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Dünndarm-Kapselendoskopien -Apparative Ausstattung-Qualitätssicherungsvereinbarung zur Dünndarm-Kapselendoskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

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Academic year: 2022

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KV RLP / SQS-ANTRAG / 489968 / OKTOBER 2018 Seite 1 von 2 E-Mail

Fax Telefon

genehmigung@kv-rlp.de 06131 326-327 06131 326-326 www.kv-rlp.de/489968

Dünndarm-Kapselendoskopien -Apparative Ausstattung-

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Dünndarm-Kapselendoskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

Betreiber

Titel, Vorname, Name: ________________________________________________________

BSNR: ________________________________________________________

NBSNR: ________________________________________________________

Ausgelagerte Praxisräume: _________________________________________________________

PLZ Ort, Straße, Hausnummer

Die Dünndarm-Kapselendoskopien werden mit folgendem Kapselendoskopie-System durchgeführt:

Systembezeichnung: ________________________________________________________________

Hersteller: ________________________________________________________________________

CE-Kennzeichnung: ________________________________________________________________

1. Anforderungen an die Kapsel

a. Gewährleistung einer Betriebsdauer von mindestens

8 Stunden nach der Aktivierung.  ja  nein

b. Möglichkeit einer Bilderstellung mit einer Frequenz von

mindestens zwei Bildern pro Sekunde.  ja  nein

c. Abbildung eines Sichtfeldes von mindestens 145 Grad.  ja  nein

d. Darstellung eines scharfen Bildes („Schärfenbereich)

im Bereich von 0 – 20 mm.  ja  nein

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 489968 / OKTOBER 2018 Seite 2 von 2

e. Abgrenzbarkeit von Strukturen von 0,1 mm oder kleiner

durch eine entsprechende Auflösung.  ja  nein

f. Darstellbarkeit der Kapsel in bildgebenden Verfahren.  ja  nein

2. Anforderungen an das Aufzeichnungsgerät

a. Das Aufzeichnungsgerät gewährleistet eine Betriebsdauer von mindestens 8 Stunden Dauer, mindestens aber die

gleiche Dauer wie die zugehörige zu verwendende Kapsel.  ja  nein

b. Die Passagezeit wird durch das System protokolliert.  ja  nein

3. Anforderungen an die Auswertungseinheit

a. Die von den Herstellern definierten technischen Anforderungen an die für die Auswertungen verwendete Auswertungseinheit

werden erfüllt.  ja  nein

b. Die Auswertungseinheit ermöglicht technisch die Voraussetzung für eine Archivierung entsprechend der vorgegebenen

Aufbewahrungsfristen gemäß § 7 Abs. 5.  ja  nein

c. Die Untersuchungsaufzeichnung ist einschließlich enthaltener Zeitmarker in Teilen und insgesamt aus der Auswertungseinheit auf andere Medien (z. B. Speicherung auf Datenträgern) expor- tierbar, so dass sie auch außerhalb der Einrichtung, welche die

Auswertung vornimmt, durch Viewersoftware abspielbar ist.  ja  nein

Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

_________________________________ _______________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw. der

abrechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

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