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Neuer KoalitionsvertragWohin steuert die grün-schwarze Bildungspolitik?

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bildung und wissenschaft –

Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

Bildungsfinanzierung AfD Lehrerfortbildung

Neuer Koalitionsvertrag

Wohin steuert die grün-schwarze Bildungspolitik?

(2)

JAHR BUCH

für Lehrund Lehrerinnener

Schul- und Dienstrecht

in Baden- Württemberg

2016

ISBN 978-3-944970-01-1 Michael Rux

STANDARDAUSGABE

BUCH JAHR

für Lehrerinnen und Lehrer Schul- und Dienstrechtin Baden- Württemberg

2016

Michael Rux

ISBN 978-3-944970-02-8 Sonderausgabe für Berufliche Schulen

AUV

Außer-

unterrichtliche Veranstaltungen der Schulen

Ein Reader der GEW mit den einschlägigen Vorschriften und vielen weiteren Informationen

Fünfte, völlig neu bearbeitete Ausgabe 2007 ISBN: 978-3-922366-64-5

Vorsorgemappe

55plus Ruhestand und Vorsorge

Informationen zur Planung der letzten Dienstjahre und für die Zeit des Ruhestands

Info für Lehrkräfte und Mitglieder im Ruhestand

7. Aufl age 2013 (Neubearbeitung) ISBN 978-3-922366-91-1

Wissen Service Info

Beruf

Steuererklärung Tipps für die Vorbereitung des beruflichen Teils der Steuererklärung als Lehrerin und Lehrer - Vom Kollegen für Kolleginnen und Kollegen -

Informationen für Lehrkräfte

Neuauflage 2014

auf CD-R

JAHR OM

BUCHfür Lehrerinnen und Lehrer Schul- und Dienstrecht in Baden- Württemberg

ISBN 978-3-944970-03-52016

Michael Rux

Standardausgabe Sonderausgabe für Berufliche Schulen

von Prof. Joachim Bauer und Ralf Schnabel

Lange Lehren in Beziehung

Prof. Dr. Johannes Rux Michael Rux

Eltern- Jahrbuch

2015/2016

Handbuch des Eltern- und Schulr

echts an öffentlichen Schulen in Baden-Württember g Eltern-J

ahrbuch 2015/2016

Mitgliederpreis Normalpreis Exemplare GEW-Jahrbuch 2016 Standardausgabe  13,00 Euro  25,00 Euro Exemplare GEW-Jahrbuch 2016 Berufl iche Schulen  13,00 Euro  25,00 Euro Exemplare GEW-Jahrbuch 2016 auf CD-ROM  13,00 Euro  25,00 Euro Exemplare GEW-Jahrbuch 2016 Doppelpack (Buch + CD)

Standardausgabe  26,00 Euro  40,00 Euro

Sonderausgabe Berufl iche Schulen  26,00 Euro  40,00 Euro Exemplare Außerunterrichtliche Veranstaltungen  6,00 Euro  9,50 Euro

Exemplare 55+ Die Vorsorgemappe  10,00 Euro  20,00 Euro

7. Aufl age 2013

Exemplare Steuererklärung, Neuaufl age Oktober 2014  6,00 Euro  10,00 Euro Lange lehren in Beziehung (DVD-Video)  19,90 Euro (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) Eltern-Jahrbuch 2015/2016  12,50 Euro (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) Versandkostenpauschale bei einem Warenwert

bis 20 Euro: 3 Euro, 21 bis 40 Euro: 5 Euro, 41 bis 100 Euro: 7 Euro, ab 101 Euro: versandkostenfrei

GEW-Mitgliedsnummer (s. Adressaufkleber b&w) Versand- und Rechnungsanschrift:

Schriftliche Bestellungen: Süddeutscher Pädagogischer Verlag Silcherstraße 7a

70176 Stuttgart Tel. 0711 2103070 Fax 0711 21030799 bestellservice@spv-s.de

(3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser,

Welchen Stellenwert hat die

Bildung in Baden-Württemberg?

aus gutem Grund widme ich das Editorial im Fußballmonat Juni den Bildungsausgaben.

Im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Lan- desregierung sind für die GEW insbesondere zwei Elemente relevant: Zum einen die Inhal- te, die Titelthema dieser Ausgabe sind, zum anderen die Finanzierung der Bildung und die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten.

Alle finanzwirksamen Maßnahmen stellt die Landesregierung unter Haushaltsvorbehalt.

Die Konsolidierung des Landeshaushalts und Einhaltung der Schuldenbremse werden zum obersten Prinzip erklärt. Mit Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) muss die GEW voraus- sichtlich härter streiten als mit ihrem Vorgän- ger. Auch der CDU-Vorsitzende Thomas Strobl hat sich beim Parteitag Anfang Mai eindeutig zur Schuldenbremse geäußert. Sie sei 2005 in Baden-Württemberg von Günther Oettinger erfunden worden und komme jetzt endlich nach Hause. Ausdrücklich erklärt die Lan- desregierung, dass der Personalhaushalt von Sparmaßnahmen nicht ausgenommen wird.

Das ruft die GEW als Interessenvertretung auf den Plan. Die Konsequenzen der Sparpo- litik zeichnen sich im Koalitionsvertrag ab:

Die Bezahlung der Sommerferien für befris- tet beschäftigte Lehrkräfte stand im Wahl- programm der CDU. Davon ist keine Rede mehr. Auch das Wahlversprechen der CDU, die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzu- nehmen, ist mit der Formulierung „im Rahmen der Haushaltsvorgaben bis zum Jahr 2022 schrittweise rückgängig machen“ noch längst nicht umgesetzt. Für die Beamtenbesoldung ist eine Deckelung möglicher Erhöhungen auf ein Prozent im Gespräch. Ob die beabsichtig- te Streichung von 3.000 Lehrerstellen bis 2020 verhindert werden kann oder ob weitere Strei- chungen drohen, ist völlig offen.

Der Aufstieg der Hauptschullehrkräfte nach A 13 ist am Ende der grün-roten Wahlperiode

am Geld gescheitert. Die Konzepte liegen vor.

Die GEW wird den inakzeptablen Umgang mit den Hauptschullehrkräften nicht weiter akzeptieren.

Zusätzliches Geld will die Landesregierung zwar ausgegeben - leider für die falschen Vor- haben. Das Geld für den Kinderbildungspass mit dem Elternzuschuss für das letzte Kita- Jahr fehlt der Qualitätsentwicklung. Nicht alle Kinder können in den Kitas optimal gefördert werden. Die Strukturqualität muss - u.a. durch zusätzliches Personal - verbessert werden.

Übrigens: Bei einer Europameisterschaft der Bildungsausgaben hätte Deutschland keine Chance. Während im Lande des ersten Grup- pengegners der deutschen Fußball-Mann- schaft, der Ukraine, 6,7 Prozent des Bruttoin- landsproduktes (BIP) für Bildung ausgegeben werden, kommt Deutschland nur auf mickri- ge 4,8 Prozent. Das reicht auch nicht, um sich gegenüber Polen (4,9 Prozent) und Nordirland (5,8 Prozent) zu behaupten. Den Titel holt sich übrigens Island, das trotz Bankenkrise satte 7,0 Prozent des BIP für Bildung ausgibt. Schweden (6,5 Prozent) und Belgien (6,4 Prozent) kom- men der Insel im Nordatlantik sehr nahe. Zwi- schen diesen Ländern und Deutschland liegen bei den Bildungsausgaben bezogen auf das BIP Welten. Also: Aus in der Vorrunde!

Aber malen wir den Teufel nicht an die Wand.

Denn es geht hier nicht um die Fußballkünste unserer Nationalspieler, sondern nur um die öffentlichen Bildungsausgaben.

Mit freundlichem Gruß Ihre

Foto: Michael Bolay

(4)

S. 10 Titelthema

Landesdeligiertenversammlung 2012:

GEW wirkt und wächst

S. 20

GEW sagt Danke

S. 12 Titelthema

Neuer Koalitionsvertrag

Wohin steuert die grün-schwarze Bildungspolitik?

40

Kita: Blick über den Gartenzaun

Foto: imago

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In dieser Ausgabe

Titelbild: imago Fotoagentur

Redaktionsschluss für jede b&w Ausgabe:

jeweils der 15. des Vormonats

Titelthema

12 Koalitionsvertrag: Keine grundlegen- den strukturellen Vorhaben auf der Agenda

16 Berufliche Schulen: Viel Lyrik – und einige konkrete Ansätze

18 Kinder- und Jugendhilfe: Qualität zum Nulltarif?

19 Kommentar: Arbeitsbedingungen gehören auf die Tagesordnung 20 Hochschule und Forschung:

Fortschritte vermisst

21 Frauenpolitik: Gleichstellung bei Grün-Schwarz

22 Tarif- und Beamtenpolitik:

Vage Formulierungen lassen nichts Gutes ahnen

Arbeitsplatz Schule / Kindertageseinrichtung

10 Susanne Eisenmann ist die neue Kultusministerin

11 Haupt- und Werkrealschulen verlieren erneut Schüler/innen

24 Artikelverordnung:

Neue Regeln – altes Gedankengut 26 Neue Kultusministerin will das Rad

nicht zurückdrehen

30 Leitungszeit der SBBZ gestrichen 32 Wie erfolgreich ist gemeinsames

Lernen in Berlin?

36 AfD: Biedermänner und Brandstifter 40 Kita: Blick über den Gartenzaun

Aus-, Fort- und Weiterbildung/

Hochschule

27 Bildungszeit: Demokratisierung und persönliche Weiterentwicklung wichtiger denn je

28 Lehrerfortbildung: System verändern und Geld investieren

38 Politik und Pädagogik zwischen Islamismus und Islamfeindlichkeit

Recht/Geld

7 Ansprüche von der GEW prüfen lassen 42 Politik nutzt ihren finanziellen Spiel-

raum nicht

Aus der Arbeit der GEW 6 Hotline der GEW 6 BfC-Wahlen an Schulen

8 60 Jahre GEW Baden-Württemberg

Rubriken 3 Editorial 6 Aktuell 43 Kurz berichtet 44 Impressum 45 Vor Ort/Jubilare 47 Vor Ort/Totentafel 49 Termine

Heftmitte UP

(6)

GEW informiert:

Kostenlose Hotline der GEW Beratung zu Lehrereinstellung

Wie stehen die Chancen für eine Einstellung? Welche Termine, Verfahren und Verträge gibt es? Welche Auswahlkriterien (z.B. Fächer, Region, Leistung, etc.) werden zugrunde gelegt?

Fragen über Fragen…

und von der GEW gibt’s kompetente Antworten!

Kostenlose Hotline

0800 – 439 00 00

Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Freitag, 1. Juli 2016, 13 bis 16 Uhr, Freitag, 8. Juli 2016, 14 bis 17 Uhr

Gymnasien

Montag, 4. Juli 2016, 16 bis 18 Uhr Donnerstag, 7. Juli 2016, 16 bis 18 Uhr

Berufliche Schulen

Donnerstag, 30. Juni 2016, 17 bis 19 Uhr

Gesprächspartner/innen: Von links: Uta Adam, Stefan Bauer, Angelika Brenner, Angela Keppel-Allgaier, Jana Kolberg, Ruth Schütz-Zacher, Sandrina Vogt, Arthur F. Vosseler

Gesprächspartner/innen: Von links: Barbara Becker, Farina Semler, Markus Riese, Jürgen Stahl

Gesprächspartner/innen: Von links: Gabriele Bilger, Michael Futterer, Georgia Kolb, Ingrid Letzgus, Heidrun Roschmann, Wolfram Speck

FRAUENPOLITIK

BfC-Wahlen an Schulen

Die GEW interpretiert das neue Chan- cengleichheitsgesetz (ChancenG) so, dass Frauen, die an zwei Schulen sind, an beiden Schulen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht haben (vgl. b&w 5/2016). An zwei Schulen sein bedeutet, teilabgeordnet zu sein. Da für eine Teilabordnung keine Regelung im Gesetz getroffen ist, können sich teilab- geordnete Lehrkräfte aus Sicht der GEW zur Wahl stellen. Von der Sache her ist eine Einschränkung des Wahlrechts auch nicht sinnvoll, da die Teilabord- nung in sehr unterschiedlichem Umfang bzw. mit unterschiedlicher Dauer erfol- gen kann.

Klar regelt das ChancenG die Wählbar- keit von voll abgeordneten Beschäftig- ten: Wer zu einer anderen Dienststelle voll abgeordnet ist, ist für das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit nicht wählbar. Bei Teilabordnungen stellt sich die GEW eine Regelung ana- log zum Landespersonalvertretungs- gesetz (LPVG) vor. Der aktuelle Stand der GEW zu diesem Thema steht unter:

www.gew-bw.de/gleichstellung/bfc/

Unterdessen werden die BfCs an den Schulen und an den Ausbildungssemi- naren des Landes gewählt. Die GEW lädt alle neu gewählten BfCs ein, sich in den E-Mail-Verteiler für BfCs aufnehmen zu lassen. Dazu bitte eine E-Mail an frauen- politik@gew-bw.de schicken.

Schon vormerken: Am 6. Oktober veran- staltet die GEW die diesjährige Tagung für BfC im Schulbereich.

Daniela Weber GEW-Vorstandsbereich Frauenpolitik

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T V EINGRUPPIERUNG

Ansprüche von der GEW prüfen lassen

Der 2015 vom Beamtenbund abgeschlos- sene Tarifvertrag der Länder zementiert weitestgehend die Benachteiligung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte gegenüber ihren verbeamteten Kolleg/innen und bringt in einigen Bereichen für Neuein- gestellte sogar schlechtere Regelungen.

Für wenige Nichterfüller/innen (keine vollständige Lehramtsausbildung) unter- halb von E13, verbessert er die Eingrup- pierung. Voraussetzung dafür ist aller- dings, dass die Kolleg/innen bis zum 31.

Juli einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Die GEW hat im Herbst 2015 und noch einmal zu Beginn dieses Jahres alle GEW Mitglieder, die als tarifbeschäftigte Lehr- kräfte beim Land tätig sind, angeschrie- ben und ausführlich über diese Mög- lichkeit informiert. Ob ein Anspruch auf Höhergruppierung aufgrund des neuen Tarifvertrags besteht, lässt sich beim zuständigen Regierungspräsidium erfra- gen. Allerdings erfolgt dort keine Bera- tung, ob sich eine Höhergruppierung aus- zahlt. Durch die Überleitungsregelungen ist es möglich, dass man kurz- und mittel- fristig sogar einen Gehaltsverlust in Kauf nehmen muss und sich die Höhergrup- pierung erst auf lange Sicht lohnt. Aus die- sem Grund empfiehlt die GEW, sich von den GEW-Bezirksgeschäftsstellen beraten zu lassen, ob sich ein Antrag lohnt. Die Auskünfte der Regierungspräsidien stim- men nicht immer mit der Rechtsauffas- sung der GEW überein.

Die Erkundigungen der GEW bei den Regierungspräsidien und beim Kultus- ministerium legen nahe, dass kaum mehr als 100 Kolleg/innen (von insgesamt fast 10.000 tarifbeschäftigten Lehrkräften) durch den neuen Tarifvertrag eine bessere Eingruppierung erhalten können. Deut- lich mehr Kolleg/innen können dagegen von der ebenfalls im Tarifvertrag verein- barten Angleichungszulage von 30 Euro profitieren. Sie wird ab dem 1. August 2016 gezahlt und kann rückwirkend noch bis zum 31. Juli 2017 beantragt werden.

Anders als bei der Frage der Höhergrup- pierung drohen hier keine bösen Überra- schungen.

Martin Schommer

Die GEW Baden-Württemberg,

sucht zum 1. September 2016 oder später eine/n

Persönliche/n Referent/in der Landesvorsitzenden

(Vollzeit, 37 Wochenstunden, unbefristet) Aufgabenschwerpunkte:

• Unterstützung der Landesvorsitzenden und ihrer vier Stellvertreter/innen

• Allgemeine Assistenzaufgaben, Vor-/Nachbereitung von Terminen, Gremien und Aktionen

• Entwicklung von Analysen, Präsentationen, Reden, Korrespondenz

• Querschnittsaufgaben, interne Kommunikation, Interessenvertretung, Projektleitung

Wir wünschen uns:

• Hochschulabschluss und Berufserfahrung, möglichst in Non-Profit-Organi- sationen

• ausgeprägte Kommunikations- und Sozialkompetenzen, Teamfähigkeit, analytisches und strategisches Denken, selbstständiges und konzeptionelles Arbeiten

• Belastbarkeit und Flexibilität, Erfahrung im Umgang mit Ehrenamtlichen

• Sehr gute Kenntnisse des MS-Office-Pakets Wir bieten:

• eine interessante, selbstständige Tätigkeit mit hoher Verantwortung und hohen Gestaltungsmöglichkeiten in einem engagierten Team

• ein gutes Betriebsklima in einer lebendigen und wachsenden Gewerkschaft

• eine gründliche Einarbeitung sowie entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten Arbeitsort ist die Landesgeschäftsstelle in Stuttgart.

Wir freuen uns über schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen per E-Mail (nur pdf-Dateien) bis zum 29.06.2016 an:

GEW Baden-Württemberg, Personalreferentin Sabine Ebert, personal@gew-bw.de

GEW bittet

Mitglieder im Ruhestand

Wechsel der Mitgliederverwaltung mitteilen Den Wechsel in den Ruhestand sollte jede Kollegin und jeder Kollege der GEW-Mit- gliederverwaltung mitteilen. Erst durch diesen Hinweis haben die GEW-Kreisver- treter/innen die Möglichkeit, zu Arbeits- kreisen und Treffen der Ruheständler/

innen einzuladen. Auch die Zeitschrift

„Aktiver Ruhestand“ wird dann zuge- sandt.

Gewerkschaftliche Interessenvertretung für die Mitglieder im Ruhestand umfasst auch die Sicherung von Pensionen und

Renten sowie die sozialen Ansprüche in Krankenversicherung und Beihilfe.

Der Beitrag für Mitglieder im Ruhestand beträgt bei Empfängern von Pensionen 0,68 Prozent, bei Rentner/innen 0,66 Pro- zent des Bruttoruhestandbezugs.

Mitteilung mit Angabe des Bruttoruhe- standsbezug per E-Mail datenpflege@

gew-bw.de, per Post Mitgliederverwal- tung, Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart oder als Fax 0711 21030-65 an die GEW schicken.

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FACHTAG DES KULTUSMINISTERIUMS

Fünf Jahre "stark.stärker.WIR."

60 Jahre GEW Baden-Württemberg

Dieses Jahr feiert die GEW-Baden- Württemberg ihr 60-jähriges Beste- hen. Aus diesem Anlass blicken wir in einer b&w-Serie auf das Entstehungs- jahr 1956 zurück.

Nicht vergessen darf man, dass der Krieg bei der Gründung des GEW-Lan- desverbandes erst 11 Jahre vorbei war.

Die Kinder und Jugendlichen hatten im Krieg entweder gar keinen oder keinen geregelten Unterricht. Ihr Rückstand bei Kriegsende lag bei zwei bis drei Jahren.

Es gab keinen Lehrplan, keine Schulbü- cher, keine Tafel, keine Hefte, keine Tinte.

Die Schulgebäude waren, sofern vor- handen, kalt und dunkel, weil Sperrholz oder Pappe die Fensterscheiben ersetz- ten. Ohne Väter galten die Schüler/innen als verwildert. Die Kinder waren oft krank und hatten Mangelerscheinun- gen, es fehlte an Nahrung und medizini- scher Versorgung.

Ausgebildete Lehrkräfte waren Man- gelware. 1946 kamen beispielsweise in Nordbaden im Durchschnitt 116 Schüler/

innen auf einen Lehrer. Schulhelfer mit ganz kurzer oder gar keiner pädagogi- schen Ausbildung wurden eingestellt.

Der erste Vorsitzende des neuen Lan- desverbands, Kurt Pöndl, sagte: „Möge man niemals vergessen, dass ohne den Einsatz des deutschen Lehrers bis zur Selbstaufopferung ein Aufstieg der deut- schen Schule aus dem Chaos des Zusam- menbruchs niemals möglich gewesen wäre.“ Umso erstaunlicher ist es, dass sich schon wenige Jahre später die würt- tembergischen und badischen Lehrer- vereine auf ihre demokratische Tradition besannen, Gewerkschaften wiederbe- lebten und sich für bessere Schulen ein- setzten.

Alle fahren in Zukunft nur erste Klasse.

Pöndl plädierte dafür, in öffentlichen Schulen viel großzügiger als bisher neue Wege zu ermöglichen und zu erproben.

„In zahlreichen Schulversuchen muss das Bessere erprobt werden, das an die Stelle des guten Alten treten muss.“ 1956 war noch nicht endgültig entschieden, ob die Grundschule 4 oder 6 Jahre lang dauern soll, es zeichnete sich allerdings ein Trend zur vierjährigen Grundschu- le ab. Seiner Meinung nach müsste die sechsjährige Grundschule länger und

gründlicher erprobt werden. Für Pöndl stand das Wohl des Kindes im Mittel- punkt. Er sagte: „Die verschiedenen Veranlagungen und die verschiedene Leistungsfähigkeit unserer Schüler ver- langen eine Differenzierung auf einer gewissen Altersstufe. Die notwenige Differenzierung kann nicht nach dem Kalender und nach dem Lebensalter vor- genommen werden, sie sollte endlich einmal nach dem Entwicklungsstand des Kindes erfolgen.“

Geradezu hellsichtig lesen sich nach 60 Jahren diese Worte: „Unser dreigleisiges Schulwesen ist getrennt in Züge erster, zweiter und dritter Klasse. Nur der Zug erster Klasse hat Anschluss an den Fern- schnellzug, der den Reisenden zu den lockendsten und erstrebenswertesten Zielen bringt. Ist es da verwunderlich, dass die Reisenden – zumal kein Fahrt- geld bezahlt werden muss – immer mehr zum Zug erster Klasse strömen, auch wenn ihre Reisetüchtigkeit keine Gewähr zur Erreichung des Zieles bietet? (…) Es gibt nur eine Lösung! Alle fahren in Zukunft nur noch erste Klasse.“

Maria Jeggle Bildunterschrift

Foto: GEW BW

Deutlich mehr Anmeldungen als Plät- ze gab es beim Fachtag des Kultusmi- nisteriums zum fünfjährigen Jubilä- um des Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzepts „stark.stärker.

Wir“ in Leinfelden-Echterdingen. 600 Schulen werden inzwischen durch die 150 Präventionsbeauftragten beraten.

Unter der Überschrift Lebenskompe- tenz werden Gewalt- und Suchtprä- vention sowie Gesundheitsförderung gebündelt. Die Ergebnisse der Eva- luation waren überwiegend positiv.

Deutlich wurde auch hier, dass die- ser Aufgabe nicht im notwendigen Umfang Entlastungsstunden gegen- überstehen.

b&w Entwicklungsschritte des Präventionskonzepts

(9)

Zum Beschluss über den grün-schwar- zen Koalitionsvertrag kamen die Grü- nen in Leinfelden-Echterdingen zusam- men. Entspannte Stimmung, Freude über das überraschend gute Wahler- gebnis beherrschten den Parteitag. Die Grünen danken allen nicht gewählten Landtagskandidat/innen für ihre Bereit- schaft zur Kandidatur und für ihr Enga- gement. Betont wurde, dass es gelungen sei, die Bildungsreformen einschließlich Gemeinschaftsschule mit Oberstufe im Koalitionsvertrag zu verankern.

b&w Ministerpräsident Winfried Kretschman und die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz

Foto: DGB-BW

Glosse: 360 Operatoren

Wenn ich noch einmal das Wort „Ope- rator“ höre, dann drehe ich durch. Bei dem Wort taucht vor meinem inneren Auge immer George Clooney auf, wie er durch „Emergency Room“ hetzt. Aber ich war nur beim Fachtag zum Bildungsplan 2016. Und es hatte alles so gut angefan- gen.Der Bildungsplan 2016 sei kompetenz- orientiert, sagt die schicke Schulamts- frau. Und abschlussorientiert. Darum seien die Kompetenzen auf drei Niveau- stufen dargestellt: Grund-, Mittel- und Erweitertes Niveau. Logo, denke ich:

Hauptschule, Realschule und Gymnasi- um. Dann gehe ich in einen Workshop für Geisteswissenschaften, Geschichte, Geographie und Politik. Der Referent sagt auch, es gebe die drei Niveaustufen.

Ich nicke. In jedem Fach, sagt der nette Mann, gebe es auf diesen drei Niveau- stufen genau beschriebene Teilkompe- tenzen. Und die Teilkompetenzen wieder- rum würden durch handlungsleitende Verben, den sogenannten Operatoren, beschrieben. Die Operatoren wiederum teilten sich in drei Anforderungsbereiche auf: „Reproduktion“, „Reorganisation“

und „Transfer“. Na, denke ich, dann ist ja alles glasklar: Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss und Abi. So ein toller Bildungsplan.

„Heißt das“, fragt der Teilnehmer, der wie ein Nörgler aussieht, „Hauptschüler dür- fen nur noch reproduzieren, Realschüler nur reorganisieren und Gymnasiasten dauernd transferieren?“

Da tritt nachdenkliche Stille ein. „Kann ein Hauptschüler denn nicht auch auf seinem Niveau reorganisieren und trans- ferieren“, macht der Nörgler ungefragt weiter. „Tja“, sagt der nette Fachberater etwas ratlos.

Dann verhaken wir uns in der Diskussion, wo denn nun der Unterschied zwischen

„erläutern“ und „erklären“ liegt und ob es eigentlich „erläutern/erklären“ auf Hauptschul-, Realschul- und Gymnasial- niveau gibt und ob das im Bildungsplan irgendwo definiert ist? „Ist es nicht“, sagt der Fachberater nachdenklich. Dann fin- den wir heraus, dass es für jedes Fach eine eigene Operatorenliste gibt und dass in Deutsch oder in Mathe „erläu- tern/erklären“ nochmal ganz anders defi- niert wird. „Das wären“, sagt der Nörgler,

„neun Anforderungsbereiche pro Ope- rator, drei für jedes Niveau, was bei einer Liste von zwanzig Operatoren 180 Defini- tionen machen würde.“ Der versaut mir den ganzen schönen Bildungsplan!

Da meldet sich der Mann vom Schul- buchverlag. Er sagt, dass die Schul- buchverlage bei den Büchern für die

nicht-gymnasiale Sekundarstufe beim E-Niveau nicht vom echten Gymnasial- niveau ausgingen. „Das ist eher eine Art erweitertes M-Niveau“. Da nicken die zwei anwesenden Gymnasiallehrerin- nen. „Das stimmt“, sagt die eine. „Der Bildungsplan für das Gymnasium hat ja auch drei Niveaustufen, aber anspruchs- voller irgendwie“, sagt die andere. Jetzt meldet sich der Gemeinschaftsschulleh- rer: „Heißt das, ich brauche zwei Schul- bücher? Ein Buch, mit dem ich die drei Niveaus für den Bildungsplan Sekun- darstufe abarbeiten kann und ein Schul- buch, mit dem ich die drei Niveaus für das Gymnasium abarbeiten kann, äh …“

Man sieht, dass er rechnet. „… auf sechs Niveaus mit je drei Anforderungsberei- chen für die Operatoren, also insgesamt mit 18 Anforderungsbereichen, was bei zwanzig Operatoren 360 Operatoren- definitionen in jedem Fach wären“, hilft ihm der Nörgler auf die Sprünge.

Wir schweigen. „Tja“, zuckt der Fachbe- rater mit den Schultern, „aber in man- chen Fächern gibt es viel mehr als zwan- zig Operatoren.“

360 Mal George Clooney? Oder mehr?

Das ist dann doch zu viel. Trotz Kompe- tenzorientierung fühle ich mich am Ende des Fachtages inkompetenter denn je.

Jens Buchholz ABSTIMMUNG ÜBER KOALITIONSVERTRAG

Parteitag der Grünen

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NEUE SPITZE IM KULTUSMINISTERIUM

Susanne Eisenmann ist die neue Kultusministerin

Seit Mai 2016 ist Dr. Susanne Eisenmann die 13. Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg. Die CDU-Politi- kerin war in ihrer Geburtsstadt Stutt- gart neun Jahre Stadträtin, einige Jahre Chefin der CDU-Fraktion und seit 2005 Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport. Die promovierte Sprachwissen- schaftlerin leitete davor 14 Jahre lang das Büro des damaligen Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Günther Oettin- ger und lehrte am Institut für Politikwis- senschaft der Uni Stuttgart.

Als ehemalige Stuttgarter Schulbürger- meisterin kennt sich die 51-Jährige in der Bildungspolitik gut aus. Allerdings ändern sich die Dimensionen. Statt rund 200 Millionen Euro in Stuttgart beträgt der Bildungsetat des Landes über zehn Milliarden Euro. Und statt für 2.000 trägt Eisenmann jetzt Verantwortung für rund 120.000 Beschäftigte, vor allem für Lehr- kräfte.

Sie gilt als pragmatisch und undogma- tisch. Im Interview mit der b&w antwor- tete sie 2014 auf die Frage, warum die Stadt Stuttgart viel Geld in den Ganz- tag investiere: „Rhythmisierter Ganztag, Fördern und Fordern, Konzentration und Entspannung, Lernen und Üben, Hausaufgaben in der Schule erledigen, das ist ohne Frage das Zukunftsmodell.

An Schulen, wo wir mit unserem Kon- zept und den Trägern der Jugendhil- fe eine Halb- und eine Ganztagsschule anbieten, schwindet die Nachfrage nach

dem Halbtag zunehmend. Dort, wo wir ein gutes Angebot machen, überzeugt der Ganztag von alleine. So stelle ich mir das auch bei der Gemeinschaftsschule vor. Wenn sie gut gemacht ist und die Rahmenbedingungen stimmen, dann überzeugt es auch die Eltern. Da bin ich mir ganz sicher.“

Die Bildungspolitik mag sie nicht in parteipolitische Schubladen stecken und sagte in der Stuttgarter Zeitung am 18.

Mai: „Es ist ein Fehler, in der Bildungs- politik von grün, rot oder schwarz zu sprechen. Der Koalitionsvertrag ist nicht grün, schwarz oder rot. Er ist pragma- tisch, realitätsnah und zukunftsorien-

tiert. Für die CDU bedeutet er auch einen gewissen Modernisierungsschub.“ Der Koalitionsvertrag (vergleiche Titelthe- ma ab S. 12) spiegele im Bildungsbe- reich sehr weitgehend ihre persönlichen Überzeugungen wider. Sie verspricht Verlässlichkeit. Danach würden sich alle Beteiligten am meisten sehnen.

Die GEW bietet der neuen Kultusmi- nisterin eine konstruktive Zusammen- arbeit an. „Die Kitas und Schulen in Baden-Württemberg brauchen eine star- ke Stimme für die Bildungspolitik. Wir hoffen, dass sich Susanne Eisenmann im Interesse der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte für den Erhalt der Lehrerstellen und eine solide Fortset- zung der Reformen einsetzt“, sagte die GEW-Chefin Doro Moritz.

Volker Schebesta ist neuer Staatssekretär im Kultusministerium. Der Rechtsan- walt aus Oberkirch gehört dem Landtag seit 2001 an. Er war unter anderem bil- dungspolitischer Sprecher und ist parla- mentarischer Geschäftsführer der CDU.

Am 31. Mai hat Susanne Eisenmann Gerda Windey zur Ministerialdirektorin im Kultusministerium ernannt. Sie lei- tet nun als Amtschefin die Verwaltung und vertritt die Kultusministerin in Ver- waltungsangelegenheiten. Davor leitete Windey die Abteilung 1 „Verwaltung, Internationale Angelegenheiten“ im Kul- tusministerium.

Maria Jeggle Susanne Eisenmann

Foto: imago

ABSTIMMUNG ÜBER KOALITIONSVERTRAG

CDU-Parteitag

Von links: Stefan Küpper (Südwestmetall), Doro Moritz (GEW) und Roman Zitzelsberger (IG- Metall)

Foto: Markus Pfalzgraf

Die CDU stimmte auf ihrem Parteitag Anfang Mai in Ludwigsburg über den Koalitionsvertrag ab. Auf Einladung der CDU Baden-Württemberg nahm die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz an diesem Parteitag teil.

Der CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Thomas Strobl warb in seiner halbstündigen Rede für den Koalitionsvertrag. Guido Wolf über- nahm in seiner deutlich kürzeren Rede die Verantwortung für das schlechte Wahlergebnis. Er benannte die Punkte,

die die CDU im Koalitionsvertrag ver- hindert hat. Trotz zahlreicher kritischer Beiträge stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit dem Koalitionsvertrag zu.

b&w

(11)

ANMELDEZAHLEN WEITERFÜHRENDER SCHULEN

Haupt- und Werkrealschulen verlieren erneut Schüler/innen

Mitte Mai veröffentlichte das Kultusministerium die diesjährigen Anmeldezahlen für die Haupt- und Werkrealschulen, die Realschulen, die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien. Der Trend der letz- ten Jahre setzt sich fort. Das hat dramtische Folgen für die Haupt- und Werkrealschulen.

Insgesamt wechselten zum Schuljahr 2016/17 84.017 Schüler/innen an die weiterführenden Schulen im Land. Die Übergänge an die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Wiederholer/innen sind in diesen Daten nicht enthalten.

Das Bild aus den Vorjahren setzt sich fort:

Nur noch rund 6,5 Prozent der Schüler/

innen wechseln an eine Haupt- oder Werkrealschule. Im Regierungsbezirk Stuttgart liegt dieser Anteil nur noch bei 4 Prozent. Die Übergangsquote an Real- schulen ist gegenüber dem Vorjahr mit 34,5 Prozent nahezu unverändert, ebenso die Quote des Gymnasiums mit 43 Pro- zent. Die aufwachsenden Gemeinschafts- schulen nehmen 16 Prozent der Schüler/

innen auf (Vorjahr 15,7 Prozent).

Eine genauere Betrachtung lohnen vor allem die Daten zu den Haupt-/Werkre- alschulen und zu den Gemeinschafts- schulen: In absoluten Zahlen verzeich-

nen die Haupt-/Werkrealschulen im kommenden Schuljahr landesweit 5.435 Schüler/innen in ihren 5. Klassen. Geht man davon aus, dass diese Schüler/innen in Schulen übergehen, die eine stabi- le Zweizügigkeit aufweisen, – dies sind laut Prognoseverfahren im Rahmen des Gesetzes zur regionalen Schulentwick- lung 40 Schüler/innen –, würden landes- weit 135 Schulen ausreichen, um diese Schüler/innen aufzunehmen. Selbst wenn man die Anforderungen deutlich niedriger ansetzt und eine Gleichvertei- lung dieser Schüler/innen auf Haupt-/

Werkrealschulen mit je 20 Schüler/

innen in den Eingangsklassen annimmt und akzeptiert, würde die Zahl der not- wendigen Schulen auf 270 steigen. Der- zeit gibt es aber noch etwa 750 Haupt-/

Werkrealschulen! Diese Rechenmodelle machen die dramatische Situation der Haupt- und Werkrealschulen im Lande deutlich.

Die Anmeldezahlen der Gemeinschafts- schulen kann man durchaus als verhalten bezeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der 5.-Klässler/innen zwar leicht um 105 Schüler/innen auf jetzt 13.505 gestiegen. Hier ist jedoch zu bedenken, dass die Zahl der Schulen in diesem Schuljahr um 38 auf jetzt 299 öffentliche Gemein- schaftsschulen gestiegen ist: Im Schuljahr 2015/16 sind im Durchschnitt 49,5 Schü- ler/innen an eine Gemeinschaftsschule übergegangen (Gesamtzahl: 271), im kom- menden Schuljahr wird dieser Wert auf 45 zurückgehen (Gesamtzahl 299). Im Mittel gesehen sind die Gemeinschaftsschulen allerdings, trotz des anteiligen Rückgangs an Übergänger/innen, tragfähige Schulen im Sinne des Schulgesetzes.

Konfliktpotenzial vorhanden

Wie sich die Schularten Haupt-/Werkreal- schulen, Realschulen und Gemeinschafts- schulen quantitativ entwickeln, wenn das neue Realschulkonzept Fuß gefasst hat und bei den Eltern bekannt ist, bleibt abzuwarten. Es lässt sich aber mit guten Gründen vermuten, dass der Kampf um die leistungsstarken Sek-1-Schüler/innen in den nächsten Jahren zunehmen wird.

Statt die zu befürchtenden Konflikte zwi- schen den Schulträgern als Wettbewerb zu verschleiern, wäre es sinnvoller, Pro- zesse der regionalen Schulentwicklung aktiv zu gestalten und dafür konkrete Rahmenvorgaben für Schulqualität und Tragfähigkeit zu entwickeln. Auch wenn der Koalitionsvertrag den Begriff des Zwei-Säulen-Modells nicht aufgenom- men hat: Die Aufgabe der Weiterentwick- lung der zweiten Säule bleibt dennoch.

Ute Kratzmeier GEW-Referentin für allgemeine Bildung Anmeldezahlen in die weiterführenden Schulen 2016

IN PROZENT WRS/HS RS GYM GMS

Regierungsbezirk

Stuttgart 4,02 35,43 43,51 17,03

Regierungsbezirk

Karlsruhe 8,10 33,19 45,72 12,99

Regierungsbezirk

Freiburg 9,48 36,13 39,82 14,57

Regierungsbezirk

Tübingen 6,06 32,04 41,82 20,08

Baden-

Württemberg 6,47 34,48 42,98 16,07

Übergänge an weiterführende Schulen 2016/17 (Stand Mai 2016)

(12)

„Zitat“

Name, Titel / Ort / etc.

Bildunterschrift

KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BADEN-WÜRTTEMBERG

UND DER CDU BADEN-WÜRTTEMBERG 2016 - 2021

BADEN-WÜRTTEMBERG GESTALTEN:

VERLÄSSLICH. NACHHALTIG. INNOVATIV.

(13)

KOALITIONSVERTRAG ZU ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN

Keine grundlegenden strukturellen Vorhaben auf der Agenda

Der grün-rote Koalitionsvertrag stand unter der Leitlinie „Der Wechsel beginnt“ . Dieser Anspruch wurde im Bereich der allgemeinbildenden Schulen überwiegend eingelöst. Der aktuelle Koalitions-

vertrag erhebt auch einen Gestaltungsanspruch. Jedoch ist er unter dem Motto

„verlässlich.nachhaltig.innovativ“ deutlich verhaltener als der Vorgänger.

Die Leitlinien „Vielfalt und Qualität, Leistung und Durchläs- sigkeit“ konkretisieren den Bildungsteil mit der Überschrift

„Verlässlich, vielfältig, erfolgreich in der Bildung“. Besonders die Begriffe „Vielfalt“ und „Durchlässigkeit“ geben Hinweise darauf, dass sich die grün-schwarze Koalition eher auf die Ver- besserung und auf Anpassungen innerhalb der bestehenden Strukturen konzentriert (oder beschränkt) und keine grundle- genden strukturellen Vorhaben auf der Agenda hat. Für diese Interpretation spricht zum Beispiel, dass im Koalitionsvertrag der Begriff des Zwei-Säulen-Modells an keiner Stelle zu fin- den ist. Stattdessen werden mal mehr, mal weniger konkrete Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Schularten oder für bestimmte Themen benannt. Dabei stehen grundsätzlich alle Vorhaben im Vertrag unter einem Finanzierungsvorbehalt:

„Wir werden die Vorrangigkeit dieser Zukunftsaufgaben am grundgesetzlich vorgeschriebenen Schuldenverbot ab dem Haushaltsjahr 2020 messen und entsprechende Prioritäten bilden. Ziel muss es sein, das strukturelle Defizit im Haushalt schnellstmöglich abzubauen. Für alle finanzwirksamen Maß- nahmen gilt ein Haushaltsvorbehalt. Die Koalition verpflichtet sich, strukturelle Einsparungen in Höhe von rund 1,8 Milliar- den Euro in der Endstufe bis 2020 zu realisieren.“

Ziele bei den allgemeinbildenden Schularten

Die Grundschule soll in den Mittelpunkt der grün-schwarzen Schulpolitik rücken. Die bereits von Kultusminister Andreas Stoch geplante Erhöhung der Stundentafel in den Fächern Deutsch und Mathematik um jeweils zwei Stunden wird umge- setzt, „um die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen zu stärken“. Der Nachsatz, dass dazu „auch das Erlernen der Schreibschrift“ gehört, ist vermutlich die Absage an die Ein- führung der Grundschrift, die unter anderem der Grund- schulverband fordert.

Die Grundschulempfehlung bleibt unverbindlich, die Schul- wahl nach Klasse 4 obliegt wie bisher den Eltern. Allerdings muss die Empfehlung der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Von Klasse 1 bis zum Ende von Klasse 6 soll der Aus- tausch mit den Eltern und die Beratung deutlich intensiviert werden. Nach Vorlage der Empfehlung an der weiterführenden Schule „kann“ mit den Eltern ein verbindliches Beratungsge- spräch geführt werden. Allerdings widerspricht ein Zwang zur Beratung den Bedingungen gelingender Beratung. Unklar ist, wie die Eltern gezwungen werden können, dieser Pflicht nach- zukommen. Die neue Landesregierung scheint der Entschei- dungsfähigkeit der Eltern in Sachen Schulwahl zu misstrau- en. Die enger gefasste „Erziehungspartnerschaft“ soll deutlich stärker zur Steuerung der Schüler/innen genutzt werden.

Kleine Grundschulstandorte sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Allerdings versperrt das vordergründig populäre Motto

„Kurze Beine, kurze Wege“ den Zugang zu einer differenzier- ten Debatte über qualitative und quantitative Mindeststandards.

Diese grundsätzlich für alle Grundschüler/innen erhobene For- derung gilt zum Beispiel für Schüler/innen mit einem sonderpä- dagogischen Bildungsanspruch nicht. Für sie ist die wohnortna- he Schulwahl deutlich eingeschränkter. Und für den Besuch einer Privatschule nehmen die Eltern oft lange Wege in Kauf.

Das Gymnasium ist und bleibt eine tragende Säule der Schul- landschaft. Grün-Schwarz nimmt beim Gymnasium vor allem die individuelle Förderung in den Blick: Einen besseren Einstieg in die Kursstufe, Vertiefungsstunden bei leistungsstarken Schü- ler/innen und die Förderung von Spitzenbegabungen werden durch Ressourcen unterstützt. Die GEW begrüßt dies ausdrück- lich. Allerdings muss die Landesregierung z. B. auch bei der Grundschule für die entsprechenden Förderressourcen sorgen.

Das G8 bleibt die Normalform des Gymnasiums, die 44 Modell- schulen „G9“ können unverändert weitergeführt werden.

(14)

Ein überraschend hoher Grad an Kontinuität ist auch bei der Gemeinschaftsschule festzustellen. Das pädagogische Konzept bleibt erhalten (kein Sitzenbleiben, Binnendifferenzierung, keine Noten,…), Anträge auf Neueinrichtung sind weiter möglich. Dass Neuanträge an eine dauerhafte stabile Zwei- zügigkeit gebunden sind, ist positiv. Jedoch werden bei den Gemeinschaftsschulen die Ressourcen nicht ausgebaut, son- dern bleiben auf dem Status quo. Das ist für die extrem belas- teten Lehrkräfte dieser Schulen keine gute Nachricht. Bei den Themen leistungsdifferenzierter Unterricht und Ganztag gibt es Öffnungen: So können Gemeinschaftsschulen künftig ab Klasse 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaften leistungsdifferenziert unterrichten, wenn sie dies wollen. Im Rahmen eines Schulversuchs – nur so kann man die gesetzliche Vorgabe umgehen – ist ab Klasse 8 auch die offene Form des Ganztags möglich.

Die umstrittene und bisher vor allem von der CDU bekämpf- te Option für eine Oberstufe an Gemeinschaftsschulen besteht beim Erfüllen der erforderlichen Mindestgrößen (60 Schüler/

innen) weiter. Im Vertrag steht: „Die Koalitionspartner gehen davon aus, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode an nicht mehr als 10 Standorten Schülerinnen und Schüler an den Ober- stufen der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden.“

Lobenswert ist, dass das Streitthema „Sachkosten“ für die Gemeinschaftsschulen abgeräumt und ein eigener Beitrag ermittelt werden soll. Angesichts der Zahl der Gemeinschafts- schulen ist dies ohnehin überfällig.

Das 2015 beschlossene Konzept für die Realschulen wird fort- geführt: Es bleibt dabei, dass an Realschulen künftig auch der Hauptschulabschluss erworben werden kann. Nach der Orien- tierungsstufe (Klassen 5 und 6) werden ab Klasse 7 abschlussbe- zogene, leistungsdifferenzierte Gruppen in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und den Naturwissenschaften möglich (!). Hierfür werden nach und nach 10 zusätzliche Pool- stunden pro Zug bereitgestellt, die ersten 4 ab dem Schuljahr 2017. Und: „Zehn der dann insgesamt 20 Poolstunden gehen in ein regionales Budget beim Staatlichen Schulamt ein, das voll- umfänglich den Realschulen entsprechend ihrem Bedarf zur Verfügung steht.“ Bis 2020 sollen nach dem Willen der Koaliti-

on Realschulen und Gemeinschaftsschulen dieselbe Anzahl von Poolstunden haben. Neu für Realschulen ist die Option, ab Klas- se 8 für leistungsstarke Schüler/innen Angebote auf dem curri- cularen E-Niveau auszubringen und auch die Wahlmöglichkeit eines offenen oder gebundenen Ganztagsangebots.

Friedliche Koexistenz oder ungute Konkurrenz?

Die Öffnungen der Gemeinschaftsschule und die Fortführung des Realschulkonzepts sind geeignet, dass die beiden Schular- ten sich konzeptionell annähern. Ob dies zu einer friedlichen Koexistenz oder zu einer unguten Konkurrenz führt, ist völlig offen und wird sehr stark von der jeweiligen Schullandschaft vor Ort und der überzeugenden Qualität der einzelnen Schule abhängen.

Werkrealschulen bleiben als eigenständige Schulart erhalten, sie können erforderlichenfalls einen regionalen Verbund mit Real- schulen bilden. Für Lehrkräfte dieser Schulart soll es ein Qua- lifizierungsprogramm mit Aufstiegs- und Wahlmöglichkeiten für die anderen Schularten geben. Diese wenigen Aussagen des Koalitionsvertrags machen allzu deutlich, dass keine der Regie- rungsparteien der Werkrealschule noch eine Zukunft gibt.

Ganztagsschulen und Betreuungsangebote sollen auch in den kommenden fünf Jahren weiter ausgebaut werden. Allerdings kommt im neuen Koalitionsvertrag der Betreuungsaspekt wieder stärker zum Tragen. Künftig werden flexible, modulare kommunale Betreuungsangebote wieder bezuschusst und es können auch Neuanträge gestellt werden.

Die Erweiterung des (gesetzlich geregelten) Ganztags an den weiterführenden Schulen ist nur bis Klasse 7 vorgesehen.

An Ganztagsschulen soll es zusätzliche Stunden für gezielte Förderung der Kinder, für Hausaufgabenbetreuung oder für Zusatzangebote geben: „Ziel sollte dabei die Rhythmisierung sein.“ Außerdem soll geprüft werden, ob Kindern mit Migra- tionshintergrund an den Ganztagsschulen Unterricht in ihrer Muttersprache angeboten werden kann.

Ein zentrales Thema in den kommenden Jahren ist und bleibt der Bildungszugang für Geflüchtete. Hier wird die zügige Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen „angestrebt“.

Kapazitäten für die Aufnahme in den Schulen sollen mög-

(15)

Fotos: imago

lichst nach vier Wochen in der Anschlussunterbringung bereit stehen, ebenso sollen die Versorgung mit Vorbereitungsklas- sen (VKL) und dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VABO) bedarfsdeckend gestaltet und Lehrkräfte qualifiziert werden. Der von der GEW geforderte Zugang zu beruflichen Schulen für Flüchtlinge bis 25 Jahre ist zumindest als Prüfauf- trag erwähnt.

Schulen sollen eigenständiger werden

Neue Akzente setzen Grüne und CDU beim Thema Schul- verwaltung und der Schulleitung. Es soll eine deutlich höhe- re Eigenständigkeit der Schulen durch pädagogische Profi- lierung, Schwerpunktsetzung, Personalauswahl, Verwendung von Budgets und Bildung von Kooperationen ermöglicht und umgesetzt werden. Einmal mehr sollen die Bedingungen für die Arbeit der Schulleitungen verbessert und attraktiver gestaltet werden, unter anderem mit mehr Raum für die inne- re Entwicklung ihrer Schulen und der Entlastung der Schullei- tung von Verwaltungsaufgaben. Ressourcen hat die Landesre- gierung dafür allerdings noch nicht eingeplant.

Der Modellversuch zur fairen Ressourcensteuerung im Schul- amtsbezirk Tübingen/Reutlingen soll ausgewertet und auf die Übertragbarkeit überprüft werden.

Das Thema „Autonomie“ bzw. Eigenständigkeit der Schulen wird offensichtlich erneut auf die Agenda gesetzt. Die GEW hat hierzu bereits 2008 ein umfassendes Positionspapier verabschie- det, das wohl jetzt für eine „Wiedervorlage“ ansteht.

Die Grundzüge der Bildungsplanreform werden nunmehr auch von der CDU anerkannt. Zwar behält man sich im Koalitionsver- trag eine „enge Begleitung der Umsetzung“ mit der Option auf Korrekturen vor, insbesondere das Instrument der Leitperspek- tiven soll „auf seine Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit hin“

überprüft werden. Da aber auch schon die Vorgängerregierung die Umsetzung des Bildungsplans sehr deutlich als Prozess ver- standen wissen wollte, ist eine Evaluierung und Anpassung im Zeitablauf ohnehin geboten. Erfreulich ist, dass die Koalitionä- re die politische Bildung und Demokratieerziehung als Aufgabe der Schule besonders hervorheben. Begrüßenswert wäre freilich, wenn aus diesem Bekenntnis wirksame Maßnahmen zur Stär-

kung der politischen Bildung hervorgingen, und es nicht nur symbolisch über die erlittene Missachtung hinwegtrösten würde.

Das Recht auf inklusive Beschulung im Schulgesetz bleibt unver- ändert. Es umfasst alle Kinder und Jugendlichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Wie bisher gilt aber das Wahlrecht der Eltern nur eingeschränkt, denn bei der Schulwahl ist die Abwägung unter Einbezug von Ressourcengesichtspunk- ten nicht nur zulässig, sondern geboten. Inklusive Bildungsan- gebote und Angebote der SBBZ sollen gleichberechtigt versorgt werden, dies schließt Außenklassen explizit mit ein.

Die Landesregierung strebt das Zwei-Pädagogen-Prinzip nur an, „wo fachlich sinnvoll und möglich“. Diese Formulierung lässt weite Interpretationsspielräume zu und wird für Konflik- te sorgen. Der Koalitionsvertrag erwähnt auch nicht, wie das strukturelle Unterrichtsdefizit im sonderpädagogischen Bereich (SBBZ und Inklusion) verringert werden kann und wie die für die Inklusion erforderlichen zusätzlichen Ressourcen (z.B. für das 2-Pädagogen-Prinzip und zusätzliche Schulleitungsressour- cen) finanziert werden sollen. Dass die Schulverwaltung eine regionale Angebotsplanung bei inklusiven Angeboten verant- wortet, ist unter organisatorischen Aspekten sinnvoll, kann aber in Einzelfällen den Elternwünschen widersprechen.

Es bleibt zu hoffen, dass unter Grün-Schwarz deutlich mehr Engagement beim Ausbau des Ethikunterrichts an den Tag gelegt wird und der jetzt wieder angekündigte „schrittweise Ausbau“

endlich ab Klasse 1 realisiert wird. Auch den bedarfsgerech- ten Ausbau des islamischen Religionsunterrichts als regulären Unterricht begrüßt die GEW. Im Koalitionsvertrag wird hier die Voraussetzung formuliert, dass die unterrichtenden Geistlichen und Lehrkräfte an deutschen Universitäten und Hochschulen ausgebildet sein müssen. Das sollte sich von selbst verstehen.

Ute Kratzmeier

GEW-Referentin für allgemeine Bildung

(16)

KOALITIONSVERTRAG ZUR BERUFLICHEN BILDUNG

Viel Lyrik –

und einige konkrete Ansätze

Die Aussagen im Koalitionsvertrag zur beruflichen Bildung bieten eine Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der beruflichen Schulen und ermöglichen sinnvolle neue Akzen-

te und Entwicklungen. Wohin die Reise aber wirklich geht, wird erst mit den nächsten Haushaltsberatungen deutlich werden.

Kontinuität steht in der beruflichen Bildung im Vordergrund.

So sollen die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur beruflichen Bildung weiterhin umgesetzt werden. Die Koaliti- on bekennt sich dazu, die Unterrichtsversorgung an den beruf- lichen Schulen weiter zu verbessern, die Modellregionen zur Neugestaltung des Übergangsbereiches auszuweiten und an den Vollzeitschularten verstärkt Ganztagesangebote anzubie- ten. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass die Politik, die in den vergangenen fünf Jahren begonnen wurde, fortgeführt werden soll. Damit wird eine kontinu-

ierliche Weiterentwicklung der beruflichen Schulen ermöglicht.

Problematisch ist jedoch, dass keinerlei Aussagen zu Ressour- cen gemacht werden. Die beruf- lichen Schulen erhalten bislang jährlich 5 Millionen Euro für die Umsetzung der Enquete-Emp- fehlungen. Ohne diese Mittel ist das Bekenntnis wenig wert. Auch

die weitere Finanzierung der AV-Begleiter/innen (sozialpäd- agogische Fachkräfte), die die Schulen bei der Betreuung der Schüler/innen im AV-Dual unterstützen, bleibt unklar. Und schließlich sind auch die Äußerungen zum weiteren Abbau des strukturellen Unterrichtsdefizites mehr als vage.

Auch das Bekenntnis zu einem betriebs- und wohnortnahen Berufsschulangebot ist bereits in der Rechtsverordnung zur regionalen Schulentwicklung enthalten. Inwieweit es Ausnah- men bei der Schließung von Kleinklassen geben wird, hängt letztlich von der Haushaltslage ab.

Digitalisierung als Zukunftsprojekt

Das Thema „Digitalisierung“ zieht sich als roter Faden durch den Koalitionsvertrag – offensichtlich versteht Grün-Schwarz dies als großes Zukunftsprojekt. An den beruflichen Schulen sollen die bestehenden Lernfabriken 4.0 und das Tabletprojekt

„verstetigt“ werden, für alle Schulen soll eine digitale Bildungs- plattform eingeführt werden.

Ohne Zweifel müssen junge Menschen auf die verändernde Berufswelt, die derzeit unter dem Stichwort „Industrie 4.0 bzw.

Dienstleistung 4.0“ diskutiert wird, vorbereitet werden. Aller- dings lässt der Koalitionsvertrag zentrale Fragen offen. Alleine die flächendeckende technische Ausstattung der beruflichen Schulen wird nach einer Modellrechnung der Bertelsmann Stiftung zwischen 320 und 460 Euro pro Schüler/in und Jahr kosten. Schon diese wenigen Zahlen machen deutlich, dass die Digitalisierung erhebliche Kosten für Investitionen und Betrieb verursachen wird, für die zunächst die kommunalen Schulträger zuständig sind. Sie werden kaum in der Lage sein, diese zu tragen – vor allem, wenn die neue Regierung gleichzeitig darüber nachdenkt, den Landeshaushalt auch durch Kürzung der Zuwendungen an die Kommunen zu sanieren.

Digitalisierung kann sich aber nicht in einer reinen Technik- oder Wirtschaftsgläubigkeit erschöpfen. Die Gewerkschaften haben immer deutlich gemacht, dass Wirtschaft 4.0 weitreichende Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Beschäftigten haben wird. Auch damit ist eine kritische Aus- einandersetzung in den beruflichen Schulen notwendig. Dazu findet sich jedoch kaum etwas im Koalitionsvertrag.

Modellversuch vollständiger zweiter Berufsschultag

Unter der Überschrift „Duale Ausbildung attraktiver machen“

kündigt Grün-Schwarz einen Schulversuch mit dem Ziel an, leistungsstärkeren Jugendlichen den ausbildungsbegleitenden Erwerb der Fachhochschulreife oder der mittleren Reife über einen vollständigen zweiten Berufsschultag zu ermöglichen.

Die GEW fordert dies bereits seit Jahren, die Verwirklichung eines solchen Schulversuches wäre deshalb ein wirklicher Fortschritt.

Unberücksichtigt bleibt jedoch die Förderung von schwäche- ren Schüler/innen. Im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten ist deutlich geworden, dass Sprachförderung nicht mit dem VABO enden kann. Dafür sind zusätzliche Stun-

VERLÄSSLICH, VIELFÄLTIG, ERFOLGREICH

IN DER BILDUNG

(17)

den in der Berufsschule notwendig. Die Wirtschaft hat ihre Bereitschaft signalisiert, dafür eine Aufstockung des Berufs- schulunterrichtes um vier Stunden zu akzeptieren. Davon fin- det sich jedoch nichts im Koalitionsvertrag. Insgesamt ist kein klares Konzept erkennbar, wie die Geflüchteten in Arbeit und Gesellschaft integriert werden sollen.

Problematisch ist, dass ein „starkes Netzwerk beruflicher Kom- petenzzentren für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung“

an den Berufsschulen entwickelt werden soll. Hier fehlen klare konzeptionelle Aussagen. Berufliche Schulen sind seit langem im Bereich der beruflichen Weiterbildung tätig. Die GEW hält dies grundsätzlich für sinnvoll, sie lehnt allerdings die immer

wieder geforderte Teilrechtsfähigkeit von beruflichen Schulen ab, die das Ziel verfolgen, auf dem durch Konkurrenz gepräg- ten Weiterbildungsmarkt als Anbieter tätig zu werden.

Michael Futterer

Stellvertretender GEW-Landesvorsitzender

Leistungsstärkere Jugendliche sollen während der Ausbildung die Fachhochschulreife oder die mittlere Reife erwerben können. Dafür sind zusätzliche Stunden in der Berufsschule geplant.

Foto: imago

WEITERBILDUNG

Koalitionsvertrag zu Weiterbildung - Lebenslanges Lernen

Der Weiterbildungspakt Baden-Württemberg (Bündnis für Lebenslanges Lernen 2015-2020) bildet die inhaltliche Basis für die Entwicklung der Weiterbildung in Baden-Würt- temberg. Neben diesem Bekenntnis plant die Koalition die Intensivierung von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen bei Schulabbrecher/innen, Geringqualifizierten, funktionalen Analphabeten und Migranten/Flüchtlingen sowie eine Moder- nisierung des zweiten Bildungswegs. Hier bestehen Klärungs- bedarfe bezüglich der geplanten Inhalte sowie bei der Beteili- gung der Gewerkschaften an diesem Prozess.

Weiterhin soll eine Stärkung des Landesnetzwerks Weiterbil- dungsberatung stattfinden, um wohnortnah niederschwelli- ge Beratungsangebote anbieten zu können. Seit Januar 2015 können Ratsuchende in der Nähe ihres Wohnorts kostenlos eine individuelle Beratung bei den Mitgliedseinrichtungen des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung erhalten. Die Gewerkschaften hatten nicht mehr Flexibilität, sondern ein trägerunabhängiges Beratungsangebot gefordert.

Magdalena Wille GEW-Referentin für berufliche Bildung und Weiterbildung

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KOALITIONSVERTRAG ZU KITA UND SOZIALARBEIT

Qualität zum Nulltarif?

Die Ausführungen zu Kinder- und Jugendhilfe im grün-schwarzen Koalitionsvertrag sind ernüch- ternd und bleiben im Unverbindlichen. Die GEW vermisst klare Finanzierungszusagen, die für die

Qualitätsentwicklung dringend nötig sind.

Weder für die Frühe Bildung, die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, die Schulsozialarbeit noch für die offene Kin- der- und Jugendarbeit wird deutlich, welche finanziellen Mit- tel für den von der GEW seit langem geforderten qualitativen Ausbau künftig eingesetzt werden sollen.

Ernüchternd ist, dass in der Frühen Bildung viel Geld in die Einführung eines Kinderbildungspasses fließen soll. Diese Maßnahme entlastet die Eltern von Kindern im letzten Kin- dergartenjahr, bringt aber den Kommunen nicht mehr Geld für dringend erforderliche Investitionen in Rahmenbedingun- gen und Personal der Kindertageseinrichtungen. Es ist für die GEW mehr als enttäuschend, dass die verbindliche Einführung des Orientierungsplans auch weiterhin nur „schrittweise ange- strebt“ und stattdessen zur

Qualitätssteigerung eine landesweite Zertifizierung von Kitas ins Spiel gebracht wird. Ein Zertifikat hält bestenfalls einen Zustand fest. Ohne zusätzliche Res- sourcen oder strukturelle Veränderungen wird sich die Qualität aber kaum verbessern. Im Zweifelsfall

dient sie dazu, Druck auf das Personal auszuüben, Mehrarbeit einzufordern oder Arbeit zu verdichten.

Die Fortführung der bestehenden Bildungshäuser kann aus Sicht der Kita-Fachkräfte ebenfalls kritisch gesehen werden, wenn diese – wie bisher – keinerlei zusätzliche Zeit- Ressour- cen für die Kooperation mit den Grundschulen erhalten. Ähn- liches gilt für den Ausbau der Kinder- und Familienzentren, den die GEW grundsätzlich begrüßt. Erwähnt wird allerdings nicht, ob die Kinder- und Familienzentren für die zusätzlichen Aufgaben auch die erforderlichen zusätzlichen Fachkraftstel- len, Räumlichkeiten, Mittel und die Voraussetzungen für mul- tiprofessionelle Teamarbeit zur Verfügung gestellt bekommen.

Für die Ganztagsgrundschule sowie die Ganztagsbetreuung an Schulen zeigt sich ein unstrukturiertes Bild nach dem Motto:

„Alles ist möglich und nichts ist geregelt“. So sollen zwar die Ganztagsgrundschulen weiterhin ausgebaut, gleichzeitig aber bestehende und neue kommunale Betreuungsangebote geför- dert werden. Anstatt eines klaren pädagogischen Ganztags- schul-Konzeptes entscheidet sich Grün-Schwarz also dafür,

vielfältige Formen von frei und flexibel buchbaren Betreu- ungsangeboten zu ermöglichen. Es ist nach wie vor aber keine Rede davon, die dafür dringend erforderlichen Mindeststan- dards (z.B. Fachkraft-Kind-Schlüssel, Raumausstattung, Qua- lifikation der Fachkräfte) rechtlich verbindlich festzulegen.

Auffallend ist, dass die institutionellen Angebote – sei es Kita, Kinder- und Familienzentren, Ganztagsbetreuung an Grund- schulen – in erster Linie unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, d. h. unter dem Betreuungsaspekt gesehen werden. Eine an der Entwicklung und den Bedürfnis- sen der Kinder orientierte pädagogische Sichtweise wird völlig außer Acht gelassen.

Die weiteren Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe sind nur am Rande erwähnt.

Auch hier steht nichts über die qualitative und finanzielle Ausgestaltung. Dies gilt auch für die Schulsozialarbeit. Das Landesprogramm für Schul- sozialarbeit soll zwar weiter- geführt und die Jugendsozial- arbeit weiterhin gefördert wer- den. Es fehlen jedoch konkrete Aussagen über die verbindli- che Absicherung und Finanzierung der Fachkraftstellen sowie eine aus GEW-Sicht dringend notwendige Einführung konzep- tioneller Standards und einheitlicher Rahmenbedingungen.

Insgesamt gesehen lässt der Koalitionsvertrag eine verbindli- che Ressourcenausstattung und Finanzierung für die Aufga- benbereiche der Kindertageseinrichtungen und der Sozial- arbeit vermissen. Auch der Titel des ersten grün-schwarzen Koalitionsvertrages „Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ“ passt nicht zur Kinder- und Jugendhilfe. Es bleibt völlig offen, wohin die Reise geht.

Heike Pommerening

stellvertretende GEW-Landesvorsitzende

KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BADEN-WÜRTTEMBERG

UND DER CDU BADEN-WÜRTTEMBERG 2016 - 2021

BADEN-WÜRTTEMBERG GESTALTEN:

VERLÄSSLICH. NACHHALTIG. INNOVATIV.

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Kommentar: Arbeitsbedingungen gehören auf die Tagesordnung

Die grün-schwarze Landesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ob der Koali- tionsvertrag eine gute Arbeitsgrundlage für die nächsten fünf Jahre bietet, wird sich zeigen. Die meisten Formulierungen sind sehr offen und für die Koalitions- partner interpretierbar. In den Wahlpro- grammen von Grünen und CDU waren viele Vorhaben klar und konträr zwi- schen beiden Parteien formuliert. Viel- fach sind daraus Kompromisse gewor- den. Andere Vorhaben tauchen nicht mehr auf. Vor allem aber finden sich nahezu nirgends eindeutige Aussagen zu Ressourcen. Hochproblematisch ist auch, was nicht im Koalitionsvertrag steht und was in Nebenabreden vereinbart sein soll – zum Beispiel die Entschei-

dung, die Übertragung des Tarifabschlusses bei den Beamtinnen und Beamten auf ein Prozent zu deckeln.

Die grün-rote Landesre- gierung war 2011 intensiv in inhaltliche Reformen eingestiegen. Reformstaus machten die massiven Investitionen in die frühe

Bildung, die Stärkung der Grundfinan- zierung der Hochschulen und die schuli- schen Reformen notwendig. Vernachläs- sigt wurden die Arbeitsbedingungen. Die Erwartung, dass die grün-schwarze Lan- desregierung dort einen Schwerpunkt setzt, wird nicht erfüllt.

In der frühen Bildung wird sich die Ent- wicklungsgeschwindigkeit der vergan- genen Wahlperiode deutlich verlangsa- men. Die angekündigte alltagsintegrierte und stärkenorientierte Weiterentwick- lung der Sprachbegleitung in den Kitas und der Ausbau von Kindertageseinrich- tungen zu Kinder- und Familienzentren sind richtige Vorhaben. Allerdings bleibt völlig offen, in welche Richtung die „Pro- jektitis“ verändert wird. Die notwendige Stärkung der Strukturqualität in Kitas kann mit Projekten und vor allem ohne beträchtliche zusätzliche finanzielle Mit- tel nicht gelingen.

„Auf den Anfang kommt es an!“ Der Satz bleibt in Bezug auf frühe Bildung und Grundschule eine Worthülse. Bei der Bildung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen bleibt die Absichtserklä-

rung sogar deutlich hinter den rechtli- chen Verpflichtungen zurück.

An den Hochschulen setzt sich die positive Entwicklung der vergange- nen Wahlperiode leider nicht fort. Spit- zenförderung statt Verbesserung der Gesamtfinanzierung, drohende Quoten und Noten nach der Abkehr von Staats- examensstudiengängen – diese Schrit- te gehen in die falsche Richtung. Für die GEW hat weiterhin die Forderung nach Dauerstellen für Daueraufgaben höchste Priorität.

Erfreulich ist, dass sich die Grünen beim Fortbestand der schulischen Refor- men eindeutig gegen die CDU durch- gesetzt haben. Das Getöse von der CDU

im Wahlkampf ließ anderes befürchten.

Die Fortführung der regionalen Schul- entwicklung, der Ausbau der Modellver- suche an beruflichen Schulen und die weitere Umsetzung der Enquête-Emp- fehlungen, der Fortbestand und weitere Ausbau der Gemeinschaftsschulen, die Entscheidung gegen weitere G 9-Model- le und die zusätzlichen Stunden für die Realschule sind positiv zu bewerten. Sie bieten die Chance zur Konsolidierung der Reformen und Befriedung der pola- risierten Auseinandersetzungen. Einen erschreckenden Rückschritt gegenüber Grün-Rot beinhaltet die völlig unzurei- chende Aussage zur Ressourcenausstat- tung der Inklusion.

Die Landesregierung formuliert die Absicht, die Bedingungen für die Arbeit der Schulleitungen zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Konkrete Aus- sagen dazu fehlen noch. Dass der Rech- nungshof 2014 insbesondere auf die schlechten Arbeitsbedingungen an klei- neren Schulen hingewiesen hat, bleibt völlig unberücksichtigt.

Sehr enttäuschend sind die Aussagen

zu den Hauptschullehrkräften. Ihnen soll eine Perspektive über Qualifizierun- gen für den Aufstieg nach A 13 eröffnet werden. In dieser Frage waren wir am Ende der Wahlperiode mit Kultusminis- ter Stoch ein schönes Stück weiter. Die Frage muss erlaubt sein, ob die Regie- rung mit anderen Lehrämtern der weiter- führenden und beruflichen Schulen auch so umspringen würde, wenn Schularten wegbrechen.

Der Koalitionsvertrag verspricht eine ver- lässliche Unterrichtsversorgung sowie die Verbesserung der Vertretungsreserve.

Beides ist Grundvoraussetzung für einen geordneten und verlässlichen Schulbe- trieb, um eine Überlast der Lehrkräfte

und des weiteren Personals schon im normalen Alltag zu vermeiden. Wenn dies wirklich ein politisches Ziel ist, wäre es konsequent gewesen, den Verzicht auf weitere Stellenstreichun- gen bis 2020 im Koalitions- vertrag festzuschreiben.

Wer gehofft hatte, dass zusätzliche Zeit für die immer umfangreicher werdenden Auf- gaben zur Verfügung gestellt werden oder zumindest die Verschlechterungen der vergangenen Wahlperiode – die Kür- zungen der Altersermäßigung und des Allgemeines Entlastungskontingents – zurückgenommen werden, sieht sich ent- täuscht.

Erfreulich ist, dass die Bedeutung der Qualitätsentwicklung und die Unterstüt- zung der Beschäftigten in allen Bildungs- bereichen thematisiert werden, auch die Rolle der Schulverwaltung.

Die GEW wird dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen in den nächsten fünf Jahren oben auf der Tagesordnung stehen. In Verbindung mit der Vorgabe, dass alle finanziellen Investitionen unter Haushaltsvorbehalt stehen, wird das eine große Aufgabe.

Doro Moritz GEW-Landesvorsitzende

„Wer gehofft hatte, dass zusätzliche Zeit für die immer umfangreicher werdenden Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, sieht sich enttäuscht.“

Doro Moritz

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