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Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten Oktober 2010 - März 2011

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DIE FLUGLÄRMSCHUTZBEAUFTRAGTE FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN BREMEN

DES SENATORS FÜR UMWELT, BAU VERKEHR UND EUROPA

18.05.2010

Telefon 361-9541 Flughafen 5595340 Fax 5595384

B

ericht der Fluglärmschutzbeauftragten Oktober 2010 bis März 2011

Von Oktober 2010 – März 2011 fanden 21.433 Flüge am Flughafen Bremen statt.

Die Flugbewegungen stiegen damit gegenüber Oktober 2009 – März 2010 (20.891 Flugbewegungen) um ca. 2,5 %, liegen aber unterhalb der Flugbewegungszahlen von März 2010 bis August 2010 (25064 Flugbewegungen).

Im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 31. März 2011 gingen 147 Beschwerden von 38 Beschwerdeführern ein. Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der Beschwerdeanzahlen und Beschwerdeführer über die Monate:

Beschwerdeübersicht Oktober 2010 - März 2011

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Oktober

November Dezember

Januar Februar

März Monat

Anzahl

Anzahl Einzelbeschwerden Beschwerdeführer

Insgesamt gingen dabei 12% der Beschwerden aus dem Bereich östlich der Weser, 76% aus dem Bereich Obervieland/Huckelriede, 4% westlich des Flughafens und 8%

aus anderen Bereichen ein.

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2

Die Herkunft der Beschwerden im Verhältnis zum Flughafen ist wie folgt aufgeteilt:

Herkunft der Beschwerden Oktober 2010 - März 2011

76%

12%

4%

8%

Beschw erde aus Ost (w estl. Weser) Beschw erde aus Ost (östlich. Weser) Beschw erde aus West

andere

Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Beschwerdegründe:

Beschwerdegründe Oktober 2010 - März 2011

1%

42%

15%

25%

6%

7% 1% 3%0%

Bodenlärm Nachtflug

Abweichung Flugroute Militär

Kleinflieger

allgemeiner Fluglärm Verlegung Flugroute Zusatzflüge

sonstiges/ Umkehrschub

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3

Hauptbeschwerdethemen sind nach wie vor Flugbewegungen nach 22.30 Uhr und in den frühen Morgenstunden zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr und sowie Überflüge von Militärmaschinen.

Nachtflüge

Während der Nachtflugbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr wurden von Oktober 2010 – März 2011 1.003 Flugbewegungen registriert. 813 dieser Flugbewegungen unterliegen der Ausnahmeregelung der geltenden Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen vom 28. August 2000 für Home-Carrier und Luftfahrzeuge, die mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen, und keiner Ausnahmegenehmigung durch die Luftfahrtbehörde bedurften. Für diese Flüge besteht eine generelle Erlaubnis bis 22:30 Uhr, für Home Carrier verspätet bis 24:00 Uhr.

Von Oktober 2010 – März 2011 wurden für 171 verspätete Flüge und 19 zusätzliche Flüge Ausnahmegenehmigungen erteilt (einschließlich Ambulanzflügen). Gründe waren überwiegend Umlauf- und Witterungsprobleme. Hinzu kamen Verspätungen aus Gründen der Flugsicherung und Technikprobleme.

Flüge im Nachtzeitraum sind nach wie vor der häufigste Beschwerdegrund.

Insbesondere bei Umlaufproblemen sollte auch weiterhin intensiv geprüft werden, ob eine Systematik erkennbar ist, die sich mit geänderten Umläufen lösen ließe.

Militärflüge

Beschwerden über Fluglärm von Militärmaschinen richteten sich überwiegend gegen Überflüge der Transall. Insbesondere im Januar und Februar 2011 war ein erhebliches Maß an Übungsflügen zu verzeichnen (> 50/Monat). Die Unterzeichnerin hat Kontakt zum Luftwaffenamt und dem Lufttransportgeschwader in Wunstorf aufgenommen und um Reduzierung der Flüge in Bremen gebeten. Das Luftwaffenamt hat daraufhin die zuständigen Verbände gebeten, den Übungsanflugverkehr in Bremen sensibel zu planen und ggf. eine Entzerrung/Verlagerung in Erwägung zu ziehen. Das Lufttransportgeschwader Wunstorf teilte mit, dass der Kommodore die für die Flugdurchführung zuständigen Stellen angewiesen habe, für eine angemessene Verteilung der notwendigen Anflüge auf zivile Landeplätze Sorge zu tragen und auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, dies insbesondere auch mit Blick auf die Nachtzeiten. Eine Auswertung von militärischen Überflügen für März 2011 ergab eine Reduzierung auf 35 Übungsanflüge der Transall.

Britta Giebelhausen

Fluglärmschutzbeauftragte

Referenzen

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