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Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben PRESSEMITTEILUNG

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PRESSEMITTEILUNG

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und

Mitgliederwesen,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

3. Dezember 2020

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstreicht anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, dass es Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft ist, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und den gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Berlin – „Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt immer noch mit Hemmnissen verbunden“, stellt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., fest. So liegt die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen mit 11,2 % immer noch deutlich höher als bei Menschen ohne Behinderungen mit 6,5 %. Der Anteil der berufstätigen und arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen liegt hingegen nur bei rund 30 % und ist damit halb so hoch wie bei Menschen ohne Behinderungen.

„Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen von besonderer Bedeutung. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Arbeit ist mehr als die Sicherung des Lebensunterhalts. Sie stärkt das Selbstwertgefühl und die Kompetenz einer Person, bringt soziale Kontakte und soziale Anerkennung mit sich. Die Teilhabe am Arbeitsleben trägt damit entscheidend zu einer selbstbestimmten Lebensführung bei“, so Löher.

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Bestandsaufnahme mit praxisnahen Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Er unterstreicht damit die Notwendigkeit im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern. Die Empfehlungen beziehen sich auf ausgewählte Leistungsangebote der Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere auf Angebote an der Grenze zwischen Werkstattberechtigung und allgemeinem Arbeitsmarkt.

In den vergangenen Jahren wurde einiges erreicht und in die Wege geleitet, um Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. „Primäres Ziel bleibt ein inklusiver Arbeitsmarkt, in dem einstellungs- und umweltbedingte Barrieren abgebaut sowie leichtere Übergänge und vielfältige Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen werden. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es noch viel zu tun. Alle relevanten Akteure sind gefragt, einen offenen, barrierefreien und einbeziehenden Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen zu schaffen“, sagt Löher. „Nur so kann eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht werden.“

Die Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen- stellungnahmen/2020/dv-20-19_selbstbestimmte-teilhabe.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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