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Gesundheitswesen bleibt Reform­ baustelle

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Editorial

4 Ärzteblatt Sachsen 1 / 2014

Gesundheitswesen bleibt Reform­

baustelle

Lang hat es gedauert bis sich CDU/

CSU und SPD auf ein Koalitionspa- pier verständigt hatten. Wie immer bei sehr gegensätzlichen Positionen dominiert darin der Kompromiss. Die Einschätzungen der Wirtschaft und der Opposition fielen zum Teil sehr negativ aus: „nichts wird so kom- men, wie es geschrieben steht“,

„nicht geeignet, die Erfolgsgeschich - te des Landes fortzuschreiben“.

Im Kapitel „Deutsche Einheit stär- ken“ werden auch die neuen Länder erwähnt. Im ersten Abschnitt heißt es: „Dabei hat die gute wirtschaftli- che Entwicklung unseres Landes dazu geführt, dass die Arbeitslosig- keit in den neuen Ländern auf dem niedrigsten Niveau seit der Wieder- vereinigung liegt.“ Nun weiß jeder über 35, dass kurz nach dem Mauer- fall fast alle Ostdeutschen ihren Job loswurden oder ihre Berufe plötzlich andere Namen hatten. Da ist das natürlich eine nennenswerte Leis- tung.

Der Koalitionsvertrag muss nun in konkrete Regelungen umgesetzt werden. Betrachtet man die Ergeb- nisse im Bereich Gesundheit, dann wird vor allem eines deutlich: Das Gesundheitswesen bleibt eine Dauer- baustelle. Für diese Baustelle ist jetzt der bisherige CDU-Generalsekretär und ge lernte Jurist Hermann Gröhe verantwortlich.

Ambulante Versorgung

Zu den positiven Sätzen im Vertrag gehört das Bekenntnis, die Rolle von Hausärzten in der Versorgung stär- ken zu wollen. Und es dominiert das Bestreben, frühere Gesundheitsrefor- men in Detailfragen nachzubessern, das betrifft unter anderem

■ die Zulassung von Krankenhäu- sern für die ambulante Versor- gung,

■ das Entlassungsmanagement aus der Klinik,

■ den Rechtsrahmen für Selektiv- verträge oder die Förderung von Praxisnetzen und

■ die sektorübergreifende Quali- tätssicherung.

Im Ergebnis wird die Regelungs- dichte im SGB V allerdings nicht sin- ken. Den Krankenkassen wird vorge- schrieben, welche Vertragsformen sie anzubieten haben.

Den Vertragsärzten werden maxi- male Wartezeiten für die Behand- lung von Patienten auferlegt und die KV-Servicestellen müssen Facharztter- mine innerhalb von vier Wochen ver- mitteln, ansonsten kann der Patient zur ambulanten Ver sorgung in ein Krankenhaus gehen.

Stationäre Versorgung

In der stationären Versorgung will man auf die hohe Anzahl der Opera- tionen, die mangelnde Klinikhygiene und die vielen Transplantationszent- ren reagieren. Zudem sollen Uniklini- ken finanziell bessergestellt werden und es sind Transplantations- bzw.

Implantationsregister geplant. Es fin- det sich auch die Aussage wieder, das Vertrauen der Patienten soll durch eine Zweitmeinungsregelung wiedergewonnen werden.

Weiterbildung

Sehr erfreulich ist die beabsichtigte Förderung der ärztlichen Weiterbil- dung, insbesondere die Förderung in der Allgemeinmedizin. Diese soll um 50 Prozent erhöht und bei Bedarf länderübergreifend koordiniert wer- den. Mit dem Hinweis darauf, dass die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an ihre Grenzen stößt, wird in Aussicht gestellt, die ärztliche Weiterbildung

aller grundversorgenden Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen zu för- dern.

Ärztliche Vergütung

Im Koalitionsvertrag wurde auch der Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festgeschrieben. Marbur- ger Bund und Sächsische Landesärz- tekammer haben sich bereits aus- drücklich dagegen ausgesprochen.

Eine Festschreibung der Tarifeinheit ist höchst unverständlich, weil diese Tarifverträge die Tätigkeit von Spezia- listen einebnet und damit dem Fach- kräftemangel und der Auswande- rung von hochqualifizierten Ärzten weiter Vorschub leistet.

Nicht mehr enthalten

Einige in den Verhandlungen vorhan- dene Punkte wurden im Laufe der Koalitionsgespräche gestrichen. Da zu gehört ein geplanter Fonds mit 500 Millionen Euro für die Umwandlung von unrentablen Kliniken in Alten- heime oder MVZ. Die CSU wollte damit verhindern, dass die Pla- nungshoheit der Länder bei den Kli- niken verloren geht. Gestrichen wurde auch, dass bei Anstellung be - ziehungsweise Zulassung ausländi- scher Ärzte in Deutschland deren Kenntnisse der deutschen Sprache und der medizinischen Fachsprache dem sogenannten Referenzniveau C1 entsprechen sollen. Gestrichen wurde auch die Anhebung des Richt- wertes für Präventionsausgaben in der gesetzlichen Krankenversiche- rung von heute 3,01 Euro schritt- weise auf zehn Euro.

Fazit

Wir dürfen gespannt sein, welche Absichtserklärungen des Koalitions- vertrages die nächsten Jahre über- dauern und in konkretes Recht umgesetzt werden. Für die sächsi- schen Parteien steht dabei viel auf dem Spiel, denn am 31. August 2014 sind Landtagswahlen. Mal sehen, ob es danach in Sachsen eine Fraktion weniger gibt, oder ob der landesbezogene Profilierungskurs Erfolg hat.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident © SLÄK

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