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Allgemeine Richtlinienfür die theologisch-diakonische Ausbildung

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Allgemeine Richtlinien

für die theologisch-diakonische Ausbildung

Vom 1. Februar 1994 (KABl. 1994 S. 46)

Auf Grund von § 2 Abs. 3 des Diakonengesetzes1 vom 5. Juli 1993 (ABl. EKD 1993 S. 447) wird folgendes bestimmt:

1. 1Die Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon führt zu einer doppelten Qualifikation, vermittelt

- durch die theologisch-diakonische Ausbildung und

- in der Regel durch die Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Sozial- oder Pflegeberuf.

2Die Ausbildung soll dazu befähigen, fachgerechte Hilfe mit christlichem Zeugnis zu verbinden. 3Deshalb stehen die beiden Ausbildungszweige nicht unverbunden neben- einander, sondern sind integrale Bestandteile der einen Vorbereitung für die Aufgaben im Diakonat, in denen der Dienst der helfenden Liebe mit dem Dienst am Wort ver- bunden ist.

2. 1Die theologisch-diakonische Ausbildung vermittelt die biblische Begründung für den Auftrag der Kirche, insbesondere für den Diakonat. 2Sie leitet an zum diakonischen Dienst innerhalb dieses Gesamtauftrages.

3Die theologisch-diakonische Ausbildung will die künftigen Diakoninnen und Diakone in ihrem persönlichen Glauben fördern und sie Formen christlichen Lebens erfahren und einüben lassen. 4Die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ist wesentliches Element der Ausbildung. 5Sie erhält ihren besonderen Charakter durch das Angebot einer über die Ausbildungszeit hinausreichenden Einbindung in eine mit der Ausbil- dungsstätte verbundene diakonische Gemeinschaft.

3. Lehrfächer der theologisch-diakonischen Ausbildung sind insbesondere - Bibelkunde und Auslegung des Alten und des Neuen Testaments, - Kirchengeschichte einschl. Kirchen- und Konfessionskunde, - Glaubenslehre (Dogmatik),

- Ethik,

- Homiletik und Liturgik,

1Nr. 600

Allgemeine Richtlinien für die theologisch-diakonische Ausbildung

RiDiakAus 605

07.02.2022 EKvW 1

(2)

- Seelsorge,

- Grundlagen und Methodik der evangelischen Unterweisung, - Diakonik.

4. Diese Allgemeinen Richtlinien treten am 1. April 1994 in Kraft.

605 RiDiakAus

Allgemeine Richtlinien für die theologisch-diakonische Ausbildung

2 07.02.2022 EKvW

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