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Landkreis Oldenburg Amt für Arbeit und Soziale Sicherung

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Academic year: 2022

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Landkreis Oldenburg Amt für Arbeit und

Soziale Sicherung

Eingliederungsbericht 2010

Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für

Arbeitssuchende

Landkreis Oldenburg Der Landrat

Amt für Arbeit und Soziale Sicherung Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431/85-245

E-Mail: sozialamt@oldenburg-kreis.de

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I n h a l t

1. Kurzporträt des Landkreises Oldenburg ... 3

1.1. Struktur ... 3

1.2. Organisation des Amtes für Arbeit und Soziale Sicherung ... 4

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie... 5

2.1. Zielgruppen ... 6

2.2. Arbeitsmarktpolitische Strategie ... 6

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen ... 8

4. Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II) ... 10

4.1. Kinderbetreuung ... 10

4.2. Schuldnerberatung... 10

4.3. Psychosoziale Betreuung ... 11

4.4. Suchtberatung/Fachstelle Sucht ... 11

5. Ergebnisse ... 11

5.1. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ... 11

5.2. Integration in den Arbeitsmarkt ... 15

6. Abschließende Bewertung und Ausblick auf das Jahr 2011 ... 16

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1. Kurzporträt des Landkreises Oldenburg

Der Landkreis Oldenburg nimmt seit dem 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Trä- ger die Aufgaben nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Damit ist er einer von bundesweit 69 Kreisen, die erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen beraten, betreuen und in Arbeit oder Ausbildung integrieren.

1.1. Struktur

Der Landkreis Oldenburg liegt links der Weser südlich der Städte Bremen und Oldenburg.

Er ist 1933 bei der Oldenburgischen Verwaltungsreform aus Teilen der früheren Ämter Oldenburg und Delmenhorst sowie aus dem ehemaligen Amt Wildeshausen entstanden.

Seine heutige, fast kreisförmige Gestalt hat er im Zuge der Kreisreform von 1977 erhalten.

Geografische Struktur

Das Kreisgebiet wird umschlossen durch ein Dreieck von Autobahnen. Die A1, die A 28 und die A 29 führen durch den Landkreis Oldenburg, so dass von jedem Ort des Landkreises kurze Wege zu den jeweiligen Autobahnauffahrten führen.

Insbesondere die angrenzenden Oberzentren Bremen und Oldenburg können in kürzester Zeit erreicht werden. Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur der Bahn verfügt der Landkreis Oldenburg über zwei Flugplätze in Ganderkesee

und in Hatten. Der ehemalige Fliegerhorst Ahlhorn wird derzeit zu einem Logistikzentrum entwickelt.

Der Landkreis Oldenburg umfasst die Gemeinden Dötlingen, Ganderkesee, Großenkne- ten, Hatten, Hude, Wardenburg, die Samtgemeinde Harpstedt sowie die Stadt Wildeshau- sen, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat. Hervorragende Verkehrsanbindungen, eine gute Infrastruktur und Ortschaften mit anerkannt hohen Wohn- und Freizeitwerten sowie die reizvolle landschaftliche Vielfalt mit ausgezeichneten Wander- und Radwandermög-

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lichkeiten bestimmen seine besondere Attraktivität und stehen für Lebensqualität im länd- lichen Raum.

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 119,1 Einwohnern/km². Die Verteilung nach Altersgrup- pen stellt sich bei einer Bevölkerungszahl von 126.571 Einwohnern wie folgt dar:

Altersstruktur

19%

8%

25%

29%

19%

< 18 Jahre 18 - 25 Jahre 25 - 45 Jahre 45 - 65 Jahre

> 65 Jahre

Quelle: www.komsis.de, Stand: 31.12.2009

Mittelständische Unternehmen prägen das Branchenspektrum im Landkreis Oldenburg, das von der Land- und Forstwirtschaft über Handwerk, Handels- und Dienstleistungsge- werbe, Tourismus, Bauwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau bis zu Unternehmen in der industriellen Produktion reicht.

1.2. Organisation des Amtes für Arbeit und Soziale Sicherung

Als zugelassener kommunaler Träger erfüllt der Landkreis Oldenburg als einer von bun- desweit 69 Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe der Arbeitsvermittlung er- werbsfähiger Hilfebedürftiger aus dem Bereich des SGB II in eigener kommunaler Zustän- digkeit. Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen die Vermittlung in Arbeit sowie die Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

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Die dezentrale Organisationsstruktur wurde auch im Jahr 2010 beibehalten. Dabei werden die Antragsannahme sowie die Auszahlung der finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in den acht kreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen. Die aktive Vermittlung in Arbeit erfolgt durch das Fallmanagement, das in den Jobcentern Bookholz- berg, Sandkrug und Wildeshausen angesiedelt ist. Erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren werden durch ein eigenständiges Team betreut, das ebenfalls in diesen Jobcen- tern arbeitet. Der Arbeitgeberservice akquiriert freie Stellen und pflegt Kontakte zu den Arbeitgebern. Die dezentrale Aufgabenerledigung gewährleistet eine ausreichende Kun- dennähe und ermöglicht eine enge Kooperation der aktiven und passiven Leistungsberei- che.

Die Organisationsstruktur spiegelt somit die Kernbereiche der Aufgabenwahrnehmung wieder. Diese Kernbereiche liegen in

• der Arbeitsvermittlung durch die Fallmanager in den Jobcentern,

• der Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch die Mitar- beiter in den Gemeinden und

• der Stellenakquise durch den Arbeitgeberservice.

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Wichtigste Aufgabe des Landkreises Oldenburg als zugelassener kommunaler Träger ist die Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt. Dazu nehmen alle Beteiligten unterschiedliche Aufgaben wahr, die unter dieser obersten Zielsetzung zu- sammenlaufen. Gerade für Jugendliche unter 25 Jahren, Alleinerziehende, ältere Arbeit- nehmer und Migranten gelten erschwerte Ausgangsbedingungen, die eine intensive Bera- tung und Betreuung erfordern.

Unabhängig vom individuellen Förder- und Qualifizierungsbedarf des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuchenden werden alle Möglichkeiten genutzt, die Hilfebedürftigkeit zu been- den. Dabei wird jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine qualifizierte Fallmanagerin oder einen qualifizierten Fallmanager betreut. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager sind sowohl persönliche Ansprechpartner im Sinne des § 4 SGB II als auch Arbeits- bzw. Aus- bildungsvermittler. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass individuelle Bedarfe und Po- tentiale erkannt und für die Eingliederungsarbeit berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann

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ein ständiger Wechsel von Ansprechpartnern und Zuständigkeiten weitestgehend vermie- den werden.

Der Schwerpunkt der Eingliederungsarbeit liegt in der Gestaltung passgenauer Integrati- ons- und Qualifizierungsangebote. Die Auswahl dieser Angebote orientiert sich stets an den individuellen Erfordernissen der einzelnen Kunden. Zuweisungen in Maßnahmen er- folgen so passgenau wie möglich, um den Abbau von Vermittlungshemmnissen und Quali- fikationsdefiziten so effizient wie möglich zu gestalten und eine erfolgreiche Vermittlung zu erreichen.

2.1. Zielgruppen

Eine besondere Bedeutung wird nach wie vor folgenden Zielgruppen beigemessen:

• sozial benachteiligte Jugendliche, die auch über Sanktionen nicht zu erreichen sind,

• Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte mit geringer Kompe- tenz und Motivation,

• junge alleinerziehende Mütter und Väter,

• Berufsrückkehrerinnen.

2.2. Arbeitsmarktpolitische Strategie

Die nachhaltige Integration von Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt ist nach wie vor das vorrangige Ziel der arbeitsmarkt- politischen Strategie. Dazu kooperieren die Jobcenter mit Bildungsträgern, Anbietern von Arbeitsgelegenheiten, der Wirtschaftsförderung im Landkreis Oldenburg GmbH, der Aus- bildungsplatzinitiative ZWAIG e.V., PACE, der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirt- schaft“, dem Bremer Seniorenservice „Alt hilft Jung“ sowie anderen Beratungsstellen.

Menschen, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen, erhalten in den Jobcentern die notwendige Unterstützung durch

• eine kundenzentrierte und bedarfsorientierte Beratung für alle Arbeitslosengeld II- Empfänger,

• passgenaue Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssitu- ation des Kunden,

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• bei Bedarf zunächst eine ggf. auch längerfristige Stabilisierung des Kunden zur Stär- kung der Eigenverantwortung,

• arbeitsplatzbezogene Qualifizierung,

• flankierende Leistungen aus kommunalen Mitteln gemäß § 16a SGB II,

• individuelle, gecoachte Vermittlung in Arbeit/Ausbildung durch den Arbeitgeberservi- ce, das Fallmanagement und Bildungsträger,

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, werden Eingliederungszuschüsse nur in geringem Umfang gewährt.

Die im vergangenen Jahr einsetzende wirtschaftliche Erholung sowie der steigende Fach- kräftebedarf führten dazu, dass arbeitsmarktnahe Kunden mit geringen Qualifizierungsde- fiziten verhältnismäßig schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Demgegen- über stieg der Anteil der langzeitarbeitslosen und arbeitsmarktfernen Kunden, die mit viel- fältigen Vermittlungshemmnissen belastet sind. Diese Kunden, die unabhängig vom Alter oftmals kaum in der Lage sind, die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu bewerkstel- ligen, bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit des Jobcenters. Für sie wurde eine neue Maßnahme konzipiert, die im Sommer vergangenen Jahres zum Einsatz kam und ihnen bei der Bewältigung ihrer persönlichen und sozialen Problemlagen hilft.

Speziell für Jugendliche unter 25 Jahren, die sich bisheriger Integrationsmaßnahmen ver- weigerten und auch über Sanktionen nicht zu erreichen waren, wurde eine vergleichbare Maßnahme konzipiert und im Dezember 2009 begonnen.

Langfristig sollen auch diese Kundengruppen, die als schwer vermittelbar gelten, in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt integriert werden.

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3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der individuellen Qualifizierungsbedürfnisse konnten erwerbsfähi- ge Hilfebedürftige unter anderem an folgenden Maßnahmen teilnehmen:

Bezeichnung Träger Zielgruppe Beschreibung/Inhalte

Jobcoaching bfw allgemein Unterstützung arbeitsuchender Menschen bei der In- tegration in den Arbeitsmarkt. Eingangsanalyse, Profi- ling, Entwicklung von Bewerbungsstrategien und de- ren Umsetzung, Vermittlung in Arbeit.

Berufliche Reintegration von Migranten

DAA Migranten Berufsbezogener Sprach- und EDV-Unterricht, Infor- mationen zu Berufen und Hilfe bei der Berufswahl, Hilfe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Unterstützung bei der Praktikumsplatzsuche, Betreu- ung während des Praktikums.

Perspektive A.B.S. - Akti- vieren, Bera- ten, Stärken

GSM Langzeitar- beitslose mit umfas- sendem Stabilisie- rungsbedarf

Aufsuchende soziale Aktivierung, Aufbau von Tages- strukturen, gesunde Lebensführung, Körperpflege, Haushaltsführung, Benimm- und Verhaltensregeln, Organisation von Freizeitaktivitäten, Heranführung an Bewegung/Sport, Assessment, Bewerbungstraining, individuelles Coaching.

Bewerbungs- coaching

IBB allgemein Entwicklung von Selbstvermarktungsstrategien und alternativer Bewerbungsformen, insbesondere durch das Training von Vorstellungsgesprächen und der Analyse bisheriger erfolgloser Bewerbungen.

ICQ - Intelli- gent Clever Qualifiziert

IBB allgemein Verbesserung der Chancen zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt durch Motivationssteigerung, Ver- besserung der Mobilität und Flexibilität, gezielte Quali- fizierung und praktischer Umsetzung in geeigneten Betrieben.

Zukunfts- werkstatt 40plus

IBB Ü40 Unterstützung bei der Integration in Arbeit durch Situa- tionsanalyse, Bewerbungstraining, Einzelcoaching, berufspraktische Qualifizierungen und betriebliche Praktika.

AGH „Alte Ziegelei“

LEB allgemein Arbeiten im Museum „Alte Ziegelei“: Restaurierung und Instandsetzung des Ringofens sowie Gestaltung und Anlage des Außenbereichs. Vermittlung berufs- spezifischer Kenntnisse in den Bereichen Bau (Mau- rer- und Holzarbeiten), Garten- und Landschaftsbau, Metall.

Assessment Training Cen- ter – ATC

LEB allgemein Eignungsanalyse zur Ermittlung geeigneter Berufe und Berufsfelder, Erprobung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsverhaltens im Praktikum, Bewerbungscoa- ching.

Berufliche Qualifizierung für Zuwande- rer („Grüner Bereich“, DL)

LEB Migranten Verbesserung der fachsprachlichen und fachlichen Grundlagen, um eine Arbeitsaufnahme zu ermögli- chen. Förderung der kommunikativen und interkultu- rellen Kompetenzen, berufliche und soziale Integrati- on.

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Bezeichnung Träger Zielgruppe Beschreibung/Inhalte Potenzial As-

sessment und Kenntnisver- mittlung

LEB allgemein Ermittlung berufsrelevanter Kompetenzen, Verbesse- rung der Selbsteinschätzung und Motivationssteige- rung, Analyse des Konfliktverhaltens, Stärkung der persönlichen Handlungsfähigkeit und Verbesserung der eigenen Bewerbungsposition.

Training und Coaching für Frauen

LEB Frauen ohne Aus- bildung

Ermittlung, Erprobung und Stärkung beruflicher Fähig- keiten und persönlicher Stärken durch Assessment, Berufsorientierung und Coaching.

Zukunftsper- spektive

„Plus“

regio- VHS

u25 Aktivierung und berufliche Eingliederung junger Men- schen ohne Ausbildung und Berufserfahrung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Berufsorientierung, Förderung von Schlüsselqualifika- tionen, Vermittlung von Arbeitstugenden, betriebliche Erprobung, Vermittlung in Ausbildung / versicherungs- pflichtige Beschäftigung.

Aktivierung und Qualifi- zierung

VIASOL u27 Aktivierung und Qualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geringem Qualifizierungspro- fil und multiplen Vermittlungshemmnissen durch auf- suchende Sozialarbeit, Motivationsförderung, Bewer- bungscoaching und beruflicher Erprobung.

Arbeit durch Qualifizierung

VIASOL allgemein Berufliche Förderung gering qualifizierter langzeitar- beitsloser Frauen und Männer durch fachliche und soziale Qualifizierung.

Bewerbungs- büro

VIASOL allgemein Sichtung und ggf. Überarbeitung vorgefertigter Be- werbungsunterlagen, Erstellen von Bewerbungen am PC, Stellensuche im Internet.

Förderung von alleiner- ziehenden Frauen

VIASOL alleinerzie- hende Frauen

Qualifizierung und Integration alleinerziehender Frau- en in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildung durch Assessments, Bewerbungstraining, Gesundheitstrai- ning. Qualifizierung u.a. im kaufmännischen Bereich, Schneiderei, Tischlerei, Gartenbau, Hauswirtschaft und Küche.

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4. Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II)

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit werden die folgenden, aus kommunalen Mitteln finanzierten Leistungen erbracht, soweit sie zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt erforderlich sind:

4.1. Kinderbetreuung

Im Landkreis Oldenburg wird ein umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kin- dertagespflege vorgehalten. Das hiesige Jugendamt betreibt ein Kinderservicebüro, das Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbietet. Speziell für die Kinder alleinerziehender erwerbsfähiger Hilfebedürftiger wird darüber hinaus eine Ferien- betreuung angeboten. Im Jahr 2010 wurden hier 48 Kinder betreut.

4.2. Schuldnerberatung

Die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. nimmt die Aufgaben der Schuldnerberatung für den Landkreis Oldenburg wahr und wird institutionell mit Mitteln des Landkreises Olden- burg gefördert. Die Schuldnerhilfe hat ihren Standort in Wildeshausen und bietet Sprech- tage in den Gemeinden und in den Jobcentern des Landkreises an.

Die Beratungstätigkeiten der Schuldnerhilfe werden weiterhin zunehmend von Arbeitslo- sengeld II-Beziehern in Anspruch genommen. Die Zahl der Beratungsfälle für diesen Per- sonenkreis erreichte im Jahr 2010 einen neuen Höchststand von 710 Personen, was ei- nem Anteil von 42 % aller Beratungsfälle entsprach. Eine Ursache für die Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich ist allerdings in der engen Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und der Schuldnerhilfe zu sehen. Arbeitslosengeld II-Bezieher mit erkennbarer Schuldenproblematik werden zur Vermeidung sich daraus ergebender Vermittlungs- hemmnisse bereits frühzeitig an die Schuldnerhilfe verwiesen.

Seit dem Jahre 2007 ist die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. für den Landkreis Ol- denburg auch bei der Einkommensermittlung Selbstständiger tätig, die aufstockende SGB II - Leistungen erhalten. Sie berät auch diese Kunden im Auftrag des Landkreises mit der

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Zielrichtung, das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zu steigern oder aber auf Dauer unrentable Tätigkeiten aufzugeben.

4.3. Psychosoziale Betreuung

Die psychosoziale Betreuung im Landkreis Oldenburg erfolgt durch die Beratungsstellen der Stadt Oldenburg und durch die Beratungsstelle der Stadt Delmenhorst. Der Landkreis Oldenburg beteiligt sich seit vielen Jahren an den Kosten dieser Beratungsstellen.

4.4. Suchtberatung/Fachstelle Sucht

Die Fachstelle Sucht wird vom Diakonischen Werk der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg betrieben und vom Landkreis Oldenburg institutionell gefördert. Sie hat ihren Standort in Wildeshausen und verfügt über zwei Außenstellen in Wardenburg und Gan- derkesee. Im Jahr 2010 hatte die Fachstelle Sucht Kontakt mit 81 Hilfesuchenden, die Leistungen nach dem SGB II bezogen, das sind 20 Personen weniger als im Jahr zuvor.

Die Fachstelle Sucht und die Jobcenter des Landkreises Oldenburg arbeiten eng und ver- trauensvoll zusammen. Kunden, die im Jobcenter als suchtgefährdet bzw. suchtabhängig auffallen, werden an die Suchtberatung weitergeleitet. Die Fachstelle Sucht nimmt so eine wichtige Funktion bei der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Be- troffenen wahr.

5. Ergebnisse

5.1. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen

Die Arbeitsmarktpolitik stand ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Erholung nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der vorangegangenen Jahre. Während das Jahr 2010 zunächst mit einer spürbaren Zunahme der Arbeitslosenzahlen begann, führten die günstigen Wirtschaftsprognosen schon im Frühjahr zu einer deutlichen Abnahme der Ar- beitslosigkeit. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen setzte sich im weiteren Jahresverlauf kontinuierlich fort. Viele Unternehmen fuhren die Kurzarbeit herunter und kehrten zur Voll- beschäftigung zurück. Einen großen Arbeitskräftebedarf gab es in der Zeitarbeitsbranche.

Weil die Betriebe ihre Kapazitäten immer mehr ausschöpften, konnte in der zweiten Jah- reshälfte eine kräftige Herbstbelebung verzeichnet werden. Aufgrund der deutlich nach oben korrigierten Wirtschaftsprognosen fiel der übliche Anstieg der Winterarbeitslosigkeit

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geringer aus als in den Vorjahren. Selbst der frühe und verhältnismäßige harte Winterein- bruch führte nicht zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit.

Im Landkreis Oldenburg ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr von 3.671 auf 3462 gesunken. Gleichzeitig sank die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger von 5.294 auf 4.912 Personen. Die Zahl der arbeitslosen SGB II-Bezieher sank von 2.428 auf 2.031 Personen, wobei auch bei den über 50jährigen ein deutlicher Rückgang zu ver- zeichnen war, nämlich von 602 auf 530 Personen. Bei den unter 25jährigen sank die Zahl der arbeitslosen SGB II-Bezieher von 186 auf 137 Personen. Die Arbeitslosenquote sank im Jahresverlauf von 6,7 % auf 5,3 %. Dieser Rückgang betraf gleichermaßen die SGB II und die SGB III-Leistungsbezieher. Die Quote der SGB III-Bezieher sank um 0,9 Prozent- punkte auf 2,1 %, bei den SGB II-Beziehern ergab sich ein Rückgang um 0,7 Prozent- punkte auf 3,1 % .

Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über die Entwicklung des Arbeitsmark- tes im Landkreis Oldenburg.

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Alg II Em pfänger und Bedarfsgem einschaften

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl

Bedarfsgemeinschaften ALG 2 Empfänger Arbeitslose gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Arbeitslosenquote

0,0%

1,0%

2,0%

3,0%

4,0%

5,0%

6,0%

7,0%

8,0%

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Quote gesamt Quote SGB III gesamt Quote SGB II gesamt

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Arbeitslose - Zugänge

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 2008

Anzahl

Arbeitslose Zugänge gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Arbeitslose Abgänge

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 2008

Anzahl

Arbeitslose Abgänge gesamt Unter 25 gesamt Über 25 gesamt davon über 50 gesamt

Mit dem Ende des Schuljahres drängen naturgemäß die meisten Jugendlichen in den Ar- beitsmarkt.

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5.2. Integration in den Arbeitsmarkt

Integrationen in den 1. Arbeitsm arkt

7 11 14 11 12 19 18 22 20 15 24

19 62

70 76

110 84

113 122

102 102

67 119

80

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl der Fälle

Unter 25 gesamt Über 25 gesamt

Integrationen in Ausbildung/Um schulung

0 1 1 1 0 1 1

81

13

6 6 3

0 3 0 4

0 0 1

10

3

3 1

2

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Anzahl der Fälle

Unter 25 gesamt Über 25 gesamt

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6. Abschließende Bewertung und Ausblick auf das Jahr 2011

Seit sechs Jahren ist der Landkreis Oldenburg als Optionskommune in eigener Verantwor- tung für Arbeitsvermittlung und Beratung von Arbeitslosengeld II-Beziehern zuständig. Die Zuständigkeit im Rahmen der Option war zunächst befristet bis zum 31.12.2010. Im ver- gangenen Jahr hat der Gesetzgeber dieses Provisorium beendet und allen Optionskom- munen dauerhaft die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II über- tragen.

Für das Jobcenter des Landkreises Oldenburg bedeutet dieses, dass die in den vergan- genen Jahren aufgebauten Strukturen bestehen bleiben können. Die bislang befristeten Arbeitsverträge der Fallmanager/-innen konnten in unbefristete Verträge umgewandelt werden. Die Kunden aus dem SGB II-Bereich werden im Jobcenter auch weiterhin die ih- nen bereits bekannten verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner haben.

Wenn auch das Budget für Eingliederungsleistungen in 2011 spürbar gekürzt wurde, so wird sich die Arbeit des Jobcenters weiterhin darauf konzentrieren, die Kunden zielgerich- tet und passgenau für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Ein Arbeitsschwerpunkt wird weiterhin auf der Gruppe der langzeitarbeitslosen und arbeitsmarktfernen Kunden mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen liegen. Die im Jahr 2010 für diese Zielgruppe begon- nen Maßnahmen zeigen bereits erste Erfolge und werden im Jahr 2011 fortgesetzt wer- den.

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Integration älterer Langzeitarbeitsloser liegen. Der demographische Wandel und ein zunehmender Fachkräftemangel eröffnen dieser Gruppe neue berufliche Perspektiven. Seit dem 01.01.2011 beteiligt sich der Landkreis Oldenburg an dem bundesweiten Förderprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“. Ziel dieses Programms ist die Integration der über 50jährigen Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Damit dieses optimal gelingen kann, werden die Teilnehmer in eigens konzipierten Projektwerkstätten und Qualifizierungen ge- schult und weitergebildet. Aus dem Kundenkreis des Jobcenters nehmen 140 Personen teil.

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Schließlich wird sich die Arbeit des Jobcenters einem landesweiten Vergleich stellen müs- sen. Mit der im vergangenen Jahr erfolgten Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat der Gesetzgeber ein bundesweites Zielsteue- rungssystem geschaffen. Als jetzt dauerhaft zugelassener kommunaler Träger hat sich der Landkreis Oldenburg verpflichtet, im Jahr 2011 folgende Ziele zu erreichen: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und die Verbesserung der Integration Alleinerziehender. Die wirtschaftliche Erholung nach der Krise und das anhaltende Wirtschaftswachstum schaf- fen gute Voraussetzungen, diese Ziele zu erreichen.

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