Krankenhäuser
9 500 Betten weniger
„Bettenkahlschlag“
verhindert
R
und 9 500 Krankenhaus- planbetten (von 119 000 Kli- nikbetten) werden in Nord- rhein-Westfalen kurzfristig stillgelegt. Dies entspricht ei- ner Verringerung der derzei- tigen Bettenzahl um knapp acht Prozent. Ab 2003 sol- len je 1 000 Einwohner im Durchschnitt sechs Betten zur Verfügung stehen. Das sieht der Entwurf eines revi- dierten Krankenhausrahmen- plans vor, der dem Landtag zugeleitet wurde. Ursprüng- lich hatten die Verbände der Krankenkassen einen Abbau von 22 000 Betten gefordert, die Krankenhausgesellschaft hatte den Abbau von 2 000 Betten in Nordrhein-Westfa-len angeboten. Deren Präsi- dent Dr. Rudolf Kösters lob- te den „mittleren“ Weg der Landesregierung: „Auf der Grundlage der vorgelegten Rahmenvorgaben für die Lan- deskrankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen können eine zukunftsfähige Kran- kenhausstruktur und stabile Versorgungsangebote auf ho- hem Niveau entwickelt wer- den.“
Für den Grad der Betten- auslastung wurde eine diffe- renzierte Formel entwickelt.
Dabei ist berücksichtigt wor- den, dass insbesondere bei den Fachgebieten mit relativ geringer Verweildauer und somit häufigem Patienten- wechsel ein niedriger Betten- nutzungsgrad zugrunde ge- legt wird. Für die Mehrzahl der Fachgebiete wird deshalb eine zum Teil deutlich verrin- gerte Auslastungsrate ange- peilt, so in der Augenheilkun- de und in der HNO-Heilkun- de eine Absenkung von 85 auf 77,5 Prozent.
A K T U E L L
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 50½½½½14. Dezember 2001 AA3325
Mit viel „dicker Luft“ wartete der November auf. Vor allem in den Citybereichen und an Verkehrsknotenpunkten verursachten verkehrsbe- dingte Stickstoffdioxideinträge erhebliche Belastungen. Sie werden zu- nehmend als entscheidender Risikofaktor für allergisch-asthmatische Atembeschwerden bei Kindern angenommen.
Luftqualität im November 2001
Datenbasis: Monatsmittelwerte
Fälschungs-Skandal
Verjährt und zugenäht
D
as Disziplinarrecht vieler Universitä- ten reicht in seiner jetzigen Form of- fenbar nicht aus, wissenschaftliches Fehlverhalten angemessen zu sanktio- nieren. Diese Lehre lässt sich aus der Entscheidung des baden-württember- gischen Wissenschaftsministeriums zie- hen, keine „disziplinarrechtlichen Kon- sequenzen“ gegen Prof. Roland Mer- telsmann von der Universität Freiburg zu ziehen. Damit wird der bislang größ- te deutsche Fälschungsskandal um die Krebsforscher Dr. Friedhelm Herrmann und Dr. Marion Brach ohne weitere Fol- gen bleiben. Im März hatte der Rektor der Freiburger Universität, Prof. Wolf- gang Jäger, dem Ministerium empfoh- len, gegen Mertelsmann ein Disziplinar- verfahren einzuleiten, um „den Umfang der persönlichen Verantwortung“ an der Affäre zu klären. Mertelsmann hat- te zusammen mit Herrmann 131 Arbei-ten publiziert; davon beurteilt die Deut- sche Forschungsgemeinschaft 58 als
„gefälscht oder fälschungsverdächtig“.
E
ine Kommission unter Leitung von Prof. Albin Eser vom Freiburger Max- Planck-Institut hatte im März zudem auch bei zwei Arbeiten, die Mertels- mann und Kollegen ohne Beteiligung Herrmanns publiziert hatten, „gravie- rende“ Regelwidrigkeiten gefunden. Al- lerdings wollte man Mertelsmann keine„aktive Mitbeteiligung an Fälschungen“
vorwerfen. Diesem Urteil schließt sich nun das Wissenschaftsministerium an, bestätigt ein Sprecher einen Bericht der Süddeutschen Zeitung von letzter Wo- che. Unter dieser Voraussetzung habe die rechtliche Prüfung ergeben, so der Sprecher weiter, dass „die übrigen Vor- würfe gegen Mertelsmann nicht so schwerwiegend waren, dass sie zu einer Entfernung aus dem Dienst genügt hät- ten“. Andere Sanktionen, wie etwa ein Verweis, eine Geldbuße oder Degradie- rung, seien schon wegen Verjährung aus- geschlossen gewesen und deshalb gar nicht weiter geprüft worden. Der Spre- cher räumt ein, dass man in Baden-
Württemberg erst aufgrund der Erfah- rung mit der Fälschungs-Affäre begon- nen habe, das Disziplinarrecht anzupas- sen: „Der Skandal war auch für uns die erste derartige Erfahrung.“ In der Zwi- schenzeit haben die Universitäten Richt- linien zum Umgang mit wissenschaftli- chem Fehlverhalten erlassen; im Hoch- schulrecht seien unter anderem die Ver- jährungsfristen auf vier bis sechs Jahre verlängert worden.
D
ie Frage, ob Mertelsmann seine Pflichten zur Aufsicht und Kontrolle seiner Mitarbeiter verletzt habe, musste allerdings noch nach altem Recht beur- teilt werden, das eine zweijährige Ver- jährungsfrist einräumt. Der Sprecher verteidigte auch, dass das Ministerium seine Entscheidung letzte Woche erst auf Anfrage von Journalisten bekannt gegeben hatte. Das erweckte den Ein- druck, als wollte die Behörde die Affäre lieber in Vergessenheit geraten lassen, statt offen Stellung zu beziehen. „Als Arbeitgeber sind wir aber in Personal- sachen gehalten, nicht selbst offensiv an die Öffentlichkeit zu gehen“, sagt derSprecher. Klaus Koch
Akut