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HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis

I. Einführung in die neue HOAI 2021 . . . 7

1. Gesetz zur Änderung des ArchLG und anderer Gesetze vom 12.11.2020 (BGBl. I S. 2392) . . . 8

1.1 Neufassung des § 1 ArchLG: Keine Ermächtigung mehr zum Erlass zwingenden Preisrechts; HOAI als unverbindlicher Orientierungsrahmen; Honorar ist immer frei vereinbar . . . 8

1.2 Angemessenheitsregelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 ArchLG . . . 10

1.3 Ermächtigung im ArchLG zur Regelung einer Auffangregelung bei fehlender wirksamer Honorarvereinbarung . . . 11

1.4 Änderung des § 650q Abs. 2 BGB (Vergütungsanpassung im Falle von Anordnungen des Auftraggebers) . . . 12

1.5 Änderung des § 76 VgV (aber Festhalten am „Leistungswettbewerb“) . . . 12

2. Verordnung zur Änderung der HOAI vom 02.12.2020 (BGBl. I S. 2636) . . . 14

2.1 Anwendungsbereich . . . 14

2.2 Kein zwingendes Preisrecht mehr in der HOAI, sondern nur Orientierungsrahmen; Honorar ist immer frei vereinbar . . . 15

2.3 Honorarvereinbarung ist nunmehr in Textform und auch nach Auftragserteilung möglich . . . 17

2.4 Weiterhin Mindestsatzfi ktion bei einem wirksamen Vertrag ohne Honorarvereinbarung . . . 18

2.5 Mindestumbauzuschlag bei fehlender Vereinbarung in Textform . . . 20

2.6 Hinweispfl icht des Auftragnehmers auf Unver- bindlichkeit der Honorartafeln . . . 21

2.7 Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen . . . 22

2.8 Übergangsvorschrift, Inkrafttreten . . . 22

3. Ausblick und Praxisfragen . . . 24

3.1 Schätzung des Auftragswertes . . . 24

3.2 Grenze des offenen Preiswettbewerbs nach unten? . . . 24

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Inhaltsverzeichnis

II. Text der HOAI 2021 . . . 25

Inhaltsübersicht . . . 25

Teil 1 Allgemeine Vorschriften . . . 28

Teil 2 Flächenplanung . . . 36

Teil 3 Objektplanung . . . 50

Teil 4 Fachplanung . . . 66

Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften . . . 72

Anlage 1 bis 15 . . . 73

III. Text des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) . . . 169

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