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► Gleichwertigkeitsnachweis 2020

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Inhalt

1.0 Einleitung...4

2.0 Beispiel Einfamilienhaus ...6

2.1 Aufgabenstellung...6

2.2 Gebäudedaten...6

2.3 Planungsgrundlage...7

3.0 Gleichwertigkeitsnachweis...9

3.1 Variante 1: Anschlüsse einzeln bearbeiten – individuell modifiziert...10

3.2 Variante 2: Schnell und einfach mit Gebäudeeigenschaften...15

3.3 Variante 3: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis...20

4.0 Detaillierter Wärmebrückennachweis...22

4.1 Wärmebrückentabelle erstellen über den Gleichwertigkeitsnachweis...22

4.2 Wärmebrückentabelle erstellen aus den Faltmodellen...24

4.3 Wärmebrückentabelle erstellen alternativ...25

5.0 Weitere Verfahren: Kurzverfahren (KfW)...26

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1.0 Einleitung

Mit dem Gleichwertigkeitsnachweis Wärmebrückenverluste realistischer ermitteln

Pauschale Wärmebrückenzuschläge nach DIN V 4108-6 und DIN V 18599 führen häufig zu einer Überschätzung der Transmissionswärmeverluste in den GEG- und EnEV-Bilanzen. Speziell bei gut wärmegedämmten Gebäudehüllen kann man mit genaueren Berechnungsmethoden und handwerklicher Sorgfalt die Wärmebrückenverluste rein rechnerisch um rund 75 % senken. Die pauschalen Wärme- brückenzuschläge sind ohne weiteren Nachweis mit UWB = 0,10 W/(m²K) anzunehmen, was bei einem  mittleren U-Wert der Gebäudehülle = 0,40 W/(m²K) zu einer Erhöhung der Transmissionswärmeverluste um 25% führt. Nach neuer Normung (GEG in Verbindung mit DIN V 18599-2:2018) kann der pauschale Wärmebrückenzuschlag mit dem entsprechenden Gleichwertigkeitsnachweisen auf bis zu 0,03 W/(m²K) reduziert werden.

Die KfW hatte das Thema schon 2015 aufgegriffen und Methoden entwickelt, die den Nachweis

erleichtern. So wurde es möglich, den Wärmebrückenzuschlag für einen KfW-Nachweis auf bis zu UWB = 0,025 W/(m²K) zu mindern. Dreh- und Angelpunkt ist auch dabei der Gleichwertigkeitsnachweis.

DÄMMWERK-Anwender haben außerdem die Möglichkeit, Bauteilanschlüsse selbst zu konstruieren oder im Programm vorhandene Konstruktionen für das eigene Projekt abzuwandeln und die -Werte  genau zu berechnen (Berechnungsmodul „Wärmebrücken“). Damit kann der Gleichwertigkeitsnachweis individualisiert oder auch ein detaillierter Wärmebrückennachweis geführt werden. Mit einem detaillierten Nachweis sind Wärmebrückenzuschläge auch unter UWB = 0,025 W/(m²K) möglich.

Nachweisoptionen

Option 1: schnell und einfach

Für diese Nachweisoption sind lediglich einige Einstellungen zu den Gebäudeeigenschaften vorzunehmen. Die relevanten Wärmebrücken werden damit ermittelt, die Referenzausführungen automatisch vorgeschlagen und können als geplante Ausführung übernommen werden.

Der Nachweis ist damit nach

• Kategorie A mit einem Wärmebrückenzuschlag = 0,05 W/(m²K)) oder

• Kategorie B mit einem Wärmebrückenzuschlag = 0,03 W/(m²K)) schnell erfüllt.

Option 2: individuell modifiziert

Aufbauend auf Option 1 werden die geplanten Anschlusskonstruktionen dort, wo es erforderlich ist, passend zum Projekt manuell modifiziert, der erreichte -Wert neu berechnet und in den

Gleichwertigkeitsnachweis übernommen.

Für nicht Beiblatt 2-konforme Konstruktionen, die den Gleichwertigkeitsnachweis zu Fall bringen würden, darf über einen Korrekturwert ein extra Zuschlag nach DIN V 18599-2:2018 Gl. 59 ermittelt werden sogenannter „erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis“).

Option 3: detailliert sparsam

Wenn für alle relevanten Anschlusskonstruktionen eigene oder modifizierte und berechnete

Wärmebrückendetails vorliegen, kann mit wenigen, zusätzlichen Angaben (Längenangaben) auch ein besonders sparsamer, detaillierter Nachweis geführt werden.

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Weitere Optionen (KfW)

Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis (KfW)

Dieses Verfahren, seit 2015 von der KfW eingeführt, ermöglicht pauschale Wärmebrückenzuschläge 0.050

… 0.100 W/(m²K) für Sanierungsvorhaben.

KfW-Kurzverfahren

Mit einem erfolgreichem Gleichwertigkeitsnachweis und zusätzlichen Boni für spezielle

Gebäudeeigenschaften können die pauschal angesetzten Wärmebrückenzuschläge noch verbessert werden auf Werte zwischen 0.250 … 0.050 W/(m²K).

KfW-Formblätter zur Wärmebrückenbewertung

Das sind Anlagen zum KfW-Antrag, die Sie im Berechnungsabschnitt KfW-Nachweis aufrufen können und mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Behandlung von Wärmebrücken im Zusammenhang mit KfW-Nachweisen finden Sie im „Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung: Dokumentationshilfen und erweiterte Verfahren zur Wärmebrückenbewertung“ auf der Internetseite der KfW.

*Hinweis: Eine Übersicht über die zum Gleichwertigkeitsnachweis gehörenden, einzelnen

Schalterfunktionen und die Zusammenfassung der Informationen zum Thema finden Sie direkt im Programmverzeichnis dw2021 unter der Bezeichnung „Gleichwertigkeitsnachweis-kurz.pdf“.

Die Nachweisoptionen für den Gleichwertigkeitsnachweis mit DÄMMWERK werden auf den folgenden Seiten am Beispiel eines kleinen Einfamilienhauses vorgestellt. Die hierfür erstellten Faltmodelle und den fertig gerechneten GEG/EnEV-Nachweis finden Sie im Projektordner „002-Beispiel

Gleichwertigkeitsnachweis“ im Programmverzeichnis dw2021.

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2.0 Beispiel Einfamilienhaus

2.1 Aufgabenstellung

Für ein einfaches Einfamilienhaus ist mit DIN V 18599:2011 ein Nachweis nach GEG/EnEV 2014 geführt worden. Die Anforderung an die Hüllfläche aus GEG/EnEV2014 sind eingehalten, jedoch soll mit Hilfe eines Gleichwertigkeitsnachweises nach Kategorie B versucht werden, den pauschalen Wärmebrücken- zuschlag auf UWB = 0,03 W/(m²K) zu reduzieren .

2.2 Gebäudedaten

Gebäudetyp: Freistehendes Gebäude

Anlass der Berechnung: Neubau

Gebäudeart: Einfamilienhaus

Bauart: Leichtes Gebäude

Brutto Volumen: 372,72 m³

Nettogrundfläche: 111,64 m²

Wärmebrückenzuschlag: 0,05 W/(m²/K)

Geschosshöhe EG: 3,00 m

Geschosshöhe UG: 2,80 m

Abmessungen (Länge/ Breite): 12,00 m / 9,00 m Anzahl der versorgten Geschosse: ein Geschoss (EG)

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2.3 Planungsgrundlage

Die voraussichtlich auftretenden Wärmebrücken sind in den Plänen mit roten Kreisen markiert.

Grundriss Untergeschoss

Grundriss Erdgeschoss

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Schnitt A-A

Baubeschreibung

Bei dem vorliegenden Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Neubau).

Die Kellerräume sind mit unbeheizt, aber für eine evtl. spätere Nutzung mit einer Wärmedämmung versehen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Wohnung, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Der Treppenabgang zum Keller ist (mit-)beheizt.

Die Kelleraußenwände sind aus Beton und mit einer Perimeterdämmung versehen, die Außenwände im Erdgeschoss sind in Holzbauweise geplant. Den inneren Abschluss bildet eine Gipsfaserplatte, den Äußeren eine Schalung.

Der obere Abschluss der wärmeübertragenden Hüllfläche ist die Geschossdecke zum nicht ausgebauten Dachraum. Es handelt sich um eine Holzbalkendecke mit Hohlraumdämmung.

Eine Wärmepumpe soll das Gebäude mit Trinkwarmwasser und Heizwärme versorgen.

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► Öffnen Sie das Projekt „002-Beispiel Gleichwertigkeitsnachweis“ (und kopieren Sie es ggfs. für eine spätere Wiederverwendung - Sie arbeiten in der Kopie weiter).

► Falls nicht voreingestellt, wechseln Sie in der Navigation auf die Seite DIN 18599.

Die Hüllflächen wurden mit dem Modul „Flächenmanagement mit Faltmodellen“ ermittelt.

► Wenn Sie in den Berechnungsoptionen die entsprechende Grafik auswählen, sehen Sie in der Bauteil- Übersicht die für das Projekt verwendeten Bauteile:

► Beachten Sie die Voreinstellung für den Wärmebrückenzuschlag unter der Hüllflächentabelle.

3.0 Gleichwertigkeitsnachweis

► Gleichwertigkeitsnachweise bearbeiten Sie in einem separaten Berechnungsabschnitt. Falls dieser noch nicht unter der Hüllflächentabelle zu sehen ist, schalten Sie ihn in den Berechnungsoptionen dazu (Häkchen setzen) . Es öffnet sich der zugehörige Berechnungsabschnitt mit einer leeren Tabelle.

☼ Hinweis:

Die leere Tabelle enthält eine Liste aller möglichen Wärmebrücken im Gebäude; die Auflistung orientiert sich an den Angaben der DIN V 18599-2:2018, Abs. 6.2.5 bzw. der KfW-Richtlinie. Die Liste kann bei Bedarf ergänzt werden.

Die Außenwandkanten fehlen in der Auflistung, da sie aufgrund der geometrischen Gegebenheiten negative Verlustkoeffizienten erzeugen, Referenzkonstruktionen liegen daher hierfür auch nicht vor.

Außenwandkanten dürfen aber in einer detaillierten Berechnung berücksichtigt werden (Bonus).

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3.1 Variante 1: Anschlüsse einzeln bearbeiten – individuell modifiziert

Diese Vorgehensweise, in der Einleitung mit Option 2 beschrieben, bietet sich für den Einstieg in die Bearbeitung des Gleichwertigkeitsnachweises an, weil Sie hiermit die Auswahl der Anschlüsse Stück für Stück selbst vornehmen. Deshalb stellen wir Sie Ihnen als erste Variante vor; sie ist auch die Grundlage für spätere Änderungen oder Nachbearbeitungen des Gleichwertigkeitsnachweises. Das Ziel der Übung ist es, den verminderten Wärmebrückenzuschlag von DUWB = 0,03 W/(m²K) zu erreichen.

► Anleitung Schritt für Schritt: Wir beginnen mit einer leeren Tabelle (wenn Ihre Tabelle nicht leer sein sollte, klicken Sie auf irgendeine Wärmebrückenbezeichnung aus der Liste links und wählen im aufgehenden Dialog die Option „alles neu“). Beachten Sie, dass im Moment noch alle

Wärmebrückenbezeichnungen gleichfarbig dargestellt sind.

► Bevor Sie die Tabelle nach und nach füllen, betrachten Sie ihren Aufbau und die Bedeutung der einzelnen Spalten:

Spalte 1: Auflistung der Wärmebrücken

Die Bezeichnung der Wärmebrücken ist voreingestellt, Sie können diese aber manuell ändern.

Magentafarben dargestellt werden die im Projekt als relevant ermittelten Wärmebrücken, grün die aktuell nicht relevanten. Es wird eine möglichst vollständige Liste der erforderlichen Wärmebrücken angezeigt, die Tabelle ist zur besseren Orientierung also immer gleich aufgebaut. Bei Bedarf können Sie die Liste über die Platzhalter in den letzten Zeilen ergänzen.

Spalte 2: Relevanz

Hier werden die im aktuellen Projekt benötigten Wärmebrücken für die Bearbeitung aktiviert bzw.

deaktiviert.

Spalte 3: geplante Ausführung, Bauteil und ψvorh

Es folgt die in Ihrem Projekt geplante Wärmebrückenausführung mit dem Dateinamen der DÄMMWERK- Bauteildatei (gekürzt) und dem erreichten psi-Wert. Der psi-Wert wird in diesem Fall längenbezogen angegeben, d.h.

ψ

,

längenbezogen * Länge = Wärmebrückenverlust in der Einheit [W/K]

Die Summe der Wärmebrückenverluste /geteilt durch die Summe der Gebäudehüllfläche ergibt den flächenbezogenen Wärmebrückenzuschlag.

Spalte 4: Referenzausführung, Bauteil und ψREF

Hier werden die aus einem Katalog genommenen Wärmebrückendetails dargestellt:

angegeben ist der verwendete Katalog, im Beispiel ist das DIN 4108 Bbl 2-2019; daneben steht der gekürzt dargestellte Dateiname der Referenzausführung und rechts davon der dafür in der Norm angegebenen psi-Referenzwert.

Referenzquerschnitte aus dem Katalog „Bbl.2a“ (DIN 4108 Beiblatt2:2019) sind in Ihrem Installationsverzeichnis hinterlegt, z.B.

„dw2021\Wärmebrücken\DIN 4108 Bbl 2-2019\018-B-Bodenplatte auf Erdreich.DWB“.

Die ersten 5 Zeichen des Dateinamens sind eindeutig und werden in der Tabelle angezeigt. Der Zusatz

„-A“ bzw. „-B“ steht für die Kategorien A und B (energetischer Standard als Qualitätsmerkmal).

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Spalte 5: gleichwertig

Falls “gleichwertig“ bei allen relevanten Wärmebrücken auf „ja“ gesetzt ist, wird der

Gleichwertigkeitsnachweis als erbracht behandelt; „gleichwertig“ bedeutet: ,vorh <= ,max.

Verglichen werden die Zahlenwerte. Mit Anklicken kann „ja / nein“ manuell umgestellt werden.

► Klicken Sie nun auf die erste Wärmebrückenbezeichnung, die Sie für relevant erachten (für das Beispiel wäre das die „KellerAW-Bodenplatte) und stellen Sie im Dialogfenster in der Zeile „Relevanz vorhanden“ die Umschalttaste auf „ja“:

► Schließen Sie das Fenster mit „OK“ und werfen Sie einen Blick auf die Tabelle: die Wärmebrücken- bezeichnung hat die Farbe gewechselt und in der Spalte „Katalog“ können Sie jetzt eine Auswahl treffen, aus welchem Katalog Sie Ihre Musterlösungen nehmen wollen; klicken Sie die drei Kreuzchen an:

☼ Hinweis zur Katalogauswahl

Das Beiblatt 2 zur DIN 4108 von 2019 enthält 399 Referenzbeispiele für bauübliche Wärmebrücken.

In der Einstellung „Kat.A“ werden die Referenzbeispiele nach Kategorie A verwendet und damit ein pauschaler Zuschlag UWB = 0,05 begründet.

Mit einer Auswahl der Referenzbeispiele nach Kategorie B (verbesserte Ausführung „Kat.B“) kann der pauschale Zuschlag auf UWB = 0,03 W/(m²K) reduziert werden.

Sie müssen also vor der Bearbeitung entscheiden, welchen energetischen Standard Sie mit dem Gleichwertigkeitsnachweis abbilden wollen. Gemäß Aufgabenstellung ist das hier Kategorie B.

Daneben werden auch die Kataloge mit den Referenzkonstruktionen aus Bbl.2:2006 bzw. KfW- Konstruktionen angeboten, die Sie alternativ verwenden können.

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► Wählen Sie DIN 4108 Bbl.2:2019:

► und bestätigen Sie die Rückfrage. Dann wählen Sie aus den angebotenen Musterlösungen die passende Konstruktion aus, hier ist das die Nr. 007-B-Kellerboden.DWB:

☼ Hinweis: Achten Sie bei der Auswahl aus DIN 4108 Bbl.2 darauf, dass alle von Ihnen gewählten Konstruktionen dem gleichen energetischen Standard entsprechen müssen, damit der dazu passende Wärmebrückenzuschlag verwendet werden kann, also entweder alle Musterlösungen aus Kategorie A oder alle aus Kategorie B. Ersichtlich wird die Zugehörigkeit zu einer der Kategorien durch die Kennzeichnung im Dateinamen, hier z.B. 007-B-Kellerboden.DWB.

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► „Laden“ Sie die Konstruktion 007-B-Kellerboden.DWB - Name und PSI-Wert werden jetzt in den Dialog übernommen - und verlassen Sie den Dialog mit „OK“. Die Tabelle sieht jetzt so aus:

► Jetzt müssen Sie noch eine Eingabe zur geplanten Ausführung machen; öffnen Sie den zugehörigen Dialog mit Klick auf den links stehenden, zugehörigen Listen-Namen „KellerAW-Bodenplatte“ und klicken Sie im Dialog auf „Anschlusskonstruktion“:

Im Dialog „Anschlusskonstruktion“ haben Sie verschiedene Auswahloptionen:

„neu auswählen“ leitet Sie in die zu Ihrem Projekt gehörende Bauteilübersicht, also zu den Bauteilen und Wärmebrücken, die Sie schon erstellt haben, daraus könnten Sie nun eine Konstruktion auswählen;

„= Referenzausführung“ würde eine Kopie der von Ihnen für die Spalte „Referenzausführung im

vorhergehenden Schritt ausgewählten Konstruktion in die Tabelle einfügen, dieser jedoch einen eigenen, neuen Namen zuweisen;

„bearbeiten“ würden Sie wählen, wenn Sie bereits eine Anschlusskonstruktion in die Tabelle eingefügt hätten, diese aber verändern wollten – Sie würden damit auf die entsprechende Bauteilseite geleitet, um die Konstruktion direkt zu bearbeiten;

„Bauteilbezug löschen“ löscht eine bestehende Verbindung zu einer Konstruktion.

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► Für die Übung wählen Sie im Dialog „Anschlusskonstruktion“ die „Referenzausführung (Kopie)“, bestätigen die folgende Abfrage und erhalten damit folgende Anzeige:

► Die Kopie der Referenzkonstruktion hat einen eigenen Namen erhalten, der zugehörige PSI-Wert wurde eingelesen und da die Anforderung an den PSI-Wert der geplanten Ausführung <= lautet, wird die gewählte Konstruktion als „gleichwertig“ dargestellt. In der Tabelle sieht es jetzt so aus:

► Füllen Sie nun Spalte für Spalte die Tabelle, wie oben beschrieben.Wenn alle relevanten Anschlüsse bearbeitet sind und in der Spalte „gleichwertig“ für diese Anschlüsse überall ein „ja“ steht, erhalten Sie unter Ihrer Tabelle die folgende Aussage:

Der Gleichwertigkeitsnachweis wird erbracht, der Wärmebrückenzuschlag DUWB = 0,05 W/(m²K) darf (auch nach KfW) angewendet werden.

Die Kriterien und Merkmale nach Kategorie B sind erfüllt, der Wärmebrückenzuschlag kann nach DIN V 18599-2:2018, Abs.6.2.5 auf DUWB = 0,03 W/(m²K) reduziert werden.

Die Wärmebrückenverluste werden mit pauschalen Zuschlägen (0.05) berechnet

► Damit der verminderte Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,03 W/(m²K) in die Berechnung

übernommen wird, muss er nochmal explizit ausgewählt werden. Klicken Sie dazu auf den farbigen Begriff

„Wärmebrückenverluste“ und dann auf den verminderten Zuschlag:

► Die hier getroffene Auswahl legt die Berechnungsweise der Transmissionswärmeverluste in der Hüllflächentabelle fest. Zuschläge < 0,050 W/(m²K) und > 0,100 W/(m²K) werden als „manuell festgelegt“

beschrieben. Kontrollieren Sie die zum Wärmebrückenzuschlag gehörige Anmerkung in der Hüllflächentabelle.

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3.2 Variante 2: Schnell und einfach mit Gebäudeeigenschaften

Die in Kapitel 3.1 genannte Variante1 gibt Ihnen die Möglichkeit, jede einzelne Wärmebrücken zu bearbeiten; wesentlich schneller und einfacher ist es jedoch, wenn Sie die dafür vorgesehene, automatische Programmroutine verwenden. DÄMMWERK erkennt damit anhand der

Gebäudeeigenschaften, welche Wärmebrücken für das Projekt relevant sind und welche

Referenzausführung dazu passen könnte und füllt damit Ihre Tabelle soweit wie möglich selbständig.

► Anleitung Schritt für Schritt:

Mit Klick auf „Wärmebrücken“ (links oberhalb der leeren Tabelle) öffnen Sie das unten gezeigte

Bearbeitungsfenster „Wärmebrückendetails vorschlagen“ und arbeiten dieses von oben nach unten durch.

► Beginnen Sie mit den „Gebäudeeigenschaften“. Wählen Sie die Eigenschaften des Einfamilienhauses aus und bestätigen Sie mit „OK“:

☼ Hinweis: Gebäudeeigenschaften

Die Auswahl der im bearbeiteten Projekt relevanten Wärmebrücken kann auf Grund von

Gebäudeeigenschaften automatisiert vorgenommen werden. Gebäudeeigenschaften beschreiben die Art der Gebäudehülle, die Dachform und die Kellersituation.

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► Sehen Sie sich die als Voreinstellung bereits gesetzten Häkchen an:

Relevanz feststellen

Diese Option sollte immer aktiviert sein. Welche Anschlusskonstruktionen untersucht werden müssen, also relevant sind, erkennt DÄMMWERK aus den projektbezogenen Gebäudeeigenschaften. Nach ihrer Auswahl aktiviert DÄMMWERK die dazu passenden Wärmebrücken aus der Liste. Im Moment sind noch alle Wärmebrückenbezeichnungen der Tabelle in der gleichen Farbe zu sehen; die relevanten

Wärmebrücken werden nach dem „Starten“ farblich anders dargestellt.

Referenzausführung vorschlagen

Die benötigten Referenzausführungen können anhand der Gebäudeeigenschaften weitestgehend zusammengestellt werden. Auch hier sollte deshalb ein Häkchen gesetzt sein. Die von DÄMMWERK vorgeschlagene Auswahl können Sie später ändern und ergänzen.

Katalog

Das Beiblatt 2 zur DIN 4108 von 2019 ist voreingestellt, wenn Sie einen anderen Katalog verwenden wollen setzten Sie das Häkchen entsprechend.

In der Einstellung „KfW-Katalog hat Vorrang“ werden anstelle der Konstruktionsbeispiele aus dem Bbl.2 Beispiele aus dem KfW-Katalog verwendet, falls solche vorliegen. Für einige Wärmebrücken gibt es im Bbl.2 keine Konstruktionsbeispiele. In solchen Fällen wird sowieso der KfW-Katalog verwendet.

☼ Hinweis: Der KfW-Katalog enthält keine Referenzwerte max, die für den rechnerischen Nachweis des erreichten  - Wertes nötig sind. Als Anforderungswert wird stattdessen der R-Wert der einzelnen Bauteile betrachtet.

► Jetzt müssen Sie noch eine Angabe zur geplanten Ausführung machen, öffnen Sie den Auswahldialog durch Klick auf „geplante Ausführung ..“:

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geplante Ausführung

Der Gleichwertigkeitsnachweis ist erbracht, wenn die Verlustkoeffizienten der geplanten Ausführung kleiner oder gleich den im Bbl.2 genannten Grenzwerten sind. Im einfachsten Fall wird mit der Auswahl

▪ geplante Ausführung = Referenzausführung, alle neu kopieren

▪ geplante Ausführung = Referenzausführung, alle überschreiben

die Referenzausführung zur Planungsgrundlage erklärt. Der Nachweis wäre damit bereits erbracht. Mit der Option „alle kopieren“ legt DÄMMWERK Kopien der Referenzkonstruktionen aus dem gewählten Katalog in Ihrem Projektverzeichnis an, erzeugt für die Kopien einen passenden Namen und übernimmt die psi- Grenzwerte aus der Norm. „alle überschreiben“ bewirkt das Selbe, überschreibt aber ggf. schon vorhandene Konstruktionen. Diesen Schalter sollten Sie nicht benutzen, wenn Sie bereits an Ihren Wärmebrücken gearbeitet haben.

Mit der Einstellung „geplante Ausführung = manuell“ werden keine Referenzquerschnitte kopiert; diese Option nutzen Sie, wenn Sie die einzelnen Anschlüsse selbst auswählen wollen.

Die Einstellung „geplante Ausführung = Referenzausführung, nur Fehlende kopieren“ wählen Sie, wenn Sie nachträglich feststellen, dass in Ihrer Liste noch Wärmebrücken zu ergänzen sind.

► Wählen Sie „geplante Ausführung = Referenzausführung, alle neu kopieren“ .

☼ Hinweis: Wir haben die Referenzausführungen aus den Normen nachkonstruiert und als DÄMMWERK- Anschlussbauteil in speziellen Verzeichnissen (Kataloge) abgelegt. Diese Anschlussquerschnitte dürfen in Ihrem Projekt verwendet werden. Die mit DÄMMWERK berechneten psi-Werte weichen in der Regel von den im Beiblatt 2 genannten Grenzwerten ab. Das ist normal, weil die im Beiblatt2 genannten Baustoff- parameter, die der Konstruktion zu Grunde liegen wie z.B. die Wärmeleitfähigkeit „von...bis“-Werte sind.

Wenn Sie Referenzkonstruktionen als geplante Ausführung in Ihr Projekt übernehmen, werden die vorhandenen psi-Werte gleich den psi-Grenzwerte aus der Norm gesetzt (,vorh = ,max).

Falls Sie später die psi-Werte Ihrer geänderten oder anderweitigen Konstruktionen erneut einlesen, werden die Werte der zuletzt eingelesenen Konstruktionen verwendet.

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► „STARTEN“ Sie den Vorgang; DÄMMWERK stellt fest, welche Anschlüsse für das aktuelle Projekt relevant sind (gefunden werden hier 10), identifiziert die benötigten Referenzausführungen im gewählten Katalog und kopiert diese Dateien als „geplante Ausführung“ in Ihren Projektordner, wenn Sie diese Option ausgewählt haben.

► Mit Auswahl der oben beschriebenen Gebäudeeigenschaften sollte die Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis jetzt so aussehen (Ausschnitt):

Für die visuelle Kontrolle der Vergleichskonstruktionen können Sie sich die verwendeten Anschlüsse als Grafik anzeigen lassen. Klicken Sie auf die grün gesetzten Dateinamen der geplanten oder der

Referenzausführung, um die unten gezeigte Vergleichsgrafik aufzurufen:

(19)

► Wenn alle relevanten Anschlüsse geprüft und ggfs. nachbearbeitet sind und in der Spalte „gleichwertig“

für diese Anschlüsse überall ein „ja“ steht, erhalten Sie unter Ihrer Tabelle folgende Aussage:

Der Gleichwertigkeitsnachweis wird erbracht, der Wärmebrückenzuschlag DUWB = 0,05 W/(m²K) darf (auch nach KfW) angewendet werden.

Die Kriterien und Merkmale nach Kategorie B sind erfüllt, der Wärmebrückenzuschlag kann nach DIN V 18599-2:2018, Abs.6.2.5 auf DUWB = 0,03 W/(m²K) reduziert werden.

Die Wärmebrückenverluste werden mit pauschalen Zuschlägen (0.05) berechnet

Wenn Sie, wie hier im Beispiel, die Musterlösungen der Kategorie B als Referenzkonstruktionen

herangezogen haben, dann dürfen Sie den verminderten Wärmebrückenzuschlag von DUWB = 0,03 W/(m²K) verwenden. Damit dieser auch tatsächlich in die Berechnung übernommen wird, müssen Sie noch eine weitere Eingabe vornehmen; klicken Sie dazu auf „Wärmebrückenverluste“ und wählen Sie im

aufgehenden Dialog den verminderten Zuschlag aus:

Beachten Sie, dass sich die Anmerkung zu den Wärmebrückenzuschlägen unter der Hüllflächentabelle geändert hat.

☼ Hinweis: Wie Sie aus dem o.g. Hinweis „Auswahl bitte prüfen + detaillieren“ entnehmen können, lassen sich die meisten, jedoch nicht alle zum Projekt gehörigen Anschlüsse identifizieren; manchmal sind die ausgewählten Gebäudeeigenschaften widersprüchlich (wie hier z. B.: Keller beheizt und unbeheizt). Die Programmroutine trifft eine möglichst vollständige Vorauswahl, die Sie evtl. bearbeiten müssen.

Wenn Sie feststellen, dass DÄMMWERK eine Wärmebrücke identifiziert hat, die Sie nicht für relevant erachten, dann stellen Sie die Relevanz dieses Anschlusses auf „nein“; die Farbe des Namens ändert sich, die zugehörige Tabellenzeile wird geleert.

Wenn Sie die Auswahl über „Gebäudeeigenschaften“ ergänzen wollen oder eine Wärmebrücke

bearbeiten wollen, dann gehen Sie zurück zu Kapitel 3.1 – das Vorgehen ist dasselbe, nur beginnen Sie dann nicht mit einer leeren Tabelle, sondern bearbeiten nur eine einzelne Wärmebrücken

(20)

3.3 Variante 3: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

Wenn Sie feststellen, dass eine ihrer Wärmebrückenausführung die Anforderung aus dem Katalog Bbl. 2 DIN4108 nicht erfüllt, dann hätten Sie nach bisheriger Regelung den Nachweis für den reduzierten Wärmebrückenzuschlag verfehlt, und müssten in diesem Fall gemäß GEG/EnEV den vollen

Wärmebrückenzuschlag (0,10 W/(m²K) ansetzen. Seit in Krafttreten des GEG am 1.November 2020 ist es möglich, einen sogenannten „erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis“ zu führen. Für nicht Beiblatt 2- konforme Konstruktionen, die den Gleichwertigkeitsnachweis zu Fall bringen würden, darf jetzt ein extra Zuschlag nach DIN V 18599-2:2018 Gl. 59 ermittelt werden.

► Anleitung Schritt für Schritt: Wir laden den geplanten Rollladenkasten unseres Einfamilienhauses mit Klick auf „Rollladenkasten > Anschlusskonstruktion > neu auswählen“ aus der Bauteilübersicht unseres Projekts in den Gleichwertigkeitsnachweis. DÄMMWERK stellt schon im Auswahldialog fest, dass der Anschluss nicht gleichwertig ist:

► Um den Zuschlag nach DIN V 18599-2:2018 Gl. 59 für den Anschluss Rolladenkasten korrekt zu ermitteln, wird die Längeneingabe benötigt. Öffnen Sie den zugehörigen Dialog mit Klick auf „Zuschlag..“

und geben Sie für die Kantenlänge 12 Meter ein:

► Der Zuschlag für den nicht gleichwertig ausgeführten Rollladenkasten ergibt ein LD von 0,71 W/K.

Damit wird gemäß GL59 ein UWB von (0,032 W/m²K) ermittelt. Unter der Tabelle sieht es jetzt so aus:

(21)

► Damit der ermittelte Zuschlag auch tatsächlich in die Berechnung eingeht, klicken Sie auf

„Wärmebrückenverluste“ und wählen Sie diesen im aufgehenden Dialog aus.

► Wenn der Zuschlag übernommen wurde, sehen Sie das am Anfang des Berechnungsabschnitts

„2.1 Wärmebrücken“:

(22)

4.0 Detaillierter Wärmebrückennachweis

Wenn Sie für alle relevanten Anschlusskonstruktionen eigene, berechnete Wärmebrückenkonstruktionen erstellt haben, können Sie alternativ zum klassischen Gleichwertigkeitsnachweis mit wenigen zusätzlichen Angaben auch einen besonders sparsamen, detaillierten Wärmebrücken-Nachweis führen und damit einen Wärmebrückenzuschlag ermitteln, der unter Umständen deutlich unter den oben beschriebenen pauschalen Zuschlägen liegen kann.

Die mit dem Modul „Wärmebrücken“ ermittelten PSI-Werte müssen auf die jeweils gewählte

Berechnungsseite (DIN 18599 bzw. DIN 4108-06) übertragen werden. Für die Berücksichtigung der detailliert berechneten Wärmebrückenverluste benötigen Sie in Ihrer GEG/GEG/EnEV-Berechnung eine separate Wärmebrückentabelle. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese aufzurufen.

4.1 Wärmebrückentabelle erstellen über den Gleichwertigkeitsnachweis

► Wenn Sie in der Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis Wärmebrücken als relevant markiert haben, können Sie die Wärmebrückentabelle über den Dialog hinter den „Wärmebrückenverlusten“ aufrufen:

► Sie erhalten dann unter der Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis folgende Aufstellung:

(23)

Alles, was Sie in der Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis bereits bearbeitet hatten, wird übernommen, in unserem Fall sind es die Namen und die Psi-Werte der geplanten Ausführungen.

► Die Wärmebrückentabelle muss jetzt mit den fehlenden Längenangaben ergänzt werden. Wenn die Flächenberechnung mit DÄMMWERK-Faltmodellen durchgeführt wurde, können typische Gebäudelängen (Länge der Grundflächenkante, Außenwandkanten, Fensterbrüstungen, -leibungen und -stürze sowie die Dachkante) aus der Flächenberechnung eingelesen werden. Klicken Sie dazu über der

Wärmebrückentabelle auf „Wärmebrücken „ und wählen Sie „Längen aus den Faltmodellen ermitteln“ und danach“ermittelte Längen zuordnen“ aus:

Nicht alle Längen können aus den Faltmodellen ermittelt werden – bitte überprüfen Sie die Tabelle und ergänzen manuell, wo es nötig ist.

In diesem Dialog können Sie auch die psi-Werte aktualisieren (falls Sie die eine oder andere Konstruktion im Laufe der Bearbeitung nochmal verbessert oder ausgetauscht haben).

In früheren Normfassungen durfte man Temperaturkorrekturen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Temperaturkorrekturfaktoren in der Spalte „b-Wert“ nach neuer DIN V 18599:2018 neutral (= 1,00) gesetzt werden sollen.

Bei der detaillierten Berechnung von Wärmebrückenverluste dürfen die Außenwandkanten berücksichtigt werden, die wegen der meist homogenen Ausführung und dem geometrischen Bonus (Außenmaße, aber nur innen beheizt) in der Regel negativ sind. Sie würden S LD,WB weiter reduzieren.

Die Länge der Außenwandkanten ist bei kubischen Gebäuden 4 x die Gebäudehöhe (vier

Außenwandkanten). Zusätzlichen Außenwandkanten durch Wandnischen stehen umgekehrte / nach innen gestülpte Außenkanten mit positiven psi-Werten gegenüber.

(24)

4.2 Wärmebrückentabelle erstellen aus den Faltmodellen

Wenn Sie noch keinen Gleichwertigkeitsnachweis begonnen, also in der Tabelle zum

Gleichwertigkeitsnachweis keine Eingaben vorgenommen haben, können Sie eine Wärmebrückentabelle direkt aus den Faltmodellen erstellen.

► Wechseln Sie dazu in das „Flächenmanagement mit Faltmodellen“. In den kleinen Fenstern neben dem Faltmodell sollten schon Bauteile zu sehen sein, neben der Auflistung der Hüllflächen (am unteren

Bildschirmrand) sehen Sie die Bauteil-Bezeichnungen (falls nicht, klicken Sie in der Menüleiste

„Bearbeitungsfunktionen“ auf den Bildschalter „Anzeigeoptionen → mehr Bauteile anzeigen“). Daran erkennen Sie, dass die Bauteilzuordnung zu den Hüllflächen hier bereits erfolgt ist.

► Entwickeln Sie nun aus den Faltmodellen eine Wärmebrückenliste. Dazu klicken Sie auf den Bildschalter "fertig", markieren alle vorhandenen Faltmodelle und wählen für die Auswertung

„Wärmebrücken zusammenstellen“ und bestätigen mit „OK“:

DÄMMWERK untersucht die ausgewählten Gebäudeteile auf Wärmebrücken, ermittelt deren Länge und erstellt eine neue Liste zur aktuellen GEG/EnEV-Berechnung, d.h. die Längen werden automatisch in die Tabelle übertragen. Die Tabelle sieht dann zunächst so aus:

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Dargestellt werden die Verbindung der Eckpunkte aus den Faltmodellen - unter der Tabelle sehen Sie, welche Bauteile hierfür identifiziert wurden.

► Vervollständigen Sie die Tabelle mit den psi-Werten. Klicken Sie dazu auf die Zeilennummerierung und wählen Sie die passende Wärmebrückenkonstruktion aus.

Bitte prüfen Sie die Tabelle und ergänzen Sie, wo nötig, manuell.

4.3 Wärmebrückentabelle erstellen - Alternative Eingabe

► Wenn Sie Ihre Flächen und Volumen nicht über Faltmodelle eingegeben haben und auch keine Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis bearbeitet wurde, können Sie eine Wärmebrückentabelle erstellen, indem Sie oberhalb der Hüllflächentabelle auf „Wärmebrückeneinflüsse“ klicken und im Folgedialog die

„gesonderte Berechnung“ auswählen:

► Die Nachfrage bestätigen Sie mit „Ja“. DÄMMWERK bietet Ihnen nun unter der Hüllflächentabelle eine leere Wärmebrückentabelle an, in die Sie die Längen und psi-Werte eintragen wie oben beschrieben.

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5.0 Weitere Verfahren: Kurzverfahren (KfW)

Der pauschale Wärmebrückenzuschlag kann für KfW-Nachweise weiter reduziert werden, wenn der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht wurde und wenn zusätzliche Voraussetzungen vorliegen, die im Folgenden tabellarisch dargestellt werden:

Bonus Erläuterung

0,015 W/(m²K) Für Effizienzhäuser mit folgenden Eigenschaften:

• alle Wärmebrücken gleichwertig ausgeführt oder Referenzwert max um 35% unterschritten (rechnerischer Nachweis)

• Durchdringungen oder Unterbrechungen von Dämmschichten sind nicht vorhanden oder mittels Kimmsteinen, Isokörben usw. thermisch getrennt

• Außendämmung

• einheitliche U-Werte für die Hüllflächentypen Außenwand, Dach, Fenster, Kellerdecke

• max. 70% der Fensterstürze sind mit Rollladenkästen ausgestattet oder KfW-Wärmebrückenempfehlungen komplett umgesetzt

• max. ein Dachfenster je Nutzungseinheit

• max. eine Dachgaube pro Dachseite

• keine Loggien

• Grundriss rechteckig Details siehe KfW-Infoblatt

0.005 W/(m²K) Für freistehende Gebäude. Der Bonus erklärt sich dadurch, dass freistehende Außenwandkanten (die nicht in der Wärmebrückenliste enthalten sind) negative - Werte verursachen (geometrischer Bonus). Bei angebauten Gebäuden oder Doppelhaushälften mit 2 anstelle von 4 freien Außenwandkanten reduziert sich der Bonus auf 0.002 W/(m²K). Bei freistehenden Gebäuden mit mehr als 4 Wandkanten (Versprünge in der Fassade, wie in unserem Berechnungsbeispiel) treten auch Außenwand-Innenkanten auf, die sich dann gegenseitig aufheben, z.B. 6 Außenwandkanten – 2 Außenwand-Innenkanten = 4 freie Wandkanten.

0.005 W/(m²K) Der Holzbaubonus wird für Gebäude in Holzbauart gewährt, wenn alle

konstruktiven Holzbauteile der Gebäudehülle mit einer Dämmschicht R >= 1.1 m²K/W von außen gedämmt sind.

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► Den Auswahldialog zu den Boni für das KfW-Kurzverfahren finden Sie, indem Sie unterhalb der Tabelle zum Gleichwertigkeitsnachweis auf „Wärmebrückenverluste“ klicken:

► Wählen Sie die zu Ihrem Gebäude passende Boni aus.

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KERN ingenieurkonzepte

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