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Der chinesische Modernisierungsprozeß in den achtziger Jahren Li Pengcheng

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Der chinesische Modernisierungsprozeß in den achtziger Jahren

Li Pengcheng

Übersetzung aus dem Chinesischen von Bettina Gransow

September 1995

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Reichpietschufer 50, D-10785 Berlin

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demie für Sozialwissenschaften in Beijing tätig. Von Oktober bis Dezember 1994 hat er auf Einladung des damaligen Präsidenten, Prof. Dr. Wolfgang Zapf, als Gastwissenschaftler am WZB gearbeitet.

Prof. Dr. Li Pengcheng betrachtet die Entwicklung Chinas in den achtziger Jahren als „Modernisierungsprozeß“ und stellt seine - „sozialwissenschaftliche und sozialphilosophische“ - Sichtweise der sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklungen insbesondere in den Jahren zwischen 1978 und 1987 zusammenfassend dar. Es handelt sich also nicht um Ergebnisse von Forschungen des WZB, dessen Arbeiten - von Ausnahmen unter begrenzten Teilaspekten abgesehen - sich bislang nicht auf China erstrecken.

Daß der Bericht - in seinem Inhalt wie im Duktus der Darstellung - unverändert in der Reihe der WZB-Papers erscheint, entspricht auch einer dokumentarischen Absicht. Derart zeitnahe - und in der Unmittelbarkeit des Forschungszugriffs kaum je dargestellte - Entwicklungen sollen auch in den damit verbindbaren analytischen Verknüpfungen und Argumentationslinien festgehalten und Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion werden können.

Abstract

The paper gives a report on social, political, economic and cultural developments in China between 1978 and 1987. It is written from the point of view of a „social scientist and social philosopher“ who understands the changes as a „process of modernization“.

The author, Professor Li Pengcheng, had worked at WZB between October and December 1994 as a Visiting Fellow upon the invitation of the then President, Professor Wolfgang Zapf. The document is the personal report of its author, not the result of research work done by a WZB research unit.

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von Li Pengcheng

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Historischer Überblick: der Modernisierungsprozeß in den

ersten zehn Jahren der Reform 7

3. Grundlegende Umwälzung: Reform des Planungs­

und Eigentumssystems 13

4. Industrie und Landwirtschaft in der Reform 21 5. Anfänge der Ausformung eines Marktsystems in China 27

6. Chinas Hinwendung zur globalen Welt 38

7. Reform der politischen und sozialen Struktur, Wandel

der geistigen Werte 43

8. Zusammenfassung: Koexistenz von Chancen und Krisen 56

Quellenhinweis, Literaturverzeichnis 61

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1. Einleitung

Seit dem dritten Plenum des 11. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas Ende 1978 sind die wirtschaftliche Entwicklung und der soziale Wandel Chinas mit hoher Geschwindigkeit verlaufen. International haben viele Politiker und Sozialwissenschaftler diese Tatsache als objektiv anerkannt, aber sie haben unterschiedliche Interpretationen hierfür gegeben. Einige Wissenschaftler schätzen die in den ersten zehn Jahren der chinesischen Reform- und Öffnungspolitik erreichten Ergebnisse aus einer optimistischen Haltung heraus hoch ein und halten diese für ein außergewöhnliches Ereignis in der Entwicklung der Weltgeschichte.

Aber andere W issenschaftler nehmen eine düstere Haltung ein und betrachten die Erfolge der chinesischen Entwicklung als oberflächlich: in Wirklichkeit seien sie zu einem unentwirrbaren Durcheinander verknäuelt, das sich überdies immer mehr verwickele und immer schwerer zu lösen sei. Ausgehend von den Wurzeln der chinesischen Kultur müßten die Chinesen die selbst in Schwung gebrachte Entwicklung tiefgehend reflektieren und Normen für das eigene M odernisierungshandeln finden; erst dann könne das Durcheinander entwirrt werden und die Modernisierung wirklich reibungslos verlaufen.

W ie kann man nun angesichts solch unterschiedlicher Interpretationen der Sozialforschung zur Lage der chinesischen Reform und Modernisierung die gesellschaftlichen Entwicklungen und Reformen Chinas richtig einschätzen? Der von mir vorgelegte Beitrag kann als Vorschlag betrachtet werden, um mit Fachkollegen der deutschen Soziologie und Sozialwissenschaften gemeinsam die Probleme der chinesischen Modernisierung zu diskutieren. Anhand der im folgenden dargelegten sechs Abschnitte ist es vielleicht möglich, einige neue Anregungen zur Frage der chinesischen Modernisierung zu erhalten. Dabei handelt es sich um:

• Die chinesische Reform in den achtziger Jahren - Entwicklungsprozeß der Modernisierung;

• Die grundlegende Reform des chinesischen Planungssystems und Eigentumssystems;

• Die Reform des Industriesystems und des Agrarsystems;

• Die allmähliche Ausformung der chinesischen Marktwirtschaft;

Die Reform der Außenwirtschaftsbeziehungen;

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• Modernisierungsumwälzungen im chinesischen Reform- und Öffnungsprozeß auf politischem, sozialem und geistigem Gebiet.

Um eine Darstellung des Phänomens chinesischer Modernisierung geben zu können, müssen wir zuerst ein Kategoriensystem festlegen, mit dem wir auf wissenschaftliche W eise die von uns zu untersuchenden Phänomene erfassen können.

Daher müssen wir zunächst die Beziehung zwischen den beiden Begriffen

„Modernisierung“ und „Reform und Öffnung“ in der gesellschaftlichen Entwicklung des gegenwärtigen China verstehen. Was ist Modernisierung? Diese Frage kann auf dem Niveau soziologischer und sozialphilosophischer Forschung nicht mit wenigen Sätzen beantwortet werden. Der Begriff wird von unterschiedlichen Forschern ganz unterschiedlich verstanden. Aber auf bestimmte W eise festgelegte Definitionen des Modemisierungsbegriffes bilden die rationale Basis der grundlegenden Normen, nach denen wir aus der großen Fülle gesellschaftlicher Phänomene die von uns zu erforschenden Tatsachen sammeln und auswählen. Obwohl in den Forschungsmethoden und theoretischen Richtungen Unterschiede und Gegensätze existieren, können wir doch mit von uns selbst ausgesuchten rationalen und effektiven Methoden im großen und ganzen das Gebiet unseres Forschungsgegenstandes festlegen, d.h. diejenigen Ereignisse und diejenigen Prozesse, die mit den von uns erwarteten Modemisierungsszenarios in Beziehung stehen. Will man die chinesische Modernisierung der achtziger Jahre erforschen, so muß man m.E. nach die folgenden Umstände untersuchen:

• Seit 1978 besteht das Ziel der Reform darin, die Modernisierung der chinesischen Gesellschaft voranzubringen. Daher müssen wir den Reform- und Öffnungsprozeß Chinas in den achtziger Jahren als den gegenwärtigen Modernisierungsprozeß Chinas betrachten.

• Die gegenwärtige chinesische Reform besteht hauptsächlich in der Reform der Wirtschaft. Daher nimmt in dem vorliegenden Beitrag die Interpretation der chinesischen W irtschaftsreform als herausragendem Merkmal der Umwälzung der chinesischen Gesellschaft erheblichen Raum ein.

• Als eine wissenschaftliche Untersuchung legt der vorliegende Beitrag nicht nur den chinesischen Reform- und Öffnungsprozeß dar, sondern - und dies ist noch viel wichtiger - hebt auch Wesen und Entwicklungsmerkmale dieses Prozesses hervor.

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• Die Modernisierung jeder Nation und jeder Gesellschaft ist ein Prozeß, der in sich viele soziale Kräfte enthält, die ihn beeinflussen; von diesen Kräften sind eine oder einige „Hauptkräfte“, sie befinden sich in einer führenden Position.

Diese Kraft oder diese Kräfte können wir „Triebkräfte der M odernisierung“

nennen. Entsprechend der gegenwärtigen Lage Chinas besteht die unmittelbare Triebkraft, die die Modernisierung der chinesischen Gesellschaft fördert, in der Reform des eigenen Führungshandelns und der Stärkung des Modernisierungsbewußtseins der KP Chinas, die die führende Stellung in der Politik Chinas einnimmt. In China wurde mit einem zentralistischen Politikstil eine „vereinheitlichte“ Gesellschaftsstruktur aufrechterhalten. W ollte man den Fortgang der Modernisierung in einer Situation einleiten, in der die politischen Kräfte in den Führungspositionen selbst kein Reformbewußtsein haben, dann wäre de facto der Fortschritt der Modernisierung der gesamten Gesellschaft ganz und gar unmöglich. Deshalb kann man in gewisser Weise sagen, daß die chinesische Reform eine Art Reform „von oben nach unten“ ist. Insbesondere in den ersten zehn Jahren der Reform waren die Verhältnisse noch mehr so.

Daher ist die Entwicklungsphase der Reform und Modernisierung Chinas in den achtziger Jahren im Grunde eine, deren Kennzeichen darin besteht, die Bühne der Modernisierungsstrategien oder neuer Reformmaßnahmen der KP Chinas zu sein.

• Um die Bedeutung der Entwicklung der chinesischen Modernisierung in den achtziger Jahren von der Abfolge der zeitlichen Entwicklung her noch klarer und tiefgreifender zu verstehen, geht der vorliegende Beitrag, soweit es notwendig ist, auf die sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Verhältnisse Chinas in den siebziger Jahren und davor ein. Gleichzeitig sollen die. achtziger Jahre als eine komplette historische Entwicklungsphase betrachtet werden, die auch die „tendenzielle Verlaufskurve der Entwicklung“ schildert.

Der Untersuchungszeitraum, auf den sich die im folgenden vorgestellten Daten beziehen, erstreckt sich im allgemeinen auf den Zeitraum zwischen 1978 und

1987.

Nun können wir entsprechend den oben genannten Kategorien und Methoden mit der wissenschaftlichen Untersuchung und Darstellung des Entwicklungsprozesses der chinesischen Modernisierung in den achtziger Jahren beginnen.

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2. Historischer Überblick: der Modernisierungsprozeß in den ersten zehn Jahren der Reform

W ie oben dargelegt, hat der chinesische Reform- und Öffnungsprozeß in den achtziger Jahren auch den Prozeß der Modernisierung gefördert. Weil fast alle positiven Resultate der Reform in einem bestimmten Ausmaß das ursprünglich rückständige Antlitz der chinesischen Gesellschaft veränderten, wurden Widerstände und Hemmnisse gegenüber der Modernisierung beseitigt.

Die chinesische Reform hat mit dem 3. Plenum des 11. ZK der KP Chinas im Dezember 1978 begonnen. Dieses Plenum zeigte die Mißstände des alten Wirtschaftssystems in China auf, nämlich die übermäßige Machtkonzentration bei der Zentralregierung und beim ZK der Partei. Das Plenum forderte mutig die Dezentralisierung der Macht, um zu veranlassen, daß die Lokalregierungen und die Betriebe mehr Zuständigkeiten der Wirtschaftsführung und der W irtschaftsverwaltung erhalten sollten. Das Plenum verlangte weiterhin von der ganzen Partei und dem ganzen Land die Respektierung des Wertgesetzes sowie Aufmerksamkeit dafür, Initiative, Aktivität und Kreativität in vier Hinsichten, nämlich von zentralen Behörden, Regionen, Betrieben und Individuen, zur Geltung zu bringen. Aus diesen Inhalten der Versammlung kann man ersehen, daß sich das Ziel der chinesischen Reform in der Realität aus zwei Teilen zusammensetzte: Der eine bestand darin, die wirtschaftlichen Zuständigkeiten der Lokalregierungen und aller möglichen Produktionseinheiten zu erhöhen, der andere Teil in der Verstärkung des Interesses der Regionen, Betriebe und Individuen. Diese sollten für eine aktive Teilnahme an der Modernisierung in Bewegung gesetzt werden.

Nach diesem Plenum, im Zeitraum von 1979 bis 1984, befaßte sich die chinesische Reform mit der Verwirklichung der folgenden politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen:

I. Reform der Landwirtschaft

Sie verwirklichte zwei sichtlich neue politische Maßnahmen:

1. Durch eine merkliche Erhöhung der Ankaufspreise für landwirtschaftliche Produkte und eine Verringerung des Sortiments der angekauften landwirtschaftlichen Produkte erhöhten sich die Einkommen der Bauern.

2. Die Abschaffung des Systems der Volkskommunen und die Verwirklichung des „Produktionsverantwortlichkeitssystems der Familien“. Die Durchsetzung und Verwirklichung dieser politischen Maßnahmen auf dem ausgedehnten

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Lande setzte die produktiven Aktivitäten von einer Milliarde Bauern in Gang, veränderte rasch die seit vielen Jahren wirtschaftlich darniederliegende und verwelkte Gestalt der chinesischen Dörfer und veranlaßte eine Entwicklung der Landwirtschaft von hoher Geschwindigkeit.

II. Eigentum an Produktionsmitteln

Die Genehmigung und Einführung von Produktionsorganisationen mit vielfältigen Eigentumsformen, insbesondere die Legalisierung von Formen der Einzelwirtschaft im Privateigentum, wurden durch Staat und Regierung anerkannt.

Seit Ende 1978 gab die KP Chinas den Versuch auf, wie früher möglichst schnell eine einheitliche Wirtschaft im Volkseigentum landesweit verwirklichen zu wollen. Daraufhin konnte ein aus vielfältigen Eigentumsformen zusammengesetztes neues Wirtschaftssystem Gestalt annehmen. Kollektive und private Unternehmen erfuhren landesweit in Städten und auf dem Lande eine rasche Entwicklung. In den neun Jahren von 1979 bis 1987 haben 18 Mio.

Menschen eine Beschäftigung in städtischen und kleinstädtischen Kollektivbetrieben aufgenommen, die Anzahl der in der Privatindustrie beschäftigten Personen ist von 150.000 im Jahre 1978 auf 5,69 Mio. im Jahre 1987 gestiegen. Die Entwicklung der ländlichen Kollektiv- und Privatbetriebe ging noch schneller vonstatten. Von den 390 Mio. ländlichen Arbeitskräften Chinas gingen bis Ende der 80er Jahre 80 Mio. Menschen in diese Art von Betrieben. Dabei ist zu beachten, daß es unter den Kollektivbetrieben viele gibt, die nur nominell kollektiv sind, in Wirklichkeit jedoch Einzelbetriebe oder Privatbetriebe.

III. Beziehungen zwischen Zentrale und Regionen

Seit 1979 wurde damit begonnen, Betriebe, die sich ursprünglich in der Zuständigkeit zentraler Einrichtungen befunden hatten, zu „dezentralisieren“ und von den Lokalregierungen verwalten zu lassen. Gleichzeitig gewährte die Zentralregierung den Lokalregierungen eine neue Finanzpolitik. Der Inhalt dieser politischen Maßnahmen war folgender: Das alte zentralisierte System der Finanzpolitik mit einer einheitlichen Bilanz der Zentrale wurde durch eine Methode getrennter Bilanzen und Übernahme der Verantwortung auf verschiedenen Ebenen ersetzt. Nachdem die proportionalen Anteile zwischen Zentrale und Regionen festgelegt worden waren, wurde diese Quote innerhalb von fünf Jahren nicht verändert. Nach Erfüllung ihrer Pflichten konnten die Regionen über den das Soll übersteigenden Teil sowie über den selbst aufgebrachten Teil

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außer Bilanz selbständig verfügen, dies fiel nicht in die Zuständigkeit der zentralen Finanzbehörden.

IV. Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland

Die Verwirklichung einer gegenüber dem Ausland offenen W irtschaftspolitik begrüßte die Investition ausländischen Kapitals in China ebenso wie die Errichtung von Joint Ventures. Gleichzeitig wurde die erste Sonderzone in der Stadt Shenzhen gegründet, danach wurden noch drei weitere Wirtschaftssonderzonen in den beiden Provinzen Guangdong und Fujian errichtet:

Xiamen, Shantou und Zhuhai. In diesen Wirtschaftssonderzonen wurde eine Politik der Investitionsbegünstigung für ausländisches Kapital verfolgt, und alle möglichen Arten von gemeinsamer Bewirtschaftung für das ausländische Kapital angeboten. So beträgt z.B. die Einkommenssteuer in den Sonderzonen nur 15%, während sie in anderen Teilen Chinas 30% ausmacht. Im April 1984 öffnete China 14 Städte entlang der Küste (von Süden nach Norden, von Beihai in Guangxi bis Dalian in Liaoning) für ausländische Investoren. Die Zentralregierung gewährte diesen Städten zahlreiche Befugnisse, damit sie bequemer mit den ausländischen Investoren kooperieren konnten. Auch im chinesischen Außenhandel wurden in den achtziger Jahren erhebliche Reformen durchgeführt. Lokale Regierungen und lokale Behörden erhielten zahlreiche autonome Außenhandelsrechte. Dies veränderte die Situation des Außenhandelsmonopols der Zentralregierung.

Im Jahre 1984 legte die chinesische Reformpolitik eine neue Gangart ein. Im Mai erließ der Staatsrat Richtlinien, die die Selbstbestimmungsrechte der staatlichen Betriebe um einen weiteren Schritt ausweiteten. Unmißverständlich legten sie die folgenden Rechte der staatlichen Betriebe fest:

• Nach Erfüllung der Produktionsaufgaben, die die staatliche Planung verlangt, können sie selbständig diejenigen Produkte herstellen, die sie zu produzieren wünschen;

• Produkte, die aus der Übersollproduktion stammen oder in eigener Verantwortung produziert wurden, neue Produkte, die probeweise hergestellt wurden und Produkte, die der Staat nicht aufkaufen will, können die Betriebe selbständig auf dem Markt absetzen;

• für die von ihnen selbst verkauften Produkte können die Betriebe selbständig die Preise festlegen;

• im Rahmen des vom Staat bereitgestellten Verzeichnisses von Zuliefer- Einheiten können die Betriebe selbst ihre eigenen Zulieferer auswählen;

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• sie können selbständig über den dem Betrieb verbleibenden Gewinnfonds verfügen;

• sie können selbständig brachliegende Vermögenswerte des Betriebes verpachten und gegen Entschädigung abtreten;

• im Rahmen des staatlich genehmigten Stellenplans können die Betriebe selbständig den Aufbau ihrer organisatorischen Binnenstruktur festlegen;

• sie können innerhalb des Betriebes Kader der mittleren Ebene ernennen;

• sie können selbständig die Formen der Verteilung und des Lohnes wählen, die der Betrieb durchführt und den Regelungen entsprechend können sie einen bestimmten Prozentsatz vom Gewinn für einen Prämienfonds abziehen;

• entsprechend ihren eigenen Wünschen haben sie die Wahl, Verbindungen innerhalb ihrer Branchen und Abteilungen oder branchen- und abteilungsübergreifend einzugehen oder auch nicht.

Im August 1984 beschloß der Staatsrat, den Rahmen der verbindlichen Planung weiterhin zu reduzieren und den Rahmen der Leitplanung und Marktwirtschaft zu erweitern. Der Hauptinhalt dieser Regelungen umfaßt:

• Die Staatliche Plankommission verwirklicht künftig eine verbindliche Planung nur noch im Hinblick auf den Aufkauf von sieben wichtigen landwirtschaftlichen Produkten wie Getreide und Baumwolle usw. und die Herstellung von elf wichtigen Industrieprodukten wie Kohle, Stahl usw, im Hinblick auf den Aufkauf der übrigen landwirtschaftlichen Produkte und die Herstellung der übrigen Industrieprodukte verwirklicht sie eine Leitplanung oder läßt sie durch den Markt frei regulieren;

• Was feste Anlagevermögen betrifft, so verwirklicht der Staat eine verbindliche Planung nur gegenüber Investitionsprojekten innerhalb des Haushaltes, gegenüber Investitionsprojekten, bei denen die Mittel aus der Region oder von Behörden aufgebracht wurden, realisiert der Staat nur eine elastische Makrokontrolle. Gleichzeitig ist der Zuständigkeitsbereich der Lokalregierungen zur Prüfung und Genehmigung von Investitionsprojekten um ein Stück ausgeweitet worden;

• nur für einen Teil der wenigen wichtigen Güter und Materialien wie Kohle, Stahl, Nutzholz und Zement verwirklicht der Staat eine einheitliche Zuteilung nach dem Plan. Die Produktion sowie der Kauf und Verkauf des verbleibenden

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Teils dieser Güter und Materialien und die Gesamtheit der übrigen Güter und Materialien werden von der lokalen Ebene und den Abteilungen selbst geregelt.

Die Realisierung der oben dargelegten Reformmaßnahmen veränderte jene früheren Verhältnisse, in denen die Produzenten nur eine passive gesellschaftliche Rolle spielten. Sie stärkte das Bewußtsein der Betriebe für eine eigene unabhängige Entwicklung in der Konkurrenz des Marktes und steigerte die Produktionsaktivität, -initiative und -kreativität. So erhöhte sich beispielsweise der industrielle Produktionswert Chinas im Jahre 1983 um 10%, 1984 um 14%

und 1985 um 18%.

Der 12. Parteitag der KP Chinas im Oktober 1985 unterbreitete einen Vorschlag für den 7. Fünfjahresplan. Dieser Vorschlag wurde bestätigt. Die grundlegenden Leitgedanken des 7. Fünfjahresplanes sind: Festhalten am grundlegenden Gleichgewicht zwischen gesamtgesellschaftlichem Angebot und gesamtgesellschaftlicher Nachfrage; Vermeidung von Spannungen und Durcheinander im Wirtschaftsleben; Schaffung eines für die Reform ausgezeichneten Wirtschaftsumfeldes. Auf dieser Grundlage sollte eine

„komplette Reform“ von Betrieb, Markt und Makroregulierung realisiert werden.

In der Zeit des 7. Fünfjahresplanes oder innerhalb eines noch längeren Zeitraumes sollte eine gute Grundlage für ein sozialistisches Wirtschaftssystem mit chinesischen Charakteristika geschaffen werden. Entsprechend diesem Vorschlag betraute der Staatsrat von März bis August 1986 einen Ausschuß mit dem Entwurf eines Programmes für die Wirtschaftsreform während des 7. Fünfjahresplanes.

Dieses Reformprogramm forderte, daß eine Preisreform, eine Steuerreform, eine Reform des Finanz- und Bankenwesens sowie eine Reform von Binnen- und Außenhandel Schwerpunkte bilden sollten. In Abstimmung hiermit sollte die Reform des Systems der Wirtschaftsführung der Betriebe erfolgen. Alle diese Reformen sollten als ein integrierter Komplex durchgeführt werden. Die im Programm vorgestellten Reformen umfaßten die folgenden Inhalte:

• Innerhalb von zwei bis drei Jahren sollte die Reform der Preise für wichtige Rohstoffe, Energien, Verkehr und Transport erfolgen und die Preise freigegeben werden, damit die Produktionsabteilungen miteinander konkurrieren könnten.

• Gleichzeitig sollte die Mehrwertsteuer die Besteuerung der Produkte ersetzen;

ein neues Steuersystem sollte errichtet werden, das Investitionssteuem, Bodennutzungssteuem sowie Steuern auf Naturressourcen umfaßt. Der Aufbau eines solchen Steuersystems bedeutete für alle Arten von Betrieben im großen und ganzen die Ausbildung eines fairen Umfeldes des wirtschaftlichen Wettbewerbs.

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• A uf der Basis der Reform der Preise und des Steuersystems soll unter der Prämisse einer klaren Funktionsteilung zwischen den Regierungsebenen allmählich ein „Trennsteuersystem“ ein Finanzsystem ersetzen, in dem die Einkünfte gemäß den Beziehungen der Verwaltungshierarchie abgegeben wurden.

• Aufbau eines zum Marktsystem passenden Bankenwesens, das dazu führt, daß die Banken der unteren Ebenen ein unternehmensmäßiges Management verwirklichen; die Zentralbank soll mit dem Mittel der Finanzen eine Makroregulierung des Wirtschaftssystems erreichen und die Stabilität der Währung gewährleisten.

Voraussichtlich kann erst nach Verwirklichung dieser Reformen und erst vermittels der Ergänzungen und Verbesserungen einiger Jahre, also nach Beendigung des 7. Fünfjahresplanes oder zu Beginn des 8. Fünfjahresplanes ein provisorischer Rahmen für das neue Wirtschaftssystem errichtet werden.

Das oben dargelegte Reformprogramm wurde im August 1986 bewilligt. Aber die Durchsetzung und Verwirklichung in der Realität fand nicht statt. Seit 1987 ignorierte man durchgehend bis 1993 den Aspekt der Makroregulierung, d.h. die allseitige Reform, und ergriff stattdessen hauptsächlich „Maßnahmen der Lockerung“. In den Betrieben ging man dazu über, Beiträge zur „Mikroreform“ zu machen. Die neu auftretende Reformpolitik umfaßte hauptsächlich:

• Eine Änderung der Anwendung der Methode der „künstlichen“

Makroregulierung, der Methode der Unterdrückung der Nachfrage und der Methode der Geldmengenbeschränkung zugunsten der Leitlinie einer

„angemessenen“ Inflation zur Stützung des raschen Wirtschaftswachstums.

• Anstelle des Eintretens für einen Aufschub der Preisreform wurde in der damaligen Situation eines „Doppelgleissystems“ der Preise der Reform des Eigentumssystems Priorität eingeräumt; der Mikrobasis der Volkswirtschaft wurde neue Zuversicht gegeben.

• Eine Änderung der Reform zur Aufteilung der Befugnisse mit einer ökonomischen Teilung der Befugnisse als ihrem Hauptinhalt zugunsten einer Aufteilung der Befugnisse zwischen Zentrale und Regionen als Hauptinhalt und Ziel.

Hiernach wurde die Reform des Eigentumssystems der Industriebetriebe zum Schwerpunkt der Reform gemacht. Ihr hauptsächlicher Inhalt besteht in einem

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„Vertragsverantwortungssystem des Managements“. Dieses neue System wurde seit Mai 1987 in den Staatsbetrieben populär gemacht und stimulierte das rasche Industriewachstum im Jahre 1987.

Mit der Vorstellung, die Preisreform innerhalb von fünf Jahren allmählich zu vollenden, beschloß die chinesische Führung im Juni 1988 die Vorantreibung der Preisreform beschleunigt fortzusetzen. Aber der Druck der Inflation war zu diesem Zeitpunkt bereits sehr groß, eine Inflationserwartung der breiten Masse der Konsumenten zeichnete sich bereits ab. Dieser Fehler in der Wahl der Reformziele führte im Sommer und Herbst 1988 zu Hamsterkäufen im ganzen Land. Bis zu einem gewissen Grad bildete er die die ökonomische und psychologische gesellschaftliche Grundlage für die politischen Unruhen im Sommer 1989. Entsprechend dieser Lage konnte die KP Chinas 1989 nicht umhin, drei neue ökonomische Arbeitsaufgaben zu stellen, nämlich 1. das wirtschaftliche Umfeld zu regulieren, 2. die wirtschaftliche Ordnung zu konsolidieren und 3. nach neuen W egen für eine allmähliche Vertiefung der Reform zu suchen.

A uf dem 3. Plenum des 14. ZK der KP Chinas (11.-14. November 1993) ergriff die chinesische Führung eine entscheidende Reformmaßnahme: die Errichtung eines sozialistischen marktwirtschaftlichen Systems in China. Die offizielle Proklamation dieser Entscheidung beendete das 44 Jahre lang verwirklichte ökonomische Planungssystem und setzte den Anfang für die vollständige Einführung der Marktwirtschaft in China.

3. Grundlegende Umwälzung: Reform des Planungs- und Eigentumssystems

Das Planungssystem und das sozialistische Gemeineigentum sind die grundlegenden Charakteristika für den Entwicklungsmechanismus und die soziale Struktur Chinas seit 1949. Deshalb kann man sagen, daß die Reform dieser beiden Aspekte grundlegende Bedeutung für die totale Umwälzung der chinesischen Gesellschaft hat. Zunächst soll die Reform des Planungssystems betrachtet werden. Die Reform des chinesischen Planungssystems in den achtziger Jahren betraf hauptsächlich die folgenden Punkte:

I. Es wurde allmählich Wert darauf gelegt, die Rolle des Marktes in der chinesischen Volkswirtschaft zur Geltung zu bringen und mit allen Kräften danach gestrebt, Plan und Regulierung durch den Markt miteinander zu verbinden.

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• Seit Ende 1978 wurde genehmigt, daß ein Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten vom Markt reguliert werden konnte. Außer wirtschaftlichen Aktivitäten, die wichtige Produkte aus dem Bereich der Finanzverwaltung des Staates und der Lebenshaltung der Bevölkerung betrafen sowie wichtigen Produkten, die die verbindliche staatliche Planung verwirklichten, unterteilt sich die große Menge der übrigen Produkte und Wirtschaftsaktivitäten in solche der Leitplanung und solche der Marktregulierung.

• Freigabe der Preise eines Teils der Waren. Im September 1982 wurden die Preise einer Anzahl kleinerer Gebrauchsartikel freigegeben. Im September 1983 wurden die Preise von weiteren 350 Arten kleiner Gebrauchsgüter freigegeben. Im Oktober 1984 wurden die Preise aller kleinen Gebrauchsgüter total freigegeben. Im Hinblick auf die Waren, die die Betriebe selbst absetzen dürfen, nahm der Staat im Mai 1984 nicht noch einmal eine einheitliche Preisregelung vor, sondern ließ die Betriebe ihre Preise mit einem Floating von 20% selbst festlegen. Im Februar 1985 wurde dieser Rahmen von „20%“ abgeschafft. Seit 1985 hörte der Staat damit auf, den Bauern weiter Anweisungen zum zentralisierten Aufkauf und Absatz der Agrarprodukte zu geben und verwirklichte ein System der vertraglich festgelegten Einkaufsquoten und den Ankauf über den Markt, 75% der Agrarprodukte realisierten Marktpreise. 70% des gesamten Einzelhandelsumsatzes von gesellschaftlichen Konsumgütem realisierten Marktpreise. Auch für 40% der Preise ab W erk für Produktionsmittel wurden M arktpreise realisiert.

II. Der Rahmen der verbindlichen staatlichen Planung wurde verringert und der Rahmen der staatlichen Leitplanung erweitert. Im früheren Planungssystem war der Rahmen der verbindlichen Planung zu groß, sein Anteil war zu hoch.

Die Reform des Planungssystems hat bewußt den Rahmen der verbindlichen Planung verringert und sie hat dazu geführt, daß in vielerlei Hinsicht eine Leitplanung realisiert wurde, wo man früher eine verbindliche Planung angewandt hatte. Dies führte dazu, daß die ursprünglich starren hierarchischen Verwaltungsbeziehungen zwischen der Regierung und den gesellschaftlichen Produzenten anfingen, sich zu verändern und flexibler zu werden. So mußte der Staat vor 1979 z.B. 25 verbindliche Planvorgaben für die Aussaatfläche und Produktionsmenge wichtiger Agrarprodukte machen.

Diese Vorgaben wurden bis 1985 vollständig abgeschafft und es wurde nur noch eine Leitplanung für 15 wichtige Agrarprodukte wie Getreide und Baumwolle, Öl- und Zuckerpflanzen etc. vorgegeben. Außer der Verwirklichung eines Systems festgelegter Einkaufsquoten für Getreide und Baumwolle wurde die große Menge der übrigen Agrarprodukte durch den

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Markt reguliert. Auch die verbindliche Planung für die Industrieproduktion wurde in großem Umfang verringert. 1984 gab es 120 staatliche Planvorgaben für Industrieprodukte, bis 1988 waren nur noch 60 übriggeblieben. Der Anteil des Produktionswertes der im verbindlichen Plan hergestellten Industrieprodukte am gesamten industriellen Produktionswert hat von 80% im Jahre 1984 auf 17% im Jahre 1988 abgenommen. A uf dem Gebiet der Zirkulation hat sich die Anzahl der vom Staat einheitlich zugeteilten Sorten von Gütern und Materialien von 256 im Jahre 1979 auf 17 Sorten im Jahre 1989 verringert. Im gleichen Zeitraum sind die Waren, die innerhalb des staatlichen Planes angekauft und zugeteilt wurden, von 65 auf 20 Sorten gesunken. A uf dem Gebiet des Investbaus wurde vor der Reform eine verbindliche Planung für alle Investitionen im Investbau und in technische Neuerungen realisiert, aber seit 1985 verwirklicht der Staat eine verbindliche Planung nur noch für Investitionen innerhalb des Haushaltes, für alle übrigen Investitionen gilt die Leitplanung oder die Regulierung durch den Markt.

III. Die Planungsbefugnisse der Betriebe und der Regionen wurden erweitert und die zentralisierte Verwaltung des Staates gegenüber der W irtschaft wurde reduziert. Vor der Reform wurden Aktivitäten des Produktionsmanagements der Betriebe und Investitionen in technische Neuerungen vom Staat zentral arrangiert und kontrolliert, die Betriebe hatten nahezu keinerlei autonome Rechte. In den späten achtziger Jahren wurde über mehr als 80% der Produktionsaufgaben in den Industriebetrieben von diesen selbst souverän entschieden. 70% der für die betriebliche Produktion benötigten Güter und Materialien wurden von den Betrieben selbst beschafft. Die Produkte wurden im allgemeinen von den Betrieben selbst abgesetzt. Selbst bei wichtigen Gütern und Materialien wie Stahl, Kohle und Zement hatten die Betriebe autonome Rechte für ein ziemlich großes Kontingent der Produktion und des Absatzes. Investitionen in normale technische Neuerungen könnten in relativ kleinem Umfang über die festgelegt Quote hinaus von den Betrieben selbst geplant werden. Der Anteil an dem von den Betrieben produzierten Gewinn, der dem Betrieb selbst verblieb und nicht abgegeben werden mußte, machte vor 1979 ungefähr 6% aus, 1988 war er bereits auf 62% gestiegen. Vor der Reform war die Planungszuständigkeit der Lokalregierungen nur sehr gering, aber in den späten achtziger Jahren hatten die Lokalregierungen verhältnismäßig große Verfügungsrechte über Finanzen, Güter und Materialien, Devisen, Investionsprojekte usw. Insbesondere ist die Zuständigkeit für die Prüfung und Genehmigung von Investitionen in festes Anlagevermögen deutlich vergrößert worden. So hatten beispielsweise Provinzregierungen vor 1984 nur das Recht, Investitionsvorhaben von weniger als 10 Mio. Yuan zu genehmigen; seit 1985 ist das Genehmigungslimit auf 30 Mio. Yuan erweitert worden, und 1987 ist die

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Zuständigkeit für die Genehmigung von Investitionsprojekten im Bereich von Energien, Verkehr und Rohstoffen nochmals auf 50 Mio. Yuan angehoben worden. Die Zentralregierung verlieh den drei Provinzen Guangdong, Fujian und Hainan noch größere Genehmigungsbefugnisse, sie können Investitionsprojekte bis zu einer Grenze von 200 Mio. Yuan genehmigen. Für Investitionsprojekte, die ausländisches Kapital zum Aufbau nutzen, für die beiden Orte Tianjin und Shanghai liegt die Genehmigungszuständigkeit bei bis zu 30 Mio. US$; für Peking und Liaoning sowie weitere Gebiete bei bis zu 10 Mio. US$.

IV. Bei der geplanten Wirtschafts Verwaltung durch den Staat wurden vielfältige Formen geplanter Vertragsverantwortungssysteme verwirklicht. Seit 1981 realisiert die Zentralregierung gegenüber dem Erdölministerium, dem Kohleministerium, dem Metallurgieministerium, der Gesellschaft für Buntmetalle, der Gesellschaft für Petrochemie und gegenüber dem Eisenbahnministerium den Einsatz von Produktionsverantwortlichkeits­

systemen mit verschiedenen Inhalten. Der Staat hat ein System von Fonds für

den Investbau errichtet und verwirklicht ein

InvestitionsVerantwortlichkeitssystem für die Produktion und Bauindustrie im Bereich des Investbaus. Auch wurde damit begonnen, Input-Output- Verantwortlichkeitssysteme in den Bereichen Finanzen, Außenhandel und Betriebsmanagement durchzuführen. So wurde die früher verwirklichte Erscheinung des „Essens aus dem gemeinsamen T o p f4 überwunden, bei der Input und Output nicht aneinander gekoppelt waren, und es begann sich eine organische Verbindung von Verantwortung, Rechten und Nutzen auszubilden.

V. Bei der Organisation der Planung wurde für einen Teil der Städte und Unternehmensgruppen mit einer „vereinfachten Planaufstellung“ begonnen.

Seit 1983 wurde sie nacheinander in 14 Großstädten wie Chongqing, Wuhan, Shenyang, Dalian, Harbin, Kanton und X i’an verwirklicht. Diesen Städten wurden die gleichen Befugnisse der Wirtschaftsverwaltung gewährt wie den Provinzregierungen. Ende der achtziger Jahre wurde gegenüber 15 großindustriellen Unternehmensgruppen und Gruppenprojekten im Investbau wie dem Automobilkonzern „Befreiung“, dem Automobilkonzern „Ostwind“, dem Lastwagenkonzern, der Harbiner Firma für elektrische Ausrüstungen und Anlagen, dem Shanghaier Elektrokonzern, der Firma für elektrische Ausrüstungen und Anlagen „Osten“, der X i’aner Firma für Stromerzeugung, der Chinesischen Firma für neue Baumaterialien, der Chinesischen Gesellschaft für nichtmetallischen Bergbau usw. eine vereinfachte Planauf­

stellung durchgeführt. Auch bei der Planung auf Ebene der Provinzen wurde gegenüber einigen Dutzend Großbetrieben und Untemehmensgruppen gemäß der vereinfachten Planaufstellung verfahren.

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VI. Der Staat führte eine Reform derjenigen Organe durch, die den Plan umsetzen und stärkte umfassende Makro-Behörden. 1988 wurden die ursprüngliche Staatliche Plankommission und Staatliche W irtschaftskommission abgeschafft und stattdessen eine neue Staatliche Plankommission ins Leben gerufen. Die neue Staatliche Plankommission ist die höchste umfassende Behörde der chinesischen Zentralregierung zur Verwaltung der Volkswirtschaft und sozialen Entwicklung. Sie verwirklicht das „System einer Großkommission“, an der führende Persönlichkeiten aus den Ministerien für Finanzen, Bankwesen, Güter und Materialien sowie Arbeit und Preise beteiligt sind. Die neue Plankommission hat nur 26 Organe, während die alte Plankommission und die alte W irtschaftskommission zusammen 66 Organe gehabt hatten. Die neue Plankommission führt keine Verwaltung im Hinblick auf die Mikroökonomie und die Wirtschaftsbranchen durch, sondern stärkt die Rolle der Makroregulierung gegenüber der Volkswirtschaft. Sie gründet z.B. Organe zur langfristigen Planung und zur Industriepolitik. Die Hauptaufgaben der neuen Staatlichen Plankommission bestanden darin, eine Strategie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des ganzen Landes zu entwickeln und auszuarbeiten, staatliche mittel- und langfristige Entwicklungspläne sowie Jahrespläne aufzustellen, die Readjustierungspolitik im Hinblick auf das wichtige proportionale Verhältnis zwischen Industriepolitik und Volkswirtschaft hin zu untersuchen und auszuformulieren; weiterhin darin, umfassende Mittel zu ergreifen, um ein Gleichgewicht in den gesellschaftli-chen Gesamtmengen von Angebot und Nachfrage herzustellen, eine Readjustierung der W irtschaftsstruktur zu erreichen, wichtige Wirtschaftsaktivitäten vollständig zu koordinieren und gleichzeitig eine direkte Verwaltung gegenüber einer geringen Anzahl von Schwerpunkt-betrieben und wichtigen Mangelgütern durchzuführen.

Die Reform des chinesischen Planungssystems in den achtziger Jahren zeigte, daß der Übergang vom Planungssystem zum Marktsystem in China allmählich vonstatten geht. Wenn es nicht diesen schrittweisen Prozeß gegeben hätte, wäre es in den neunziger Jahren unmöglich gewesen, zu einem marktwirtschaftlichen System überzugehen.

Lassen Sie uns im folgenden die Reform des Eigentumssystems betrachten.

Sie umfaßte hauptsächlich zwei Aspekte:

• Durchführung der Reform des Managements und der Reform von Mitteln und Formen der Verwaltung in den „volkseigenen“ Betrieben die sich in Wirklichkeit in staatlichem Eigentum befinden, und in den „kollektiven“

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Betrieben, die in Wirklichkeit den Lokalregierungen verschiedener Ebenen gehören.

• Durchführung der Reform der früheren Leitlinie der Wirtschaftsentwicklung, die eine möglichst rasche Verwirklichung des „Gemeineigentums“ und Beseitigung des „Privateigentums“ betonte, und ihrer dementsprechenden einheitlichen Wirtschaftsstruktur.

Was die Reform des ersten Aspektes betrifft, so habe ich bereits im Zusammenhang mit der Reform des Planungssystems entsprechende Erläuterungen gegeben; hierauf werde ich noch konkreter bei der Diskussion der Industriereformen im folgenden Teil eingehen. An dieser Stelle ist es nötig, einige Erklärungen zu den Verhältnissen des Eigentumssystems vor der Reform und Öffnung Chinas zu geben. Das „Modell des Gemeineigentums“ der chinesischen Wirtschaft, d.h. Volkseigentum und Kollektiveigentum, ist aus einer Imitation der sowjetischen Wirtschaftsstruktur der Stalin-Ära entstanden. In den vielen Jahren, die vergangen sind, wurde das vorhandene Modell des Gemeineigentums für heilig gehalten und für ein eisernes Prinzip, das man nicht ändern darf; es wurde als grundlegendes Charakteristikum des Sozialismus betrachtet und als etwas, das es grundsätzlich zu bewahren und zu entwickeln galt. Die damalige chinesische Führung meinte anscheinend, daß das Gemeineigentum dem Privateigentum und das Volkseigentum dem Kollektiveigentum überlegen sei; je höher der Grad des Gemeineigentums, desto überlegener das Gesellschaftssystem. Deshalb verfolgten sie eine Strategie der Wirtschaftsentwicklung, die das Gemeineigentum eilig entwickelte und vergrößerte. Verfrüht wollten sie das Privateigentum beseitigen und unter Verhältnissen, wo die Bedingungen noch nicht reif dafür waren, das Kollektiveigentum möglichst schnell in Volkseigentum überführen. Diese Art von Theorie und Praxis, die in schlimmer Weise von den wirklichen Verhältnissen der chinesischen Gesellschaft und Wirtschaft abgehoben war, fügte der Wirtschaftsentwicklung der chinesischen Gesellschaft schweren Schaden zu. Der wesentliche Punkt der Reform des chinesischen Eigentumssystems bestand darin, den Mythos des erstmals von Stalin geschaffenen „volkseigenen“

Wirtschaftsmodells über Bord zu werfen und, dem Ziel des Überganges zur Marktwirtschaft entsprechend, zu einer Readjustierung des Verhältnisses von Staat und Betrieben zu kommen, d.h. die Betriebe letztlich zu unabhängigen Wirtschaftseinheiten werden zu lassen und die Wirtschaftsaktivitäten der Menschen zu einer freien Betätigung auf dem Markt.

Früher wurde das Kollektiveigentum als eine vorläufig existierende, in Volkseigentum übergehende Form des Eigentums betrachtet. Nach Ansicht der damaligen chinesischen Führung sollte diese Eigentumsform so schnell wie möglich in Volkseigentum übergehen. Das Kollektiveigentum verkörperte in

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W irklichkeit in China eine Form des Gemeineigentums in kleinem Maßstab. Es waren Kooperativbetriebe, deren Namen nicht mit der W irklichkeit übereinstimmte. Sie wurden von verschiedenen Verwaltungsorganen zur Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben eingerichtet und gehörten zu verschiedenen Regierungsebenen und Verwaltungsbehörden. Sie waren daher, obgleich sie wirtschaftliche Aufgaben erfüllten, kleine politische Einheiten. Die Hauptaufgabe der Reform des Kollektiveigentums bestand darin, den kooperativen Charakter der kollektiveigenen Betriebe in ihrer ursprünglichen Bedeutung wiederherzustellen.

Deswegen mußte man die Beziehungen zwischen den Kollektivbetrieben und den zuständigen Organen regulieren, die „Trennung von Betrieb und Politik“

verwirklichen und den direkten Befehlen und Interventionen der Verwaltungsstellen gegenüber den Betrieben ein Ende setzen. Ende der achtziger Jahre verwirklichten fast alle chinesischen Betriebe im Kollektiveigentum eine neue Verwaltungspolitik. Zu dieser Politik gehörte:

- Eigen Verantwortung für Gewinn und Verlust, - selbständige Rechnungsführung,

- demokra-tische Verwaltung, wie z.B. von den Arbeitern und Angestellten demokratisch gewählte oder eingestellte Führungspersonen.

Der zweite Aspekt betrifft den Übergang der sozialen und ökonomischen Struktur von der einheitlichen Form des Gemeineigentums zu einer Zusammmensetzung verschiedener Eigentumsformen. Das Wesen dieser Reform besteht im Auftreten privateigener Wirtschaftsfaktoren und der Bestätigung ihrer Legalität.

Gegenwärtig gibt es hauptsächlich die folgenden privaten Wirtschaftsformen in China:

I. Die staatskapitalistische Wirtschaftsform

Dies meint eine Wirtschaftseinheit, die von staatlichen Wirtschaftsabteilungen oder volkseigenen Betrieben mit ausländischem Kapital und ausländischen Unternehmern gemeinsam errichtet wird. Sie hat hauptsächlich drei Formen:

1. aus gemischtem Kapital von chinesischen staatlichen Wirtschaftsabteilungen oder Staatsbetrieben gemeinsam mit ausländischem Kapital errichtete „Joint Venture-Betriebe“;

2. von chinesischen staatlichen Wirtschaftsabteilungen oder Staatsbetrieben mit ausländischem Kapital gegründete „Kooperationsbetriebe“ ;

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3. Betriebe mit rein ausländischem Kapital. Von Juli 1979 bis Ende März 1989 wurden auf dem Gebiet der chinesischen Volksrepublik insgesamt 15984 Betriebe mit den oben beschriebenen „drei Kapitalformen“ gegründet. Davon waren 8539 Joint Ventures, 6851 Kooperationsbetriebe und 594 Betriebe mit rein ausländischem Kapital. Sie liegen hauptsächlich in 10 Städten und Provinzen entlang der Küste verteilt.

II. Die Einzelwirtschaft

Diese private W irtschaftsform meint ein Individuum oder eine Familie, die sich im Besitz von Produktionsmitteln befinden und sich hauptsächlich auf ihre eigene Arbeitskraft stützen, um eine kleine Wirtschaftseinheit mit produktiven Aktivitäten zu betreiben. Wirtschaftsformen in dieser Art von Eigentum waren in China von 1958 bis 1979 verboten. Der Grund hierfür ist in der These Lenins zu finden, daß diese Wirtschaftsform der „Kleinproduktion“ „an jedem Tag und zu jeder Stunde“ den Kapitalismus hervorbringen würde. Nach 1979 hat sich die Politik der KP Chinas gegenüber dieser Wirtschaftsform sehr stark verändert, sie wurde als eine „notwendige Ergänzung“ zur gemeineigenen Wirtschaft in der gegenwärtigen Phase anerkannt. Deshalb wurde ihr bei Geldmitteln, Steuern, Rohstoffen, Absatz und Marktzugang aktive Unterstützung und Hilfe gewährt, um Anreize für die Entwicklung der privaten Wirtschaft zu bieten. In dieser Situation verlief die Entwicklung der chinesischen Privatwirtschaft sehr schnell. 1978 gab es landesweit in Industrie und Handel, in Stadt und Land kaum mehr als 310 000 Einzel werktätige, aber 1985 gab es davon 2,79 Mio. Haushalte mit 3,83 Mio.

Personen; auf dem Lande gab es 1981 960 000 Haushalte von Einzelwerktätigen mit 1,21 Mio. Personen; bis 1985 entwickelte sich ihre Zahl auf 8,91 Mio.

Haushalte mit 13,82 Mio. Personen.

III. Die in China erneut auftretende privatkapitalistische Wirtschaft

Wie allgemein bekannt, ist China ein sozialistisches Land. Die Existenz von Privateigentum war früher unter gar keinen Umständen erlaubt, weil das Privateigentum seinem Wesen nach eine Sache des Kapitalismus ist. Das 3.

Plenum des 11. ZK der KP Chinas rief zur Befreiung der Gedanken auf und, befreit von den früheren ideologischen Fesseln, bildete sich erst eine tolerante geistige Atmosphäre gegenüber der Existenz von Privateigentum heraus, und dann wurde die Legalität formell bestätigt. Dies bewirkte, daß die Entwicklung privatkapitalistischer Betriebe in China das Bild eines stürmischen Aufschwungs bot. Entsprechend der Entwicklung dieser Situation wurde auch die Politik des Staates gegenüber dem Privatkapital immer nachsichtiger. Aufgrund der realen

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Umstände brachte die Entwicklung der Privatwirtschaft der Gesellschaft großen Reichtum und förderte das beispiellose Aufblühen der Wirtschaft. 1981 begann in China Lohnarbeit erneut aufzutreten, 1984 erfuhr sie eine starke Entwicklung. Die Bildung von Privatbetrieben geschah hauptsächlich auf zwei Wegen: Der erste ging von der Entwicklung der Einzel werktätigen aus. Nach den Vorschriften zählt ein Betrieb dann als privatwirtschaftliches Unternehmen, wenn die Anzahl der eingestellten Arbeitskräfte eines Einzelwerktätigen 7 Personen übersteigt. Der zweite W eg bestand darin, daß mehrere kleine Kollektivbetriebe oder volkseigene Betriebe vermittels eines Vertrages eine individuelle Bewirtschaftung begründeten. Auch diese Art von Wirtschaftseinheit entwickelte sich zu privatwirtschaftlichen Betrieben. Nach Änderung der chinesischen Verfassung wurde 1988 die Existenz der Privatwirtschaft in China offiziell anerkannt. Nach Unterlagen des Staatlichen Amtes für Statistik gab es Ende 1987 in ganz China 225 000 privat bewirtschaftete Betriebe, in denen 3,67 Mio. Arbeiter und Angestellte arbeiteten. Aber nach den konkreten Untersuchungen und Analysen einiger Wirtschaftswissenschaftler übersteigt die Zahl der privat bewirtschafteten Betriebe in China bei weitem die der vom Staatlichen Amt für Statistik veröffentlichten Angaben. Dies liegt daran, daß viele privat bewirtschaftete Betriebe aus Sorge, daß sich die Politik später ändern könnte, sich bei der Registrierung als „Kollektivbetriebe“ eintragen lassen. In der Tat verwirklichen sie aber in den innerbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen ein System der Lohnarbeit. So gab es beispielsweise nach einer Untersuchung Ende 1988 in der Provinz Guangdong nur 2210 beim Amt für Industrie und Handel offiziell registrierte Privatbetriebe, aber die Anzahl derer, die als Kollektivbetriebe Lizenzen erwarben und real Privatbetriebe waren, betrug mehr als 50.000; im Namen von Kooperationen traten 25.000 Firmen auf, und weiterhin gab es 15.000 Einzelwerktätige, deren Bedingungen in Wirklichkeit denen von Privatbetrieben entsprachen. Faßt man zusammen, so kommt man auf 92.200 Haushalte mit 1,38 Mio. Arbeitern. Wenn man diese Zahl hochrechnet, dann gab es Ende der achtziger Jahre in China de facto mehr als 1 Mio. Privatbetriebe, die zwischen 10 und 15 Mio. Personen oder noch mehr beschäftigten.

4. Industrie und Landwirtschaft in der Reform

Bei dem hier angesprochenen industriellen Aspekt der Reform handelt es sich um die Systemreform der staatlich geführten Betriebe. Die Reform des Betriebssystems der achtziger Jahre erzielte deutliche Erfolge und brachte wichtige Veränderungen im System der chinesischen Industriebetriebe hervor, deren wichtigster Inhalt sich auf die folgenden Punkte bezog.

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I. Die Betriebe erhielten eine gewisse Autonomie der Wirtschaftsführung. Vor der Reform hatten die chinesischen Staatsbetriebe keine eigenen autonomen Rechte. Für ihre gesamte Produktion und Wirtschaftsführung hörten sie auf die Führung verschiedener staatlicher Verwaltungsbehörden. Aber durch die Reform erlangten die Betriebe eine gewisse Managementautonomie, die sich hauptsächlich auf die folgenden Aspekte erstreckte:

• Die Betriebe hatten nun gewisse Befugnisse bei der Produktionsplanung.

Außer der Herstellung derjenigen Produkte, die durch die verbindliche Planung des Staates vorgegeben waren, konnten sie die Herstellung einiger Produkte nach dem Bedarf des Marktes selbst planen. Der Grad der Produktionsautonomie der chinesischen Staatsbetriebe lag 1987 ungefähr bei 50%.

• Betriebe mit autonomen Rechten hatten die Freiheit, Produktionsmittel auf dem Markt anzukaufen.

• Die Betriebe erhielten die Befugnis, einen Teil der Produkte aus eigener Herstellung auf dem Markt zu Marktpreisen abzusetzen.

• Die Betriebe hatten das Recht, innerhalb gewisser Grenzen selbst Fonds zu beschaffen und zu gebrauchen, inklusive der Berechtigung, entsprechend der staatlichen Politik selbständig bei Banken Kredite aufzunehmen und Aktien auszugeben.

• Die Betriebe hatten das Recht zur Durchführung der betriebsintemen Verteilung, hierzu gehörte es auch, selbständig über die Formen und Methoden der Vergabe von Löhnen und Prämien zu entscheiden.

• Die Betriebe hatten intern bestimmte Befugnisse bei der Einstellung und Entlassung von Personal, beispielsweise konnten sie selbst über die Auswahl und Ernennung von Kadern der mittleren Ebene entscheiden.

H. Der dem Betrieb verbleibende Gewinn ist deutlich gestiegen. Früher mußte grundsätzlich der gesamte Gewinn an den Staat abgegeben werden, es erfolgte eine einheitliche Allokation der Staatsfinanzen. Die Reform führte dazu, daß ein sehr großer Teil der Gewinne bei den Betrieben selbst verblieb. So machten beispielsweise die Gewinnanteile aller Betriebe des Landes im Jahre 1978 2,75 Mrd. Yuan aus, 1985 46,18 Mrd. Yuan, das bedeutet eine Steigerung um das 16,79fache. Der Anteil der dem Betrieb verbleibenden Gewinne machte 1978 gemessen an der Gewinnsteuer 2,6% aus, 1985 27,3%.

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Bezogen auf den gesamten Gewinn machten die Gewinnanteile der Betriebe 1978 3,7% aus, 1985 38,9% und 1986 42,4%.

DI. Verwirklichung des Verantwortungssystems der Betriebsdirektoren (oder Manager). Früher waren die chinesischen Betriebsleitungen nur Ausführende, die die wirtschaftlichen Aufgaben der oberen Führungsränge der Verwaltungsbehörden zu erfüllen hatten, sie selbst hatten keinerlei Befugnisse einer autonomen Leitung ihrer Produktion und Wirtschaftsführung. Die Qualität des Betriebsmanagements war nicht direkt an die vitalen Interessen der Verantwortlichen im Betrieb gebunden. Dies drückte sich darin aus, daß es vielen Betriebsleitern an Pflichtgefühl mangelte, ja, sie sogar eine verantwortungslose Haltung einnahmen. Die chinesische Reform führte zu einem tiefgreifenden Wandel im System der betrieblichen Leitung. Indem die Zuständigkeit für die Betriebsverwaltung an die wichtigste Führungskraft im Betrieb übergeben wurde, wurde einerseits die Entfaltung der eigenen Aktivität und Kreativität erreicht, andererseits ein Arbeitsdruck erzeugt und überprüfbare Pflichten geschaffen. Diese wurde zur „juristischen Person“, Schutz und Verbindlichkeiten des Rechtes trafen unmittelbar auf sie zu, sie war verantwortlich für die ihr rechtlich zukommenden Arbeitszuständigkeiten und Pflichten. 1986 erließ der Staatsrat Bestimmungen für Direktoren in volkseigenen Betrieben, die die führende und zentrale Stellung des Direktors im Betrieb verdeutlichten. Noch im gleichen Jahr verwirklichten 25.424 Betriebe das Verantwortungssystem der Direktoren. M it dem im April 1988 verabschiedeten „Betriebsgesetz“ wurden Pflichten und Stellung des Direktors im Betrieb weiter präzisiert.

IV. Die Betriebe begannen, sich dem Markt zuzuwenden. Schon weil Märkte entstanden und es den Betrieben erlaubt war, auf dem Markt zu agieren, wurde es zu einer notwendigen Tendenz, daß Produktions- und Managementaktivitäten der Betriebe den Charakter von Marktaktivitäten annahmen. Ein chinesischer Markt für Lebensmittel bildete sich im wesentlichen bereits in den achtziger Jahren heraus. Ende der achtziger Jahre war die Zahl der vom Staat direkt verwalteten industriellen Konsumgüter des täglichen Bedarfs bereits auf 21 Sorten heruntergegangen, die Zahl der Sorten, für die der Staat einen Einheitspreis festsetzte, auf 37, der vom Markt regulierte Anteil erreichte schon mehr als 70%. Auch Produktionsmittelmärkte waren im Entstehen. Die Lage bei den 1986 vom Staat planmäßig zugeteilten Gütern und Materialien im Verhältnis zur nationalen Produktionsmenge: Kohle: 46,7%; Stahl: 53,4%; chemische Düngemittel: 15,1%; Nutzholz: 30%; Buntmetalle zwischen 40 und 50%.

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V. Funktionswirrwarr und Verzahnungen zwischen Verwaltungen und Betrieben haben eine gewisse Entzerrung und Entfilzung erfahren. Früher unterstanden alle chinesischen Betriebe führenden politischen und Verwaltungsbehörden.

Sie wurden als Wirtschaftseinheiten betrachtet, die gewisse politische Aufgaben erfüllen. Deshalb gehorchten die Betrieben in vielen gewichtigen ebenso wie in vielen belanglosen Fragen immer den politischen Organen und Verwaltungsbehörden. Mitte der achtziger Jahre stellten die KP Chinas und der Staatsrat das Reformziel einer „Trennung von Betrieb und Politik“ auf.

Viele Befugnisse und Angelegenheiten der Wirtschaftsverwaltung, die früher von den Verwaltungsabteilungen erledigt wurden, wurden im Zuge einer

„Delegierung von Befugnissen“ an die Betriebe abgegeben. Auch in den Beziehungen zwischen Staatsbetrieben und Regierung wurde damit begonnen, Vertrags-, Pacht- und Aktiensysteme zu verwirklichen. Durch die Form des Kontraktes fand eine wechselseitige Beinflussung statt.

Die oben beschriebene Reform veranlaßte einen großen Wandel im betrieblichen System. Inhaltlich wies dieser Wandel die folgenden Punkte auf:

• die Betriebe veränderten den früheren passiven Zustand, in dem sie ihre Impulse von den Verwaltungsbehörden erhalten hatten und von diesen kontrolliert worden waren, und wurden zu Subjekten der Entwicklung, die begannen, Antriebsmechanismen einer selbstbewußten Entwicklung auszubilden.

• Die Betriebe änderten die aus dem ertragenen Druck entstandenen Orientierungen. Früher hatten die Betriebe den Druck der Verwaltungsanweisungen und den politischen Druck der führenden Verwaltungseinheiten zu ertragen und betrachteten den Dienst an der Politik als ihre ureigene, einzige Aufgabe. Die Reform führte dazu, daß die Betriebe im wesentlichen von dem politischen Druck loskamen, aber nun mußten sie die Zwänge des Marktes ertragen, und sie mußten auch mit dem Druck rationeller ökonomischer Anforderungen an die Belegschaft ihres Betriebes umgehen.

• Auch das Informationswesen der Betriebe hat sich verändert. Früher kamen die Informationen zur Anleitung der Produktion und Verwaltung hauptsächlich von den vorgesetzten Verwaltungsbehörden, aber nach Einsetzen der Reform kamen alle möglichen von den Betrieben benötigten Informationen hauptsächlich vom Markt.

• die Reform veränderte die betrieblichen Entscheidungsmechanismen und führte zur Umwandlung der früheren „externen Entscheidungspolitik“

(Entscheidungen der vorgesetzten Leitungen) in eine vom betriebsinternen

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Führungspersonal festgesetzte „interne Entscheidungspolitik“.

„Entscheidungen des Parteikomitees“ wurden umgewandelt in Entscheidungen der Betriebe. Eine Entscheidungsfindungen, für die niemand verantwortlich war, wurden umgewandelt in Entscheidungsfindungen, für die der Betriebsdirektor (Manager) verantwortlich war.

• Auch der Mechanismus betrieblicher Akkumulation zeigte Veränderungen.

W eil in einer Reihe von Systemen die Trennung von Betrieb und Politik verwirklicht wurde, hatten die Betriebe die Möglichkeit, ihre eigene Akkumulation, ihre eigene Entwicklung und ihre eigene Umgestaltung zu verwirklichen.

• Die Betriebe wurden zu Produzenten von Waren für den Markt. Die Beziehungen der Betriebe zur Regierung lockerten sich, sie wurden zu unabhängigen, autonomen Produzenten und Wirtschaftsführem. Aber die Beziehungen der Betriebe zum Markt wurden von Tag zu Tag enger, sie wurden zu einem organischen Bestandteil des Marktsystems. Dies bewirkte, daß die Betriebe allmählich ihre Fähigkeiten verstärkten, sich an das marktwirtschaftliche System anzupassen, außerdem wurden die Voraussetzungen für die Verwirklichung einer Makroregulierung durch den Staat geschaffen

Im folgenden wollen wir die landwirtschaftlichen Aspekte der Reform untersuchen. Die allseitige Reform in China, so könnte man sagen, hat m it der Reform der Landwirtschaft begonnen. Gerade die Entwicklungen und Erfolge der Agrarreform gaben Impulse für die Entwicklung einer umfassenden Reform in China. Die chinesische Agrarreform kann man in zwei ihrem W esen nach verschiedene Phasen unterteilen.

Die erste Phase (1978 - 1984). In dieser Phase wurden hauptsächlich drei wichtige Reformmaßnahmen verwirklicht:

• A uf der Basis des Festhaltens am gesellschaftlichen Eigentum wichtiger Produktionsmittel wurde eine Trennung zwischen Eigentumsrechten am Boden und Bewirtschaftungsrechten durchgeführt und das kollektiveigene Land an die Bauern zur Bewirtschaftung verteilt.

• Das Politik und Gesellschaft vereinende Volkskommunensystem, das dem Entwicklungsstand der ländlichen Produktivkräfte in China nicht entsprach, wurde aufgegeben und die ländlichen Machtorgane der Verwaltung wiedereingesetzt - die Gemeinderegierungen und die Dorfkomitees.

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• Der Staat erhöhte in großem Umfang die Aufkaufpreise für Agrarprodukte;

1979 um 24,8%, 1980 nochmals um 8,1%, von da an jedes Jahr durchschnittlich um etwa 3%. Bereits Ende 1984 verwirklichten 180 Mio.

Bauernhaushalte unterschiedliche Formen von Familienverträgen, das waren 98% der chinesischen Bauemhaushalte.

Die zweite Phase (seit 1985). Das Hauptziel der Agrarreform bestand darin, das Verhältnis zwischen Bauern und Staat zu verbessern. Der Schwerpunkt der Reform lag auf der Veränderung des Zirkulationssystems der Agrarprodukte, um damit eine reibungslose Entwicklung des marktwirtschaftlichen Systems auf dem Lande zu veranlassen. Auch in dieser Phase wurden drei wichtige Reformmaßnahmen ergriffen: Das waren:

1. Seit dem Jahre 1985 wurde die mehr als 30 Jahre lang verfolgte Politik des einheitlichen An- und Verkaufs von Agrarprodukten aufgegeben und die Durchführung einer neuen Politik des Aufkaufs von Agrarprodukten gemäß staatlich geplanten Verträgen verwirklicht.

2. Ab 1985 wurde die Agrarsteuer, die früher den Bauern gegenüber in Form einer Naturalsteuer erhoben worden war, in eine Geldsteuer umgewandelt.

3. Ab 1985 führte der Staat eine Preiskontrolle nur noch bei Speiseöl und den Getreiderationen für die Bewohner von Städten und Kleinstädten durch, die Preise aller übrigen Agrarprodukte wurden nach und nach freigegeben und freie Marktpreise verwirklicht.

Die chinesische Agrarreform brachte auf dem Lande und in ganz China neue und tiefgreifende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft mit sich. Die rasche Entwicklung der Landwirtschaft seit 1979 brachte für die Bewohner Chinas in Stadt und Land ein reiches Angebot an Agrarprodukten mit sich. Sie veränderte die vor der Reform jahrelang andauernde Mangelsituation, in der Agrarprodukte im allgemeinen knapp gewesen waren und löste grundlegend das Problem der Versorgung der Chinesen mit Nahrung und Kleidung. Die chinesische Bevölkerung, die 22% der Weltbevölkerung ausmachte, lebte von 7% der Weltanbaufläche. Vergleicht man die Produktionsmenge der wichtigsten Agrarprodukte aus dem Jahre 1987 mit der von 1978, so zeigt sich bei Getreide ein Zuwachs von 33,3%, bei Baumwolle um 96%, bei Ölpflanzen um das l,9fache, bei Früchten um das l,5fache, bei Fleischsorten um das l,3fache. Das jährliche Durchschnittswachstum bei Milch, Geflügel, Eiern und W asserprodukten lag jeweils bei 11,1%, 15%, 12,6% und 8,3%.

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Im Gefolge der Entwicklung der ländlichen W irtschaftsreform und der Readjustierung der Struktur der Agrarproduktion entwickelten sich auch die ländlichen Gemeinde- und Kleinstadtbetriebe in raschem Tempo. Der Bruttoproduktionswert der ländlichen Kleinindustrie betrug 1987 das 8,6fache gegenüber 1978. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate lag bei 28,6%.

Der Bruttoproduktionswert der ländlichen Kleinindustrie übertraf 1987 mit 474,3 Mrd. Yuan den Bruttoproduktions wert der Landwirtschaft. In den acht Jahren von 1979 bis 1987 sog die ländliche Kleinindustrie in China 50 Mio. latent überschüssiger Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft auf. Erneut setzte nach mehr als 30jähriger Stagnation in China wieder ein Prozeß der Urbanisierung ein. Im Prozeß der ländlichen Reform stiegen die bäuerlichen Einkommen erheblich an und der Lebensstandard erhöhte sich beachtlich. 1987 betrug das bäuerliche Nettoeinkommen pro Kopf 463 Yuan und lag damit 2,47mal so hoch wie 1978 m it 134 Yuan. In diesen neun Jahren stieg es jährlich im Durchschnitt um 14,8%.

Die Größe des Einkommenszuwachses in diesen neun Jahren betrug das 4fache des Zuwachses in den vorhergehenden 28 Jahren. Der Lebensstandard der Bauern erfuhr eine deutliche Verbesserung. Von 1980 bis 1985 wuchsen die Pro-Kopf- Ausgaben der Bauern für den Konsum um 95,2%. Die durchschnittliche W ohnfläche pro Kopf stieg von 11 qm2 auf 17qm2. Fernsehgerät, Kühlschrank, Waschmaschine, Kassettenrecorder und andere elektrische Haushaltsgeräte fanden in großem Umfang Eingang in die bäuerliche Familie. Aufgrund der Entwicklung der Warenwirtschaft erfuhr die bäuerliche Lebensweise große Veränderungen. Der frühere autarke Konsum wandelte sich zu einem marktmäßigen Konsum. So stieg beispielsweise der Anteil des Konsums in Form von Geldausgaben am gesamten Konsum von 39,7% im Jahre 1978 auf 60,2% im Jahre 1985.

5. Anfänge der Ausformung eines Marktsystems in China

Die Ausformung eines Marktsystems in China ist von der Reform des Systems der Zirkulations- und Austauschbeziehungen von Gütern und Materialien, des nationalen Systems des Handels und des Preissystems gefördert worden.

Vor 1978 gab es in China nur das System des staatlichen Handels und des genossenschaftlichen Handels. Aber letzterer war in Wirklichkeit eine Ergänzung des ersteren. Weil diese beiden Systeme zu zwei ministeriellen Einheiten des Staatsrates gehörten, war die einheitliche Verwaltung zwischen ihnen geteilt.

Diese beiden Einheiten im Rang eines Ministeriums waren das Handelsministerium und die Nationale Hauptgenossenschaft. Bei beiden handelte es sich um Staatliche Verwaltungsorgane. Das Handelsministerium verwaltete nur

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die Zirkulations- und Austauschaktivitäten von Konsumgütern und kleinen Produktionsmitteln. Die Nationale Hauptgenossenschaft war für den A ufkauf landwirtschaftlicher Nebenprodukte auf dem Lande verantwortlich, außerdem versorgte sie die Bauern mit Konsumgütem des täglichen Bedarfs und mit kleinen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln. Große und industrielle Produktionsmittel schweren Typs sowie Getreide, Baumwolle, Ölpflanzen und andere Agrarprodukte, die mit der Finanzverwaltung des Staates und der Lebenshaltung des Volkes in Beziehung standen, wurden dem Plan entsprechend durch das

„Zuteilungssystem“ des Staates erfaßt, d.h. von zwei weiteren ministeriellen Einheiten: dem Ministerium für Güter und Materialien und dem Getreideministerium (das später mit dem Handelsministerium vereinigt wurde);

sie verwirklichten eine einheitliche Verteilung gemäß dem staatlichen Plan in nationalem Maßstab. Und alle Austausch- und Zirkulationsaktivitäten von Gütern und Materialien mußten gemäß den vom Staat festgelegten Einheitspreisen und den vom Staat nach unten weitergeleiteten quantitativen Verteilungskennziffern erfolgen. Seit 1978 wurde mit der Reform der Zirkulations- und Austauschbeziehungen von Gütern und Materialien in China begonnen. Diese Reform bezog sich auf die folgenden Punkte.

I. Vorrangig war die Reform des Zirkulationssystems der vom Staat nach einem einheitlichen Plan direkt durchgeführten Verteilung von Industrie- und Agrarprodukten. Dieser Aspekt der Reform erforderte hauptsächlich die folgenden Leistungen.

1. Verringerung der Mengen und Produktsorten der vom Staat direkt verteilten Güter und Materialien. Deren Anzahl betrug 1979 256 Sorten und wurde 1985 auf 24 verringert, 1987 waren nur noch 20 Sorten übrig.

Die einheitliche Verteilung von Gütern und Materialien durch den Staat, die vom Ministerium für Güter und Materialien kontrolliert wurde, erstreckte sich 1980 auf 581 Sorten, 1987 jedoch nur noch auf 329 Sorten.

Diese Sorten von Gütern und Materialien wurden auch nicht vollständig vom Staat oder vom Ministerium für Güter und Materialien zugeteilt, sondern nur eine Teilmenge, und auch die vom Staat zugeteilte Menge wurde von Jahr zu Jahr geringer. So betrug z.B. der direkt vom Staat zugeteilte Anteil an der gesamten Produktmenge bei Stahl, Kohle, Nutzholz und Zement 1980 74,3%, 57,9%, 80,9% und 35%; 1985 betrug er noch 47,1%, 47,2%, 27,6% und 15,6% und 1988 nur noch 46,8%, 43,5%, 25% und 13,6%. Umgekehrt wuchs die Menge und Produktvielfalt der von den Betrieben selbst auf dem Markt abgesetzten Güter und Materialien beständig. So betrug z.B. der 1986 von den Betrieben auf dem Markt frei abgesetzte Stahl 13 Mio. Tonnen (das waren 32,1% der Gesamtproduktionsmenge jenes Jahres), Zement 77 Mio. Tonnen (das

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