A 112 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 3|
22. Januar 2010 In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Arztbewer-tungsportale etabliert, die sich quantitativ und qualitativ stark un- terscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Portale kaum in der Lage, ihrem Nutzerkreis Hilfestellungen zur Identifikation einer guten Praxis oder Klinik zu geben. Denn die Kriterien, nach denen ein Nutzer einen Arzt bewerten kann, sind ausschließlich subjektiv beurteilbar. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Gleichzeitig sind die Maßgaben, nach denen beurteilt wird, sehr heterogen. Wie stark sich Portale gerade in dieser Hinsicht unterscheiden, hat kürzlich eine Studie der Universität Erlangen aufgezeigt. Danach sind Be- wertungen verschiedener Portale für den Nutzer weder vergleich- bar noch in allen Fällen transparent nachvollziehbar.*
Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeu- tung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemeingültige Qualitäts- standards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäu- sern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll für den Nut- zer die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kas- senärztliche Bundesvereinigung im Rahmen des Projektes „Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale“ durch einen Exper- tenkreis des ÄZQ einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsan- forderungen beziehen sich auf rechtliche – besonders daten- schutzrechtliche – inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des He- rausgebers (siehe Abbildung 1).
Der Katalog und eine Bewertungscheckliste (siehe Abbildung 2) sind im Internet unter www.arztbewertungsportale.de zugänglich.
Er richtet sich an Anbieter, Nutzer und Bewerter solcher Por- tale: Nutzer können anhand der formulierten Kriterien und einer Bewertungscheckliste die Qualität eines Angebotes prüfen.
Für Entwickler und Bereitsteller solcher Portale kann dieser Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Vor allem sollen verlässliche Angebote zur Qualitätsdarlegung im Gesund- heitswesen leichter identifiziert werden können.
Qualitätsanforderungen werden in diesem Katalog nicht nur definiert. Mit Hilfe einer Checkliste können sowohl Nutzer als auch Betreiber von Bewertungsportalen anhand von Details kon- kret prüfen, ob die definierten Qualitätsstandards eingehalten werden (Abbildung 2).
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin wird künf- tig im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher
Bundesvereinigung die Qualität entsprechender Internetangebote bewerten und veröffentlichen (Clearingverfahren für Arzt- und Klinik-Bewertungsportale). Zu diesem Zweck wird das ÄZQ in Kürze einen weiteren Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale vorlegen.
ÄZQ (Corinna Schaefer, Prof. Dr. G. Ollenschläger) Postfach 12 02 64, 10592 Berlin,
E-Mail: mail@azq.de,
Internet: www.azq.de, www.arztbewertungsportale.de, Kostenloser PDF-Download: www.aezq.de/edocs/pdf/info/arzt portale-modul-1
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Mitteilungen
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale
Modul 1: Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale
*Emmert M, Maryschick M, Eisenreich S, Schöffski O: Arztbewertungsportale im Internet – Geeignet zur Identifikation guter Arztpraxen?, Gesundheitswesen. 2009; 71: 218–9
Abbildung 1: Qualitätsanforderungen von Bundesärztekammer und Kassen- ärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale
Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ
Abbildung 2: Auszug aus der Checkliste von Bundesärztekammer und Kassen- ärztlicher Bundesvereinigung für Arztbewertungsportale
Quelle: www.arztbewertungsportale.de – © ÄZQ
Das gute Arztbewertungsportal
z erfüllt Anforderungen gemäß Telemediengesetz;
z enthält ein Impressum, das Aufschluss über die Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist angegeben;
z verzeichnet das Datum der Aufnahme und der letzten Aktualisierung der enthaltenen Arzteinträge;
z beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang mit personenbezogenen Nutzer- daten und die Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe darlegt;
z legt die Finanzierung offen;
z trennt Werbung und Inhalt;
z verfügt über eine personenbezogene Arztsuche;
z hat ein verständliches Bewertungsverfahren;
z weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Arzt bzw. Praxispersonal geben können;
z stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden;
z räumt betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein;
z bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik.