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Richtlinie der BuÄK zur Qualitätssicherung quantita- tiver laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

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384 Bayerisches Ärzteblatt 7/2002

BLÄK amtliches

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BuÄK) hat am 22. März 2002 folgende Änderungen in den Anlagen 1 a bis d der „Richtlinie der

Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Un- tersuchungen“, Deutsches Ärzteblatt 98, Heft

42, 19.10.2001, beschlossen. Das Einverneh- men der Physikalisch-Technischen Bundes- anstalt zu diesen Änderungen ist hergestellt.

Richtlinie der BuÄK zur Qualitätssicherung quantita-

tiver laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

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