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Adaptiondes Lehrplans für die bayerische Hauptschule an den Förderschwerpunkt Sehen15. August 2007

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des Lehrplans für die bayerische Hauptschule an den Förderschwerpunkt

Sehen

15. August 2007

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

(2)

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen und Leitlinien

1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen... 2

2. Aufgabenfelder und Orte für sonderpädagogisches Handeln... 5

3. Die Hauptschule als weiterführende Schule ... 9

4. Der Auftrag der Hauptschule... 11

5. Erziehung in der Hauptschule ... 14

6. Unterricht in der Hauptschule... 17

7. Schulleben, Schulentwicklung, Schulprofil... 21

8. Arbeit mit dem Lehrplan ... 22

II. Fächerübergreifende und fachbezogene Unterrichts- und Erziehungsaufgaben II.1 Fächerübergreifende Unterrichts- und Erziehungsaufgaben 1. Förderschwerpunktspezifische Aufgaben ... 26

2. Aufschließen für gesellschaftliche Grund- und Zeitfragen – Politische Bildung... 28

3. Hilfen zur persönlichen Lebensgestaltung ... 29

4. Vorbereitung auf das Arbeits- und Wirtschaftsleben... 32

II.2 Fachbezogene Unterrichts- und Erziehungsaufgaben – Fachprofile Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Ethik ... 36

Katholische Religionslehre ... 37

Evangelische Religionslehre ... 42

Ethik... 46

Deutsch ... 49

Blindenkurzschrift ... 56

Mathematik ... 58

Englisch ... 65

Physik/Chemie/Biologie... 69

Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde ... 73

Sport ... 77

Musik/Chor/Instrumentalunterricht ... 81

Kunst/Werken/Textiles Gestalten ... 84

Arbeit-Wirtschaft-Technik ... 89

Blindenkunde/Lebenspraktische Fertigkeiten ... 94

Maschinenschreiben ... 96

Gewerblich-technischer Bereich ... 99

Kommunikationstechnischer Bereich ... 102

Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich ... 105

Informatik... 110

Buchführung ... 112

(3)

III. 1 Lehrpläne für die Hauptschule Jahrgangsstufen 5 bis 9

Jahrgangsstufe 5... 116

Jahrgangsstufe 6... 176

Jahrgangsstufe 7... 233

Jahrgangsstufe 8... 304

Jahrgangsstufe 9... 384

Grundwissen und Kernkompetenzen der Jahrgangsstufe 9 (Regelklasse)... 464

III. 2 Lehrpläne für den Mittlere-Reife-Zug der Hauptschule Jahrgangsstufen 7 bis 10 Die folgenden Seitenangaben für den Mittlere-Reife-Zug beziehen sich auf den Lehrplan für die bayerische Hauptschule. Jahrgangsstufe M7... 431

Jahrgangsstufe M8... 489

Jahrgangsstufe M9... 551

Jahrgangsstufe M10... 619

Kunst/Werken/Textiles Gestalten ... 620

Grundwissen und Kernkompetenzen der Jahrgangsstufe 10 (Mittlere-Reife-Zug)) ... 693

Anhang

Verwendete Abkürzungen und Zeichen

Vorbemerkung zum Aufbau

Der folgende Lehrplan beschreibt gestuft vom Grundsätzlichen ins Konkrete auf drei verschiede- nen Ebenen die Aufgaben und Arbeitsweisen der Hauptschule. Er spricht Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten - im Text ist einfach von "Lehrern", "Schü- lern" und "Eltern" die Rede - und die interessierte Öffentlichkeit an.

Das Kapitel I stellt in allgemeiner und grundsätzlicher Form den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Hauptschule, Erziehung und Unterricht in der Hauptschule und das Schulleben insgesamt dar. Kapitel II befasst sich auf einer konkreteren Ebene mit den fächerübergreifenden und den fachbezogenen Unterrichts- und Erziehungsaufgaben.

Die einzelnen Lernziele und Lerninhalte finden sich schließlich - gesondert nach Jahrgangsstufen und Fächern - in Kapitel III.

In dem vorliegenden Text werden die Kapitel I und II des Lehrplans für die bayerische Hauptschu- le an den Förderschwerpunkt Sehen adaptiert.

Im Kapitel III, also auf der Ebene der Lernziele und Lerninhalte, werden spezifische Unterrichtsfä- cher für blinde Schüler in einzelnen Jahrgangsstufen eingefügt. Zur besseren Lesbarkeit sind die- se Fächer hellgrau unterlegt

- Die Adaption enthält dunkelgrau unterlegte Elemente. Sie stellen ergänzende Hinweise zum Lehrplan dar.

- Die hellgrau gekennzeichneten Textpassagen sind Hinzufügungen, die den inhaltlichen Zu- sammenhang mit Blick auf den Förderschwerpunkt modifizieren.

- Aussagen, die für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Sehens nicht gelten, sind sichtbar gestrichen.

- Für den Mittlere-Reife-Zug gilt der Lehrplan für die bayerische Hauptschule ohne Adaptionen für den Förderschwerpunkt Sehen. Das Unterrichtsfach Kunst/Werken/Textiles Gestalten für die Jahrgangsstufen 7 – 9 kann auch für die Jahrgangsstufen M7- M 9 verwendet werden.

- Für die Jahrgangsstufe M 10 wird für blinde Schüler dieses Unterrichtsfach eingefügt.

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Kapitel I

Grundlagen und Leitlinien

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Art. 131 Verfassung des Freistaates Bayern

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Übung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereit- schaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Ver- antwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwer- punkt Sehen

Erscheinungsfor- men visueller Be- einträchtigungen

1.1 Menschliche Orientierung vollzieht sich vorwiegend visuell, deshalb ist das Auge ein überaus wichtiges Wahrnehmungsorgan. Sehen ist die Bezeichnung für kom- plexe Prozesse der Aufnahme, Weiterleitung und Verarbeitung visueller Eindrücke, die mit Hilfe des Sehorgans in der Verknüpfung mit hirnorganischen Funktionen stattfinden. So können visuelle Beeinträchtigungen auf drei Ebenen des Sehprozes- ses lokalisiert sein

- im Auge als dem Organ für die sensorische Aufnahme von Reizen, - in den Sehnerven, die aufgenommene Reize weiter leiten,

- in den Bereichen des Gehirns, die für die zentrale Verarbeitung der zugeleiteten Sehreize zuständig sind.

Durch das Auge werden in kürzester Zeit umfassende Reize aufgenommen und durch stetiges Verarbeiten im Gedächtnis gespeichert. Sehen ermöglicht die Lokali- sierung und Identifizierung räumlich entfernter Begebenheiten. Es initiiert, steuert und koordiniert zielgerichtete Bewegungen in die Nähe und Ferne. Es informiert über die Stellung des eigenen Körpers im Raum. Bei allen visuellen Prozessen ist die Wahrnehmung von Kontrast und Farbe von großer Bedeutung. Die Sehfähigkeit übernimmt eine wichtige Mittlerfunktion bei Wahrnehmung und Verarbeitung von Eindrücken der übrigen Sinnesorgane. Sie unterstützt und erleichtert die Interaktio- nen zwischen Person und Umwelt. Da das visuelle System mit vielen anderen Kör- perfunktionen eng verknüpft ist, erweist sich der Sehprozess als komplex und ist deshalb in vielfältiger Weise störanfällig.

Die Hauptschulstufe wird von einer heterogenen Schülerschaft besucht. Sehschädi- gungen zeigen sich in unterschiedlichen Arten und Graden der Verminderung des Sehvermögens bis hin zum Ausfall des Sehens bei Blindheit. Die Beeinträchtigun- gen der visuellen Wahrnehmung können die physische, psychische, motorische sowie emotionale und soziale Entwicklung erheblich erschweren.

Das Ausmaß der Sehschädigung wird im Einzelfall von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, etwa vom Lebensalter bei Eintritt der Sehschädigung, von der Dauer ihres Bestehens, von der verbliebenen Sehfähigkeit, vom Selbstkonzept und von der Persönlichkeitsstruktur des Menschen, von zusätzlichen Beeinträchtigungen sowie vom Lern- und Leistungsvermögen. Auch Einstellungen und Verhalten von Bezugspersonen, familiäre Lebensbedingungen sowie soziale und kulturelle Ein- flüsse haben Auswirkungen auf die Sehschädigung.

Sehbehinderte Schüler, die sich vorwiegend visuell orientieren

Trotz optischer Korrektur ist das Sehvermögen so beeinträchtigt, dass die Schüler

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auf dem besseren Auge oder beidäugig trotz Gläserkorrektur eine zentrale Seh- schärfe von 0,33 bis 0,05 (1/3 bis 1/20) der Norm in die Ferne oder in die Nähe erreichen. Bei noch vorhandener Sehschärfe können andere schwerwiegende Be- einträchtigungen vorliegen wie Einengung des Gesichtsfeldes, Augenzittern, gestör- tes Farbensehen oder erhöhte Blendempfindlichkeit.

Das Sehvermögen dieser Schüler ist in so hohem Maß verringert, dass sie auf den Einsatz von sehbehindertenspezifisch adaptierten Medien, Methoden, Techniken und Hilfsmittel angewiesen sind, um erfolgreich zu lernen. Sie bauen ihre Vorstel- lungen visuell auf und können sich der Schrift in normaler und vergrößerter Form beim Lesen und Schreiben bedienen.

Hochgradig sehbehinderte Schüler, die sich noch visuell orientieren, aber auch andere Sinne einsetzen

Die Sehschärfe dieser Schüler liegt zwischen 0,05 bis 0,02 (1/20 bis 1/50) der Norm. Häufig treten erhebliche Gesichtsfeldeinschränkungen hinzu. Das Sehver- mögen ist so stark beeinträchtigt, dass sie im Wahrnehmungs- und Lernprozess visuelle Reize in sehr geringem Ausmaß verwerten können. Lernen gelingt ihnen unter Einsatz anderer Sinne. Der erhöhte Vergrößerungsbedarf muss durch techni- sche und elektronische Hilfsmittel ausgeglichen werden. Die Unterrichtsgestaltung erfordert die Verwendung von Medien, Vermittlungs- und Erarbeitungsformen, die auf die individuelle Ausgangslage optimal abgestimmt sind. Hierbei handelt es sich um eine Mischform, die Elemente der Sehbehinderten- und Blindendidaktik ein- schließt.

Blinde Schüler, die ausschließlich auf den Einsatz nicht visueller Sinne ange- wiesen sind

Das Sehvermögen übersteigt nicht 0,02 (1/50) der Norm auf dem besseren Auge.

Blinde Schüler haben entweder kein Sehvermögen oder ihre Sehleistung ist so gering, dass Wahrnehmungs- und Lernprozess in höchstem Maß erschwert sind.

Diese Kinder und Jugendlichen nehmen Informationen insbesondere über das Ge- hör und über den Tastsinn sowie über die Haut, den Geruchs- und Geschmackssinn auf. Vermittlungs- und Erarbeitungsformen sowie Medien und Techniken sind im Unterricht auf nicht visuelles Lernen abgestimmt, wobei noch vorhandenes Rest- sehvermögen stets gefördert werden muss.

Schüler mit zentralen visuellen Wahrnehmungsstörungen

Bisweilen können bei Schülern auch zentrale visuelle Wahrnehmungsstörungen vorliegen, bei denen Aufnahme und Verarbeitung visueller Reize verringert sind, obwohl medizinisch keine Sehschädigung nachzuweisen ist.

Sehschädigung kann nicht einzig durch die medizinische Feststellung der Seh- schärfe diagnostiziert werden. Für alle Schüler mit sonderpädagogischem Förder- bedarf im Förderschwerpunkt Sehen gilt, dass die Einschätzung des Sehvermögens in lebenspraktischen Situationen zuverlässige Informationen darüber liefert, inwie- weit sie imstande sind, die vorhandene Sehkraft im schulischen Bereich und bei der Bewältigung von Alltagssituationen zu nutzen. Hierbei können Art und Umfang der Sehschädigung einzelne Lebensbereiche unterschiedlich beeinflussen.

Auswirkungen von visuellen Beein- trächtigungen

1.2 Sehschädigungen oder Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung können Auswirkungen auf die gesamte kindliche Persönlichkeitsentwicklung haben, wie etwa im psycho-motorischen, im kognitiven und emotional-sozialen Bereich, aber auch im Lern- und Leistungsverhalten sowie in der Sprache und im kommunikativen Handeln.

Im Bereich der Wahrnehmung

Sehschädigungen sind je nach Ursache, Art und Ausprägungsgrad unterschiedlich.

Folgende Sehfunktionen können beeinträchtigt sein:

Sehen im Nahbereich, Sehen in die Ferne, räumliches Sehen, Farbensehen sowie

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die Kontrastwahrnehmung. Zusätzlich kann das Gesichtsfeld eingeschränkt sein.

Immer sind der Vorgang des Sehens verlangsamt und die Wahrnehmung er- schwert. Da die Konzentration auf das Sehen anstrengend ist, neigen diese Schüler bisweilen dazu, sich mit flüchtigen Seheindrücken zufrieden zu geben. Exaktes Hinschauen und Erfassen von Sachverhalten werden vermieden.

Während bei der visuellen Wahrnehmung große und kleine, ferne und nahe Ge- genstände mit einem Blick erfassbar sind, erfordert die taktile Wahrnehmung bei blinden Schülern ein sukzessives Erfassen. Diese Form des Lernens ist sehr zeit- aufwändig, erfordert bewusste Willensanstrengung, setzt aber auch aktive Zuwen- dung und handelnde Auseinandersetzung mit Lerngegenständen und Situationen voraus. Ebenso können empfindliche, zerbrechliche, zu schnell verformbare, taktil unangenehme oder gefährliche Gegenstände, aber auch sich rasch bewegende Objekte nicht oder nur eingeschränkt erfasst werden. Die auditive Wahrnehmung ist von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Lokalisierung von Objekten und auf die Raumorientierung. Diese Wahrnehmungsart liefert jedoch andere Vorstellungen als visuelle Eindrücke. Körperempfinden, Geruch und Geschmack bestimmen und ergänzen die Umweltwahrnehmung. Noch vorhandenes Restsehvermögen ist zu nutzen. Fehlendes oder eingeschränktes Sehvermögen zwingt die Schüler zu er- höhter kompensatorischer Denk- und Gedächtnisleistung sowie zu verstärkter Auf- merksamkeit und Anstrengung. Dies kann häufig zu rascher Ermüdung und auch zu Verhaltensauffälligkeiten sowie zu mangelnder Motivation, zu geringem Durchhalte- vermögen und zu verminderter Belastbarkeit führen. Erschwernisse in der visuellen Wahrnehmung können durch die Schulung der übrigen Sinne nur teilweise ausge- glichen werden.

Im motorischen Bereich

Beeinträchtigungen im motorischen Bereich äußern sich bei diesen Schülern vor allem in verzögerter motorischer Entwicklung, in verringerten Bewegungserfahrun- gen, in eingeschränkter Bewegungsbereitschaft, in Bewegungsunsicherheit und Bewegungsgehemmtheit sowie in Ängstlichkeit. Häufig sind Auffälligkeiten in Kör- perhaltung und Bewegungskoordination zu beobachten. Durch den Mangel an visu- ell-räumlichen Erfahrungen entstehen auch erhebliche Beeinträchtigungen in der Grob- und Feinmotorik. Die verminderte oder fehlende visuelle Wahrnehmung in Bewegungsplanung und Bewegungsablauf bedeutet zusätzliche Belastung, auf die der Organismus mit erhöhter Muskelspannung reagiert. Deshalb treten häufig Ver- krampfungen der Augen- und Halsmuskulatur, Atemfehlformen und Gelenkverhär- tungen auf. Sehschädigung wirkt sich besonders auf jene Bereiche aus, bei denen selbst initiierte Bewegungen erforderlich sind. Eine Nachahmung von Bewegungs- mustern ist nicht oder nur bedingt möglich. Es besteht meist Bewegungs- und Er- fahrungsmangel. Gefahrenquellen werden oft nicht hinreichend erkannt und unan- gemessen eingeschätzt. So können negative Erfahrungen im Bewegungsraum bis- weilen unsichere und ängstliche Grundhaltung begünstigen. Selbst in Alltagssituati- onen ist bei bekannten Wegen, etwa zur Schule oder zu Fachräumen, meist erheb- liche Konzentration erforderlich. Dadurch werden Freude an der Bewegung sowie selbstständige Fortbewegung erschwert. Neben der verzögerten motorischen Ent- wicklung treten bei Blinden auch psychomotorische Besonderheiten auf, die als Bewegungsstereotypien bezeichnet werden. Sie können als automatisierte und rhythmische Bewegungen wie Drehen des Kopfes, Wippen, Schaukeln oder Au- genbohren zu Tage treten.

Im kognitiven Bereich

Verringerte oder fehlende visuelle Wahrnehmung muss völlig oder teilweise durch andere Sinne ergänzt werden. Deshalb kann es bei diesen Schülern zu verlang- samtem oder andersartigem Verlauf kognitiver Prozesse kommen. Durch die häufig geringen Anreize aus der Umwelt sind die Erfahrungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Vorstellungen und Begriffsvielfalt können gemindert sein, da Sehschädigungen das Lernen, insbesondere die Begriffsbildung beeinflussen. Oft mangelt es an ausrei- chender Erfahrung. Gezielte Umweltbegegnungen sind häufig nur mit Unterstützung durch andere Personen möglich. Der Zwang zur Sukzessivität beim Erfassen von Dingen beeinträchtigt den Lernprozess besonders bei blinden Schülern. Da der

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Zugang zur Welt sowie differenzierte Wahrnehmung und kognitive Verarbeitung erschwert sind, bedarf es intensiver verbaler Unterstützung. Blinde können viele Merkmale, die für Sehende dem Begriffsverständnis und der Begriffsbildung dienlich sind, nicht oder nur ungenügend wahrnehmen. Es erfolgt also eine Verschiebung hin zu Identifikations- und Klassifikationsmerkmalen, die Blinden zugänglich sind.

Auch neigen die Schüler zu unreflektierter Übernahme von Begriffen und Redewen- dungen, die inhaltlich nicht geklärt sind; man bezeichnet dies als Bedeutungswis- sen. Für die Kommunikation mit Sehenden ist es deshalb notwendig, dass Blinde mit Begriffen umgehen können, die für sie selbst jedoch inhaltslos sind, etwa die Zuordnung von Farben zu Gegenständen.

Im emotional-sozialen Bereich

Schüler mit Sehbeeinträchtigungen müssen häufig vielfältige negative Erfahrungen in ihrer Lebenswelt machen. Sie erleben etwa Unverständnis, unzureichende Ach- tung und fehlende Wertschätzung oder unangemessene Mitleidsbekundungen.

Diese negativen Erlebnisse führen oft zu Unsicherheit und zu geringem Selbstwert- gefühl. Für die emotionale und soziale Entwicklung ist es von entscheidender Be- deutung, wie Eltern auf die Sehschädigung reagieren; ob sie die Behinderung ak- zeptieren, verdrängen oder ablehnen. Erzieherisches Handeln und Verhalten von Elternhaus und sozialer Umgebung leisten einen bedeutenden Beitrag zur Persön- lichkeitsentwicklung des Kindes und Jugendlichen mit Sehschädigung. Demnach kann sich eingeschränktes oder fehlendes Sehvermögen sowohl auf die Eltern- Kind-Beziehung als auch auf die Handlungen der Schüler selbst negativ auswirken.

Sie finden bisweilen bereits im Kleinkindalter ungünstige Einflüsse vor, wenn etwa häufige Krankenhausaufenthalte die Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung be- lasten und Trennungsängste erzeugen. Diese sozialen Bedingungen können die emotionale Entwicklung ebenso erschweren wie die Sehschädigung selbst.

Gestörter oder fehlender Blickkontakt, Auffälligkeiten wie Schielen, Augenzittern oder abnorme Kopfhaltung können zu Belastungen in sozialen Bezügen führen.

Fehleinschätzungen des Sehvermögens und der Leistungsfähigkeit äußern sich auch in Unter- oder Überforderung. Hieraus erwächst bisweilen unangemessenes Handeln und Verhalten. Durch die Sehschädigung ergeben sich häufig offenkundige Schwierigkeiten und Missverständnisse bei Anbahnung und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten. Durch Mimik und Gestik, Haltung und Blickkontakt werden non- verbale Informationen unter Sehenden weitergegeben, die Einstellungen, Meinun- gen, Emotionen und Reaktionen des Gesprächspartners widerspiegeln. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können hingegen Mimik und Gestik nicht in gleicher Weise erlernen und ausführen wie Sehende. Das rasche und genaue Erkennen von Personen, ihre Interaktionsbereitschaft, ihre Gefühle oder ihr zu erwartendes Han- deln und Verhalten sind schwer oder nicht einzuschätzen. Auch bei Sehenden wird oft Unsicherheit erzeugt, weil Sehgeschädigte jenes auf Gesehenwerden ausgerich- tete Verhalten häufig nicht angemessen interpretieren und entsprechend darauf reagieren. Der systematischen Entwicklung von Interaktionskompetenz kommt des- halb hohe Bedeutung zu. Für Schüler mit herabgesetztem Sehvermögen ist es wichtig, das eigene Ausdrucksvermögen zu erweitern und zu sichern. Durch die Sehbeeinträchtigung ergeben sich vielfältige Aufgaben im Bereich des sozialen Lernens, wie etwa angemessenes Verhalten in verschiedenen Sozialsituationen in der Öffentlichkeit und in Gruppen, die Kenntnis von Gesprächsregeln, die Akzep- tanz der eigenen Sehschädigung und der sich ergebenden persönlichen Einschrän- kungen sowie das Wissen um die eigene Augenerkrankung und die Fähigkeit, diese zu erklären.

2. Aufgabenfelder und Orte für sonderpädagogisches Handeln

2.1 Der sonderpädagogische Förderbedarf jedes einzelnen Schülers ist von der Art und Ausprägung seiner visuellen Beeinträchtigungen sowie von den Gegebenheiten seines Umfelds bestimmt. Der Förderbedarf wird durch eine breit angelegte medizi- nische Diagnose erhoben und mündet in einen Förderplan, der regelmäßig über- prüft und gegebenenfalls verändert wird.

Ermittlung des sonderpädagogi- schen Förderbe-

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Bildungsgang und

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darfs den Förderort. Bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen auf ein qualitatives und quantitatives Profil der För- dermaßnahmen gerichtet. Es sind Art und Umfang des auf die Sehschädigung be- zogenen Förderbedarfs zu erheben. Darüber hinaus sind die im konkreten Einzelfall zu organisierenden Formen der Förderung in der Schule abzuklären, die der Schü- ler besucht oder besuchen soll.

Bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs steht zunächst die Erfassung des funktionalen Sehens im Mittelpunkt. Es wird festgestellt, wie die Schüler mit ihrem verbliebenen Sehvermögen umgehen und welche Erschwernisse bei der visuellen und interaktiven Bewältigung auftreten. Diese pädagogische Über- prüfung führt über die augenärztlich erhobenen Befunde hinaus und berücksichtigt Persönlichkeitsmerkmale, Erfahrung, Wissen, kognitive Verarbeitungsstrategien, motorische Fertigkeiten, Beachtung der nicht visuellen Sinne, emotionale Befind- lichkeit, Motivation und Einstellungen. Beobachtungen im Schulalltag dienen der Diagnostik des funktionalen Sehens. Überprüft werden etwa die Lichtverhältnisse, der Arbeitsplatz im Klassenraum, Arbeitsabstand, Vergrößerungsbedarf und Kon- traste sowie optische und elektronische Sehhilfen. Von großer Wichtigkeit sind auch eigene Aussagen der Kinder und Jugendlichen über ihre visuellen Wahrneh- mungsmöglichkeiten. Es ist zu klären und zu begründen, welche Hilfsmittel unent- behrlich sind; ebenso, wer die Einübung ihres Gebrauchs sicherstellt. Hieraus be- gründet sich die Notwendigkeit zu individueller sonderpädagogischer Förderung.

Erzieherische, unterrichtliche und außerunterrichtliche Maßnahmen müssen diesem Förderbedarf entsprechen. Spezielle Fachdienste sind einzubeziehen. Ferner sind alle geeigneten technischen Hilfsmittel zur Kompensation der Behinderung zu nut- zen.

Diagnostische Verfahren

2.2 Diagnostik stützt sich auf fachspezifische Erkenntnisse aus den Bereichen Me- dizin, Sonderpädagogik und Psychologie. Bei der Diagnose kommen neben stan- dardisierten Tests auch informelle Verfahren zum Einsatz. Sie umfassen systemati- sche Verhaltensbeobachtung, diagnostische Gespräche, die lernprozessbezogene Analyse zur Ermittlung des Lern- und Leistungsvermögens sowie Beobachtungen und Erkenntnisse aus der Grundschulstufe. Die sonderpädagogische Diagnostik bezieht sich auf die Bereiche Wahrnehmung, Motorik, Kognition, Sprache, Emotio- nalität und soziales Lernen. So kann eine möglichst umfassende Einschätzung der Persönlichkeit des Schülers gelingen und als Grundlage für ein individuelles För- derkonzept dienen.

Diese gewonnenen Informationen lassen erkennen, welche Handlungskonzepte der einzelne Schüler entwickelt, wie sich seine Lebenswirklichkeit gestaltet und welche Schwierigkeiten erwachsen können. Die Analyse des sozialen Umfeldes, Befunde von Fachdiensten und ein kontinuierlicher Austausch mit Eltern und Erziehungsbe- rechtigten sowie mit Erziehern in Internat und Heilpädagogischer Tagesstätte, aber auch die Selbsteinschätzung des Schülers ergänzen und unterstützen die Förder- diagnostik

Diagnosegeleitete Förderung

2.3 Die aus der Diagnostik gewonnenen Erkenntnisse dienen der Erstellung eines individuellen Förderplans. Er bietet die Möglichkeit Lernfortschritte zu erkennen sowie die Effizienz sonderpädagogischer Maßnahmen zu überprüfen. Sonderpäda- gogische Förderung erstreckt sich auch auf die genannten elementaren Förderbe- reiche wie Wahrnehmung, Motorik, Kognition, Emotionalität, Sozialverhalten sowie Kommunikation und Interaktion, die Aktivierung des vorhandenen Sehvermögens, die bestmögliche Nutzung der verbliebenen Sehfähigkeit sowie eine umfassende Wahrnehmungsförderung. In der Hauptschulstufe erstreckt sich die Förderung von der Entwicklung individueller Lebensperspektive über Berufsvorbereitung bis hin zur Auseinandersetzung über ein sinnerfülltes Leben auch ohne Beruf. Berufswahlbe- zogene Diagnostik deckt Neigungen, Fähigkeiten, Lern- und Handlungsmöglichkei- ten des Schülers auf. Kenntnisse über die Beschaffung spezifischer Hilfsmittel wer- den ebenso unterstützt wie deren Anwendung. Fördermaßnahmen werden in den Unterricht integriert oder als außerunterrichtliches Angebot genutzt. Dem Förder- schwerpunkt entsprechend können Zielstellungen und Bildungsinhalte der Lehrplä- ne verändert werden.

Diagnosegeleitete Förderung erfolgt verschiedenen Handlungsfeldern.

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Lernen und Begriffsbildung

Da Erwerb und Verwendung von Begriffen erschwert sind, kommen besondere Möglichkeiten zum Tragen, vor allem die Nutzung anderer Sinne. Lernen wird durch ein strukturiertes, der Sehschädigung angemessenes Unterrichtsangebot sowie durch spezielle Arbeitstechniken und Hilfsmittel erleichtert.

Wahrnehmungsförderung - Seherziehung

Der Sonderschullehrer strebt die Aktivierung des vorhandenen Sehvermögens und die bestmögliche Nutzung der Sehfähigkeit sowie eine umfassende Wahrneh- mungsschulung der übrigen Sinne, vor allem des Gehörs und des Tastsinns sowie deren Zusammenwirkung in Erziehung, Unterricht und Förderung an. Er unterstützt die grundsätzliche Sehbereitschaft und die Konzentration auf den Sehprozess so- wie die Stärkung des visuellen Gedächtnisses. Um Schüler zur Wahrnehmung zu motivieren, sind starke Sinnesreize wie Farbe, Form, Größe, Kontrast und Helligkeit erforderlich. Durch gezielte Motivierung für genaues und aufmerksames Beobach- ten wird das Erkennen von Dingen, Vorgängen und Personen in ihrer Umwelt er- leichtert.

Sonderpädagogische Förderung umschließt auch spezifische technische Hilfen, um bestehende Abhängigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich zu überwinden.

Die Schüler üben den Gebrauch individuell angepasster optischer Hilfsmittel und elektronischer Vergrößerungssysteme ein. Der erhöhte sonderpädagogische För- derbedarf im Bereich Low Vision wird durch einen spezifischen Fachdienst erfüllt.

Psychomotorische Förderung

Bewegung versteht sich als grundlegendes Mittel in der Begegnung mit der Umwelt.

Bewegung vermittelt vielfältige Informationen über Raum und Gegenstände sowie deren Beziehung. Vielfältige Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Handlungserfah- rungen sind für das Umweltverständnis unentbehrlich.

Für Schüler mit Sehschädigungen sind Körperwahrnehmung, das Ansprechen aller Sinne in hohem Maß entwicklungsfördernd. Ästhetisches Empfinden und emotiona- les Wohlbefinden erweisen sich auch als entlastende Faktoren bei lang andauern- der Seh- und Arbeitsbelastung. Rhythmik, Bewegungserziehung, Rollenspiel, Sport, Musik, Tanz und Theater sind überdies für die personale und soziale Entwicklung bedeutsam. Ferner werden Sicherheit in der Bewegung, in Körperwahrnehmung und Körperhaltung gefördert. Stets gilt es, ein ganzheitliches Förderkonzept zu ent- wickeln.

Schrift und Kommunikationstechniken

Die Schüler benötigen spezifische Schriftsysteme und besondere Verfahrensweisen sowie Hilfsmittel und Materialien, die individuell auszuwählen und aufzubereiten sind. Die Einführung in den Umgang mit diesen Systemen muss auf die individuelle Sehschädigung abgestimmt sein.

Blindenschriftsysteme werden aufgabenbezogen ausgewählt und genutzt. Der Ein- satz moderner Elektronik wie PC mit Braille-Zeile und Sprachausgabe sowie Scan- ner und computergestützte Schnelldrucker für Punktschrift ermöglichen blinden Schülern raschen Zugang zu Veröffentlichungen.

Bei Schülern mit Seheinschränkungen ist auf die Auswahl einer geeigneten Schrift- art- und Schriftgröße zu achten. Systemimmanente Vergrößerungshilfen sowie an- gebotene Vergrößerungssoftware sind zu nutzen.

Identität und soziale Kompetenz

Schüler mit Seheinschränkungen haben eine eigene Wahrnehmung und ein subjek- tives Verständnis über sich selbst und über ihre Welt aufgebaut. In der Kommunika- tion mit der Umwelt erfahren sie, dass ihre Art wahrzunehmen, ihre Auffassung von Zusammenhängen, ihre Lebensplanung der Unterstützung bedürfen. Sonderpäda- gogische Förderung ist darauf angelegt, das Vertrauen in die Wahrnehmungs- und Handlungsstrategien zu stärken. Neben dem Aufbau des Selbstkonzepts und der Stärkung des Selbstwertgefühls verdient die Förderung kommunikativer Kompeten- zen besondere Aufmerksamkeit.

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Lebenspraktische Fertigkeiten

Bei der Förderplanung wird die aktuelle Lern- und Lebenssituation des Einzelnen in Bezug auf die Auswahl von Inhalten und Techniken berücksichtigt. Ziel ist die För- derung von grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, von Vorstellungsvermögen und Begriffsbildung. Die Schulung der Orientierung, die Nutzung der Restsinne sowie der Gebrauch sehgeschädigtenspezifischer oder adaptierter Hilfsmittel stellen wich- tige Inhalte der Förderung dar. Grundlage jeder Trainingsmaßnahme ist die ganz- heitliche Einschätzung des Schülers, das Wissen um seine Fähigkeiten und Stär- ken, aber auch um seine Grenzen.

Orientierung und Mobilität

Die Schüler lernen, sich soweit wie möglich unabhängig zu bewegen, sich in be- kannten und unbekannten Räumen zu orientieren. Mobilitätserziehung erweist sich hierbei als elementarer Baustein ganzheitlicher Förderung. Vorhandene Fähigkeiten sollen erkannt und gestärkt werden; die durch Sehschädigung bedingten Beein- trächtigungen sollen weitgehend ausgeglichen werden. Um diese Entwicklung zu fördern, stimmen Trainer aus dem Rehabilitationsbereich, aus Schule und Eltern- haus, aus Heilpädagogischem Heim und Heilpädagogischer Tagesstätte weitge- hend alle Bildungsziele und -inhalte ab. Sie schätzen die Selbstständigkeit hoch ein.

Zielorientierte Vermittlung von Fertigkeiten und Verhaltensweisen erfolgen überwie- gend im individuellen Lernprozess.

Formen und Orte der Sonderpäda- gogischen Förde- rung

Förderzentrum

2.4 Die hohe Heterogenität von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen verlangt ein Angebot an vielfältigen Förderformen und Förderorten. Es entwickeln sich vermehrt Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Schülern mit Förderbedarf in diesem Förderschwerpunkt sowie von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an unterschiedli- chen Lernorten.

Diese Jugendlichen, deren sonderpädagogischer Förderbedarf mit den Möglichkei- ten und Mitteln der allgemein bildenden Schule nicht hinreichend erfüllt werden kann, besuchen die Hauptschulstufe des Förderzentrums, Förderschwerpunkt Se- hen. Diese Einrichtung bietet Erziehung, Unterricht und spezifische Förderung. Sie ist technisch, medial und personell professionell ausgestattet. Sie ist Lernort für jene Kinder und Jugendlichen, die umfänglichen und spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Angestrebt wird grundsätzlich die Durchlässigkeit zu anderen Schulformen und Schularten. Das Förderzentrum verfügt über Lehrpersonal mit hohen diagnostischen Kompetenzen, stellt spezielle optische und elektronische sowie technische Hilfsmittel bereit, bietet Gelegenheit zur Orientierungs- und Mobili- tätserziehung sowie zum Training lebenspraktischer Fertigkeiten an. Lehrkräfte des Förderzentrums beraten im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste die Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen und andere Förderschulen bei allen Fragen, die sich aus eingeschränktem Sehvermögen und Blindheit ergeben. Dem Förderzentrum ist in der Regel eine Heilpädagogische Tagesstätte oder ein Heilpä- dagogisches Internat angegliedert. In enger Kooperation mit der Schule können diese Einrichtungen mit den Schülern das Gelernte vertiefen, die Teilnahme an spezifischen Fördermaßnahmen und Freizeitaktivitäten gewährleisten. Das Förder- zentrum hat auch die Aufgabe, Jugendliche mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte zu beraten. Mit einer differenzierten schulischen Organisationsstruktur antwortet die Hauptschulstufe auf die Komplexität des Förderbedarfs der Jugendlichen.

Organisatorische Gründe können eine gemeinsame Beschulung von Schülern mit Blindheit und von Schülern mit Seheinschränkungen erfordern. Das Förderzentrum, Förderschwerpunkt Sehen kann sich nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf öffnen, um gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen und zu unterstützen.

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Integrative Förde- rung in der allge- mein bildenden Schule

Wenn die allgemein bildenden Schulen den spezifischen Bildungs- und Erziehungs- auftrag erfüllen können, besteht die Möglichkeit nach Maßgabe des Art. 41 Abs. 1 BayEUG mit Unterstützung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste die wohnort- und familiennahe Schule zu besuchen. Diese integrativen Maßnahmen fördern das gemeinsame Lernen von Schülern mit sonderpädagogischem und ohne sonderpä- dagogischen Förderbedarf. Bedingungen für gemeinsames Lernen von Schülern mit Sehbeeinträchtigungen und sehenden Schülern sind die persönlichen Vorausset- zungen der betroffenen Schüler wie Selbstständigkeit, soziale Kompetenz, Frustra- tionstoleranz und Belastbarkeit. Die Aufnahme in die allgemeine Schule bedarf fer- ner der Zustimmung des Schulaufwandträgers, die nur bei erheblichen Mehrauf- wendungen verweigert werden darf. (vgl. Art 21 Abs 2 BayEUG) Der sonderpäda- gogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen verlangt auch nach Konse- quenzen bei der didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts. Der Lernpro- zess ist den erschwerten Lernbedingungen entsprechend zu modifizieren und zu differenzieren. Im gemeinsamen Unterricht sind bei Planung, Durchführung und Kontrolle des Lerngeschehens individualisierende und differenzierende Formen anzuwenden. Je nach individuellem Förderbedarf sind personelle, räumliche, säch- liche und technische Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration notwen- dig. Die Versorgung mit optischen und elektronischen Medien, mit Texten und Mate- rialien ist unerlässlich. Kenntnisse von sehbehinderten- und blindenspezifischen Arbeitstechniken sind für alle an der Förderung beteiligten Personen erforderlich.

Die sonderpädagogische Förderung umfasst ferner die Organisation spezifischer Fördermaßnahmen im Bereich von Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie die Schulung Lebenspraktischer Fertigkeiten. Damit Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen erfolgreich am Unterricht teilnehmen können, sind Grundvoraussetzungen in Bezug auf Klassenraumgestaltung, Lehr- und Lernmittel, Medien und Unterrichtsorganisation zu schaffen. Fördermaßnahmen werden in den Unterricht integriert und als außerunterrichtliches Angebot genutzt.

Ebenso sind die Bereitschaft aller Lehrkräfte zur Kooperation, die Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange im Unterricht sowie die vertrauensvolle Zusammen- arbeit mit den Eltern und Fachdiensten unentbehrliche Voraussetzungen für ge- meinsames Lernen. Eine erfolgreiche Integration ist nur durch das Zusammenwir- ken aller für die Förderung Verantwortlichen möglich. Dabei unterstützt das Förder- zentrum die allgemeine Schule (z. B. mit geeigneten Lehr- und Lernmitteln).

Mobile Sonderpä- dagogische Diens- te

Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste für den Förderschwerpunkt Sehen ver- folgen integrative Ziele und verstehen sich als überregionale Ergänzung im Erzie- hungs- und Unterrichtsgeschehen der allgemein bildenden Schule. Sie diagnostizie- ren, unterstützen und fördern die Schüler mit Förderbedarf, beraten regelmäßig Lehrer und Eltern und bieten Fortbildungen an. Sie koordinieren sonderpädagogi- sche Förderung. Neben dem Ziel der schulischen Integration wird auch die soziale und personelle Integration des Schülers angestrebt. Hierzu gehören emotional posi- tives Angenommensein in der Klasse sowie Möglichkeiten des kommunikativen Austausches innerhalb und außerhalb des Unterrichts.

3. Die Hauptschule als weiterführende Schule

Dauer 3.1 Die Hauptschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstu- fen 5 bis 9, der Mittlere-Reife-Zug die Jahrgangsstufen 7 bis 10.

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Bildungsangebot 3.2 Die Hauptschulstufe ist ein integrierter Bestandteil des Förderzentrums, För- derschwerpunkt Sehen. Erziehung, Unterricht und Förderung knüpfen an die unter- schiedlichen Lernvoraussetzungen und Erfahrungen der Schüler an. Die Schule strebt eine grundlegende Bildung und Erziehung an, stellt spezifische Fördermaß- nahmen bereit und gibt individuelle Hilfen zur Bewältigung des Lebens mit einer Behinderung. Sie fördert die Schüler in einem differenzierten Bildungsangebot und betont praxisorientierte Lerninhalte.

Die Hauptschule stimmt ihr Bildungsangebot auf die unterschiedlichen Begabun- gen, Interessen und Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler ab. Sie setzt Schwerpunkte durch ihr spezifisches Angebot an praxisbezogenen Fächern und durch die verstärkte Berücksichtigung praktischer Inhalte. Sie zielt auf grundlegen- de Allgemeinbildung, gibt individuelle Hilfen und fördert die Schüler in einem diffe- renzierten Bildungsangebot. Die pädagogischen Aufgaben zielen auf eine Bünde- lung von Fördermaßnahmen. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedürfnissen der Schüler entsprechend wird eine Begrenzung der Schülerzahl in der Lerngruppe am Förderzentrum Rechnung getragen. Für leistungsstarke Schü- ler bietet sie Unterricht mit erhöhtem Anforderungsniveau im Mittlere-Reife-Zug, leistungs- und verhaltensauffälligen Schülern gibt sie zusätzlich Hilfen z.B. in Pra- xisklassen.

Nachteilsausgleich 3.3 Nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen (vgl. VSO-F, VSO) kann die Dauer der Bearbeitung bei Leistungsnachweisen sowie bei Abschlussprüfungen für Schüler mit besonders ausgewiesenem Förderbedarf um bis zu 50 v. H. der vorge- gebenen Zeit verlängert werden. Außerdem können die Zulassung spezieller Hilfen oder die Stellung von Alternativaufgaben, die im Anforderungsniveau gleichwertig zu den regulären Aufgaben sind, erforderlich sein. So können optische und elekt- ronische Hilfsmittel sowie speziell angepasste Medien wie ergonomischer Arbeits- platz, individuelle Beleuchtung oder – sofern in Ausnahmefällen erforderlich – ein Vorlesedienst eingesetzt werden. Leistungsnachweise können in Ausnahmefällen in anderer Form erbracht werden.

Die zentralen Aufgaben im Rahmen der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss werden für blinde Schüler adaptiert und in Blinden- schrift übertragen. Für Schüler mit Seheinschränkungen werden die Aufgaben bei Bedarf vergrößert.

Abschlüsse 3.4 Jeder Schüler, der die Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg besucht hat, erhält das Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Die Schüler der Jahrgangs- stufe 9 können sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterziehen und so den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Durch den Besuch der 10.

Klasse des Mittlere-Reife-Zuges und das Bestehen der Abschlussprüfung errei- chen sie den mittleren Schulabschluss. Ein mittlerer Schulabschluss ist auch der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss, den Hauptschüler mit qualifizierendem Abschluss durch den Nachweis guter Leistungen in der Berufsausbildung erreichen können.

Perspektiven 3.5 Die Hauptschule ist eine weiterführende Schule. Mit ihren Abschlüssen öffnet sie den unmittelbaren Zugang zur beruflichen Ausbildung wie auch zu weiteren Bildungsgängen und Berufszielen. Sie bietet Perspektiven im Handwerk, in der Industrie, in anderen Bereichen der Wirtschaft und in sozialen Berufen sowie Auf- stiegsmöglichkeiten z. B. zum Meister oder Techniker. Der qualifizierende Haupt- schulabschluss öffnet auch den Zugang zum mittleren nichttechnischen Verwal- tungsdienst, der mittlere Schulabschluss den Zugang zu weiterführenden Bil- dungsgängen, mit abgeschlossener Berufsausbildung z. B. zur Berufsoberschule und mit deren Abschluss zum Studium an der Hochschule.

Mit dem Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt verknüpfen diese Schüler die gleichen Erwartungen wie Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen. Der Beruf soll soziale Teilhabe, Erfolg und Zufrieden- heit ermöglichen. Schülern mit Blindheit oder eingeschränktem Sehvermögen ste- hen nur eine begrenzte Auswahl von Berufen zur Verfügung. Unzureichende Kenntnisse über die jeweiligen Berufsanforderungen, über die Auswirkungen von Blindheit/Sehschädigungen auf die Berufsmöglichkeiten und über die Arbeitswirk-

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lichkeit führen bei diesen Schülern und deren Eltern bisweilen zu Fehleinschätzun- gen der beruflichen Chancen und zu unrealistischen Berufswünschen. Strukturelle Veränderungen am Arbeitsmarkt wirken sich auch nachteilig auf die beruflichen Perspektiven dieser Schülerschaft aus. Junge Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen/Blindheit haben es schwerer als Nichtbehinderte, einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Deshalb sind ihnen Wege zur Berufsbildung in einem Ausbildungsberuf zu eröffnen, um die Voraussetzungen für eine dauerhaf- te Eingliederung zu schaffen. Nicht nur fachliches Wissen, sondern auch personale und soziale Kompetenzen sind bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bedeutsam.

Um für Jugendliche mit Sehschädigungen/Blindheit die Chancen auf individuelle berufliche Eingliederung zu erhöhen, sind alle Formen schulischer und außerschu- lischer Kooperation zu nutzen.

4. Der Auftrag der Hauptschule

Sonderpädagogi- scher Bildungs- und Erziehungsauf- trag

4.1 Sonderpädagogische Förderung orientiert sich grundsätzlich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemein bildenden Schule. Darüber hinaus hat die Hauptschulstufe wesenseigene Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus dem spezifischen Förderbedarf und der Lebenswirklichkeit von Schülern mit Sehbeein- trächtigungen und Blindheit ergeben. Ziel ist es, die Schüler zu größtmöglicher Selbstständigkeit und sozialer Integration zu befähigen. Die Hauptschulstufe bietet hierzu die individuellen und sozialen Bedingungen, um jene Fähigkeiten und Ver- haltensweisen zu vermitteln, die zu einer möglichst selbstständigen und sinnerfüll- ten Lebensgestaltung befähigen. Um am gesellschaftlichen Leben mitwirken zu können, müssen diese Schüler besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkei- ten entwickeln. Die Schule ist bestrebt, die Auswirkungen der Beeinträchtigungen zu verringern und kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen.

Grundlagen 4.2 Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Hauptschule wird bestimmt durch das Bild von Mensch und Gesellschaft, das dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern, dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und den Leitsätzen für Unterricht und Erziehung nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zugrunde liegt.

Allgemeinbildung 4.3 Die Hauptschule vermittelt ihren Schülern einen Grundbestand an Wissen und Können und fördert ihre individuellen Begabungen und Neigungen. Sie erschließt ihnen wesentliche Bereiche der Kultur und bietet ihnen dadurch Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung. Sie weckt neue Interessen und ermöglicht auch Erfahrun- gen, die junge Menschen ohne das schulische Angebot häufig nicht machen wür- den. Sie bereitet auf eine verantwortliche Gestaltung des Lebens und auf die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft vor. Zugleich entwi- ckelt sie einen jugendgemäßen Stil gemeinsamen Lebens und Lernens.

Wertorientierung 4.4 Die Hauptschule hilft ihren Schülern, sich in der Vielfalt widersprüchlicher Wer- te zu orientieren. Sie stärkt das Vertrauen in die Zukunft und unterstützt die Schüler bei der Suche nach dem Sinn ihres Lebens. Die Auseinandersetzung mit dem per- sönlichen Sehvermögen soll den Schülern zu einer angemessenen Selbsteinschät- zung helfen. Die Schule unterstützt und ermutigt sie, ihr Leben mit einer Behinde- rung als lebenswert mit allen Möglichkeiten, aber auch mit den Einschränkungen anzunehmen. Wertorientierung und Sinnfindung richten sich gemäß der bayeri- schen Verfassung am christlichen Menschenbild aus. Die Begegnung mit anderen Wertvorstellungen und Sinngebungen verlangt Aufgeschlossenheit und Toleranz;

sie trägt aber auch zur Klärung und Festigung des eigenen Standortes bei.

Aufschließen für gesellschaftliche Grund- und Zeit- fragen; politische Bildung

4.5 Die Schule setzt sich mit den Fragen und Herausforderungen der Zeit ausein- ander. Auch wenn sie diese nicht lösen kann, hat sie die Aufgabe, in der heran- wachsenden Generation Verständnis für diese Anliegen anzubahnen und Bereit- schaft zur Übernahme von Verantwortung zu wecken. Damit bereitet sie die Schü- ler auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten als mündige Bürger vor. Fä- cherübergreifende Ziele dabei sind:

- Menschenwürde, Menschenrechte:

waches Bewusstsein für Fragen der sozialen Ordnung und Gerechtigkeit, der Achtung von Recht und Würde der Person im Verhältnis der Geschlechter, der

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Generationen, sozialer Gruppen wie auch im Zusammenleben mit Kranken und Behinderten

- Frieden:

Wissen um die Ursachen der Friedlosigkeit in Hunger, Armut und Unfreiheit, um Wesen und Bedeutung der Menschenrechte, um Probleme einer gerechten Weltordnung; Bereitschaft zu friedlichem Zusammenleben und gewaltfreier Kon- fliktlösung im persönlichen wie auch im öffentlichen Leben

- Freiheitliche Ordnung:

Bejahung der freiheitlich-demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung als Fundament aller gesellschaftlichen Entwicklungen; Bereitschaft, sich dafür ein- zusetzen

- Deutschland, Europa, Welt:

Verständnis für die Bedeutung der deutschen Einheit; Einsicht in die Notwendig- keit der europäischen Einigung unter Wahrung regionaler Unterschiede; Offen- heit für die Aufgaben internationaler Zusammenarbeit, insbesondere für die Probleme der Länder Osteuropas und der Entwicklungsländer

- Interkulturelle Erziehung:

wechselseitige Offenheit für Wertvorstellungen von Angehörigen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen in der Spannung zwischen notwendiger Integration und Erhaltung kultureller Eigenarten; Zusammenleben mit ausländi- schen Mitbürgern

- Umwelt:

Wissen um den Wert und die Gefährdung der natürlichen und kulturellen Um- welt, Bereitschaft zur Mitverantwortung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen

Hilfe zur persönli- chen Lebensges- taltung

4.6 Im Unterricht und im schulischen Zusammenleben bieten sich viele Gelegen- heiten, Fragen des persönlichen Lebens anzusprechen und Unterstützung bei ei- ner sachgerechten und verantwortlichen Bewältigung anzubieten.

Die Sonderschullehrer unterstützen Schüler mit vermindertem Sehvermögen, sich allmählich vom Elternhaus und der elterlichen Fürsorge zu lösen. Sie sollen zu- nehmend Selbstverantwortung für ihre persönliche Lebensgestaltung übernehmen.

Fördermaßnahmen im Bereich von Mobilität und beim Erwerb von Lebensprakti- schen Fertigkeiten werden angeboten.

Fächerübergreifende Ziele sind:

Gesundheit:

Bereitschaft zur gesunden Ernährung und Lebensführung sowie zur körperlichen Bewegung; Hilfe für den Umgang mit Krankheit und Behinderung; Bewusstsein von gesundheitlichen Gefährdungen und Stärkung der Widerstandskräfte gegen Sucht- gefahren

Umgehen mit der Sehbeeinträchti- gung

Kenntnisse über die eigene Behinderung, deren Ursachen sowie über die Entwick- lung von Sehschädigungen sollen ausgeweitet werden. Ebenso müssen die Schü- ler über Lebenserschwernisse Bescheid wissen, die durch eingeschränktes Sehen hervorgerufen werden können. Die Bereitschaft, die verordneten Sehhilfen sachge- recht zu benützen und behandeln, wird gefördert. Unfall- und Gefahrenquellen werden von den Schülern oft nicht angemessen erkannt oder eingeschätzt. Bei ihnen muss ferner behinderungsbedingter Bewegungsmangel ausgeglichen wer- den. Da sie sich häufig in Belastungssituationen befinden, werden sie unterstützt zu lernen, mit Erschwernissen umzugehen, sie gegebenenfalls abzubauen und erforderlichenfalls auszuhalten. Bei bestimmten Formen der Beeinträchtigungen des Sehvermögens sind Art und Ausmaß der körperlichen Betätigung mit dem Augenarzt abzuklären. Für leibliches und seelisches Wohlbefinden sind gesunde Ernährung, Bewegung, ergonomisch angepasstes Mobiliar sowie musische und künstlerische Betätigungen von großer Bedeutung. Soziale Kontakte tragen ebenso

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wie Gespräche in Konfliktsituationen zu positiver Lebensgestaltung bei.

Zusammenleben mit

anderen

Der Sonderschullehrer unterstützt die Schüler, ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten, in angemessener Form Kontakt zu Menschen ohne Behinderung und Menschen mit anderen Behinderungen zu pflegen sowie eigene Bedürfnisse klar zu äußern. Die Hauptschulstufe fördert die Bereitschaft zur Anbahnung und Pflege von Sozialkon- takten. Sie trägt mit Projekten und Veranstaltungen, die gemeinsam mit Sehenden stattfinden, zur Integration bei. Intensive Zusammenarbeit mit der allgemein bilden- den Schule, wechselseitige Informationsbesuche, gemeinsame Schullandheimauf- enthalte und Kontakte zu Menschen mit anderen Behinderungen fördern das Ver- ständnis füreinander. Gemeinsames schulisches Lernen im Unterricht mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 5 BayEUG geöffneten Klassen am Förderzentrum, Förderschwerpunkt Sehen sowie zusätzliche Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unter- stützen das Miteinanderlernen und Miteinanderleben. Bei der integrativen Beschu- lung von Schülern mit Einschränkungen des Sehvermögens an der allgemein bil- denden Schule ist soziale Integration gezielt zu beachten und zu fördern.

Sexualität, Partnerschaft, Elternschaft, Familie:

Begleitung der körperlichen und seelischen Entwicklung; Hilfe zum Selbstständig werden in der Spannung von Freiheit und Bindung im persönlichen Lebensbereich;

Vorbereitung auf verantwortliche Partnerschaft und Ehe, Elternschaft und Familie Die Schüler sollen über diesen für sie wichtigen oft mit Unsicherheiten und häufig mit wirklichkeitsfernen Vorstellungen verbundenen Bereich offen sprechen, etwa über Fragen der Sexualität, Möglichkeiten der Partnerschaft zwischen Menschen mit Blindheit/Sehbeeinträchtigung oder die Beziehung zwischen sehgeschädigten und sehenden Partnern.

Verbrauchererziehung:

Bereitschaft, das eigene Verhalten als Konsument zu reflektieren; verantwortlicher Umgang mit Geld, Gütern und Ressourcen

Freizeit:

Anregung und Befähigung zu sinnvoller, eigenverantwortlicher Freizeitgestaltung Da die Bewältigung des alltäglichen Lebens für Menschen mit Blind- heit/Sehschädigung eine hohe körperliche und geistige Anforderung, aber auch eine zeitaufwendige Belastung darstellt, brauchen sie angemessene Phasen der Ruhe und Erholung. Ein vielfältiges schulisches Angebot von musischen und sport- lichen Aktivitäten ermöglicht es ihnen, unterschiedliche Neigungen und Interessen aufzudecken und zu verwirklichen. Dieses Lernfeld eröffnet den Zugang zu ge- meinschaftlichem Handeln, etwa in Chören, in Instrumentalgruppen, in Sport- oder Schachvereinen. Auch die elektronischen Medien bieten vielfältige Möglichkeiten.

Medien:

Orientierung in der Flut medial vermittelter Informationen, Anleitung zu überlegter Auswahl und Nutzung des Medienangebots

Durch geeignete elektronische Hilfsmittel ist es auch Schülern mit vermindertem Sehvermögen möglich, den Computer zu verwenden. Sie erlernen die Bedienung des Computers mit spezifischen Adaptionen zur Kontrolle des Geschriebenen. Für blinde Schüler ist die Medienvielfalt nur eingeschränkt zugänglich. Brailledruck, akustische Medien und Computer mit Braillezeile und Sprachausgabe stehen zur Verfügung. Optische und elektronische Sehhilfen werden bei Schülern mit Sehbe- hinderung auf das Sehvermögen des Einzelnen angepasst. Lichtstarke Projekti- onsgeräte, Videokameras mit Zeitlupe und Standbild, Großbildschirme sowie akus- tische Medien unterstützen den Wahrnehmungsprozess.

Verkehrserzie- hung/Mobilität

Verkehrserziehung, Sicherheitserziehung:

Anleitung zu situationsgerechter, verantwortungsbewusster Teilnahme am Stra- ßenverkehr; Kenntnis und Beachtung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen Verkehrserziehung findet am Förderzentrum, Förderschwerpunkt Sehen weitge-

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hend im Bereich der Mobilitätserziehung statt. Schüler mit herabgesetztem Seh- vermögen nehmen am Straßenverkehr überwiegend als Fußgänger - je nach Seh- vermögen in Begleitung Sehender oder mit dem weißen Langstock - sowie als Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln teil. Sie lernen unter Nutzung der verbliebenen Sinne, die Umwelt bewusst wahrzunehmen, die gewonnenen Informationen zu strukturieren, mit ihren Vorstellungen und Erfahrungen zu verglei- chen und zur eigenen Position in Beziehung zu bringen. Dieser Wissenserwerb verhilft zu individueller Orientierung und zu unmittelbarer Bewegungsumsetzung.

Hierfür sind hohe Konzentration sowie Abbau von Unsicherheiten und Ängsten erforderlich. Diese Schüler sind im Straßenverkehr vor allem an unbekannten Orten verunsichert und gefährdet. Verkehrssituationen können nicht hinreichend schnell erfasst werden, so dass oft eine situationsgerechte Reaktion erschwert ist. Siche- res Fortbewegen im Straßenverkehr setzt umfangreiches Wissen und praktische Erfahrungen voraus. Das Einprägen markanter Orientierungspunkte, die Berück- sichtigung von Farben und das Benützen von Sehhilfen unterstützen das sichere Verhalten im Straßenverkehr. Auch das Orientierungsvermögen der Schüler ist begrenzt. Verkehrszeichen, Straßenschilder oder Hausnummern werden nicht oder nur mühsam erkannt. Die visuelle Kontaktaufnahme mit anderen Verkehrsteilneh- mern ist meist eingeschränkt. Deshalb werden gegebene Zeichen kaum wahrge- nommen. Wichtige Förderbereiche sind daher die Ausnutzung des vorhandenen Sehvermögens und die Sensibilisierung der übrigen Sinne. Die Schüler lernen, Informationen von anderen Verkehrsteilnehmern einzuholen und in ihrem Verhalten überlegt zu agieren. Dies bedeutet, dass sie ihre Handlungsmöglichkeiten kennen, müssen aber auch individuelle Grenzen realistisch einschätzen lernen.

Schüler mit eingeschränktem Sehen oder Blindheit müssen auf ihre Kennzeich- nungspflicht im Straßenverkehr durch die gelbe Armbinde oder den weißen Lang- stock hingewiesen werden. Die Schule informiert über die Vorschriften der Stra- ßenverkehrsordnung im Hinblick auf das Radfahren und auf die entsprechenden Fahrerlaubnisse sowie über die schwerwiegenden Folgen bei Nichtbeachtung.

Auch hier arbeitet die Hauptschulstufe eng mit den Mobilitätstrainern, den Erzie- hern in Heilpädagogischem Heim und Heilpädagogischer Tagesstätte, mit den Eltern, der Polizei und außerschulischen Organisationen zusammen.

Ganzheitliche Bil-

dung 4.8 Die Schüler werden in möglichst vielen Bereichen ihrer Persönlichkeit ange- sprochen und gefördert. Praktisches und musisches Tun, Wissenserwerb, Er- kenntnisarbeit und phantasievolles Gestalten ergänzen und durchdringen einander, Aneignung vorgegebener Inhalte wechselt mit schöpferischer Eigengestaltung. In der Begegnung mit der Vielfalt der Inhalte lernt der junge Mensch sich selbst in seinen Vorlieben und Abneigungen, seinen Stärken und Schwächen kennen. Er entwickelt Interessen, erwirbt Qualitätsmaßstäbe und lernt verantwortlich zu han- deln.

5. Erziehung in der Hauptschule

Umfassender Erziehungsauftrag

5.1 Die Hauptschule führt die Erziehungsarbeit der Grundschule fort. Sie kann sich nicht auf die bloße Vermittlung des Lernstoffes beschränken. Sie muss vielmehr die Anlässe für Erziehung aufgreifen, die sich in Unterricht und Schulleben erge- ben, und die Schüler in ihrem Selbstwerdungsprozess unterstützen. Erziehung, Unterricht und Schulleben sind nicht voneinander zu trennen.

Erziehungsziele 5.2 Die Schule soll die Schüler zu mündigen Bürgern erziehen. Die Schüler lernen sich selbst, anderen und der Gesellschaft gegenüber Verantwortung zu überneh- men, selbstständig, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu handeln, Initiative zu entwi- ckeln und zur Mitgestaltung des Zusammenlebens bereit und fähig zu sein.

Sonderpädagogische Förderung orientiert sich grundsätzlich an den Bildungs- und Erziehungszielen der Hauptschule. Darüber hinaus hat sie wesenseigene Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus dem spezifischen Förderbedarf und der Lebenswirklichkeit von Schülern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen ergeben. Sie berücksichtigt die erschwerten Lern- und Lebensbedingungen dieser jungen Menschen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung zu verwirklichen. Die Schülerschaft erweist sich

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als ein heterogener Personenkreis. Die Entwicklung dieser Schüler ist je nach Ur- sache, Ausmaß und Grad der Beeinträchtigungen des Sehvermögens, nach Per- sönlichkeitsbild, Leistungsvermögen und ihrer Lebenswelt verschieden. Um am gesellschaftlichen Leben mitwirken zu können, müssen diese Schüler besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln. Die Schule befähigt auch dazu, Hilfsmittel einzusetzen, soziale Unterstützung und rechtliche Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Spezifische Zielsetzungen ergeben sich sowohl aus den Folgen der Sehschädigung selbst als auch aus der Notwendigkeit zu individueller Lebensgestaltung und gesellschaftlicher Integration

Berücksichtigung der Erziehungssi- tuation

5.3 Erziehung muss dem altersbedingten wie auch dem individuellen Stand der Schüler auf dem Weg in ihrer Entwicklung vom Kind zum Jugendlichen Rechnung tragen. Sie hat die geschlechtsspezifischen Unterschiede von Mädchen und Buben zu berücksichtigen. Die Schule muss sich darauf einstellen, dass bei manchen Jugendlichen Schwierigkeiten auftreten, die sich insbesondere durch Veränderun- gen in der Gesellschaft, durch persönliche Belastung der Schüler und aus dem Status der Hauptschule als Pflichtschule ergeben. Es kann aber auch mit einem wachsenden Verständnis für Sinnfragen, mit größerer Selbstständigkeit, einem reiferen Urteil und verantwortungsbewussterem Handeln gerechnet werden.

Lehrer als Erzie-

her 5.4 Im Förderzentrum, Förderschwerpunkt Sehen tragen alle Mitarbeiter hohe Ver- antwortung für Bildung, Erziehung und Förderung. Der Sonderschullehrer koordi- niert die Zusammenarbeit des Personals. Sonderschullehrer, Fachlehrer, Förder- lehrer, Erzieher, Heilpädagogen, Mitarbeiter der Fachdienste beraten sich in Teamsitzungen über Maßnahmen von Erziehung, Unterricht und Förderung. Der Sonderschullehrer verfügt über Kenntnisse zu Verursachungen, Erscheinungsfor- men und Auswirkungen von visuellen Beeinträchtigungen sowie über die Auswahl und den Einsatz von Hilfsmitteln. Die Erfüllung des Erziehungsauftrags erfordert von ihm ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, an Zuwendung und sozialem Handeln.

Die Lehrer können den Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn sie ihn bejahen und die darin liegende Verantwortung für die Heranwachsenden auf sich nehmen; sie müssen sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein. Offenheit und Verständnis für die Jugendlichen sowie Fähigkeit und Willen zur erzieherischen Führung sind Voraus- setzungen für den Erziehungserfolg. Ebenso wichtig ist aber auch das Wissen um die Grenzen der eigenen Möglichkeiten, der Mut sich Schwierigkeiten und Misser- folgen bei der Erziehungsarbeit zu stellen und auch die Hilfe anderer zu suchen und anzunehmen. Trotz vorbeugender Maßnahmen lassen sich schwierige Erzie- hungssituationen im Schulalltag nicht vermeiden. In solchen Fällen setzt die Schule Grenzen, um die Rechte der Lehrer und der anderen Schüler zu schützen und wendet Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an.

Beobachten und Beraten

5.5 Die Lehrer verschaffen sich ein umfassendes Bild über die Sehfähigkeit und zusätzliche Erschwernisse ihrer Schüler. Sie informieren die Eltern und beraten sie über den sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen. Dazu beobachten sie deren individuelle Lernfortschritte, Stärken und Fähigkeiten, Auffäl- ligkeiten, Störungen oder Schwächen. Sie informieren die Eltern frühzeitig über den Leistungsstand sowie über Lern- und Verhaltensweisen ihrer Kinder. Sie beraten Eltern und Schüler über Möglichkeiten der Förderung, über Schullaufbahnen und unterstützen sie bei der beruflichen Orientierung.

Zusammenarbeit

an der Schule 5.6 Die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder liegt vorrangig bei den Eltern.

Die Erziehungsarbeit gelingt umso besser, je mehr elterliche und schulische Erzie- hung aufeinander abgestimmt sind. Deshalb muss sich die Schule um ein enges Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten bemühen. Die Schule entwickelt ein gemeinsames Erziehungskonzept. Die Lehrer, Fachlehrer, Förderlehrer und sonstigen Lehrkräfte stimmen deshalb ihre erzieherische Arbeit aufeinander ab, unterstützen sich wechselseitig und arbeiten eng zusammen. Sie müssen bereit sein, ihr Erzieherverhalten zu überdenken und sich zu fragen, welche Auswirkun-

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gen es auf die Schüler hat.

Regelmäßige Pädagogische Konferenzen, aber auch wechselseitige Hospitationen im Unterricht ermöglichen einen kontinuierlichen Kommunikationsprozess. In der Zusammenarbeit bietet sich die Gelegenheit, erzieherische und unterrichtliche Fragen zu erörtern, gemeinsame Förderkonzepte zu entwickeln und Überlegungen im Hinblick auf die künftige schulische und berufliche Perspektive des einzelnen Schülers anzustellen. Neben seinen Aufgaben in Erziehung, Unterricht und Förde- rung steht der Lehrer in der Pflicht, Teamgespräche zu pflegen. In engem Zusam- menwirken mit den Mitarbeitern der Fachdienste werden wichtige Informationen ausgetauscht. Problembereiche und Lernfortschritte der einzelnen Schüler werden besprochen und sonderpädagogische Fördermaßnahmen koordiniert. Neue Hilfs- mittel werden vorgestellt und erprobt. In interdisziplinärer Kooperation werden dia- gnostische Erkenntnisse ausgewertet, um individuelle Förderziele festzulegen und notwendige Fördermaßnahmen aufeinander abzustimmen.

Die pädagogische Beratung der Eltern gilt als elementare Aufgabe der Lehrkräfte am Förderzentrum. Enger Austausch, partnerschaftlicher Umgang und regelmäßi- ge Gespräche fördern die Kooperation. Eltern von Schülern mit Sehschädigung sind häufig psychisch belastet und können die Beeinträchtigungen bisweilen nicht hinreichend einschätzen. Die Schule informiert und berät die Eltern bei Fragen über Sehschädigungen. Dieses vertrauensvolle Miteinander erstreckt sich über die gesamte Schulzeit. Es umfasst alle pädagogischen Gegenstände, besondere Ver- haltens- und Lernerschwernisse, emotionale Befindlichkeiten, die Schulung des Sehvermögens und der anderen Sinne, Möglichkeiten zur Unterstützung Lebens- praktischer Fertigkeiten sowie Beschaffung und Umgang mit Sehhilfen und Hilfs- mitteln. Insbesondere hilft sie auch bei Fragen über Schullaufbahnentscheidungen und über Maßnahmen künftiger beruflicher Eingliederung. Einfühlungsvermögen, Offenheit und Dauerhaftigkeit prägen die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule.

Auf Grund des großen Einzugsbereichs des Förderzentrums sind in der Regel Heilpädagogisches Heim oder Heilpädagogische Tagesstätte angeschlossen. Die Hauptschulstufe steht in enger Verbindung mit diesen Organisationen. Dort ist Erziehung vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Lebensbereich der jungen Menschen erfasst wird und nicht auf spezifische Lernsituationen be- grenzt bleibt. Tagesstätte und Internat organisieren den Tagesablauf der Schüler so, dass Unterricht, zusätzliche Fördermaßnahmen und Erholung angemessen in Einklang stehen. Diese Einrichtungen erfüllen ihren Erziehungsauftrag in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Darüber hinaus unterstützen sie die sonderpäda- gogische Förderung, indem sie vor allem in den Bereichen von Mobilitätserziehung, von Lebenspraktischen Fertigkeiten und von Sinn gebender Freizeitgestaltung mitwirken. Die Fachdienste unterstützen die Erziehungsarbeit. Eine unverzichtbare Voraussetzung für erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Abstimmung sonderpäda- gogischer Absichten und Methoden zwischen Hauptschulstufe, Elternhaus, Heilpä- dagogischem Heim und Heilpädagogischer Tagesstätte.

Einen Beitrag zur Integration stellt die Öffnung des Förderzentrums, Förderschwer- punkt Sehen für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf nach Maßgabe des Art. 20 Abs. 5 BayEUG dar. Es wird gemeinsames Lernen und Leben von seh- geschädigten und sehenden Kindern und Jugendlichen ermöglicht. Die Haupt- schulstufe nutzt auch alle Formen der Kooperation mit der Hauptschule und ande- ren Förderschulformen.

Auch leistet Jugendsozialarbeit an Schulen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Erziehungsauftrags

Zusammenarbeit mit außerschuli- schen Partnern

5.7 Um alle erzieherischen Möglichkeiten auszuschöpfen sorgt die Schule unter Einbeziehung der Eltern auch für eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit außer- schulischen Partnern, z. B. Beratungslehrer, Beratungsrektor, Schulpsychologe, Schularzt und mobiler sonderpädagogischer Dienst.

Wenn Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Se- hen die wohnortnahe Hauptschule besuchen, wirkt sie in Zusammenarbeit mit den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten auch bei der Schüler angemessenen Schullaufbahnentscheidung mit.

Wenn es erforderlich ist, werden mit den verschiedenen Einrichtungen der Jugend- hilfe Lösungsmöglichkeiten entwickelt.

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6. Unterricht in der Hauptschule

Inhalte 6.1 Ausgangspunkt bei der Auswahl und Umsetzung der Bildungsinhalte ist zunächst deren gesellschaftliche und kulturelle Bedeutsamkeit. Ebenso notwen- dig ist es, die Begabungen und Interessen der Hauptschüler angemessen zu berücksichtigen. Der Unterricht in der Hauptschule vermittelt vorrangig Grund- wissen und Kernkompetenzen, er konzentriert sich auf das Wesentliche und Grundlegende, ist zugleich offen für aktuelle Anliegen der Jugendlichen und drängende Fragen der Zeit und bereitet auf die vorhersehbaren Zukunftsaufga- ben des Einzelnen und der Gesellschaft vor.

Insbesondere müssen Lehrer alle Fragen der Schüler zur eigenen Sehschädi- gung ernst nehmen und ihnen beim Annehmen und Umgehen mit ihrer Behinde- rung Hilfen geben. Diese Unterstützung soll - wo immer möglich - in den Unter- richt einbezogen werden.

Die Schüler werden schrittweise an die Berufs- und Wirtschaftswelt herange- führt, wobei sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte festlegen. Sie erhalten Gelegenheit, ihre Fähigkei- ten im praktischen Tun zu erproben.

Anforderungen in den Regelklassen und Mittlere-Reife- Klassen

6.2 Ab der Jahrgangsstufe 7 treten zu den Fachlehrplänen der Regelklassen die Fachlehrpläne für die Mittlere-Reife-Klassen und -Kurse hinzu. Sie enthalten dieselben Themen und Lernbereiche wie sie auch für die Lehrpläne der Regel- klassen verbindlich sind. Das erhöhte Anforderungsniveau der M-Klassen ver- langt jedoch Differenzierungen bei den Zielen und Inhalten sowie eine Erweite- rung um zusätzliche Themen und Lernbereiche. Bei der unterrichtlichen Umset- zung werden durch angemessene Methoden ein höherer Grad der Beherr- schung der Lerninhalte, eine geringere Fehlerhäufigkeit, ein gesteigertes Ar- beitstempo, eine besser entwickelte Arbeitshaltung, mehr Selbstständigkeit und Eigeninitiative angestrebt.

Fachunterricht 6.3 In den einzelnen Schulfächern erfahren die Schüler den Unterricht als Hilfe zur Ordnung und Klärung der komplexen Wirklichkeit. Sie lernen sachgerechte Fragestellungen kennen, gewinnen facheigene Erkenntnisse, üben fachgemäße Arbeitsweisen ein und entwickeln Einstellungen und Werthaltungen. Fachliche und systematische Vollständigkeit wird nicht angestrebt. Vielmehr muss insbe- sondere in den Regelklassen bei der Auswahl der Inhalte und der Art ihrer Be- handlung das Lern- und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler be- rücksichtigt werden. Im sinnvollen Wechsel zwischen exemplarischem und ori- entierendem Lehren fördern die Lehrer das selbstständige Lernen und Arbeiten.

Soweit möglich nutzen sie Querverbindungen zwischen den Fächern, verdeutli- chen Vernetzungen und machen Erkenntnisgrenzen der Einzelfächer bewusst.

Grundwissen und Kernkompetenzen

6.4 Die Fachlehrpläne enthalten in der Rubrik „Wiederholen, Üben, Anwenden, Vertiefen“ grundlegende und lebensbedeutsame Ziele und Inhalte, die für den Erwerb und nachhaltigen Aufbau von Grundwissen und Kernkompetenzen we- sentlich sind. Die im Lehrplan in einer Übersicht als Grundwissen und Kernkom- petenzen ausgewiesenen Anforderungen sollen die Schüler am Ende der Jahr- gangsstufen 9 bzw. 10 erreicht haben. Es wird Schüler geben, die die als Grundwissen und Kernkompetenzen ausgewiesenen Vorgaben leicht erfüllen und in verschiedenen Bereichen höhere Anforderungen bewältigen. Andere Schüler werden Schwierigkeiten haben, die gesetzten Ziele zu erreichen. Anzu- streben ist, dass jeder Schüler den Lern- und Wissensstand erreicht, der nach optimaler schulischer Unterstützung von ihm erwartet werden kann.

Fächerübergreifender Unterricht und fachli- che Kooperation

6.5 Drängende Aufgaben der Zeit, Anliegen und Probleme der Schüler sowie komplexe Unterrichtsinhalte können meist nicht einem einzelnen Fach zugeord- net werden, sondern erfordern themenorientiertes Arbeiten im fächerübergrei- fenden Unterricht. Besondere Möglichkeiten dabei sind projektorientiertes Arbei- ten und Projekte. In diesem Rahmen können auch Schülerfirmen gegründet werden. Voraussetzung dafür ist die Kooperation der Lehrer, vorausschauende

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