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Archiv "Weiterbildungsordnung: Referat zum Tagesordnungspunkt V" (15.06.1978)

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Weiterbildungsordnung

Referat zum Tagesordnungspunkt V

Professor Dr. Hans Joachim Sewering*)

Der Deutsche Ärztetag hat 1976 in Düsseldorf eine neue Weiterbil- dungsordnung beschlossen. Sie ist eine Fortentwicklung der grundlegend reformierten Weitsr- bildungsordnung von 1968 und berücksichtigt zugleich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 1972 und die dadurch ausgelöste Ländergesetzgebung.

Diese neue Weiterbildungsord- nung wurde inzwischen von den Ärztekammern Baden-Württem- berg, Bayern, Hessen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe be- schlossen und nach Genehmi- gung durch die Aufsichtsbehör- den in Kraft gesetzt. Von den übri- gen Kammern konnte die neue Weiterbildungsordnung noch nicht beschlossen werden, weil ih- re Länderparlamente die auf Grund des Karlsruher Urteils von 1972 notwendig gewordenen Än- derungen des jeweiligen Kammer- gesetzes entweder noch nicht oder erst vor kurzem verabschie- det haben. Von einem endlich wie- der einheitlichen Recht auf dem Gebiet der ärztlichen Weiterbil- dung sind wir also noch weit ent- fernt.

Appell an die Parlamente Dies muß deshalb so sehr bedau- ert werden, weil die zwangsläufig unterschiedlichen Bestimmungen über die Weiterbildung in den Bundesländern bereits Beunruhi- gung bei den jüngeren, davon be- troffenen Ärzten ausgelöst haben.

Dabei ist zu bedenken, daß selbst

die Weiterbildungsordnung von 1968 wegen unterschiedlicher Übergangsbestimmungen noch nicht überall gleichmäßig zur An- wendung kam. Allerdings be- schränkten sich hier die Differen- zen auf einige wenige Gebiete, zum Beispiel die Innere Medizin.

Darauf wird ohnehin noch einzu- gehen sein.

An die Parlamente und Regierun- gen der Bundesländer, welche die Änderung des Kammergesetzes noch nicht vollzogen haben, kön- nen wir heute nur nochmals die dringeni.le Bitte richten, keine wei- tere Zeit mehr zu verlieren und der zwingenden Auflage des Bundes- verfassungsgerichtes nachzukom- men.

..,.. Nur dadurch werden wir als ge- setzliche Berufsvertretung der Ärzte in die Lage versetzt, endlich wieder ein einheitliches Weiterbil- dungsrecht in der Bundesrepublik zu schaffen und anzuwenden.

ln der Berichterstattung vor den Delegierten des 79. Deutschen Ärztetages und der vorausgehen- den Ärztetage seit 1973 wurde ein- gehend dargestellt, welche Konse- quenzen das Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes für den ln- halt der allgemeinen Bestimmun- gen unserer Weiterbildungsord- nung haben mußte.

Auch über den Werdegang der Ge- setzgebung in den Ländern wurde eingehend berichtet. Auf eine Wie- derholung kann deshalb verzichtet werden.

Die Information:

Bericht und Meinung 81. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Ein neuer Rhythmus für Änderungen?

ln die Anlage zur Weiterbildungs- ordnung wurden 1976 einige neue Gebiete, Teilgebiete und Zusatz- bezeichnungen aufgenommen. Schon damals wurde darauf hin- gewiesen, daß noch eine Reihe von Anträgen in Bearbeitung wa- ren, deren Erledigung bis zu die- sem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen ist. Aus dem gleichen Grunde- und um die Beschlußfas- sung in den Kammern nicht zu stö- ren - verzichteten wir auch 1977 auf die Vorlage von Änderungsan- trägen. Es wäre ohnedies wün- schenswert - bei aller Würdigung der Dynamik einer Weiterbil- dungsordnung -, die Zeitabstände für Änderungen einmal zu über- denken. Bei allem Verständnis für die an uns herangetragenen Wün- sche und Änderungsanträge darf nicht übersehen werden, daß eine allzu rasche Folge von Änderun- gen der Weiterbildungsordnung Unruhe, Ungleichheit der Rechts- normen und damit Rechtsunsi- cherheit zur Folge haben kann.

Gerade dies aber muß vermieden werden.

Die Änderungsvorschläge für 1978

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer legt den Delegierten heu- te nach gründlicher Vorberatung durch die Weiterbildungskonfe- renz einige Änderungen der Wei- terbildungsordnung zur Beratung und Beschlußfassung vor. Es geht um die Einführung einer weiteren Gebietsbezeichnung, von vier Teil- gebietsbezeichnungen und drei Zusatzbezeichnungen, während eine Zusatzbezeichnung zu strei- chen wäre. Im übrigen handelt es sich um notwendig gewordene Änderungen bereits vorhandener

Bestimmungen. [>

•) Das Referat wurde vom geschäftsführenden Arzt der Bundesärztekammer, Dr. Heinz Peter Brauer, verlesen, da Professor Sewering gleichzeitig mit seinem Rücktritt vom Amt des Präsidenten der Bundesärztekammer am 24.

Mai 1978 auch den Vorsitz in der Ständigen Konferenz .. Ärztliche Weiterbildung" niederge- legt hatte.

DEUTSCHES

ARZTEBLATT Heft 24 vom 15. Juni 1978 1431

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

Gemeinsam geführte Bezeichnungen

In Ziffer 1 wird die Liste der Ge- bietsbezeichnungen, welche ge- meinsam geführt werden dürfen, erweitert. Dabei geht es fast nur um die Arbeitsmedizin in Verbin- dung mit anderen Gebietsbezeich- nungen. Nach einer weiteren Er- gänzung soll auch die Führung der Bezeichnungen „Laborarzt" und

„Pathologe" nebeneinander mög- lich werden.

Phoniatrie und Pädaudiologie

In Ziffer 2 wird vorgeschlagen, im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-Heil- kunde ein Teilgebiet „Phoniatrie und Pädaudiologie" einzuführen.

Es entfällt dafür die bisherige Zu- satzbezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen". Es handelt sich hier um die Erfassung und Therapie von Stimm- und Sprach- störungen sowie Hörstörungen im Kindesalter. Die Bedeutung dieser ärztlichen Aufgabe bedarf in die- sem Kreise keiner besonderen Be- gründung. Wir wissen, daß in je- dem Einzelfall die Erkennung und mögliche Therapie schicksalsent- scheidend sein können.

Internistische Rheumatologie

In Ziffer 3 findet sich erneut das Teilgebiet „Rheumatologie" in der Inneren Medizin, dessen Einfüh- rung schon vor zwei Jahren emp- fohlen wurde. Die Beschlußfas- sung wurde damals wegen geäu- ßerter Bedenken zurückgestellt, die jetzt wohl nicht mehr bestehen dürften.

Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie

In Ziffer 4 wird die Einführung ei- ner Gebietsbezeichnung „Mikro- biologie und Infektionsepidemio- logie" vorgeschlagen. Die Absicht, dem Anliegen durch eine Teilge- bietsbezeichnung „Mikrobiologie"

innerhalb des Gebietes der Labo- ratoriumsmedizin Rechnung zu tragen, hat sich nicht verwirkli- chen lassen. Das Aufgabengebiet der Mikrobiologie hat sich inzwi- schen vor allem auch durch die Erfordernisse der Krankenhaushy- giene deutlich erweitert. Der Vor- stand hält es deshalb für erforder- lich, die Einführung dieser Ge- bietsbezeichnung vorzuschlagen.

Orthopädische Rheumatologie

Ziffer 5 enthält erneut den Vor- schlag, ein Teilgebiet „Rheumato- logie" in der Orthopädie einzufüh- ren. Auch dieser Vorschlag wurde ebenso wie in der Inneren Medizin vor zwei Jahren zurückgestellt.

Der Rheumatologie in der Inneren Medizin und der Orthopädie einen besonderen Platz einzuräumen, halten wir angesichts der Bedeu- tung des Formenkreises rheumati- scher Erkrankungen für angezeigt.

Die Arbeitsmöglichkeiten dieser Kollegen dürften allerdings weni- ger in der freien Praxis als in den Behandlungsstätten rheumati- scher Erkrankungen liegen.

Klinische Pharmakologie

Mit der Einführung des Teilgebie- tes „Klinische Pharmakologie" in- nerhalb der Pharmakologie (Ziffer 6 der Vorlage) soll einem seit Jah- ren vorgetragenen Anliegen der Pharmakologen, aber ebenso zahlreicher Kliniker, Rechnung getragen werden. Die Vielschich- tigkeit der Problematik, gerade bei der Anwendung hochwirksamer Arzneimittel aus medizinischer und rechtlicher Sicht, läßt die Her- anbildung klinischer Pharmakolo- gen äußerst wünschenswert er- scheinen.

Kinderradiologie

Über die Einführung eines Teilge- bietes Kinderradiologie (Ziffer 7 der Vorlage) innerhalb des Gebie- tes der Radiologie wurde lange

beraten. In den letzten zwei Jahren sind differente Auffassungen aus- geräumt worden, so daß einer Ein- führung nichts mehr im Wege steht.

Radiologie in der Dermatologie Ziffer 8 betrifft eine Änderung im Gebiet der Dermatologie. Die Wei- terbildung in der dermatologi- schen Strahlenbehandlung, wel- che bisher anrechenbar war, soll verbindlich vorgeschrieben wer- den. Nach Darlegung der Vertreter der Dermatologie entspricht dies einem fachlichen Erfordernis.

Verdeutlichungen und Ergänzungen

Die Definition des Gebietes „Labo- ratoriumsmedizin" (Ziffer 9 der Vorlage) wurde überarbeitet, um die ärztliche Aufgabe des Labor- arztes deutlicher zu machen.

Ziffer 10 und 11 betreffen lediglich kleine Ergänzungen, welche vor- her übersehen worden sind.

Bei der Zusatzbezeichnung „Be- triebsmedizin" (Ziffer 12 der Vorla- ge) soll die Vorschrift über die Führung der Zusatzbezeichnung präzisiert werden.

Ziffer 13 enthält eine präzisere Fassung der Übergangsvorschrift für die Zusatzbezeichnung „Chiro- therapie".

Flugmedizin

Der Wunsch, eine Zusatzbezeich- nung „Flugmedizin" einzuführen (Ziffer 14 der Vorlage), wird seit Jahren vorgetragen. Weiterbil- dungskonferenz und Vorstand wa- ren der Auffassung, daß diesem Anliegen entsprochen werden sollte. Die Bedeutung dieser ärztli- chen Aufgabe sollte nicht verkannt werden, selbst wenn die Zahl der Ärzte, für welche eine solche Be- zeichnung in Frage kommt, klein sein sollte.

1432 Heft 24 vom 15. Juni 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

Phlebologie

Einem alten Anliegen soll auch in Ziffer 15 Rechnung getragen wer- den durch Einführung der Zusatz- bezeichnung „Phlebologie". Die Bedeutung von Venenerkrankun- gen für den einzelnen Menschen und die Häufigkeit ihres Vorkom- mens rechtfertigt die Einführung einer Zusatzbezeichnung. Auch dürfte das Interesse fachlich dafür in Frage kommender Ärzte, nicht zuletzt niedergelassener Allge- meinärzte, nicht unerheblich sein.

Psychoanalyse und Psychotherapie

In Ziffer 16 wird ein besonders schwieriger Verhandlungsgegen- stand angesprochen. Es geht um die Einordnung der „Psychoanaly- se" in die Weiterbildungsordnung.

Teilnehmer früherer Ärztetage und Leser ärztlicher Zeitschriften erin- nern sich, daß wiederholt die For- derung nach Einführung einer Ge- bietsbezeichnung „Psychoanalyti- sche Medizin" erhoben worden ist. Es konnte aber auch nicht übersehen werden, daß schwer- wiegende Einwände gegen eine eigene Gebietsbezeichnung vor- getragen wurden.

Der Vorstand hat den Ausschuß

„Psychiatrie, Psychotherapie, Psy- chohygiene" gebeten, sich mit der Materie zu befassen, und anschlie- ßend hat auch die Weiterbildungs- konferenz eingehend darüber beraten.

Sie wurde dabei vom Vorsitzenden des genannten Ausschusses, Dr.

lversen, und von Dr. Stucke als dem Vorsitzenden einer der bei- den antragstellenden Fachgesell- schaften, fachkundig beraten.

Nach Abwägung aller Argumente kam die Weiterbildungskonferenz zu dem Ergebnis, daß eine völlige Abtrennung der Psychoanalyse durch die Schaffung eines eige- nen Gebietes nicht gerechtfertigt ist. Die Psychoanalyse ist eine von

Dr. Heinz-Peter Brauer, Geschäftsfüh- render Arzt der Bundesärztekammer, trug das Referat von Prof. Sewering zur Weiterbildungsordnung vor

mehreren Methoden der Psycho- therapie, aber sie ist eben kein ei- genes Gebiet. Es wurde deshalb beschlossen, eine Zusatzbezeich- nung „Psychoanalyse" vorzu- schlagen und gleichzeitig die Vor- schriften über die Erlangung der Zusatzbezeichnung „Psychothe- rapie" zu überarbeiten.

Ziffer 16 enthält den neuen Be- reich „Psychoanalyse", also die Zusatzbezeichnung mit den zu er- füllenden Voraussetzungen, Ziffer 17 die geänderten Vorschriften für die „Psychotherapie".

Hier konnten die Anforderungen reduziert werden, was zugleich die sehr wünschenswerte Möglichkeit eröffnet, daß diese Zusatzbezeich- nung von mehr Ärzten als bisher erworben werden kann.

Schließlich bringen die Ziffern 18 und 19 noch Neufassungen der Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportme- dizin" beziehungsweise „Tropen- medizin". Den Wegfall der Zusatz- bezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen" habe ich be- reits erwähnt.

Gegenstände, die noch in der Beratung sind

Von den nicht erledigten, also in Beratung befindlichen Angelegen- heiten sollen zwei herausgegriffen werden, die von besonderer Be- deutung zu sein scheinen. Beide wurden vor einem Jahr auf dem Ärztetag in Saarbrücken disku- tiert.

Onkologie

Frau Dr. Hasselblatt hat in ein- dringlicher Weise auf die Bedeu- tung der Onkologie hingewiesen und angeregt, eine Zusatzbezeich- nung „Onkologie" einzuführen.

Darüber fanden Gespräche mit den in Frage kommenden Gesell- schaften statt. Die Vertreter der operativen Fächer erklärten über- einstimmend, daß für sie eine der- artige Bezeichnung nicht in Frage käme, weil ihr Tätigwerden keine Gliederung in onkologische oder nichtonkologische Erkrankungen zulasse.

Im Gebiet der Inneren Medizin sind die Verhältnisse hingegen völlig anders. Vor allem mit der Einführung und Fortentwicklung der zytostatischen Therapie, deren Möglichkeiten und Ergebnisse er- hebliche Fortschritte gemacht ha- ben, ist es notwendig geworden, daß sich Internisten zunehmend schwerpunktmäßig mit der Be- handlung onkologischer Erkran- kungen unter Anwendung der zy- tostatischen Methoden befassen.

Die eindrucksvollen Ergebnisse bei der Behandlung von Leukosen dürfen nicht übersehen lassen, daß auch bei anderen Tumorfor- men zunehmend erfreuliche Er- gebnisse erzielt werden.

Dabei fällt dem Internisten auch immer mehr die Aufgabe des Bera- ters und Mitbehandlers bei Tumor- erkrankungen zu, die primär durch Ärzte anderer Gebiete behandelt werden. Es wurde deshalb von verschiedenen Kliniken der Inne-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 24 vom 15. Juni 1978 1433

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Tagungsstätte des 81. Deutschen Ärztetages war der „Rosengarten", ein Jugend- stilbau, der in überaus glücklicher Weise durch einen modernen Anbau zu einem vorbildlichen Kongreßzentrum entwickelt worden ist

Die Information:

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

ren Medizin wiederholt die Anre- gung gegeben, die Einführung ei- ner Teilgebietsbezeichnung „On- kologie" in der Inneren Medizin möglichst bald zu realisieren. Die Frage einer Kombination mit der Teilgebietsbezeichnung Hämato- logie wurde erörtert, aber nicht zu Ende diskutiert. Diese Frage muß auch unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung un- bedingt eingehend weiter beraten werden.

Internistische Röntgenweiterbildung

Ein Vertreter der angestellten Ärz- te hat im vergangenen Jahr darauf

hingewiesen, daß die nach der Weiterbildungsordnung vorgese-

hene einjährige Weiterbildung in Röntgendiagnostik für zukünftige Internisten auf größte Schwierig- keiten stoße oder in vielen Kliniken so gut wie nicht realisierbar sei.

Gleichartige Mitteilungen erreich- ten uns im Laufe dieses Jahres.

Die Weiterbildungskonferenz hat sich mit dieser Frage bereits be- schäftigt, kam aber noch zu kei- nem abschließenden Ergebnis.

Bei unseren Beratungen mußten wir die überraschende Feststel-

lung machen, daß die 1968 be- schlossene sechsjährige Weiter-

bildung in Innerer Medizin, welche ein Jahr ganztägige Weiterbildung in Röntgendiagnostik einschließt, bisher überhaupt nur in drei Landesärztekammern realisiert worden ist. Die geschilderten Schwierigkeiten konnten also bis- her in den meisten Kammerberei- chen überhaupt noch nicht auftre- ten.

Die an uns herangetragenen Wün- sche gehen dahin, die einjährige ganztägige Weiterbildung in inter- ner Röntgendiagnostik aus der Weiterbildung für Internisten zu eliminieren, was bedeuten würde, daß die Anerkennung für Innere Medizin nach fünf Jahren erteilt würde. Diese Internisten hätten dann aber die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fach- kunde in interner Röntgendiagno- stik nicht erfüllt. Der einzelne müs- se dann also, wenn er die Absicht hat, eigene Röntgendiagnostik zu betreiben, eine solche Weiterbil- dung zusätzlich ableisten.

Bei der Beurteilung der aufgewor- fenen Frage wird man vor allem berücksichtigen müssen, daß die Zahl der internistischen Assisten- ten an den Kliniken und Abteilun-

gen offensichtlich außerordentlich hoch, die mögliche Zahl von Wei- terbildungsstellen in Röntgenab- teilungen aber nur sehr gering ist.

Eine abschließende Meinungsbil- dung in der Weiterbildungskonfe- renz konnte bisher nicht erfolgen.

Die Frage wird aber zu den zentra- len Verhandlungsgegenständen des kommenden Jahres gehören.

Kinderchirurgie

Die Vertreter der Kinderchirurgie haben erneut die Forderung erho- ben, aus der Allgemeinen Chir- urgie ausgegliedert und als eige- nes Gebiet anerkannt zu werden.

Sie begründeten dieses Anliegen vor allem damit, daß in den Weiter- bildungsgang des Kinderchirur- gen unbedingt auch ein Jahr Päd- iatrie eingebaut werden müsse.

Dies ist aber im Rahmen der Wei- terbildung innerhalb der Allgemei- nen Chirurgie nicht möglich. In ei- ner umfangreichen Aussprache mit Vertretern aller an dieser Frage interessierten Gebiete konnte eine Übereinstimmung bisher nicht er- zielt werden. Die Frage wird aber sicher auch weiter im Gespräch bleiben.

Über sonstige Anträge und an die Weiterbildungskonferenz heran- getragene Wünsche, die zum Teil noch nicht zu Ende behandelt sind oder auch abgelehnt wurden, un- terrichtet der Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer.

Abschließend sei der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß unsere Weiterbildungsordnung durch die Beschlüsse dieses Deutschen Ärz- tetages eine sinnvolle und frucht- bare Fortentwicklung erfährt. Un- ser wichtigstes Anliegen muß es daher sein, alles zu tun, damit möglichst bald wieder eine ein- heitliche Weiterbildungsordnung in allen Ländern der Bundesrepu- blik Deutschland beschlossen und angewendet wird.

1434 Heft 24 vom 15. Juni 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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