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Archiv "Abschiebung: Skandalöses Urteil" (21.04.2006)

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Fallpauschalen

Zu dem Beitrag „Multiresistente Krankheitserreger“ von Prof. Dr.

med. Eberhard Straube in Heft 12/2006:

Die wahren Verhältnisse nicht erkannt

Was von Herrn Straube zur Kodierung der MR-Keime empfohlen wird, ist völlig rich- tig; leider sieht er aus meiner Sicht aber die Vergütungsrele- vanz der MR-Keime etwas zu rosig, und der Untertitel „Die Kodierung ist attraktiv“

täuscht über die wahren Ver- hältnisse hinweg: Den MR- Keimen wird ein CCL-Wert von zwei zugeordnet. Die Pro- zedur der Komplexbehand- lung OPS 8-987.- taucht im Definitionshandbuch nicht als DRG-relevante Prozedur auf und ist daher überhaupt nicht vergütungsrelevant. Von weni- gen Ausnahmen abgesehen, werden bei ungesplitteten DRG („Z-DRG“) daher kei- ne Veränderungen im Fallge- wicht auftreten (in Einzelfäl- len kann der Fall u. U. in eine andere und höherwertige Ba- sis-DRG umgruppiert wer- den). Das gilt auch für solche DRG, die auch ohne die Ver- schlüsselung des Keimes (U80 bis U85) bereits in der höchst- möglichen Vergütungsstufe sind (d. h. einen PCCL von vier aufweisen). Da die MR- Keime besonders bei Schwer- kranken und Multimorbiden eine große Rolle spielen, er- hält die Klinik gerade bei sol- chen Fällen häufig eine Mehr- vergütung von null für den ganzen Aufwand. Dass die Keime und die Prozeduren dennoch kodiert werden müs- sen, schon um für die Kalkula-

tionen der nächsten Jahre berücksichtigt zu werden, ist klar. Dies gilt aber prinzipiell auch für alle anderen nicht di- rekt DRG-relevanten Neben- diagnosen und Prozeduren. Zu fordern ist aber, dass das INEK speziell für die MR- Keime ein tagesbezogenes Zu- satzentgelt für die Prozeduren 8-987.0 und 8-987.1 definiert, da der Aufwand ja bei allen Patienten relativ gleichmäßig entsteht und in großem Um- fang durch die Hygiene- und Behandlungsmaßnahmen re- lativ unabhängig von der Grunderkrankung bestimmt wird. Wenn man bedenkt, dass die Hypokaliämie (ICD 87.6), die mit drei Tabletten Kalinor- Brause behandelt wird, letzt- endlich den gleichen Effekt auf die Vergütung hat wie die hochaufwendige Behandlung eines MRSA-Patienten, er- kennt man wieder einmal, dass dieses System zumindest in Teilen noch weit von dem ent- fernt ist, was es zu sein vorgibt.

Dr. Michael Rost,DRG-Beauftragter, Ritterweg 13, 34497 Korbach

Abschiebung

Zu dem Beitrag „Hartes Urteil für Psychiater“ von Samir Rabbata in Heft 8/2006:

Skandalöses Urteil

Das „harte Urteil für Psychia- ter“ ist ein skandalöses Urteil mit dem Ziel, wieder einmal, wie z. B. in Russland, die Psychiatrie im Sinne der Herr- schaftsstruktur zu missbrau- chen. Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs lässt sich ableiten, dass die psychiatri- sche Diagnose eine „subjekti- ve Werteinschätzung“ des Arz-

tes ist, welche grundsätzlich unveränderbar ist (Az.: VI ZR 140/98). Die Verurteilung ei- ner „subjektiven Wertein- schätzung“ bis hin zum Frei- heitsentzug setzt die Traumati- sierung von Kriegsflüchtlingen fort, und die der Vertrauens- person gleich mit. Würde man die gleichen Maßstäbe für die Begutachtungspraxis des Me- dizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anle- gen, dann müssten deren Ärz- te dauerhaft im Gefängnis re- sidieren. Der MDK trifft näm- lich seine Entscheidungen zu- meist nur nach „dürftiger“

Aktenlage, wie z. B. die Been- digung der Arbeitsunfähigkeit (AU) im Widerspruch zur AU- Richtlinie, welche zwingend eine persönliche ärztliche Un- tersuchung zur Feststellung der AU vorschreibt . . . Die in dem Urteil zur Last gelegte

mangelhafte Dokumentation ist keine Straftat, und eine un- tergesetzliche Dokumentati- onspflicht greift erst, wenn der Patient mit der Dokumentati- on in Ausübung seines infor- mationellen Selbstbestim- mungsrechts einverstanden ist.

Dieses Grundrecht ist optimal gewährleistet, wenn das Attest zugleich die Dokumentation beinhaltet. Der Vorwurf des Gerichts, dass ein Attest ohne objektivierte Tatsachen und nur aufgrund der Angaben des Patienten erstellt worden ist, verkennt die Realität einer psychiatrischen Diagnostik komplett. Psychiatrische Dia- gnosen fußen in Ermangelung objektiver Untersuchungsin- strumente zumeist nur auf der verbalen Kommunikation und

der Körpersprache. Über Fremdanamnesen hinaus, wel- che ebenfalls nur subjektiver Natur sein können, hat der Psychiater keine Ermittlungs- befugnisse. Mit diesem Urteil wird folglich nicht nur ein ein- zelner Psychiater kriminali- siert, sondern die gesamte Psychiatrie.

Dr. Argeo Bämayr,Bahnhofstraße 17, 96450 Coburg

Demütigend

Das Berliner Urteil über Kol- lege Dr. B. ist in tiefster Weise demütigend für die ganze Ärz- teschaft. Da haben uns erst Außenpolitiker Tausende von Flüchtlingen eingebrockt – man erinnere sich, Deutsch- land war am Zustandekom- men des Bosnienkrieges 1992–

1995, z. B. durch die vor-

schießende Anerkennung von Kroatien, alles andere als un- beteiligt – dann haben Innen- politiker eine Abschiebever- ordnung erlassen, die wohl als Anreiz zum Aufbau einer neu- en Existenz in der Heimat häufig nicht ausreichte. Für diese Fehler von Juristen und Politikern wird jetzt, wie so häufig, mal wieder unser Be- rufsstand schikaniert. Das Be- sondere an dem Berliner Pro- zess ist seine völlige Hinfällig- keit, da er ja ausschließlich to- te oder nicht mehr in Deutsch- land ansässige Flüchtlinge zum Gegenstand hat. Auch als Präzedenzfall dürfte er wohl kaum taugen, denn der Ver- bleib der meisten Bosnien- flüchtlinge ist nach zehn Jah- ren längst entschieden, und

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 16⏐⏐21. April 2006 AA1067

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

Foto:dpa

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Kriegsflüchtlinge aus einem europäischen Nachbarland dürften wir glücklicherweise vorerst nicht wieder bekom- men. Es ist doch der blanke Hohn, wie hier im Nachhinein die seelischen Probleme von Menschen angezweifelt wer- den, die sich später suizidiert haben. Es ist auch eine Unver- schämtheit, wie hier in psych- iatrischen Krankenakten von staatlicher Seite herumge- schnüffelt wird und noch be- anstandet wird, dass sie nicht alles vollständig eins zu eins enthalten. Es ist nun mal eine der Säulen des psychiatrischen Vertrauensverhältnisses, dass besonders sensible persönli- che Details nur mündlich wei- tergegeben werden . . . Dr. med. Andreas Matusch, Vogelsangstraße 4 a, 52428 Jülich

Der Arzt als Anwalt des Patienten

Das Problem der Attestierung von Diagnosen betrifft nicht nur die Psychiater, denn viele niedergelassene Ärzte verste- hen sich als Anwalt ihres Pati- enten und lösen mit ihren At- testen eine Kette von Sozial- leistungen aus (Krankengeld, Reha-Verfahren, Rente).

Hartz IV hat zu einer über- proportionalen Antragsflut auf Erwerbsunfähigkeitsren- ten und Klagen bei den Ren- tenversicherungsträgern und den Sozialgerichten geführt.

Das verdeutlicht, welche zu- sätzlichen Kosten die Betreu- ungs- und Sozialsysteme über- nehmen, wenn Erwerbsarbeit als individueller Sinngeber, Taktgeber und Grenzgeber fehlt. Beantragt wird oft, wenn ein Partner der „Versorgungs- gemeinschaft“ plötzlich ohne eigene Bezüge ist. Natürlich ist eine EU-Berentung eine individuelle Einzelfallent- scheidung, wenn durch Krank- heit, Fehlbildung etc. der Be- troffene körperlich, geistig und psychisch eingeschränkt ist, aber der Wunsch nach Ab- sicherung hat seitens der Ver- sicherten zu einer „Selbstbe- dienungsmentalität“ geführt, die seitens der behandelnden Ärzte, unter Umständen un-

kritisch, unterstützt wird. In keinem anderen Fachgebiet wie in der Psychiatrie/Neuro- logie werden von Ärzten an- derer Fachgebiete so großzü- gig und übergriffig Diagnosen gestellt, meist ohne ICD-Klas- sifikation. Bis zu 16 Diagno- sen nebeneinander werden at- testiert, von der Angst bis zu den endogenen Depressionen F32.3, ohne dass der Patient einen Psychiater je gesehen hat oder ein Psychopharmakon erhält. Die unterschiedlichen Indikationen für Verhaltens- therapie oder Tiefenpsycholo- gie sind unbekannt, der Pati- ent wird auch nicht motiviert, sich behandeln zu lassen . . . Nicht jeder, der jammert, hat eine Depression. Oft stehen ganz andere Sorgen dahin- ter . . . Die Sozialmedizin in Form der Begutachtung kann nicht dazu dienen, Missstände durch den Arbeitsmarkt oder soziale Notlagen zu über- brücken (W. Hackhausen: So- zialmedizin und ärztliche Be- gutachtung), gerade in der Psychosomatik sind die Be- schwerden geprägt durch das

„Krankheitsmodell“ des Ver- sicherten . . . Eine Hausärztin sagt auf die Frage, ob sie die Patientin arbeitsfähig ein- schätzt: „Wenn sie denn Ar- beit hätte.“ Das ist nicht mehr medizinische Kompetenz . . . Dr. med. Erika Plöntzke, Karl-Marx-Allee 96, 10243 Berlin

Gesundheitsreform

Zu dem Beitrag „Fachärzte plädieren für Grund- und Wahlleistung“ von Jo- sef Maus in Heft 6/2006:

Nicht unsere Aufgabe

Dr. med. Jörg A. Rüggeberg sagt, dass es Aufgabe der Ärz- teschaft sei, eine Definition ei- nes Grundleistungskatalogs für die Gesetzliche Kranken- versicherung zu erarbeiten.

Darüber hinaus sollen freiwil- lige Zusatzversicherungen möglich sein, aber auch Eigen- beteiligung der Patienten im konkreten Behandlungsfall.

Im Ansatz bin ich mit der vor- geschlagenen Lösung sicher- lich einverstanden. Nicht ein-

verstanden bin ich aber damit, dass die Ärzte den derzeitigen Leistungskatalog der Gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV) durchforsten und re- duzieren sollen. Dies ist nicht unsere Aufgabe. Eine solche Reduktion des Leistungskata- logs ist alleinige Aufgabe der Krankenkassen oder ggf. des Gesetzgebers. Auch Herr Prof.

Dr. Hoppe, Präsident der Bun- desärztekammer, ist gegen ei- ne Reduzierung des Lei- stungskatalogs durch Ärzte.

Ich protestiere auch dagegen, dass der Deutsche Berufsver- band der Hals-Nasen-Ohren- Ärzte von Herrn Kollegen Rüggeberg vereinnahmt wird.

Wir haben weder eine Auffor- derung zu dieser Stellungnah- me erhalten noch dieser Ver- öffentlichung zugestimmt.

Möglicherweise betrifft dies auch andere Berufsverbände.

Dr. med. Michael P. Jaumann, 1. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen- Ohrenärzte e. V., Haart 221, 24539 Neumünster

Frühprävention

Zu dem Beitrag „Frühprävention von Kindesvernachlässigung: Die Kinder schützen, den Eltern helfen“

von Petra Bühring in Heft 9/2006:

Verschärfte Nullaktivität

Es ist kein Geheimnis, dass von medizinischer und Be- treuungsseite oft auf Missstän- de bei der Betreuung von Kin- dern bzw. auf Missstände im

kindlichen Umfeld hingewie- sen wird. Die informierten und verantwortlichen Stellen sind die Jugendämter und Famili- enberatungen (FEBs). Wie sieht die Reaktion dieser Insti- tutionen gewöhnlich aus? Ver- schärfte Nullaktivität. Es wäre dringend notwendig, diese Einrichtungen abzuschaffen, da sie – so ist es meine Erfah- rung – mit Mitarbeitern be- setzt sind, die jegliche Arbeit versuchen wegzuschieben . . . Die Verantwortung soll jetzt wieder auf die Ärzteschaft ab- geschoben werden. Frau von der Leyen ist hier wohl etwas unbedarft und schlecht bera- ten.

Prof. Dr. Karl-Wilhelm Fritz, Eibenweg 12, 27404 Zeven

Auf den Punkt gebracht

Dieser Beitrag verdient aktu- ell in Sachsen-Anhalt eine be- sondere Aufmerksamkeit.

Sich auf die politische Agen- da zu verlassen wird nicht genügen. Herr Oberarzt Dr.

med. W. Kratzsch, Kinderneu- rologisches Zentrum, Städti- sche Kliniken Düsseldorf, bringt es auf den Punkt: An- gebote mit „Komm-Struktur“

reichen nicht. Nötig ist ein Fürsorgesystem (Schwange- ren-/Mütterberatung), wie es in der DDR bestand. Das wä- re ein Muster für den öffentli- chen Gesundheitsdienst, der diesbezüglich erweitert wer- den müsste. Dazu will Bun- desfamilienministerin Dr.

med. Ursula von der Leyen

A

A1068 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 16⏐⏐21. April 2006

B R I E F E

Die Eltern des an körperlicher Schwäche verstorbenen Dennis wur- den in Tateinheit mit Misshandlung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Foto:ddp

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