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Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten Oktober 2007 - März 2008

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DIE FLUGLÄRMSCHUTZBEAUFTRAGTE FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN BREMEN

DES SENATORS FÜR UMWELT, BAU VERKEHR UND EUROPA

14.04.2008

Telefon 361-9541 Flughafen 5595340 Fax 5595384

B

ericht der Fluglärmschutzbeauftragten Oktober 2007 – März 2008

Im Jahr 2007 fanden 45.215 Flugbewegungen statt. Dies bedeutet eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens gegenüber dem Jahr 2006 um 11,9%. Im Januar und Februar 2008 fanden 2.919 Flugbewegungen, d.h. eine Steigerung von 22,6%

gegenüber Januar/Februar 2007. Diese Steigerungsraten gehen im wesentlichen auf die seit April 2007 in Bremen agierende Fluggesellschaft Ryanair zurück. Ein

ähnliches Bild zeigt sich im Fluggastaufkommen, das im Jahr 2007 auf 2,2 Mio.

Passagiere und damit um 31,5% gegenüber dem Jahr 2006 anstieg, für

Januar/Februar 2008 gegenüber Januar/Februar 2007 erfolgte ein Anstieg um 43,5%.

Im Berichtszeitraum vom 01.10.2007 bis 31.03.2008 gingen 96 Beschwerden von 22 Beschwerdeführern ein. Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der Beschwerdeanzahlen und Beschwerdeführer über die Monate:

Beschwerdeübersicht Okt. 2007 - März 2008

0 5 10 15 20 25 30 35

Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 08 Mrz 08 Monat

Anzahl

Anzahl Beschwerden Anzahl Bescherdeführer

Insgesamt gingen dabei 7 % der Beschwerden aus dem Bereich östlich der Weser, 86 % aus dem Bereich Obervieland/Neustadt-Woltmershausen und 7% aus anderen Bereichen ein.

(2)

2

Die Herkunft der Beschwerden im Verhältnis zum Flughafen ist wie folgt aufgeteilt:

Beschwerdeherkunft Okt. 2007 - März 2008

86%

7%

0% 7%

Beschwerde aus Ost (westl.

Weser)

Beschwerde aus Ost (östlich Weser)

Beschwerde aus West andere

Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Beschwerdegründe:

Beschwerdegrund Okt. 2007 - März 2008

0%

58%

3%

0%

2%

35%

1%

0%

1%

Bodenlärm Nachtflug

Abweichung Flugroute Militär

Kleinflieger

allgemeiner Fluglärm Verlegung Flugroute Zusatzflüge

sonstiges

(3)

3

Hauptbeschwerdethemen sind Flugbewegungen nach 22.30 Uhr und in den frühen Morgenstunden zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr, allgemeiner Fluglärm, die Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen sowie Beschwerden über Abweichungen von den Flugrouten. Abweichungen von den Flugrouten konnten nach Überprüfung durch die DFS nicht bestätigt werden.

Während der Nachtflugbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr wurden von Oktober 2007 – Februar 2008 2651 Flugbewegungen registriert. Verglichen mit dem Zeitraum Oktober 2006 – Februar 2007 (vor Ansiedlung Ryanair) bedeutet dies bei 718 Flügen eine Steigerung um den Faktor 3,7. Im vergangenen Berichtszeitraum vom März bis September 2007 (mit Ryanair) gab es 1401 Nachtflüge.

Die überwiegende Zahl von 2265 Flugbewegungen unterliegen der Ausnahmeregelung der geltenden Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen vom 28. August 2000 für Home-Carrier und Luftfahrzeuge, die mindestens ICAO- Anhang 16 Kap. 3 erfüllen, und keiner Ausnahmegenehmigung durch die Luftfahrtbehörde bedurften. Für diese Flüge besteht eine generelle Erlaubnis bis 22:30 Uhr, für Home Carrier verspätet bis 24:00 Uhr.

Im Zeitraum vom Oktober 2007 bis Februar 2008 wurden 360 Ausnahmegenehmigungen (ohne Ambulanzflüge) von den Nachtflugbeschränkungen am Verkehrsflughafen Bremen durch die Luftfahrtbehörde – Senator für Wirtschaft und Häfen – erteilt. Davon waren 236 verspätete Flüge und 124 zusätzliche Flüge.

Im Zeitraum Oktober 2006 – Februar 2007 wurden 132 Ausnahmegenehmigungen, davon 101 verspätete und 31 zusätzliche Flüge genehmigt. Dies bedeutet eine Steigerung um den Faktor 2,7. Im Berichtszeitraum März – September 2007 wurden 124 verspätete und 75 zusätzliche Flüge genehmigt, d.h. eine Steigerung um den Faktor 1,8.

Trotz der absoluten Steigerung der nächtlichen Flugbewegungen ist die relative Anzahl der Flüge nach 22:30 Uhr gesunken. So fanden im Oktober 2006 – Februar 2007 18% der Nachtflüge nach 22:30 Uhr statt, im Zeitraum Oktober 2007 – Februar 2008 dagegen 13,5 %. Dies könnte als Indiz gelten, dass die Empfehlung der FLK an die Genehmigungsbehörde auf Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen Wirkung zeigt. Diese Wirkung wird jedoch durch die absolute Steigerung der Nachtflugbewegungen nicht mehr offenbar.

Die absolute Steigerung der Flugereignisse im Zeitraum von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr wird in der Bevölkerung als störend und belastend empfunden, auch wenn der Großteil der Flugbewegungen innerhalb von 30 min. erfolgt.

Folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dauerschallpegel beispielhaft für die Messstation 4:

(4)

4

Dauerschallpegel Leq3 der MS 4

50,00 52,00 54,00 56,00 58,00 60,00 62,00

Januar Februar

April Mai

Juni Juli August

September Oktober

November Dezember

dB(A) 2008

2007 2006

Insgesamt liegen an allen Messstationen die Dauerschallpegel innerhalb des von der Genehmigung vorgegebenen Rahmens (Schallschutzzone 2: 67 dB(A)).

Der Wahrnehmung der Einzelschallereignisse im Vergleich zu den Dauerschallpegeln tragen die Regelungen des in 2007 novellierten Fluglärmgesetzes Rechnung, in dem erstmals die Einzelschallereignisse im Nachtzeitraum für die Bemessung der Schallschutzzone herangezogen werden. Bis Ende 2009 sind die neuen Schallschutzzonen zu berechnen und je nach Ergebnis sind entsprechende Schallschutzprogramme aufzustellen. Ungeachtete dessen sollte zum Schutz der Bevölkerung die Anzahl der Nachtflüge, insbesondere der Ausnahme- genehmigungen für Flüge nach 22:30 Uhr, weiter kritisch hinterfragt und so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Britta Giebelhausen

Fluglärmschutzbeauftragte

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