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Sozialraumprojekt - Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Academic year: 2022

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Az.: 32.17001-013.431; 430.03-3421175

Sitzungsvorlage JHA/SA/13/2017

Sozialraumprojekt - Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 29.05.2017 öffentlich

3 Anlagen

1. Kreiskarte Projektgemeinden

2. Bericht der Projektpartner Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. und HWK gGmbH

3. O-Töne von Projektbeteiligten

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt die Entwicklungen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Der Landkreis Karlsruhe nimmt seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 die umfassende Finanz-, Planungs- und Leistungsverantwortung für die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Volljährige mit geistigen oder kör- perlichen Behinderungen sowie für Volljährige mit chronisch psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch (SGB XII) als kommunale Aufgabe (kommunale Haushaltsmittel) wahr.

Seit 2005 steigen sowohl die Ausgaben als auch die Zahl der Empfänger von Leistun- gen der Eingliederungshilfe kontinuierlich:

2006 2009 2012 2015 2016

Leistungsempfänger Ø 1.665 Ø 1.917 Ø 2.253 Ø 2.506 Ø 2.599 Netto-Ausgaben 28,6 Mio € 34,8 Mio € 40,1 Mio € 49,8 Mio € 51,8 Mio €

* Quellen: Sozialberichte 2006, 2009, 2012 und 2015 und Amt für Versorgung und Rehabilitation

Trotz der in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Nachfragen nach unter- stützten Wohnformen liegt der Schwerpunkt der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nach wie vor bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Während bei Menschen mit geistigen Behinderungen eine Stagnation zu verzeichnen ist, nehmen immer mehr Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Anspruch.

Teilhabe am Arbeitsleben (Jahresdurchschnitt)

2006 2009 2012 2015 2016 % Veränderung 1. Werkstatt für Menschen mit

geistiger Behinderung 722 773 797 778 785 + 8,7 %

seelischer Behinderung 162 199 233 279 279 + 72 %

GESAMT WfbM 884 972 1.030 1.057 1.064 + 20,3 %

2. Budget für Arbeit (seit 2007) - 22 78 101 115 GESAMT Teilhabe am Arbeits-

leben

884 974 1.108 1.158 1.179 + 33,4 % Im Dezember 2015 arbeiteten 125 behinderte Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe in Inte- grationsbetrieben (davon zwischen 40 und 50 mit Leistungen des Budgets für Arbeit von insge- samt 110 Budgetnehmern). Das bedeutet: Zwischen 185 und 195 wesentlich behinderten Men- schen konnte eine berufliche Alternative zur WfbM ermöglicht werden (originärer Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt pflegesatzfinanziertem Werkstattplatz).

Mit

 BVE (BerufsVorbereitende Einrichtung) und KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt),

 dem Ausbau der Integrationsprojekte (= allgemeiner Arbeitsmarkt),

 dem Budget für Arbeit - nach erfolgreicher modellhafter 2-jähriger Erprobung mit der BEQUA gGmbH seit 2009 Regelleistung entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages,

 der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung (bisher nur bei der BEQUA gGmbH möglich),

 den Vereinbarungen betrieblich integrierter Werkstattplätze und

 der sozialraumorientierten Ausrichtung der Behindertenhilfe mit dem Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben

wurden seit 2007 wichtige strukturelle und konzeptionelle Entwicklungen realisiert, die Menschen mit Behinderungen neue berufliche Persepktiven eröffnen und sie in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben auch außerhalb von WfbM unterstützen.

Vor diesem Hintergrund (Schwerpunkt der Eingliederungshilfe sowie strukturelle und konzeptionelle Entwicklungen) und den Erfahrungen aus der zunächst 2-jährigen mo-

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nah arbeiten für Menschen mit Behinderungen“ seit 2013 in weiteren Städten und Ge- meinden mit eigenen Kreishaushaltsmitteln fortgeführt (Anlage 1).

Bisherige Erfahrungen aus dem Projekt:

 aus Sicht des Landkreises:

Bewusstseinsbildung in den Kommunen, die Menschen mit Behinderungen vor Ort gleichermaßen mit ihren Wünschen, Bedarfen und vor allem Potentialen wahrzunehmen (Abbau von „Vorurteilen“, Überwindung und Vermeidung von Bar- rieren);

 Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Realisierung der Teilha- be der Menschen mit Behinderungen dort, wo sie leben, wohnen und arbeiten (wollen);

Gewinnung neuer Arbeitgeber, insbesondere in klein- und mittelständischen Be- trieben (insgesamt über 60); daraus sind bisher

 über 30 Praktika,

 13 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge (davon 1 Vermeidung der be- vorstehenden Aufnahme in die WfbM),

 6 betrieblich integrierte Werkstattplätze und

 4 KoBV-Plätze entstanden.

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung führt

 zu Einsparungen bei der Eingliederungshilfe und

 aufgrund des höheren Erwerbseinkommens der behinderten Menschen zu Einsparungen bei den Leistungen der Grundsicherung.

Information und Transparenz gegenüber Arbeitgebern über die auf Dauer ver- lässlich zur Verfügung stehenden differenzierten Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner ( Arbeitplatzvermittlung und zunehmend Arbeitsplatzsi- cherung);

 Verbesserung der Zusammenarbeit mit beiden Werkstattträgern auf der opera- tiven Ebene (u. a. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit).

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 aus Sicht der beiden Projektpartner, HWK gGmbH und Lebenshilfe Bruchsal- Bretten e.V.: Anlage 2

 aus Sicht der Menschen mit Behinderungen (Anlage 3):

Potentiale und Interessen („Berufswunsch“) treten stärker in den Vordergrund und können passgenauer berücksichtigt werden: berufliche Alternativen, höheres Einkommen;

Stärkung des Selbstbestimmungsrechts sowie des Selbstbewusstseins (u. a.

„Abnabelungsprozess“ vom Elternhaus);

 Möglichkeiten im eigenen Sozialraum zu arbeiten, fördert die Teilhabe am ge- meinschaftlichen Leben vor Ort (z. B. gemiensame Freizeitaktivitäten mit Kolle- gen).

 aus Sicht der Arbeitgeber (Anlage 3):

Abbau von Vorbehalten gegenüber Menschen mit Behinderungen;

Gewinnung von motivierten, zuverlässigen und leistungsfähigen Mitarbeitern (Mehrwert insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe);

 Kennenlernen der individuellen Unterstützungsmöglichkeiten und der An- sprechpartner - auch bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen.

Neben der Fortführung des Sozialraumprojektes in weiteren Städten und Gemeinden - empfohlen in der Sozialplanung 2020 - Teilhabe der Menschen mit geistigen, körperli- chen und Mehrfachbehinderungen und vom Kreistag am 24.11.2016 einstimmig verab- schiedet - ist die Sicherstellung der Nachhaltigkeit in den bisherigen Projektgemeinden von Bedeutung. Dies erfolgt insbesondere durch regelmäßige gemeinsame Bespre- chungen aller Beteiligten - bisher: Projektpartner HWK und Lebenshilfe Bruchsal- Bretten, Projektgemeinden, Integrationsfachdienst und BEQUA - unter der Federfüh- rung des Amtes für Versorgung und Rehabilitation, Sozialplanung Behindertenhilfe.

So konnten beispielsweise auch nach Abschluss der aktiven Projektphase bei seiner- zeit neu gewonnenen Arbeitgebern zwischenzeitlich 2 KoBV-Plätze realisiert werden.

Noch nicht abgeschätzt werden kann, wie sich das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG), das in Stufen vom 30.12.2016 bis zum 01.01.2023 in Kraft tritt, inhaltlich und finanziell auf die Eingliederungshilfe insgesamt aber auch auf die Teilhabe am Arbeits- leben auswirken wird.

So treten bereits zum 01.01.2018 u. a. Regelungen über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft, die Menschen mit Behinderungen weitere Anreize zur Auf-

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Zum 01.01.2020 wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen dann umfassend aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das neu gefasste Sozialgesetzbuch Neun- tes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) übergeführt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Das Sozialraumprojekt führt zu Einsparungen bei den individuellen Leistungen der Ein- gliederungshilfe und der Grundsicherung.

Die von den beiden Projektpartnern HWK und Lebenshilfe Bruchsal-Bretten angestell- ten Projektfachkräfte werden vom Landkreis mitfinanziert; hierfür stehen im Haushalt 2017 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 28.644 € (Kostenstelle 31.60.02.37) zur Verfügung.

Nicht abgeschätzt werden kann, wie sich das BTHG finanziell und personell im Bereich der Eingliederungshilfe auswirken wird.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Jugend- und Sozialaus- schusses gegeben.

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