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Anordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnungüber die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte undRichter des Bundes

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Anordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

JubVAAnO1963-11ÄndAnO Ausfertigungsdatum: 13.03.1992 Vollzitat:

"Anordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnung über die Gewährung von

Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 13. März 1992 (BAnz. 1992 Nr. 62 S. 2705)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 4.1992 +++) Eingangsformel  

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1990 (BGBl. I S. 486) wird die Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 4. November 1963 (BAnz. Nr. 215 vom 16. November 1963) wie folgt geändert:

I.  

- II.  

Solange das statusrechtliche Amt des Präsidenten eines Grenzschutzpräsidiums noch nicht eingerichtet ist, wird die nach dieser Anordnung den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien zugewiesene Vertretungsbefugnis den mit der Leitung der Grenzschutzpräsidien betrauten Beamten übertragen.

III.  

Die Anordnung tritt zum 1. April 1992 in Kraft.

Schlußformel  

Der Bundesminister des Innern

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