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Archiv "Änderung der BUB-Richtlinien: vom 16. Oktober 2000" (26.01.2001)

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(1)

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2000 beschlossen, die Anlage A der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behand- lungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 10. Dezember 1999 (BAnz. 2000, S. 4602) wie folgt zu ergän- zen:

In der Anlage A „Anerkannte Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden“

wird folgende Nummer angefügt:

8. Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin bei altersabhängiger feuchter Makuladegeneration mit subfo- veolärer klassischer choriodaler Neovas- kularisation

Empfehlungen zur Qualitätssicherung und zur Dokumentation

Die o. g. Indikation zur Anwendung der PDT mit Verteporfin stellt in der Augendiagnostik einen schwierigen Untersuchungssachverhalt dar, der mit dem etablierten Untersuchungsverfah- ren der Fluoreszenzangiographie so- wohl hinsichtlich der Eingangs- als auch der Folgediagnostik oft nicht zweifels- frei zu klären ist.

Die Einführung der PDT mit Verte- porfin bei der o. g. Indikation in den Ein- heitlichen Bewertungsmaßstab wird da-

her an die Voraussetzung geknüpft, dass zeitgleich eine Qualitätssicherungsver- einbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft tritt. Hierzu werden folgende Emp- fehlungen gegeben:

– Im Ausschuss „Qualitätssicherung“

sollte geprüft werden, ob Maßnahmen zur Indikationssicherung (insbesondere die obligate Einholung einer Zweitbefun- dung der Fluoreszenzangiographie) ge- troffen werden können.

– Alternativ sollte geprüft werden, ob die durchgeführten Fluoreszenzangiogra- phien stichprobenhaft zweitbefundet werden.

– Der jeweilige Untersucher (Fach- arzt für Augenheilkunde) sollte be- sondere Erfahrungen in der Durch- führung und Befundung von Fluores-

zenzangiographien nachweisen und ei- nen durch die DOG/BVA-Kommission akkreditierten Kurs zur PDT absolviert haben.

– Die gerätetechnischen Vorausset- zungen für den Laser sind festzulegen.

– Kriterien zur Beendigung der Thera- pie bei Visusverschlechterung sollten festgelegt werden.

– Die umfassende Dokumentation der Befunde, repräsentativer Fluoreszenzan- giographie-Bilder und des Behandlungs- verlaufes sollte verpflichtend vorgegeben werden. Die Dokumentationen sind auf Verlangen der kassenärztlichen Vereini- gungen für Qualitätssicherungsmaßnah- men vorzulegen.

Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bun- desanzeiger in Kraft.

Köln, den 16. Oktober 2000 Bundesausschuss der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende

J u n g B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 4½½½½26. Januar 2001 AA203

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Änderung der BUB-Richtlinien

vom 16. Oktober 2000

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2000 beschlossen,

I. die Anlage B (nicht anerkannte Me- thoden) der Richtlinien über die Bewer-

tung ärztlicher Untersuchungs- und Be- handlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien) in der Fas- sung vom 10. Dezember 2000 (BAnz.

2000, S. 4602), zuletzt geändert am 16.

Oktober 2000 (BAnz. v. 18. 1. 2001), wie folgt zu ergänzen:

31. Akupunktur mit Ausnahme der In- dikationen chronische Kopfschmerzen, chronische LWS-Schmerzen und chroni- sche osteoarthritische Schmerzen, soweit die Behandlung in Modellversuchen nach

§§ 63 ff. erfolgt, für die im Folgenden ent- sprechend 6.5 der BUB-Richtlinien Vor- gaben beschlossen werden.

II. Für die Anwendung der Körper- akupunktur mit Nadeln ohne elektri- sche Stimulation bei chronischen Kopf- schmerzen, chronischen LWS-Schmerzen und chronischen Schmerzen bei Osteoar- thritis, die länger als sechs Monate beste- hen, setzt der Bundesausschuss gemäß 6.5 der BUB-Richtlinien die Beschluss- fassung für drei Jahre aus und empfiehlt die Durchführung von Modellverfahren im Sinne der §§ 63 bis 65 SGB V unter fol- genden Vorgaben:

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2000 beschlossen, die Anlage B der Richtlinien über die Be- wertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 10.

Dezember 1999 (BAnz. 2000, S. 4602), zuletzt geändert am 10. April 2000 (BAnz. 2000, S. 13396), wie folgt zu er- gänzen:

In der Anlage B „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zula- sten der Krankenkassen erbracht wer-

den dürfen“ wird folgende Nummer an- gefügt:

30. Uterus-Ballon-Therapie

Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bun- desanzeiger in Kraft.

Köln, den 16. Oktober 2000 Bundesausschuss der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende

J u n g

Änderung der BUB-Richtlinien

vom 16. Oktober 2000

Änderung der BUB-Richtlinien

vom 16. Oktober 2000

(2)

a) Als Verfahren soll die Körperaku- punktur mit Nadeln erprobt werden (kei- ne Akupressur, keine elektrische Stimu- lation).

b) Im Modellvorhaben ist ein zweiar- miges Studiendesign vorzusehen, vor- zugsweise randomisiert, zum Vergleich einer zu definierenden „Verum“-Aku- punktur mit einer Plazebo- oder Schein- akupunktur.

c) Optional ist ein dritter Arm vorzu- sehen, ebenfalls vorzugsweise randomi- siert, mit weiterer Therapieoption (zum Beispiel anerkannte Standardtherapie) oder ohne spezifische Therapie.

d) Es sind angemessene Maßnahmen zur Verblindung vorzusehen.

e) Die Indikationen sind konkret und überprüfbar zu operationalisieren.

f) Es sollten nur Patienten einge- schlossen werden, die wegen der zu prü- fenden Indikation mindestens sechs Mo- nate dokumentiert vorbehandelt sind.

g) Es ist eine Nachbeobachtungszeit zur Bewertung der Wirksamkeit über mindestens sechs Monate vorzusehen.

Für die teilnehmenden Ärzte sind ein- heitliche Anforderungen an die Qualifi- kation zu definieren. Außerdem sind Re- gelungen zur Prozessqualität zu definie- ren, zum Beispiel Zusammenarbeit mit Schmerzzentren u. a. Die wissenschaftli- che Begleitung ist durch eine in prospek- tiven Interventionsstudien erfahrene In- stitution sicherzustellen. Die Entschei- dung für eine oder mehrere Institutionen soll nach einer öffentlichen Ausschrei- bung erfolgen.

Entsprechend Nummer 6.5, letzter Satz der BUB-Richtlinien, behält sich der Bundesausschuss vor, die Modellvorha- ben daraufhin zu überprüfen, ob sie von den Vorgaben abweichen.

Der Beschluss tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Köln, den 16. Oktober 2000 Bundesausschuss der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende

J u n g

Erläuterung: Die vorstehenden Beschlüs- se des Bundesausschusses vom 16. Okto- ber 2000 sind am 18. Januar 2001 im Bun- desanzeiger veröffentlicht und damit am 19. Januar 2001 in Kraft gesetzt worden.

Die zugehörigen umfassenden Ab- schlussberichte können im Internet unter der Adresse http://www.kbv.de/hta einge-

sehen werden.

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A204 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 4½½½½26. Januar 2001

26. Westdeutsches Psychotherapieseminar

2. bis 4. März in Aachen

Veranstalter: Westdeutsche Arbeitsgruppe für Psychotherapie und Psychosomatik in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und der Ärzte- kammer Nordrhein

Leitung:Prof. Dr. Beate Herpertz-Dahlmann, Prof. Dr. Waltraut Kruse, Prof. Dr. Ernst R. Petzold, Prof. Dr. Henning Saß

Leitthema:Bindungen – Lebenslange Solidarität?

Vorträge:❃Psychologie der Liebe ❃Unsichere Bindungen – das eingeschränkte Leben?

❃ Bindung und Lösung als Entwicklungsaufgabe

Blockseminar: Brennpunkte der Psychotherapie aus den Gebieten Psychosomatik, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kurse/Seminare/Gruppen:Autogenes Training, Hypnose, Psychotherapeutische Inter- ventionen, Arbeit an Paarbeziehung innerhalb von Einzeltherapien, Neuere Entwick- lungen in der Tiefenpsychologie, Katathym-Imaginative Psychotherapie, Traumafolgen und ihre Bewältigung, Psychodrama, Körperpsychotherapie, Psychodiagnostische Ver- fahren in der Kinderarzt- und Allgemeinpraxis u. v. m.

Tagungsort:Eurogress Kongresszentrum Aachen

Auskunft:Prof. Dr. med. Waltraut Kruse, Sekretariat: Kirchberg 4, 52076 Aachen, Tele- fon: 0 24 08/8 09 24, Fax: 8 15 30, E-Mail: wkruse post.klinikum.rwth-aachen.de ✮

„ärztewoche thüringen 2001“

6. bis 8. April 2001

Veranstalter:Landesärztekammer Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Verband der Leitenden Krankenhausärzte Thüringen e.V.

Tagungsort:Weimar, Kongresszentrum Neue Weimarhalle

Plenarthemen:Die zehn häufigsten pneumologischen Krankheitsbilder – Aktuelle Dia- gnostik und Therapie, Ernährungsmedizin

Seminare:Demenz – Erkennen, differenzieren und behandeln, Migräne und andere Kopfschmerzen, Geburtsmedizin/Geburtshilfe, Zigarettenrauchen und die medizini- schen Konsequenzen

Programm: Kurse (Allgemeinmedizin, Reanimation, Balint), Satellitenveranstaltungen für Arzthelferinnen und Pflegepersonal, Firmenseminare, berufspolitische Veranstal- tungen, Industrieausstellung, Rahmenprogramm

Auskunft und Anmeldung:Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Lan- desärztekammer Thüringen, Postfach 10 07 40, 07707 Jena, Telefon: 0 36 41/6 14-1 42/3,

Fax: -1 49, E-Mail: akademie@laek-thueringen.de ✮

Bad Hersfelder interdisziplinäre Fortbildungstage

27. April bis 1. Mai 2001

Die Deutsche Akademie für Medizinische Fortbildung und Umweltmedizin und die Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung veranstalten Seminare und Kurse zum Thema „Notfälle in der Praxis“ – Qualitätssicherung

Des Weiteren veranstaltet die Deutsche Akademie für Medizinische Fortbildung und Umweltmedizin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Ärztliche Fort- bildung, der Bundesärztekammer und Österreichischen Ärztekammer – Ärztekammer Tirol und Vorarlberg – in Meran/Südtirol den

XI. Interdisziplinären Seminar- und Praktikum-Kongress

8. bis 16. September 2001

Thema: „Bewährtes und Neues in Diagnostik und Therapie“

Informationen zu beiden Veranstaltungen erhalten Siebei der Deutschen Akademie für Medizinische Fortbildung und Umweltmedizin, Carl-Oelemann-Weg 7, 61231 Bad Nau-

heim, Telefon: 0 60 32/22 14, Fax: 0 60 32/22 16 ✮

Referenzen

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