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Archiv "WEITERBILDUNG: Qualität durch Quantität" (17.08.1989)

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Academic year: 2022

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PROSTAMED®

Prostatasyndrom mit Harnver- haltung, Miktionsbeschwerden und Restharn, Reizblase,

auch bei Frauen

Zusammensetzung: 1Tablette Prostamed enthält: Kürbisglobulin 0,1 g, Kürbismehl 0,2 g, Kakao 0,05 g, Extr. fl. Herb. Solidag. 0,04 g, Extr. fl. Fol. Popul. trem. 0,06 g. Sacch. lact.

ad. 0,5 g.

Anwendungsgebiete: Prostata-Adenom Stadium I und beginnendes Stadium II mit Miktionsbeschwerden, Reizblase.

Dosierung: 3x täglich 2-4 Tabletten ein- nehmen.

Handelsformen und Preise:

Prostamed-Tabletten:

60 St. DM 8,97 120 St. DM 15,48 360 St. DM 36,98

Dr. Gustav Klein, Arzneipflanzenforschung, 7615 Zell-Harmersbach/Schwarzwald

gen die neuen Weiterbil- dungsrichtlinien vor und nach ihrer Verabschiedung ausge- sprochen. Insbesondere wandte sie sich gegen die Festschreibung von Zahlen für bestimmte Weiterbil- dungsinhalte, vor allem von endoskopischen Untersu- chungen.

Dabei ging es nicht um Marktanteile, Gruppeninter- essen oder Besitzstandwah- rung. Sich damit zu befassen entspräche nicht dem Selbst- verständnis der Deutschen Gesellschaft für Innere Medi- zin.

In Übereinstimmung mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes dieser Gesell- schaft darf ich feststellen, daß die Bedenken gegen die neu- en Weiterbildungsrichtlinien auf Überlegungen zu deren Wissenschaftlichkeit, ethi- schen Vertretbarkeit und Praktikabilität an Kranken- häusern und Kliniken gegrün- det sind.

Das Ergebnis der Weiter- bildung in der Inneren Medi- zin sollte ein Arzt sein, der das große Spektrum der in- ternmedizinischen Erkran- kungen kennengelernt hat und sie unter Abwägung des prädiktiven Wertes von Un- tersuchungsverfahren und de- ren Nutzen-Risiko-Verhältnis zu diagnostizieren und auf ei- ner wissenschaftlichen Basis zu behandeln weiß. Inwieweit er dabei notwendige techni- sche Untersuchungs- und Therapieverfahren selbst durchführt oder sie veranlaßt, ist demgegenüber von nach- rangiger Bedeutung.

Im übrigen: Ob mittels klassischen Rechnens oder Mengenlehre — aus den Zah- len über die Koloskopie kann ich nicht ersehen, daß die Richtlinien hinsichtlich dieser Untersuchungsmethode er- füllbar sind. Denn 32 von 50 Prüfungskandidaten hatten keine oder weniger als 31 Ko- loskopien vorgenommen.

Prof. Dr. med. E. Wetzel, Stellvertr. Vors. d. Deutschen Gesellschaft f. Innere Medi- zin, Städt. Krankenhaus, Pet- tenkoferstraße 10, 8200 Ro- senheim

Qualität durch Quantität

. . . Auch an einer lei- stungsfähigen allgemeininter- nistischen Krankenhausabtei- lung können nicht gleichzeitig von mehreren Kollegen alle von den Weiterbildungsricht- linien geforderten techni- schen Untersuchungen inner- halb von sechs Jahren absol- viert werden, ohne die Unter- suchungsindikationen zu er- weitern, was ethisch nicht vertretbar wäre.

Die Zahlenbeispiele kön- nen, ja müssen auch anders gelesen werden. Nehmen wir die Tabelle 2 (Koloskopie):

64 Prozent (zwei Drittel!) von 50 Bewerbern um die Aner- kennung als Internist hatten keine oder weniger als 31 Ko- loskopien vorzuweisen, wobei nicht einmal angegeben ist, ob es sich nur um totale oder auch zum Teil um partielle Koloskopien handelte. Nur 36 Prozent (ein Drittel) der Bewerber hatten mehr als 30 (totale?) Koloskopien durch- geführt. Und wieviele So- nographien, Dopplersonogra- phien, Echokardiographien und Langzeit-EKG hatten diese endoskopisch gut ausge- bildeten Kollegen vorgenom- men? Und welche photome- trischen, flammenphotome- trischen und serologischen Untersuchungen hatten sie selbständig durchgeführt?

Mir scheint, daß die Wei- terbildungsrichtlinien Quali- tät durch Quantität bestim- men wollen. Genau das wi- derspricht dem Wesen des Allgemeininternisten, den ja auch Kanzow befürwortet.

Wie können hohe Untersu- chungszahlen bei bestimmten technischen Untersuchungen und wie kann ein extrem weit- gefächerter Katalog von spe- ziellen Untersuchungen im Labor bis zu speziellen Reha- bilitationsmaßnahmen einen guten Internisten mit gedie- genen Kenntnissen, Genauig- keit bei Anamnese- und Be- funderhebung, Hartnäckig- keit bei Problemfällen, Ein- fühlsamkeit und vielen weite- ren notwendigen Eigenschaf- ten gewährleisten? Sicher muß ein Internist auch tech- A-2256 (8) Dt. Ärztebl. 86, Heft 33, 17. August 1989

(2)

Hocat setzt geie Malestiee

Der Vasodilatator

ong

Nati

Naftidrofuryl 200 mg retard

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o•eux-4 exc d,\QP ‘c\

20 Retardkapseln (Ni) 50 Retardkapseln (N2) 100 Retardkapseln (N3)

DM 19,60 DM 39,80 DM 69,—

HEXAL

Sicherheit durch Qualität

Zusammensetzung: 1 Retardkapsel enthält: 200 mg Naftidrofurylhydrogenoxalat. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen im Stadium II nach Fontaine (intermittierendes Hinken). Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei dekompensierter Herzinsuffizienz, akutem Herzinfarkt, schwerer Überleitungsstörung im Herzen, schwerer Angina pectoris, arteriellen Blutungen, sehr niedrigem Blutdruck, orthostatischer Dysregulation, frischem hämorrhagischen Insult, intermittierenden ischämischen Attacken (TIA) sowie während der Schwangerschaft und Stillzelt. Nebenwirkungen: Gelegentlich Schlaflosigkeit, Unruhe, Schwindel, Magen-Darm-Beschwerden, Blutdrucksenkung, orthostatische Dysregulation; selten Müdigkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen; in Einzelfällen allergische Reaktionen, Herzrhythrnusstörungen und akute Leberzellnekrosen. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Die Wirkung von Antiarrhythmika und Beta-Rezeptorenblockern kann verstärkt werden. Die blutdrucksenkende Wirkung von Antihypertensiva kann verstärkt werden. Dosierung: 2 mal täglich (morgens und abends), ggf. 3 mal täglich 1 Retardkapsel. Weitere Angaben siehe wissensch. Gebrauchsinformation. Hexal .-Pharma GmbH & Co. KG, 8150 Holzkirchen. 06/89

nische Fertigkeiten besitzen, aber es fragt sich, ob in dem von den Weiterbildungsricht- linien geforderten Ausmaß.

Das gilt besonders für solche Internisten, die manche auf- wendigere Untersuchungen nicht selber durchführen wol- len. Sie können sehr wohl die Gastroduodenoskopie oder

ETHIKKOMMISSIONEN Zu dem Artikel „Die dornen- volle Arbeit von Ethik-Kommissio- nen" von Elisabeth Pflanz in Heft 27/1989 gibt die Freiburger Ethik- Kommission die folgende Gegen- darstellung:

Unrichtig

In dem Bericht . . . wird behauptet, es gebe neben den bei medizinischen Fakultäten und Ärztekammern einge- richteten öffentlich-recht-

die totale Koloskopie ebenso wie den Kontrasteinlauf und das Thorax-Röntgenbild von einem geeigneten Kollegen durchführen beziehungsweise anfertigen lassen und den- noch gute Internisten sein.

Dr. med. Hans-Rainer Hannemann/Kreiskranken- haus, 8210 Prien am Chiemsee

lichen Ethikkommissionen auch Ethikkommissionen der Pharmaindustrie und als drit- te Gruppe noch die „kom- merziellen Ethik-Kommissio- nen", bei denen völlig unklar sei, wer ihnen angehöre, wer sie konstituierte, welches ihre Richtlinien seien, wieviel Geld sie für ihre Gutachten nähmen.

Diese Behauptung ist un- richtig, jedenfalls soweit die Freiburger Ethikkommission als sogenannte freie Ethik-

kommission angesprochen ist.

Richtig ist demgegenüber:

1. Vertreter der Bundes- ärztekammer wurden in ei- nem persönlichen Gespräch am 13. April 1989 über die personelle Zusammensetzung der Freiburger Ethikkommis- sion unterrichtet.

2. Der Name des Grün- ders und die Tatsache der Konstituierung der Freibur- ger Ethikkommission wurden dem Bundesgesundheitsamt am 4. Mai 1981, der Bundes- ärztekammer, der Landesärz- tekammer Baden-Württem- berg und der Bezirksärzte- kammer Südbaden jeweils am 4. März 1983 schriftlich ange- zeigt.

3. Die Verfahrens- und Prüfungsrichtlinien der Frei- burger Ethikkommission wur- den in der Zeitschrift Phar- mazeutische Industrie 49, 125-128 (1987) veröffentlicht.

4. Der Präsident der Lan- desärztekammer Baden- Württemberg sowie Vertreter des „Arbeitskreises medizini- scher Ethikkommissionen"

haben das Informationsange- bot der Freiburger Ethikkom- missionen unter anderem auch über den Honorierungs- rahmen der Freiburger Ethik- kommission abgelehnt.

5. Die Freiburger Ethik- kommission ist keine kom- merzielle Institution. Sie er- hält für ihre Beratungstätig- keit nur eine Aufwands- entschädigung, die derjenigen vergleichbar ist, die von den Kommissionen der Arzte- kammern in Rechnung ge- stellt wird.

Prof. Dr. G. Pfeiffer, Prä- sident des Bundesgerichtsho- fes a. D., Vorsitzender der Freiburger Ethik-Kommis- sion, Tiroler Weg 30, 7800 Freiburg

Dt. Ärztebl. 86, Heft 33, 17. August 1989 (9) A-2257

Referenzen

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