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Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten April 2008 - September 2008

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DIE FLUGLÄRMSCHUTZBEAUFTRAGTE FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN BREMEN

DES SENATORS FÜR UMWELT, BAU VERKEHR UND EUROPA

11.11.2008

Telefon 361-9541 Flughafen 5595340 Fax 5595384

B

ericht der Fluglärmschutzbeauftragten April bis September 2008

Im Jahr 2008 fanden von Januar – September 36.324 Flugbewegungen statt. Dies bedeutet eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens gegenüber dem Jahr 2007 um 7,3%. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Fluggastaufkommen, das im gleichen Zeitraum in 2008 auf ca. 1,9 Mio. Passagiere und damit um 18,3% gegenüber dem

Vergleichszeitraum im Jahr 2007 anstieg.

Im Berichtszeitraum vom 01.04.2007 bis 31.09.2008 gingen 333 Beschwerden von 49 Beschwerdeführern ein. Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der Beschwerdeanzahlen und Beschwerdeführer über die Monate:

Beschwerdeübersicht April 2008 - September 2008

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Apr 08 Mai 08 Jun 08 Jul 08 Aug 08 Sep 08

Anzahl

Einzelbeschwerden Personen

Insgesamt gingen dabei 7 % der Beschwerden aus dem Bereich östlich der Weser, 37 % aus dem Bereich Obervieland/Huckelriede, 50 % westlich des Flughafens und 6% aus anderen Bereichen ein.

Die Herkunft der Beschwerden im Verhältnis zum Flughafen ist wie folgt aufgeteilt:

(2)

2

Beschwerdeherkunft April 2008 - September 2008

37%

7%

50%

6%

Beschwerde aus Ost (westl. Weser) Beschwerde aus Ost (östlich Weser) Beschwerde aus West

andere

Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Beschwerdegründe:

Beschwerdegründe April - September 2008 1%

37%

5%

18%

9%

17%

13%

Bodenlärm Nachtflug

Abweichung Flugroute Militär

Kleinflieger

allgemeiner Fluglärm sonstiges/Umkehrschub

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3

Hauptbeschwerdethemen sind Flugbewegungen nach 22.30 Uhr und in den frühen Morgenstunden zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr, Militär, allgemeiner Fluglärm, Umkehrschub und Kleinflieger. 5 % der Beschwerden waren über Abweichungen von Flugrouten, nach Überprüfung durch die DFS konnten diese jedoch nicht bestätigt werden. Der überwiegende Beschwerdegrund aus dem Bereich westlich des Flughafens war das Überfliegen der Wohnbebauung durch Kleinflieger.

Die Erhöhung der Beschwerden über Kleinflieger von 2% im Zeitraum von Oktober 2007 – März 2008 auf 9% in diesem Berichtszeitraum gehen zurück auf einen jahreszeitlich bedingten Anstieg der Kleinfliegeraktivitäten sowie eine erhöhte Wahrnehmung in der Bevölkerung durch verstärkten Aufenthalt im Freien. Aufgrund des Beschwerdeanstiegs wurde von der Luftfahrtbehörde, der Deutschen Flugsicherung GmbH und der Fluglärmschutzbeauftragten mit dem am Flughafen ansässigen Flugverein BVL eine Informationsveranstaltung für die Piloten durchgeführt. Ziel war es, Informationen auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Veranstaltung stieß auf gute und konstruktive Resonanz. Der BVL erklärte sich bereit, aktiv an der weiteren Sensibilisierung und Lärmvermeidung mitzuwirken. Es wurde vereinbart, derartige Gespräche auch in Zukunft weiterzuführen.

Die vermehrten Beschwerden über militärische An- und Abflüge am Flughafen Bremen wurden zum Anlass genommen, nochmals den Kontakt mit der Bundeswehr zu suchen. Nach dortiger Einschätzung trägt das Bundesministerium der Verteidigung dafür Sorge, dass der militärische Übungsflugbetrieb nur in dem für die sachgerechte Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen erforderlichen Umfang durchgeführt wird, damit die Belastung der Bevölkerung auf das unvermeidbare Maß begrenzt bleibt. Die Überprüfung der jeweils gemeldeten Flüge ergab, dass alle Flüge unter Beachtung der flugbetrieblichen Regelungen stattfanden.

Wegen der Beschwerden gegen den Einsatz von Umkehrschub sowie aufgrund von Bodenlärm wurden mit Lärmmessungen mit der mobilen Messstelle und Gespräche mit DFS und Luftfahrtbehörde durchgeführt. Eine Lösung für die Problematik zeichnet sich bislang nicht ab, da insbesondere der Einsatz des Umkehrschubs aus Sicherheitsgründen in der Entscheidung des Piloten liegt. Das Thema sollte nochmals in der Fluglärmkommission behandelt werden und insbesondere die Fluggesellschaften einbeziehen.

Während der Nachtflugbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr wurden von April 2008 – September 2008 1203 Flugbewegungen registriert. Im gleichen Zeitraum in 2007 fanden 1247 Flugbewegungen statt. Zwischen Oktober 2007 – März 2008 fanden 1190 Flüge zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Trotz des Anstiegs der Flugbewegungszahlen insgesamt bleibt die Anzahl der Nachtflüge ab 22:00 Uhr in etwa auf dem gleichen Niveau der vorangegangenen Berichtszeiträume.

1022 der 1203 Flugbewegungen von April – September 2008 unterliegen der Ausnahmeregelung der geltenden Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen vom 28. August 2000 für Home-Carrier und Luftfahrzeuge, die mindestens ICAO- Anhang 16 Kap. 3 erfüllen, und keiner Ausnahmegenehmigung durch die Luftfahrtbehörde bedurften. Für diese Flüge besteht eine generelle Erlaubnis bis 22:30 Uhr, für Home Carrier verspätet bis 24:00 Uhr.

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Von April – September 2008 wurden 180 Ausnahmegenehmigungen erteilt (einschließlich Ambulanzflügen), davon waren 124 verspätete Flüge und 47 zusätzliche Flüge. Von den zusätzlichen Flügen erhielten 2 Flüge eine Ausnahmegenehmigung aus besonderem öffentlichen Interesse. Von April – September 2007 wurden 192 Ausnahmegenehmigungen, von Oktober 2007 bis März 2008 wurden 512 Ausnahmegenehmigungen (mit Ambulanzflügen) von den Nachtflugbeschränkungen am Verkehrsflughafen Bremen durch die Luftfahrtbehörde – Senator für Wirtschaft und Häfen – erteilt. Gegenüber dem Winterhalbjahr ist demnach eine deutliche Reduzierung von Ausnahmegenehmigungen erfolgt. Dies könnte als Indiz gelten, dass die Empfehlung der FLK an die Genehmigungsbehörde auf Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen Wirkung zeigt. Trotz der Verringerung der Nachtflüge bleiben die Nachtflüge als überwiegender Beschwerdegrund bestehen. Daher sollte zum Schutz der Bevölkerung die Anzahl der Nachtflüge, insbesondere der Ausnahmegenehmigungen für Flüge nach 22:30 Uhr, weiter so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Trotz der erneuten Erhöhung der Flugbewegungen insgesamt bleiben die Dauerschallpegel an allen Messstationen im Bereich bzw. unterhalb der Werte des Vorjahres. Folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dauerschallpegel beispielhaft für die Messstation 4:

Dauerschallpegel Leq3 der MS 4

50,00 52,00 54,00 56,00 58,00 60,00 62,00

Januar Februar

April Mai

Juni Juli August

September Oktober

November Dezember

dB(A) 2008

2007 2006

Insgesamt liegen an allen Messstationen die Dauerschallpegel innerhalb des von der Genehmigung vorgegebenen Rahmens (Schallschutzzone 2: 67 dB(A)).

Britta Giebelhausen

Fluglärmschutzbeauftragte

Referenzen

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