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Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt

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Academic year: 2022

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Sozialagentur

Integrationsamt

Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt

Impressum Herausgeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg Telefon: 0391/567-4608 Fax: 0391/567-4622

E-Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de

Druck: Druckerei Mahnert GmbH, Aschersleben

Sehr geehrte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,

die UN-Behindertenrechtskon- vention verlangt in Art. 27 die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Mit dem Bud- get für Arbeit hat das Bun- desteilhabegesetz eine echte Alternative zu einer Beschäf- tigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geschaf-

fen. Wir wollen diese mit Leben erfüllen. Men- schen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, werden mehr Chancen zur selbstbestimmten Teilhabe am Ar- beitsleben eröffnet.

Wenn Sie bereit sind, Menschen mit Behinderun- gen eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung zu bieten und damit einen wichtigen Beitrag auf dem Weg in eine inklusive Arbeitswelt leisten wollen, werden wir Sie dabei unterstützen. Sie er- halten umfangreiche Förderungen. Lassen Sie sich von den Potenzialen von Menschen mit Behin- derungen überzeugen und geben Sie ihnen eine Chance, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzuhaben.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.

Petra Grimm-Benne

Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

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Warum gibt es das Budget?

Das Budget für Arbeit ist eine gesetzliche Re- gelleistung nach §  61 SGB IX. Es stellt als neue Form der Teilhabe am Arbeitsleben eine Alter- native zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen dar und soll den Über- gang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis erleichtern.

Für wen gilt es?

» Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben (§ 58 SGB IX) und

» denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber,

» ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsver- hältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird.

Was beinhaltet das Budget?

» Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % des vom Arbeitgeber gezahlten Entgeltes (max. 40 % der Bezugsgröße nach §  18 Abs.

1 SGB IV)

» Aufwendungen für Anleitung und Beglei- tung

Antrag/Zahlung

» Die Förderung zum Budget wird auf Antrag des Budgetnehmers (Mensch mit Behinde- rung) gewährt.

» Der formlose Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die für die Leistungen im Arbeits- bereich der Werkstatt für behinderte Men- schen (WfbM) zuständig ist – in aller Regel beim örtlich zuständigen Sozialamt.

» Die Zahlung erfolgt mit Einverständnis des Budgetnehmers direkt an den Arbeitgeber.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden private oder öffentliche Ar- beitgeber, die einen anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung sozialversiche- rungspflichtig (Beiträge zur Arbeitslosenversi- cherung entfallen) beschäftigen und tariflich oder ortsüblich entlohnen.

Wie profitiere ich vom Budget?

» Sie zeigen soziale Verantwortungsbereit- schaft gegenüber Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.

» Sie gewinnen eine motivierte Fachkraft.

» Die finanzielle Förderung stellt die wirt- schaftliche Beschäftigung der Budgetneh- mer dauerhaft sicher.

Nähere Informationen zum Budget für Arbeit finden Sie unter dem Link:

www.ms.sachsen-anhalt.de

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