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Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten April - September 2005

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DIE FLUGLÄRMSCHUTZBEAUFTRAGTE FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN BREMEN

DES SENATORS FÜR BAU, UMWELT UND VERKEHR

18.10.2005

Telefon 361-9541 Flughafen 5595340 Fax 5595384

B

ericht der Fluglärmschutzbeauftragten April – September 2005

Im Berichtszeitraum vom 01.04.2005 bis 31.09.2005 gingen 311 Fluglärmbe- schwerden ein. Diese Zahl liegt gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum von Oktober 2004 – März 2005 mit 375 etwas niedriger. Die Beschwerden wurden von 48 verschiedenen Beschwerdeführern eingereicht. Die Anzahl der Beschwerden und die monatliche Anzahl der Beschwerdeführer stellt sich wie folgt dar:

Hauptbeschwerdethemen sind nach wie vor Flugbewegungen nach 22.30 Uhr und in den frühen Morgenstunden zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr, die

Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen und die angebliche Nichteinhaltung der sog. Idealabfluglinie und des Toleranzbereiches bei Abflügen auf der Piste 09. Verstärkt haben sich die Beschwerden aufgrund der Streichung der Flugroute über das Wesertal, die ca. 8 % der Beschwerden ausmachen. Eine Aufteilung der Beschwerdegründe gibt die folgende Grafik:

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

April Mai Juni Juli August September

Einzelbeschwerden Anzahl Beschwerdeführer

(2)

Während der Zeit der Nachtflugbeschränkungen von 22 Uhr bis 6 Uhr wurden 571 Flugbewegungen registriert, wovon die weit überwiegende Zahl von 519– das sind 91% - der Ausnahmeregelung der geltenden Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen vom 28. August 2000 für Home-Carrier und Luftfahrzeuge, die mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen, unterliegen und keiner Ausnahmegenehmigung durch die Luftfahrtbehörde bedurften. Für diese Flüge besteht eine generelle Erlaubnis bis 22:30 Uhr, für Home Carrier verspätet bis 24:00 Uhr.

Im Berichtszeitraum wurden 50 Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen am Verkehrsflughafen Bremen durch die Luftfahrtbehörde – Senator für Wirtschaft und Häfen - erteilt. Davon waren 35 verspätete Nachtflüge und 15 zusätzliche Nachtflüge. 10 Flüge fanden dabei später als 23:00 Uhr statt, darunter 2 verspätete Home Carrier nach 24:00 Uhr. Hinzu kommen 3 ungenehmigte Flüge im Nachtzeitraum, die von der Luftverkehrsbehörde weiterverfolgt wurden. Die Verstöße betrafen Abweichungen der Piloten von den Festlegungen im Luftfahrthandbuch.

Die Überprüfungen und Auswertungen der Flugspurenaufzeichnungen (FANOMOS) der Deutschen Flugsicherung haben ergeben, dass die bemängelten An– bzw. Ab- flüge sich im Toleranzbereich befanden und somit gegen keine luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde.

Seit dem 02.09.2004 sind die neuen Abflugstrecken auf der Piste 09 (Geradeausab- flug bis zum Funkfeuer HIG in der Funkschneise in Hemelingen) im Luftfahrthand- buch Bremen veröffentlicht. Seit diesem Zeitpunkt gehen Beschwerden ein, dass Hemelingen häufiger überflogen wird als vor der Veröffentlichung. Aus diesem Grund kam das mobile Messfahrzeug an etlichen Tagen in diesem Bereich zum Einsatz. Die Verlegung der Flugroute wird weiterhin in der Fluglärmkommission behandelt.

Fluglärmbeschwerden

3%

23%

17%

13% 9%

19%

8%

1%

1%

6%

Bodenlärm Nachtflug Abweichung Militär Kleinflieger hohe Lärmwerte Verlegung Flugroute Zusatzflüge

Wasserflieger sonstiges

(3)

Die Messstelle 2 (Huckelrieder Friedhof) war seit Ende 2004 aufgrund von Standortschwierigkeiten nicht in Betrieb. Um dieses Aufzufangen, wurde an dem Standort an einigen Tagen Messungen mit dem mobilen Messwagen vorgenommen.

Seit Anfang August 2005 ist die Station wieder im regulären Betrieb.

Britta Giebelhausen

Fluglärmschutzbeauftragte

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