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18. BAROCKFEST auf Schloss Friedensteinlädt am 25. und 26. August 2018 ein Kurier

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Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 9 Nichtamtlicher Teil

Neuer Geschäftsführer bei

den Stadtwerken Seite 11 Bürgerreise nach Halle Seite 13 Neue Laßwitz-Stipendiatin Seite 16 Kinder- und Jugendangebote Seite 18

Kurier www.gotha.de

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 7 ⁄ 27. Jahrgang | 26. Juli 2018 Auf ein Wort:

Gäste können an diesem Wochenende in und am Schloss Friedenstein eine Zeitreise in das 18. Jahrhundert erleben und genießen.

Foto: Kai Kretschmar

18. BAROCKFEST auf Schloss Friedenstein lädt am 25. und 26. August 2018 ein

Am 25. und 26. August 2018 lockt das größte Barockfest Mitteldeutschlands auf Schloss Friedenstein mit einem bunten Spektakel, das seine Besucher über zwei Tage lang in Bann zieht. Das ehrwürdige Schloss verwandelt sich wieder in die farbenprächtige Residenz Herzog Friedrichs III. von Sachsen-Gotha- Altenburg (reg. 1732 – 1772).

Das Fest gehört mittlerweile zu den etablierten Barockfesten Deutschlands und zieht jedes Jahr Barockfreunde aus ganz Deutschland und sogar darüber hinaus nach Thüringen. Höhe- punkte sind die musikalischen Leckerbissen wie vor allem das Konzert der Thüringen Phil- harmonie Gotha-Eisenach am Samstagabend mit dem sich anschließenden fulminanten ba- rocken Feuerwerk und die Auftritte des Her- zogspaares. Dazu gibt es „rund um die Uhr“

Lustbarkeiten für Jung und Alt, friedliche Mili- tärparaden, Führungen durch die barocken Schlossräume und kulinarische Köstlich- keiten. Zum breiten Verkaufsangebot der über 50 angereisten Handwerker und Händler, die ihre Waren auf dem Hof und unter den Arkaden feilbieten, gehören Schmuck, nach alten Tech- niken gefertigte Waren und verschiedenste Ko- stümartikel, mit denen sich die Besucher wäh- rend des Barockfestes auch selbst in histo-

rische Personen „verwandeln“ können. Kut- schen stehen allen Besuchern für Ausfahrten durch den Schlosspark zur Verfügung.

Wie auch sonst haben zum Barockfest alle Kin- der bis zum 16. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt und zwar nicht nur zum Fest, sondern zu allen Veranstaltungen und Sonderausstellungen auf dem Friedenstein und im Herzoglichen Museum. Aber auch die Erwachsenen zahlen nur den regulären Eintritt- spreis von 10 Euro ins Schloss und bekommen das gesamte Fest mit seinen zahlreichen Son- derveranstaltungen zusätzlich geboten. Erneut gibt es außerdem eine 2-Tageskarte für 15 Eu- ro bzw. 8 Euro er mäßigt. Damit kann man ein ganzes Wochenende das „Barocke Universum“

und die vielfältigen Veranstaltungen im und am Schloss erleben und genießen.

Das Barockfest erfährt durch die Stadt Go - tha, die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha, die Oettinger Brauerei Gotha, die Stif- tung Thüringer Schlösser und Gärten, das Druckmedienzentrum Gotha, die Firma Kotsch Showtechnik, die Stadtwerke Gotha und nicht zuletzt den Freundeskreis Kunstsammlungen Schloss Friedenstein Gotha e.V. vielfältige Un- terstützung.

Das Programm fi nden Sie auf Seite 10

Gotano verschwindet. Nicht in unseren Kehlen, sondern vor unseren Augen. Das leckere Wermutgetränk bleibt, die alten Produktionsstätten an der Europa-Kreu- zung, die schon lange am Ortseingang von Gotha ein hässliches Bild boten, kom- men weg, damit Neues entstehen kann.

Gotano wird auf Flaschen weiter für seine namensgebende Stadt werben. Aufatmen in der Gartenstraße, denn endlich kann der Investor beginnen, seine Pläne umzu- setzen. Ich weiß, es wird viel gebaut in Go- tha, für manche ist es noch zu wenig, wie mir in der Bürgersprechstunde berichtet wird. Wenn unsere Kinder singen „Wer will fl eißige Handwerker sehn, der muss nur nach Gotha gehn“, dann haben sie Recht. An allen Ecken putzt sich die Stadt heraus, werden Gebäude restauriert oder neu geschaffen, werden Straßen gebaut und Brücken, selbst Radwege wachsen und es verschwinden unschöne Baulü- cken. Dazwischen werden Gleise verlegt, damit unsere 125 Jahre junge Straßen- bahn barrierefrei durchs Stadtbild rollen kann. Ja, sie lesen richtig, seit 125 Jahren sind wir auf der richtigen Spur, ist die Stra- ßenbahn aus dem Stadtbild nicht wegzu- denken und der Gothaer liebt seine Bahn, nicht nur, um mit ihr, der liebevoll benann- ten „Urwaldrumpel“, in den Thüringer Wald zu entfl iehen. Gotha ist die Stadt zwischen Macht (Erfurt) und Urlaub (Thü- ringer Wald), so eine meiner Kurzfas- sungen, um Gotha dem Fremden vorzu- stellen. Und die Stadt hat noch mehr zu bieten, einfach genau hinschauen, wo sie sich als ein hübsches Model präsentiert.

Was, Sie haben noch keines davon gese- hen? Einfach ins Herzogliche Museum kommen und reinschauen, denn dort prä- sentiert sich Gotha im Modell und zwar vorbildlich. Und dazu im August noch schön „barocken“, da kann die Schulzeit nur einen tollen Start ins Leben bieten.

Und bitte, in den großen schweren Zu- ckertüten nie etwas Gotha-typisches ver- gessen.

Das rät Ihnen Ihr

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 A N Z E I G E N

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3. den Zuschlag zum Abschluss eines Architekten- und Ingenieurver- trags für die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 – 3 zzgl. Be- sondere Leistungen an die ADOBE Architekten + Ingenieure GmbH, Elisabethstr. 10, 99096 Erfurt zu erteilen.

4. den Zuschlag zum Abschluss eines Architekten- und Ingenieurver- trags für die Planung Technische Ausstattung der Leistungsphasen 1 – 3 an die IEB Ingenieurbüro Endter + Butler, Hermann- Kiese-Str. 2, 99098 Erfurt-Vieselbach zu erteilen.

5. Da eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die jeweiligen Verträge über die einzelnen Leistungsphasen abzuschließen.

HA 149/18 – Instandsetzung der ehemaligen B7 in Gotha, Friedrich- straße, 2. BA (VOBÖA-66/16/104) – 2. Nachtrag

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den 2. Nachtrag an die Firma EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt für Los 2 – Stra- ßenbau mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 134.691,27 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha

vom 04.07.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

B 477/18 – Investitionsbeschluss „Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Baumaßnahme „Denkmalgerechte Instandsetzung des Haupt- marktes in Gotha“ wird nach beiliegender Entwurfsplanung ausgeführt.

Anlage 1: Übersichtsplan Freianlagenplanung B 472/18 – Jahresrechnung 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für die Jahresrechnung 2017 wird entsprechend § 82 ThürKO die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises beantragt.

B 494/18 – Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Be- fugnisse des Standesamtes Friemar auf die Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Übernahme der standesamt- lichen Aufgaben und alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, gemäß § 1 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes (PStG), vom 19. Februar 2007 (BGBl. I 2007, S.

122), in der jeweils geltenden Fassung und der aufgrund des PStG erlas- senen Gesetze und Rechtsverordnungen, nach Maßgabe der in Anlage 1 beigefügten Zweckvereinbarung.

Anlage 1: Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befug- nisse des Standesamtes Friemar auf die Stadt Gotha Stadtrat

B 486/18 – Besetzung Geschäftsführung GET GmbH Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Bestellung von Herrn Martin Illhardt zum Geschäftsführer der GET GmbH zum 01. Oktober 2018 wird zugestimmt.

2. Herr Illhardt ist bei Geschäften zwischen der Kommunale Beteili- gungen Gotha GmbH und der GET GmbH von den Beschränkun- gen des § 181 BGB zu befreien.

3. Der Oberbürgermeister sowie die Geschäftsführung der Kommu- nale Beteiligungen Gotha GmbH werden ermächtigt alle Erklä-

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, 13.08.2018, 17.00 Uhr fi ndet eine außerplanmäßige Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Beschlussvorlagen – öffentlich

3.1. 1. Nachtrag Grundhafter Ausbau der Uelleber Straße in Gotha – Los 1 – Straßen- und Tiefbauarbeiten (VOB-ÖA-66/18/004)

Vorlage: HA 153/18

3.2. Gotha, Ehemaliger Friedhof II, Sanierung der Einfriedungs- mauern in den Abschnitten E, F, K, Mauerwerksanierung (VOB-ÖA-67/18/060)

Vorlage: HA 154/18

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 11.07.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Bauauschusses vom 26.06.2018 und des Hauptausschusses der Stadt Gotha vom 02.07.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

BA 020/18 – Fällung von Bäumen aufgrund der Sanierung der histo- rischen Einfriedungsmauer im 4. BA auf dem ehemaligen Friedhof II zwischen Eisenacher Straße und Karl-Schwarz-Straße

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Dem Antrag auf Fällung von elf Laubbäumen aufgrund der Sanierung der historischen Einfriedungsmauer auf dem ehemaligen Friedhof II zwischen Karl-Schwarz-Straße und Eisenacher Straße, wird zuge- stimmt.

2. Eine Ersatzpfl anzung ist gemäß § 6 (3) Baumschutzsatzung der Stadt Gotha nicht erforderlich.

Als freiwillige Verpfl ichtung plant die Stadtverwaltung die Pfl anzung von elf Bäumen straßenbegleitend in der Harjesstraße. Die Pfl anzung soll im Herbst 2019 erfolgen.

HA 148/18 – Neubau einer Kindertagesstätte in Gotha-West, Archi- tekten- und Ingenieurleistungen (VgV-VV-60/18/010)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:

1. den Zuschlag zum Abschluss eines Architekten- und Ingenieurver- trags für die Planung Gebäude und Innenräume einschl. Ausstat- tung der Leistungsphasen 1 – 3 zzgl. Besondere Leistungen an die AD- OBE Architekten + Ingenieure GmbH, Elisabethstr. 10, 99096 Erfurt zu erteilen.

2. den Zuschlag zum Abschluss eines Architekten- und Ingenieurver- trags für die Planung Freianlagen der Leistungsphasen 1 – 3 an die IHLE Landschaftsarchitekten GbR, Bodelschwinghstraße 80, 99425 Weimar zu erteilen.

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 Amtlicher Teil

rungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie alle Maßnah- men zu treffen, die zur Umsetzung dieser Beschlüsse notwendig oder erforderlich sind.

B 485/18 – Feststellung des Jahresabschlusses der Baugesellschaft Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversamm- lung der Baugesellschaft Gotha GmbH die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird mit einer Bi- lanzsumme von 143.267.899,38 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 231.975,07 € festgestellt.

2. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. De- zember 2017 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 231.975,07 € sowie ein Teilbetrag des in Vorjahren gebildeten Ge- winnvortrags in Höhe von weiteren 268.024,93 € wird an den Ge- sellschafter Stadt Gotha ausgeschüttet. Die Ausschüttung hat bis zum 29. August 2018 zu erfolgen.

3. Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung.

B 492/18 – Feststellung des Jahresabschlusses der Kommunale Betei- ligungen Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversamm- lung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Kommunale Beteili- gungen Gotha GmbH die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

4. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehene Jahresabschluss der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2017 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.130.379,91 EUR und einer Bilanzsumme von 35.731.193,29 EUR festgestellt.

Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 wird gebilligt.

5. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.130.379,91 EUR ist in den Bi- lanzgewinn einzustellen und der Bilanzgewinn ist auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragen.

B 493/18 – Kenntnisnahme des Konzernabschlusses der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversamm- lung der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH nimmt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Konzernab- schluss für das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Hö- he von 2.990.163,21 EUR vor Anteilen anderer Gesellschafter und einem Jahresüberschuss von 1.130.379,91 EUR nach Anteilen anderer Gesell- schafter und einer Bilanzsumme in Höhe von 64.239.448,61 EUR sowie den Lagebericht zur Kenntnis.

B 491/18 – Anmeldung von Fördermitteln für die energieeffi ziente Er- neuerung der Straßenbeleuchtung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Fördermittel in Höhe von 4,9 Mio. EUR zur energieeffi zienten Erneuerung der Straßenbeleuch- tung in Gotha beim Thüringer Landesverwaltungsamt anzumelden.

B 469/18 – Energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Staatlichen Regelschule „Conrad Ekhof“, 99867 Gotha, Eschleber Str. 39

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Staat- lichen Regelschule „Conrad Ekhof“:

– Erneuerung der Elektro- und Heizungsanlage – Akustikdecken

– Sonnenschutz.

– Aufzug

002 Die Baukosten auf der Grundlage der Kostenschätzung betragen 2.715.000 €.

B 470/18 – Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schulsport- halle der Staatlichen Regelschule „Conrad Ekhof“, 99867 Gotha, Eschleber Str. 45

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schulsporthalle der Staatlichen Regelschule „Conrad Ekhof“.

002 Die Baukosten auf der Grundlage der Kostenschätzung betragen 1.179.550 €.

B 473/18 – Beschluss über die Aufhebung der Fördergebiete Stadtum- baugebiet 4 „Ost“, 5 „Südost“ und 6 „Süd“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die Fördergebiete Stadtumbaugebiet 4 „Ost“, 5 „Südost“ und 6

„Süd“ (Förderprogramm Stadtumbau Ost, Programmteile Aufwer- tung und Rückbau) werden aufgehoben.

Anlage 1: Lageplan Fördergebiete Stadtumbau Ost, Stand März 2018 B 474/18 – Beschluss über die Festlegung des Fördergebietes 9 „Park- straße“ im Städtebauförderungsprogramm

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Gemäß § 171b (1) BauGB erfolgt die Festlegung des Fördergebietes 9

„Parkstraße“ in der Gebietsabgrenzung in der Abgrenzung des als Anlage beigefügten Lageplans.

02 Grundlage gemäß § 171b (2) BauGB für die Festlegung des Stadt- umbaugebietes ist das Konzept „Entwicklungsperspektive Park- straße“.

Anlage 1: Lageplan Gebietsabgrenzung Fördergebiet 9 „Parkstraße“

B 475/18 – Beschluss über die Aufhebung der Beschlüsse zum Bebau- ungsplan Nr. 84 „Westlicher Galbergweg“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Beschluss Nr. 360/06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan Nr. 84 – Wohngebiet „Westlicher Galbergweg“ vom 18.10.2006 wird aufgehoben.

02 Der Beschluss Nr. 864/09 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 84 – Wohngebiet „Westlicher Galbergweg“

vom 06.05.2009 wird aufgehoben.

03 Der Beschluss Nr. 41/09 Protokoll über das Abwägungsverfahren zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84, Wohngebiet „Westlicher Galbergweg“ vom 30.09.2009 wird aufgehoben.

Anlage 1: Beschluss Nr. 360/06 Anlage 2: Beschluss Nr. 864/09 Anlage 3: Beschluss Nr. 41/09

B 476/18 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung

„Hanglage In der Klinge“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

02 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB i. V. mit § 13b BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.

03 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 19, Flst. 3/3, 3/6, 3/7, 3/14, 3/15, 3/16 und 438 (Teilfl äche) mit einer Fläche von ca. 0,63 ha.

04 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha wird beschlossen.

Anlage 1: Änderungssatzung

B 489/18 – Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung über die Benut- zung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha (Gebührensatzung) Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Beschluss des Stadtrates BV 452/2018 wird aufgehoben.

002 Die als Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Gebühren- satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha wird beschlossen.

Anlage 1: Änderungssatzung

B 487/18 – Aufhebung des Verkaufsbeschlusses B 267/16 und gleich- zeitige Rückabwicklung des auf der Grundlage des Beschlusses abge- schlossenen Kaufvertrages

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den beste- henden Verkaufsbeschluss B 267/18 vom 27.04.2018 aufzuheben und den auf der Grundlage dieses Beschlusses abgeschlossenen Kaufvertrag UR 337/2016 vom 26.05.2016 rückabzuwickeln.

2. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

B 490/18 – Änderung des Beschlusses B 465/18 – Verkauf von Grund- stücksteilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Gerbergasse

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Punkt 001 des Beschlusses B 465/18 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grundstück- steilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Flur 5,

Gerbergasse, Flurstück 83/5, Teilfl äche ca. 89 m2 Gerbergasse, Flurstück 84, Teilfl äche ca. 26 m2 Gerbergasse, Flurstück 83/4, Teilfl äche ca. 180 m2 Gerbergasse, Flurstück 85/5, Teilfl äche ca. 509 m2 Gerbergasse, Flurstück 86, Teilfl äche ca. 75 m2 Gerbergasse, Flurstück 87/2, Teilfl äche ca. 4 m2 an die Seniorenpark Gotha GmbH i.G.

Schmalhorn 13, 29308 Winsen (Aller) zu verkaufen.

2. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

B 496/18 – Erteilung einer Belastungsvollmacht für das städtische Grundstück Gemarkung Gotha, Brückenstraße 19

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, im Zusam- menhang mit dem durch den Stadtrat der Stadt Gotha am 25.04.2018 beschlossenen Verkauf (Beschluss B 467/18) des Grundstücks Gemar- kung Gotha, Brückenstraße 19, bestehend aus dem Flurstück 45/1 in der Flur 8 sowie jeweils einer Teilfl äche der Flurstücke 207/3 und 310/2 in der Flur 7 an Frau Susanne Nitsche und Herrn Uwe Remdt eine Bela- stungsvollmacht für dieses Grundstück unter Aufnahme des in der An- lage 1 aufgeführten Vertragspunktes in den Kaufvertrag zu erteilen.

2. Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit notariell zu beurkunden. Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu vertretenden Fristversäumung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Vertragsab- wicklung mit Frau Susanne Nitsche und Herrn Uwe Remdt abzusehen.

3. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

Anlage 1: Vertragsbestandteil Gotha, den 11.07.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan 59 Wohnbebauung „Hangla-

ge In der Klinge“

Anlage 2: Ziele und Zwecke der Planung

B 479/18 – Beschluss über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße-Nordseite“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Lindemannstraße-Nordseite“ vorge- brachten Stellungnahmen hat der Stadtrat geprüft und in die Abwägung eingestellt.

01 Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

02 Die Änderungen oder Ergänzungen sind in das Satzungsexemplar einzuarbeiten.

03 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öf- fentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Anlage Abwägungsprotokoll

B 480/18 – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6.1 „Linde- mannstraße-Nordseite“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Bebauungsplan Nr. 6.1 „Lindemannstraße-Nordseite“ in der vor- gelegten Fassung vom 30. Mai 2018 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen.

02 Die Begründung in der Fassung vom 30. Mai 2018 wird gebilligt.

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2: Begründung

B 481/18 – Beschluss über die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zur erneuten Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die während der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und er- neuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat geprüft und in die Abwägung einge- stellt.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keine Anre- gungen von Bürgern ein.

01 Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

02 Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Bebauungsplan einzu- arbeiten.

03 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öf- fentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Anlage 1: Abwägungsprotokoll

B 482/18 – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnen hinter der Reinhardsbrunner Straße“ in der vorgelegten Fassung Mai 2018 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

02 Die Begründung in der Fassung Mai 2018 wird gebilligt.

Anlage 1: Planzeichnung und textliche Festsetzungen Anlage 2: Begründung

B 488/18 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha (Benutzungssat- zung)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Beschluss des Stadtrates BV 451/2018 wird aufgehoben.

002 Die als Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung

Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gotha für den Bereich des in Aufstellung befi ndlichen Bebauungs- planes Nr. 52.3 „In der Güldenen Aue“

Die vom Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 28.02.2018 (Be- schluss-Nr. B 445/18) beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungs- planes im Bereich des in Aufstellung befi ndlichen Bebauungsplanes Nr.

52.3 „In der Güldenen Aue“ in der Fassung von Januar 2018 wurde mit Bescheid vom 18.06.2018 des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Genehmigungsbehörde, AZ: 310-4621-1990/2018-16067029-FNP-Gotha 8. Ä, auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S.

3634), genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Aufstel- lung befi ndlichen Bebauungsplanes Nr. 52.3 „In der Güldenen Aue“

tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte 8. Änderung des Flächennutzungs- planes im Bereich des in Aufstellung befi ndlichen Bebauungsplanes Nr. 52.3 „In der Güldenen Aue“, die Begründung und die zusammenfas- sende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwal- tung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

Mo 9.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 9.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die Abgrenzung des Bereiches der 8. Änderung des Flächennutzungs- planes ist aus beigefügtem Plan ersichtlich.

Die rechtskräftige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Aufstellung befi ndlichen Bebauungsplanes Nr. 52.3 „In der Gül- denen Aue“ ist ergänzend auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleit- planung → Flächennutzungsplan eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine beacht- liche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des

§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungs-

vorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verlet- zung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entspre- chend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande ge- kommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbe- achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).

Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Ver- letzung geltend machen (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Ent- schädigungspfl ichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 25.04.2018 mit Beschluss- Nr. B 456/18 die Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Ortsrand des Ortsteiles Siebleben beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte am 07.05.2018 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 28.05.2018, das am 30.05.2018 bei der Stadt Gotha einging, die Eingangsbestätigung mit Datum vom 28.05.2018 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wur- den keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Orts- rand des Ortsteiles Siebleben

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.

3634) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntma- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2018 die folgende Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Orts- rand des Ortsteiles Siebleben beschlossen.

§ 1 Aufhebung

Die Klarstellungssatzung der Stadt Gotha über die Feststellung des im Zusammenhang bebauten Gebietes für den östlichen Ortsrand des Orts- teiles Siebleben vom 11.03.1998, in Kraft getreten am 22.03.1998, wird aufgehoben.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den südlichen Orts- rand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.

3634) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntma- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2018 die folgende Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den südlichen Orts- rand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark beschlossen.

§ 1 Aufhebung

Die Klarstellungssatzung der Stadt Gotha über die Feststellung des im Zusammenhang bebauten Gebietes für den südlichen Ortsrand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark vom 08.04.2009, in Kraft getreten am 30.07.2009, wird aufgehoben.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Ausgefertigt: Gotha, den 20.06.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Jedermann kann die Satzung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

Mo 9.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 9.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Orts- rand des Ortsteiles Siebleben

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 25.04.2018 mit Beschluss-Nr.

B 456/18 die Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den südlichen Ortsrand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark be- schlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte am 07.05.2018 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 28.05.2018, das am 30.05.2018 bei der Stadt Gotha einging, die Eingangsbestätigung mit Datum vom 28.05.2018 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wur- den keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Ausgefertigt: Gotha, den 20.06.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Jedermann kann die Satzung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

Mo 9.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

DO 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr FR 9.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Orts- rand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbe- bauung „Hanglage In der Klinge“ zur Einbeziehung von Außenbereichs- fl ächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 19, Flurstücke 3/3, 3/6, 3/7, 3/14, 3/15, 3/16 und 438 (Teilfl äche) mit einer Fläche von ca. 0,63 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet befi ndet sich im Nordwesten des Stadtgebietes nahe dem Krahnberg, nördlich an den Bebauungszusammenhang entlang der Straße In der Klinge und Galbergweg anschließend. Es handelt sich um eine brachliegende, ehemals gärtnerische genutzte Hanglage am Süd- hang des westlichen Galbergweges.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i. V. mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspfl icht entfällt.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Einfamili- enhäusern geschaffen werden.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwe- cken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, wer- den zur Einsicht

vom 06. August 2018 bis 07. September 2018 im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Woh- nen → Stadtplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fl ießen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung da- rüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

eine wirtschaftlich starke und kulturell einzigartige Residenzstadt in der Mitte Europas, mit ihren 46.000 Einwohnern, wo Familien und bürgerschaftliches Engagement im Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklung stehen, sucht zum 1. Novem- ber 2018 einen hauptamtlichen

Ersten Beigeordneten (m/w/d)

gemäß § 32 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30 vom 23. Juli 2018, und auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibungen).

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen bis 17.08.2018, zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Oberbürgermeister Knut Kreuch, persönlich, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Termin einen

Sachbearbeiter/in Fuhrpark/Vergabe (m/w/d)

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschreibungen/Stel- lenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 23. August 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Termin einen

Sachbearbeiter Straßenverkehr (m/w/d)

befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), voraussichtlich bis September 2020.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenaus- schreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 23. August 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

sucht zur Verstärkung des Teams zum 01.01.2019 einen

Bibliothekar (m/w/d)

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenaus- schreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 23. August 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Die Stadt Gotha sucht zum 01. April 2019 zur Ausbildung im Amt für Brandschutz einen

Brandmeister-Anwärter (m/w/d)

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibungen)

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 31. August 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 Nichtamtlicher Teil

Samstag, 25. August 2018

Festsaal:

13.00 Uhr Tanz zu Zeiten Herzog Friedrichs III. – Hoftanzgesellschaft des Vereins Pots- damer Rokoko e.V.; 16.00 Uhr Das Her- zogspaar empfängt ausgewählte Gäste zur privaten Audienz

Schlosskirche:

11.00 Uhr Die Abenteuer des Baron Münch- hausen – nacherzählt und mit Musik von Tele- mann – Barockensemble Les Matelots, Dres- den/Leipzig; 15.00 Uhr Die Orgel der Schloss- kirche und die Oboe des Barocks – Rosentaler Barock Ensemble; 16.00 Uhr „Wie soll ich mei- ne Seele halten?“ – Liebeslieder der Jahrhun- derte – Ensemble Corda mobile

Ekhof-Theater:

13.00 Uhr Luigi Boccherini und seine laszive Sonate – Rosentaler Barock Ensemble; 16.00 Uhr Gefährliche Liebschaften: Intrigen, Liebe und Rache gelesen, getanzt und gespielt vom Potsdamer Rokoko e.V., Doris von der Aue und Celeste Sirene; 17.00 Uhr Man muss vernünf- tig sein! oder Drei Herzoglichkeiten im Elysi- um – Kleines Theater „Vier Grazien“; 18.00 Uhr Love‘s a sweet passion – Barockes Tanz- theater nach Henry Purcells „Fairy queen“–

Ensembles contretem(p)s berlin und Les Matelots

Vorzimmer der Herzogin:

12.30 Uhr Die erste Hofdame erteilt Unterricht für Prinzessinnen und Prinzen; 14.30 Uhr Flowery Love Messages – Die Blumensprache Teil 5 im Serail – Eine Einführung mit Lady Ma- ry Wortley Montagu

Auszug aus dem Programm vom 18. Barockfest

(alle Orte, Zeiten und Veranstaltungen fi nden Sie auf der Homepage und den örtlichen Aushängen):

Fortsetzung von der Titelseite

Hauptbühne / Schlosshof:

10.00 Uhr Öffnung der Museen und des histo- rischen Marktes im Schlosshof, zahlreiche Konzerte, Tänze, Vorführungen und Attrak- tionen über den Tag verteilt; 21.00 Uhr Fest- liches Barockkonzert zu Ehren Seiner Hoch- fürstlichen Durchlaucht Herzog Friedrich III.

von Sachsen-Gotha-Altenburg – Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach mit Werken von Corelli, Telemann und Gluck; ca. 22.00 Uhr Barockfeuerwerk

Sonntag, 26. August 2018

Festsaal:

12.00 Uhr Barocke Tänze zum Schauen und Mittanzen – Hoftanzgesellschaft des Vereins Potsdamer Rokoko e.V.; 15.00 Uhr Ball- und Bühnentänze des 18. Jahrhunderts – Hoftanz- gesellschaft des Vereins Potsdamer Rokoko e.V.

Schlosskirche:

10.00 Uhr Festgottesdienst; 13.00 Uhr Har- fenzauber der Grünen Insel – Barockmusik aus Irland mit Harfe, Flöte und Gesang – En- semble Corda mobile (Sabine Lindner und Dominik Schneider, Erfurt/Essen); 14.00 Uhr Die Abenteuer des Baron Münchhausen – nacherzählt und mit Musik von Telemann – Barockensemble Les Matelots, Dresden/

Leipzig; 16.00 Uhr Die Orgel der Schloss- kirche und die Oboe des Barocks – Rosen- taler Barock Ensemble

Ekhof-Theater:

12.00 Uhr Love‘s a sweet passion – Barockes Tanztheater nach Henry Purcells „Fairy queen“– Ensemble contretem(p)s berlin;

13.00 Uhr Plaudereien der Gräfi n Camas mit Baron von Pöllnitz; 14.00 Uhr Luigi Boccherini und seine laszive – Rosentaler Barock Ensemble; 16.00 Uhr Gefährliche Liebschaften: Intrigen, Liebe und Rache ge- lesen, getanzt und gespielt vom Potsdamer Rokoko e.V., Doris von der Aue und Celeste Sirene

Hauptbühne / Schlosshof:

11.00 Uhr Öffnung des historischen Marktes im Schlosshof und der Museen, zahlreiche Konzerte, Tänze, Vorführungen und Attrak- tionen über den Tag verteilt

Ganztägiges Programm:

• Kurzführungen im Schloss

• Kostümverleih im Schlosshof unter den Arkaden des Ostfl ügels

• Fotos in historischen Kostümen

• Kutschfahrten durch den Park

• Bajonettfechtschule zum Mitmachen auf dem Schlosshof

• Salutschüsse an der Nordrampe

• historisches Karussell im Schlosshof

• Kinderbereich mit Basteln im Vorraum zum Spiegelsaal (2. Etage,

Schlossmuseum)

• über 40 historische Stände auf dem Hof

• historisches Zeltlager auf dem Reitplatz vor dem Schloss

• Zauberkünstler auf dem Schlosshof

• umfangreiche Gastronomie

Alle Museen im Schloss, Herzogliches Mu- seum und Sonderausstellungen der Stiftung Schloss Friedenstein sind geöffnet.

Suchthilfe in Thüringen gGmbH

Suchtberatungsstelle Gotha, SiT-In: Gruppe für Betroffene und Angehörige, Treffen jeweils 10.00 Uhr in der Beratungsstelle Brühl 5, Tel. 03621/22 63 55

02.08. offenes Café, 09.08. offenes Café, 16.08. offenes Café, 23.08. Achtsamkeitsübungen in der Natur, 30.08. offenes Café

Empfehlungen der Stadtbibliothek

Romane

Hill, Reginald: Die letzte Stunde naht Malinke, Lo: Vier Frauen und ein Sommer

Sachbuch

Hacke, Axel: Über den Anstand in schwierigen Zeiten

Lütz, Manfred: Wie Sie unvermeidlich glücklich werden

DVD

Meine Zeit mit Cèzanne Hörbuch

Geschichte des Wassers Kinderbuch

Lipkowitz, Daniel: Lego – Super Ideen Kinder-DVD

Paddington 2 Jugendbuch

Babendererde, Anja: Wie die Sonne in der Nacht

Ferienangebote in der Stadtbibliothek

Auch in diesem Jahr gibt es wieder Angebote zur Sommerferienzeit in der Stadtbibliothek Gotha. Für die Bastelinteressierten fi ndet am Freitag, den 27. Juli 2018 sowie am Mittwoch, dem 1. August und am Mittwoch, dem 8. Au- gust 2018 ein Bastelangebot statt – wie im- mer unter fachmännischer Anleitung. Wer sich stattdessen lieber etwas vorlesen lassen möchte, kann sich am Donnerstag, den 26. Juli 2018 zu „Ronnys Vorlesestunde“ ein- fi nden. Bilderbuchkino, Fantasiereise, Ka- mishibai oder einfaches Vorlesen – da ist si- cher für jeden etwas dabei. Oder man macht

es wie die Gruppe kleiner Leseratten, die sich einfach mal für einen Leseabend oder eine Bibliotheks-Sommerolympiade angemeldet hat: einfach einen Termin unter Telefon 222- 673 vereinbaren und eine Mindestteilneh- merzahl von 10 Kindern vorsehen. Für die, die gern ihrem Spieltrieb folgen, stehen nicht nur die VR-Brille und die Wii-Station bereit, son- dern es treffen sich donnerstags um 16 Uhr auch die Yu-Gi-Oh-Spieler zu ihrer wöchent- lichen Runde. Alle anderen Angebote hält die Stadtbibliothek jeweils zwischen 14 und 16 Uhr bereit.

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Es lebe der Sport in Gotha

Stadtwerke Sportstiftung Gotha überreichte Förderurkunden an Sportvereine

Gothaer Sportver- eine freuen sich

über die Zuwen- dungen durch

die Stadtwer- ke Sportstif- tung Gotha.

Übergeben wurden die Förderurkunden offi zi- ell am Freitag, 06.07.2018, im Gothaer Volksparkstadion durch den Oberbürgermei- ster der Stadt Gotha und Vorstandsvorsitzen- den der Stadtwerke Sportstiftung Gotha Knut Kreuch und die beiden Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH Dirk Gabriel und Nor- bert Kaschek.

Alle diese Menschen verbindet die Leiden- schaft für Sport. Zur Übergabe der Förderur- kunden vor der Stadion-Kulisse des Volkspark- stadions kamen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Gothaer Sportvereine. In diesem Jahr erhielten die Vereine eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 50.000 Euro, beispiels- weise für das Training des Nachwuchses vom Ernestiner Sportverein Gotha e.V. oder zur An- schaffung neuer Boote für die Jüngsten des

Marineclub Gotha e.V. „Wir sind sehr froh über die Unterstützung durch die Sportstiftung. Die Förderung wird dringend benötigt, damit unse- re jungen Sportler segeln lernen und an den Wettkämpfen, Regatten, teilnehmen können“, freut sich Falko Zenker, Vorsitzender des Mari- ne Club Gotha e.V. Die leichten Boote, welche mit Hilfe der Zuwendung angeschafft werden können, sollen am Friemarer Stausee zu Was- ser gelassen werden.

Johannes Sutor, Präsident des Ernestiner Sportverein Gotha e.V., hat ebenfalls die näch- ste Generation im Blick. „Die Unterstützung hilft uns im Training unserer jungen Handbal- ler, die wir in einer Handball AG ausbilden. Die Fünft- bis Achtklässler kommen vom Gymnasi- um Ernestinum in Gotha“, so Sutor.

Gotha zählt 57 Sportvereine mit vielen Diszipli- nen; nahezu 8.000 Sportbegeisterte engagie- ren sich aktiv in diesen Vereinen. Die Stadtwer- ke Sportstiftung Gotha fördert sportliche Leis- tungen, den Nachwuchs genauso wie ehren- amtliche Tätigkeiten. Damit leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der Vereinsarbeit. „Wir als Stadtwerke Gotha ste-

hen für Energie. Und für sportliche Leistungen benötigt man auch viel Energie – die sogar sehr umweltfreundlich erzeugt wird“, erläutert der neue Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Gabriel schmunzelnd die Verbindung der Stadtwerke Gotha zur Sportstiftung. „Sport bringt ganz un- terschiedliche Menschen in Gotha zusammen und schafft Gemeinschaft. Mit der Förderung würdigen wir die Arbeit der Sportvereine und unterstützen deren Engagement. Diese tragen einen wichtigen Teil zu einem lebenswerten Go- tha bei – genau das gehört auch zu unserem Selbstverständnis als Stadtwerk. Und die För- derung kommt an – dies sehen wir an den sport- lichen Leistungen der geförderten Vereine.“

Die Stadtwerke Sportstiftung Gotha wurde 2015 durch die Stadt Gotha ins Leben gerufen.

Ziel ist es, den Breitensport zu unterstützen und damit auch die Basis zu schaffen, dass aus jungen Talenten erfolgreiche Sportler werden können.

Nachfolge der Geschäftsführung bei der Stadtwerke Gotha GmbH

Dirk Gabriel ist seit 1. Juli weiterer Geschäfts- führer der Stadtwerke Gotha GmbH. Für ein Jahr werden der bisherige Stadtwerke-Chef Norbert Kaschek und sein neuer Kollege Dirk Gabriel gemeinsam die Stadtwerke Gotha GmbH leiten. Norbert Kaschek tritt planmäßig zum 30. Juni 2019 in den Ruhestand.

Der 45-jährige Dirk Gabriel war bisher als Al- leingeschäftsführer für die Stadtwerke Bad Belzig GmbH (Brandenburg) tätig. Dort hat er den Stromvertrieb aufgebaut und mehrere Projekte zur Erzeugung von Strom und Wärme mittels Kleinkraftwerke (sog. BHKWs) zusam- men mit einer örtlichen Wohnungsbaugesell- schaft realisiert. Zuvor war er 14 Jahre bei der VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft im Gasvertrieb tätig, zuletzt viele Jahre als Regio- nalleiter. Den Stromvertrieb an Großkunden kennt er aus seiner Zeit bei RWE sehr gut.

Gabriel möchte in seiner neuen Aufgabe die Kundenorientierung weiter ausbauen: „Wir bie- ten allen Kunden einen persönlichen Service rund um alle Fragen zum Thema Energie.“ Er be- tont zudem die regionale Verwurzelung des Stadtwerks und die Bedeutung des Unterneh- mens für den Wirtschaftsstandort Gotha: „Wir

sprechen die Sprache unserer Kunden und sind in Gotha zu Hause“, so Gabriel. Ausbauen möchte er das Geschäftsfeld Fernwärme. Hier steht das Projekt „Energetische Sanierung des Bahnhofsquartiers“ an erster Stelle. Weiterhin sollen auch neue Geschäftsfelder erschlossen werden. „Allerdings“, so Gabriel, „müssen die- se einen echten Kundennutzen liefern und sich mittelfristig rechnen.“ Wichtig ist für ihn auch die Zusammenarbeit mit den anderen städ- tischen Gesellschaften und der Stadt Gotha.

„Wir wollen unseren Beitrag zur Lebensqualität in dieser Stadt mit großer Geschichte leisten“, hebt der neue Geschäftsführer hervor. Als Dop-

pelspitze werden Norbert Kaschek und Dirk Ga- briel die Geschicke der Stadtwerke Gotha GmbH gemeinsam bis zum offi ziellen Ausscheiden Kascheks lenken und die Übergabe sukzessive gestalten. „Ein Stadtwerk zu führen, ist eine an- spruchsvolle Aufgabe. Die gemeinsame Über- gangszeit wird dieser Verantwortung gerecht“, erläutert Kaschek, der ein gut bestelltes Haus übergibt, die Vorgehensweise. Die Stadtwerke Gotha GmbH steht für die Versorgung der Stadt Gotha und der umliegenden Gemeinden mit Strom, Gas und Fernwärme. Zudem engagiert sich das Unternehmen für die Region und för- dert die Bereiche Sport, Kultur und Soziales.

Foto: Lutz EbhardtFotos: Lutz Ebhardt

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 7/2018 · 26. Juli 2018 Nichtamtlicher Teil

Theaterspektakel „Die Grumbachschen Händel“

Geächtet, gejagt und gevierteilt – Am 18. April 1567 fi nden die Grumbachschen Händel mit der Vierteilung des Ritters Wilhelm von Grum- bach auf dem Gothaer Marktplatz ein grau- siges Ende. Dass diese schaurige Hinrichtung auch über 450 Jahre später ein bedeutendes Ereignis in der Geschichte der Residenzstadt ist, zeigt die Gothaer Schauspielgruppe um den Initiator Ralph-Uwe Heinz. In dem Theater- spektakel in vier Akten, am 17. August 2018 um 19 Uhr, wird die Erzählung um den fränkischen Reichsritter erneut zum Leben erweckt. Unter der Reichsacht stehend, sucht der Ritter Wil- helm von Grumbach Zufl ucht bei dem dama- ligen Fürsten Johann Friedrich II. auf Burg Grimmenstein. Doch Kurfürst August von Sachsen lässt bald darauf die Stadt und ein- stige Residenz belagern und den fränkischen Reichsritter vor einer schaulustigen Meute auf dem Gothaer Marktplatz vierteilen. Die Zu- schauer werden von einer Gästeführerin zu den Aufführungsorten begleitet und erleben an vier verschiedenen Stätten die ereignis- reiche Geschichte um den fränkischen Reichs- ritter. Die Theaterführung dauert 2,5 Stunden

und beginnt am Denkmal „Ernst, der Fromme“, Friedrich-Jacobs-Straße. Tickets sind für 24,95 € in der Tourist Information Gotha / Go- thaer Land, am Hauptmarkt 33 erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 0 36 21 / 510 450 oder per E-Mail an: tourist- info@gotha-adelt.de.

Führungen über den Gothaer Hauptfriedhof

Der Gothaer Hauptfriedhof ist viel mehr als nur ein Ort der Erinnerung und der letzten Ruhestät- te. Tatsächlich zeigt er Kultur-, Kunst- und Stadt- geschichte aus einer völlig ungewohnten Per- spektive, die Sie hier hautnah erleben können.

Die Friedhofsführung als kulturhistorischer Spaziergang offenbart die Besonderheiten, die das Ruhefeld der Verstorbenen am Rande des Zentrums der Residenzstadt zu bieten hat. Er- kunden Sie mit uns das einzigartige Kolumbari- um, das Ihnen sonst nicht öffentlich zugänglich ist. Werfen Sie einen Blick auf die Urne Bertha von Suttners, der Friedensnobelpreisträgerin, die ihren Leichnam zur Verbrennung extra nach Gotha überführen ließ. Erfahren Sie Details über das erste Krematorium Deutschlands und las- sen Sie sich beeindrucken von prächtigen Grab- malen, tiefer Symbolik und einer sehenswerten Gedächtniskultur. Bewundern Sie die Gestal- tung der Anlage, die Vielseitigkeit der Bestat- tungsmöglichkeiten und genießen Sie die tiefe

Gotha (r)adelt – die Verbindung zwischen Kultur und Natur

Seit April stehen, in Kooperation mit dem Un- ternehmen Travel Butler aus Eisenach, den Ta- gestouristen und Gothaer Bürgern wieder vier Leihfahrräder in der Tourist-Information Go- tha / Gothaer Land zur Verfügung. Wer als Gast nach Gotha kommt und die Residenz- stadt und ihre Umgebung erkunden will, kann dies nicht mehr nur zu Fuß tun. Vier blaue Rä- der haben wieder ihren Platz in der Tourist-In- formation gefunden und stehen den Besu- chern bis Oktober für eine Radtour bereit. Der Fahrradverleih bietet eine gute Möglichkeit, den Gästen die vielfältigen Facetten Gothas auf eine neue Weise zu präsentieren und sie die Gegend rund um die historische Stadt mit den Zweirädern aktiv erkunden zu lassen. Ge-

Ruhe, die dieser Ort ausstrahlt. Die nächsten Führungen fi nden am 03.08. und 05.08. sowie am 31.08. und 02.09. jeweils 15.00 Uhr statt.

Der Treffpunkt ist am Eingang des Gothaer Hauptfriedhofs. Die Karten sind für 8 €, ermäßi- gt 4 €, in der Tourist Information Gotha / Go- thaer Land erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter 0 36 21 / 510 450 oder per E-Mail mit tourist-info@gotha-adelt.de.

rade in den Sommermonaten ist es eine gute Gelegenheit, einen Abstecher in die grüne Na- tur zu unternehmen und die nahegelegenen Ausfl ugsziele zu entdecken. Sogar für Pick- nick-Ausfl üge sind die Räder geeignet, denn in den vorhandenen Satteltaschen können Gä- ste ihr Gepäck komfortabel verstauen. Wer nun die Lust verspürt, mit dem blauen Draht- esel in die Natur zu fahren, der kann sich in der Tourist-Information für eine Tagesgebühr von 15 € ein Fahrrad leihen. Die Rückgabe erfolgt am selben Tag oder spätestens bis 9.30 Uhr des darauffolgenden Tages. Weitere Infor- mationen erhalten Sie unter 0 36 21 / 510 450 oder per E-Mail mit tourist-info@gotha- adelt.de.

Foto: Lutz Ebhardt

Steven Koch neuer Amtsleiter der Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

Seit dem 1. Juli 2018 ist Steven Koch neuer Amtsleiter der Ordnungs- und Sicherheitsver- waltung der Stadtverwaltung Gotha und tritt damit die Nachfolge von Michael Brendel an, der 24 Jahre lang diese Funktion ausübte und nun in den Ruhestand gegangen ist. Der 1979 geborene Steven Koch, welcher über 20 Jahre seinen Dienst im Polizeivollzugsdienst versah, wechselte in die Stadtverwaltung Gotha. In seiner neuen Funktion sieht er eine neue per- sönliche Herausforderung. Nach einem ersten Kennenlernen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter macht sich der neue Amtsleiter zu- nächst mit den aktuellen Vorgängen und Pro- jekten vertraut.

Steven Koch ist sportlich unter anderem als Präsident des Thüringer Ju-Jutsu Verbandes sowie in diversen Funktionen des Landes- sportbundes Thüringen aktiv. Er studierte Ver- waltungs- und Wirtschaftsrecht (Dipl.VerwW (FH), LLM), Gesundheitsmanagement (M.A.), Sportwissenschaften (MSc) und Management (MBA, MPA) und vermittelt sein Wissen als Lehrbeauftragter an diversen Hochschulen.

Foto: Lutz Ebhardt

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zierte Gürtelbeschläge. Eine Auswahl an Funden und bisherige Untersuchungsergebnisse sind nun in Gotha zu sehen. Die Präsentation der Ob- jekte erfolgt in Kooperation zwischen dem TLDA und der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha.

Der Eintritt ist kostenfrei. Die kleine Sonder- schau befi ndet sich im Westturm (Eingang Ek- hof-Theater, 1. Obergschoss).

Ab September gehen die Boilstädter Objekte zu- sammen mit weiteren bedeutenden Funden der Thüringer Landesarchäologie aus den letzten Jahren auf Reise nach Berlin, um dort im Rah- men der bundesweiten Sonderausstellung „Be- wegte Zeiten. Archäologie in Deutschland“ an- lässlich des diesjährigen Europäischen Kulturer- bejahres (European Cultural Heritage Year) im Martin-Gropius-Bau in Berlin vom 21. Septem- ber 2018 bis 6. Januar 2019 gezeigt zu werden.

Nächste Bürgerreise

des Oberbürgermeisters nach Halle

Die 29. Bürgerfahrt des Oberbürgermeisters der Residenzstadt Gotha führt in die Händel- stadt Halle.

Halle – das ist ein konzentrierter Mix aus Kunst, Kultur, Erholung, Gastronomie und Einkauf in ei- ner historisch gewachsenen Innenstadt, dass macht die Stadt lebens- und liebenswert. In der Geburtsstadt Händels gibt es viel zu hören, zu feiern, zu sehen und zu erleben. Halle ist eine grüne Stadt mit über 7.000 Hektar Wasser- und Grünfl äche, aber auch ein wichtiger Wirt- schafts-, Technologie- und Wissenschaftsstand- ort. Zusammen mit Leipzig bildet Halle das Zen- trum des urbanen Wirtschaftsgroßraumes Mit- teldeutschland. Mit einer süßen Verführung be- ginnt die Bürgerfahrt. Deutschlands älteste Schokoladenfabrik, die Halloren Kugeln laden zur Führung durch das Schokoladenmuseum mit Verkostung ein. Nach einer deftigen Stär- kung entdecken Sie die Highlights der mehr als 1.200-jährigen Händelstadt bequem zu Fuß und mit dem Bus. Die Tour führt vorbei an den wich- tigsten Sehenswürdigkeiten der Altstadt und hi- naus in weitere Stadtteile. Zudem erfahren Sie noch die eine oder andere amüsante, span-

nende oder informative Geschichte über die Be- wohner der Händelstadt von damals und heute.

Zum Abschluss der Bürgerfahrt heißt es: „Ahoi und ab auf die Saale!“ Vom Wasser aus bieten sich Ansichten auf entlegene Orte, die sonst verborgen geblieben wären. Erleben Sie eine Schifffahrt bei Kaffee und Kuchen durch die Flusslandschaft „Unteres Saaletal“. Auf nach Halle am Mittwoch, dem 12. September 2018.

Der Unkostenbeitrag beträgt 40,00 Euro pro Person. Unsere Leistungen: Fahrt in modernen klimatisierten Reisebus; kompetente Reiselei- tung; Stadtführung- und rundfahrt; Schifffahrt mit Kaffeegedeck; Mittags imbiss; Führung Schokoladenmuseum mit Verkostung – Ände- rungen vorbehalten – Weitere Details zur Fahrt (zu den Fahrtzeiten des Busses oder zum Pro- grammablauf ) geben wir ihnen rechtzeitig be- kannt. Alle Mitfahrtinteressenten können Sie sich bei der Stadtverwaltung Gotha Frau Danz, Büro des Oberbürgermeisters unter Tel.

03621/222-278 melden.

Anmeldungen werden telefonisch am Diens- tag, dem 07. August 2018, ab 09.00 Uhr gern entgegen genommen.

Schützenallee 31, 99867 Gotha

Tel. 03621 / 8230-49, Fax 03621 / 8230-48 www.vhs-gotha.de

Gesundheit

Heike Strumpf (03621) 8230-44 h.strumpf@vhs-gotha.de

Harmonie für Körper, Geist und Seele am 25.08.18, Sa, 09:00 – 14:00 Uhr Arbeit – Beruf – EDV

Jan Heinrich (03621) 8230-41 j.heinrich@vhs-gotha.de

Fit im Büroalltag – kompakt und praxis- nah! ab 13.08. – 24.08.18

Kompaktkurs für Wiedereinsteiger Mo – Fr, 09:30 – 13:00 Uhr

(über 2 Wochen)

Aktuell! Herbstsemester 2018

Das neue Programm der Volkshochschule erscheint am 20.08.2018.

Anmeldung: 20.08.2018 – 31.08.2018 Semesterbeginn: 10.09.2018

Nähere Infos sind möglich unter (03621) 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und Kultur, Sach- gebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 und auf unserer Web- seite: www.vhs-gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

Stadtrundfahrt durch die Residenzstadt

Änderung der Fahrzeiten

Auch im Jahr 2018 befördert der Kleinbus Besu- cher sowie Einwohner der Stadt Gotha durch die Innenstadt. Aktuell wurde der Fahrplan an den Bedarf angepasst und die audiogeführte Stadtrundfahrt beginnt nun täglich, außer mitt- wochs, um 11.00 Uhr am Busparkplatz Marstall in der Parkallee. Natürlich besteht auch weiter- hin der Abholservice am Rathausturm um 10.45 Uhr für Gäste, die bereits in der Innenstadt un- terwegs sind. Die Tickets können für 7 €, ermä- ßigt 5 €, in der Tourist-Information Gotha / Go- thaer Land am Hauptmarkt 33 erworben wer- den. Resttickets erhalten die Fahrgäste auch

beim Busfahrer. Geplant sind die Stadtrund- fahrten bis Oktober. Zusammen mit dem Part- ner, dem Busbetrieb Wolfgang Steinbrück, er- gänzt die KulTourStadt Gotha GmbH mit dieser Art der Stadtführung ihr touristisches Angebot.

Der offi zielle Startpunkt der Stadtrundfahrten ist der Marstall. Die Tour führt an touristischen Highlights, wie dem Barocken Universum, dem Historischen Rathaus sowie einigen anderen interessanten Stationen zur Stadt- und Kultur- geschichte vorbei. Die Fahrtstrecke wird an mögliche vorkommende Verkehrsbehinde- rungen individuell angepasst.

„Die Herren von Boilstädt und ihr Gefolge“

Präsentation auf Schloss Friedenstein noch bis zum 12. August 2018

Noch bis zum 12. August 2018 werden in einer kleinen Sonderschau auf Schloss Friedenstein die beiden sog. „Herren von Boilstädt“ präsen- tiert. Sie sind die bekanntesten Bestattungen eines frühmittelalterlichen Gräberfeldes, das in den Jahren 2012 und 2013 vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpfl ege und Archäologie (TLDA) bei Ausgrabungen zur Ortsumfahrung Gotha-Sundhausen entdeckt wurden. Die bei- den reich ausgestatten, einst unter Grabhügeln angelegten Grabkammern wurden vom Thürin- ger Landesamt für Denkmalpfl ege und Archäo- logie als Blöcke geborgen und unter Laborbe- dingungen freigelegt. Wertvolle und nicht nur für den Thüringer Raum einzigartige Fundstücke konnten dabei geborgen werden, darunter eine byzantinische Öllampe, eine westgotische Mün- ze und durch kunstvolle Silbertauschierung ver-

Rentenberatung

Die Sprechstunde der „Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung“ im 3. Quartal 2018 fi ndet am 21.08.2018 und 25.09.2018 von 10.00 bis 16.00 Uhr im Neuen Rathaus statt.

Sommertrödelmarkt

Am 18. August 2018 verwandelt sich der Go- thaer Neumarkt, in der Zeit von 10 – 15 Uhr, er- neut in ein Meer aus Trödelschätzen. Um dieses Meer mit allerlei alten Raritäten und schönen Sammlerstücken zu bereichern, sucht die Kul- TourStadt Gotha GmbH nach weiteren Teilneh- mern, die ihre Waren den neugierigen Marktbe- suchern präsentieren. Was für Sie der größte Fehlkauf aller Zeiten war, wird vielleicht für den Käufer ein richtig tolles Schnäppchen.

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Ver- eine sind als Teilnehmer auf dem Trödelmarkt herzlich willkommen. Die Standplatz-Gebüh- ren liegen bei 15 Euro für 3x3 Meter und 30 Eu- ro für 6x3 Meter. Die Anmeldeformulare fi nden Sie online unter: www.gotha-adelt.de, im Bür- gerbüro des Neuen Rathauses, an der Infothek im Historischen Rathaus, in der Tourist-In- formation Gotha / Gothaer Land, in der Stadt- bibliothek „Heinrich Heine“ sowie im „Gotha adelt“-Laden.

Referenzen

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Um Kartenreservierung wird höflich gebeten bei Frau Riedel, Sächsische Landesärztekammer, Postfach 10 04 65, 01074 Dresden,

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