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18.12.2019
An alle Frauenärzte mit dem Schwerpunkt Gy- näkologische Onkologie, der Zusatz-Weiterbil- dung Medikamentöse Tumortherapie oder mit Onkologie-Genehmigung
Neu im EBM: Biomarker-Test beim primären Mammakarzinom
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Januar 2020 kann ein spezifizierter biomarkerbasierter Test zur Ermittlung des Rezidiv- risikos beim primären Mammakarzinom (z. B. Oncotype DX Breast Recurrence Score®) als Leis- tung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Wir informierten Sie bereits in den KVB - INFOS 10/2019 über die Aufnahme des Tests in die Anlage I der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Bewertungs- ausschuss hat nun in seiner 455. Sitzung am 11. Dezember 2019 die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen.
Indikation zur Durchführung des Tests
Der Biomarker-Test kann bei Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven,
HER2/neu-negativen, nodalnegativen und nicht metastasierten Mammakarzinom unter Anwendung der Vorgehensweise des „Oncotype DX Breast Recurrence Score®“ eingesetzt werden. Er darf nur angewendet werden, wenn die Empfehlung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemothe- rapie beim primären Mammakarzinom aufgrund klinischer und pathologischer Kriterien allein nicht eindeutig getroffen werden kann.
Verpflichtende Aufklärung vor Durchführung
Zur Entscheidungsfindung über die adjuvante Chemotherapie und die Frage, ob ein biomarkerba- sierter Test ratsam erscheint, ist spezifische fachärztliche Expertise zur Indikationsstellung notwen- dig. Die Patientinnen sollen in die Lage versetzt werden, die wesentlichen Aspekte der Entschei-
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dung und die mögliche Rolle des biomarkerbasierten Test einzuschätzen, daher müssen sie in ei- nem ärztlichen Gespräch unter Einbeziehung der vom G-BA veröffentlichten Patientinneninforma- tion „Biomarkerbasierte Tests beim frühen Brustkrebs“ über den Test aufgeklärt worden sein.
Die Patientinneninformation wird vom G-BA auf seiner Internetseite unter www.g-ba.de in der Rubrik Service - Versicherteninformation und U-Hefte als ausdruckbare Datei bereitgestellt.
Die Aufklärung zum Test darf durchgeführt werden von Fachärzten für Frauenheilkunde und Ge- burtshilfe
• mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie oder
• der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie oder
• mit Genehmigung nach der Onkologie-Vereinbarung.
Neue Gebührenordnungsposition für die Beratung
Zur Abbildung der Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung des Biomarker-Tests hat der Bewertungsausschuss die Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition (GOP) in den Ab- schnitt 8.3 des EBM beschlossen:
GOP 08347 – Erörterung der Besonderheiten des biomarkerbasierten Tests bei Patientinnen mit primärem Mammakarzinom gemäß Nr. 30 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA
Bewertung 65 Punkte
Preis B€GO 7,14 € - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.
- Die Gebührenordnungsposition ist für die Überprüfung der Indikation oder die Mitteilung und Er- örterung des Testergebnisses berechnungsfähig.
- Die Ausgabe des Merkblattes des G-BA ist fakultativer Leistungsinhalt.
- Je vollendete 5 Minuten berechnungsfähig.
- Im Krankheitsfall maximal fünfmal berechnungsfähig.
Aufarbeitung der Probe und Test durch Pathologen
Die Aufbereitung der Gewebeprobe zur Durchführung des Biomarker-Tests gemäß der G-BA-Richt- linie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ und der Test erfolgt ausschließlich durch Fachärzte für Pathologie.
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Aufnahme der neuen GOP in Anhang 3 zum EBM
Im Zusammenhang mit der Neuaufnahme der Gebührenordnungsposition 08347 werden die Kalku- lations- und Prüfzeiten im Anhang 3 des EBM angepasst und die neue Leistung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) zugerechnet.
Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
Für die neu in den EBM aufgenommene GOP 08347 empfiehlt der Bewertungsausschuss die Ver- gütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Umsetzung dieser Empfehlung auf Landesebene ist mit den Krankenkassen in Bayern noch zu vereinbaren.
Zu weiteren biomarkerbasierten Tests und Anwendungsgebieten werden die Beratungen im G-BA fortgesetzt. Der Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 455. Sitzung wurde auf der In- ternetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschus- ses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Er steht unter dem Vorbe- halt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach unsere Abrechnungsberater unter der Telefonnummer 089 / 5 70 93 - 4 00 10 an.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie sowie Ihrem Praxisteam frohe Weihnachten.
Freundliche Grüße
gez.
Wolfgang Gierscher
Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung