Ausgabe: November 2019 GMBl 2019 S. 1166 [Nr. 45–58]
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bekanntmachung der Aufhebung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit
hier: TRBS 1201 Teil 5 „Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzünd- liche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion“
– Bek. d. BMAS v. 1.10.2019 – IIIb 5 - 35650 –
Gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufhebung einer Technischen Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) bekannt:
Aufhebung der TRBS 1201 Teil 5
Die TRBS 1201 Teil 5 „Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hoch- entzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explos
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“, Ausgabe März 2010, GMBl 2010, S. 620 [Nr. 29]v. 12.5.2010 wird aufgehoben. Die entsprechenden Anforderungen finden sich nunmehr in der TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“.