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Archiv "Bundesgesundheitsamt veranstaltet erneut öffentliche Anhörung" (06.09.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Keine Rezeptgebühr mehr für Brillen vom 1. Oktober an

In der seit nunmehr fast zwei Jah- ren schwelenden Auseinanderset- zung zwischen verschiedenen Krankenkassen und einigen Kran- kenkassenmitgliedern über die Rechtmäßigkeit der Rezeptblatt- gebühr bei der Verordnung von Brillen gaben die Krankenkassen jetzt klein bei: Mit Wirkung vom 1.

Oktober 1979 werden die Versi- cherten der Krankenkassen (ein- schließlich der Ersatzkassen) bei der Verordnung von Brillen oder anderen Sehhilfen (beispielsweise Kontaktlinsen oder Sehlupen) von der bisher erhobenen Selbstbetei- ligung in Höhe von 1 DM ent- bunden.

Auf diesen Verzicht verständigten sich die Spitzenverbände der RVO-Krankenkassen und die Er- satzkassenverbände Mitte August.

Damit zogen sie die Konsequen- zen aus der jüngsten Rechtspre- chung der Sozialgerichte und des Bundessozialgerichts (BSG), Kas- sel (Urteil vom 24. April 1979; Ak- tenzeichen: 3 RK 20/78). Das BSG hatte Brillen und andere Sehhilfen den Hilfsmitteln zugeordnet, bei deren Verordnung die Versicher- ten keine Gebühr zu entrichten brauchten.

Die Prozeßwelle ist durch eine Kla- ge des AOK-Mitgliedes und Haupt- geschäftsführers der Kassenärztli- chen Vereinigung Nord-Württem- berg, Rolf Liebold, Stuttgart, im Oktober 1977 ausgelöst worden.

Liebold sah in der von den Kassen festgesetzten Gebühr einen Ver- stoß gegen zwingende Bestim- mungen des am 1. Juli 1977 in Kraft getretenen sogenannten

„Krankenversicherungs-Kosten- dämpfungsgesetzes" (KVKG).

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den Empfeh- lungen der Kassenspitzenverbän- de stellt sich nunmehr die juristi- sche Frage der Rückerstattungs- ansprüche. An eine generelle

Rückerstattung der Rezeptgebühr an alle diejenigen Versicherten, die sie inzwischen bereits in den letzten zwei Jahren gezahlt haben (es dürften mehrere 100 000 sein) ist nicht gedacht. Mit Sicherheit dürften aber jene Ansprüche er- stattet werden, bei denen in der Vergangenheit Rechtsmittel (Wi- dersprüche) gegen die gesetzwid- rige Kostenbeteiligung eingelegt worden sind. EB

Chemische Industrie:

Betriebsärztliche

Betreuung sichergestellt

Fast 99 Prozent der Beschäftigten in der chemischen Industrie der Bundesrepublik, die vom Arbeits- sicherheitsgesetz und von der Unfallverhütungsvorschrift „Be- triebsärzte" erfaßt sind, werden gegenwärtig bereits regelmäßig arbeitsmedizinisch betreut. Dieses Ergebnis einer Erhebung hat die Berufsgenossenschaft der chemi- schen Industrie (BG Chemie), ge- setzlicher Unfallversicherungsträ- ger für 860 000 Beschäftigte im Chemiebereich, zum Anlaß ge- nommen, nun auch kleinere Be- triebe in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Be- triebsärzte" mit einzubeziehen.

Bisher konnte der Unternehmer davon absehen, einen Betriebsarzt zu bestellen oder einen überbe- trieblichen Arbeitsmedizinischen Dienst zu verpflichten, wenn die nach dem Grad der Gesundheits- gefährdung und nach der Be- schäftigtenzahl sich errechnende Einsatzzeit eines Betriebsarztes jährlich 60 Stunden nicht er- reichte.

Die Vertreterversammlung der BG Chemie hat diese Mindesteinsatz- zeit nunmehr stufenweise auf 45 Stunden (ab 1. Januar 1980) bzw.

30 Stunden (ab 1. Januar 1981) reduziert. Dadurch werden 400 weitere Betriebe mit etwa 42 000 Arbeitnehmern in die arbeitsmedi- zinische Versorgung einbezo- gen. WZ

Bundesgesundheitsamt veranstaltet erneut öffentliche Anhörung

Das Bundesgesundheitsamt führt am 10. September 1979 eine öf- fentliche Anhörung „zur Abwehr von Arzneimittelrisiken" durch.

Sie steht, wie das Amt der Presse mitteilte, in einem engen Zusam- menhang mit der Entscheidung über die eingeschränkte Wieder- zulassung von clofibrathaltigen Arzneimitteln. In der amtlichen Mitteilung darüber hatte es ab- schließend geheißen: „Das Bun- desgesundheitsamt erwägt, die jetzt getroffene Entscheidung auch auf andere den clofibrathalti- gen Arzneimitteln in der Nutzen- Risiko-Abschätzung vergleichbare Lipidsenker auszudehnen, und wird Anfang September zur Vorbe- reitung weiterer Entscheidungen eine öffentliche Anhörung mit Sachierständigen und Vertretern der betroffenen Herstellerfirmen durchführen." Gegenstand dieser Anhörung sind die Wirkstoffe Alu- fibrat, Bezafibrat, Clofibrid, Clofi- brinsäure, Etofibrat, Fenofibrat. Z

In einem Satz

Versichertenausweis — Die Ge- sellschaft für Betriebswirtschaftli- che Beratung mbH (GEBERA), Köln-Lindenthal, hat auftragsge- mäß dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein 1000 Druckseiten umfassendes Gutach- ten abgeliefert, in dem die Ergeb- nisse eines auf neun Monate befri- steten Feldversuches zur Erpro- bung eines neuartigen Versicher- tenausweises („Versicherungs- Scheckkarte") für gesetzlich Kran- kenversicherte im schleswig-hol- steinischen Landkreis Rendsburg- Eckernförde wissenschaftlich ana- lysiert worden sind.

Arzneimittelpreise — Der Bundes- verband der Pharmazeutischen In- dustrie (BPhI), Frankfurt, erwartet für 1979 bei den Fertigarzneimit- teln Preissteigerungen von mehr als drei Prozent. DÄ

2226 Heft 36 vom 6. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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