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Mit der vollständigen Marktöffnung sollen zukünftig alle Verbraucher ihren Stromversorger frei wählen können

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Staatskanzlei Information

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Medienmitteilung

Freie Wahl des Stromversorgers

Solothurn, 28. Januar 2019 – Auch Haushalte und Gewerbe sollen künftig ihren Stromversorger frei wählen können. Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes will der Bund die Grundlagen für eine effiziente, erneuerbare und sichere Stromversorgung schaffen. Der Regierungsrat begrüsst diesen Schritt, sieht aber Ergänzungsbedarf bei der Wasserkraft.

Mit der vollständigen Marktöffnung sollen zukünftig alle Verbraucher ihren Stromversorger frei wählen können. Damit werden wesentliche Ungleichbehandlungen von Verbrauchern und Produzenten korrigiert und der Wettbewerb wird weiter gestärkt. Mit dem geplanten Strommarktdesign und den Optimierungen im Netzbereich wird die Schweizer Stromversorgung im Sinne der Energiestrategie effizienter ausgestaltet und die Versorgungssicherheit längerfristig gestärkt.

Der Solothurner Regierungsrat stimmt den geplanten Änderungen zu, fordert aber Anpassungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit einheimischer Wasserkraft.

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