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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Berichtigung der TRBS 1115 GMBl 2021 S. 630 [Nr. 28]

Ausschuss für Betriebssicherheit – ABS-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de/abs

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier: Berichtigung der TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“

– Bek. d. BMAS v. 26.4.2021 – IIIb5 – 35612 –

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Berichtigung der TRBS 1115 „Sicherheitsrele- vante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“, Ausgabe März 2021, GMBl 2021, S. 484 [Nr. 22] v. 26.3.2021, bekannt:

Im 1. Absatz wird

„für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwa- chungsbedürftiger Anlagen“

gestrichen und durch

„für die Verwendung von Arbeitsmitteln“

ersetzt.

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