer muss und wer sollte geschult werden?

Vorsitzende der Wahlvorstände müssen an einer Schulung teilnehmen.

Schriftführer/-innen müssen an einer Schulung teilnehmen.

Alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands können freiwillig an einer Schulung teilnehmen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am 24. September 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag ge- wählt. Zeitgleich findet im Land Bremen ein Volksentscheid über die Verlängerung der Wahlperiode der Bürgerschaft statt.

Für die sichere und erfolgreiche Durchführung dieser Abstimmun- gen suchen wir Sie als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahl- helfer.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden im Wahllokal den Wahlvorstand. Dabei sind verschiedene Funktionen zu besetzen:

die Leitung und deren Stellvertretung, der Schriftführer bzw. die Schriftführerin und die Beisitzenden. Je Wahllokal wird ein Wahl- vorstand mit sieben Personen eingesetzt.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vom Wahlamt berufen.

Auch ohne besondere Vorkenntnisse können Sie sich als Wahlhelfer/-in engagieren. Denn bei der Planung wird darauf geachtet, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene und neue Wahlhelfer/-innen befinden.

Und keine Sorge - es heißt nicht: „Einmal Wahlhelfer, immer Wahl- helfer“. Eine Anmeldung ist freiwillig und bedeutet keine Verpflich- tung für die nächste Wahl.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal. Dort finden sie alles vor, was für die Wahl benötigt wird.

Nach dem Aufbau muss um 8:00 Uhr die Wahl eröffnet werden.

Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausga- be, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne.

Im Verlauf des Wahltages kann die Arbeitszeit frei eingeteilt wer- den. Wichtig ist, dass immer mindestens drei Personen anwesend sind.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Es werden dann die Stim- men für die Bundestagswahl und den Volksentscheid nacheinander ausgezählt und das jeweilige Ergebnis ermittelt. Dafür muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Sie können auch in einem der Briefwahlvorstände mitwirken. Diese treffen sich am Mittag des Wahltages, entscheiden über die Zulas- sung von Wahlbriefen und zählen dann ab 18:00 Uhr die Stimm- zettel aus.

Foto: © T. Weidenhöfer

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hier 1 Stimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten

hier 1 Stimme für die Wahl einer Landesliste

- maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien - Erststimme Zweitstimme

Stimmzettel

für die Wahl zum Deutschen Bundestag im Wahlkreis

Sie haben 2 Stimmen

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