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Archiv "Tumordokumentation nicht steuerbefreit" (13.12.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 50

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13. Dezember 2013 A 2449 Leistungen zur Tumordokumentation stellen

keine ärztlichen Leistungen dar, da sie keinen unmittelbaren therapeutischen Zweck haben.

Dies hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Bran- denburg entschieden.

Meldet eine onkologische Praxis an das Tu- morregister nach Zustimmung des Patienten Daten zur Verbesserung der Bekämpfung von Krebserkrankungen, ist das im Sinne des Steuerrechts keine steuerfreie Leistung. Nach Art. 13 Teil A Abs. 1c der Richtlinie

77/388/EWG sind Leistungen nur dann steu- erfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten und anderen Ge- sundheitsstörungen dienen. Nach Auffassung

des Finanzgerichtes sind die Zuarbeiten der Praxis zur Erstellung von Tumordokumentatio- nen oder der Teilnahme an statistischen Erhe- bungen weder eine medizinische Betreuung noch hätten sie primär ein therapeutisches Ziel. Die Datenerfassung ist eine reine Doku- mentation erfolgter Behandlungen und erfor- dert keine gutachterliche oder fachliche Tätig- keit des Arztes. Dass die in den Tumorregis- tern gesammelten Dokumentationen für künf- tige Krebsbehandlungen dienlich sein können, führt ebenso wenig wie die Veröffentlichung wissenschaftlicher Artikel oder eine Vortrags- tätigkeit zur Steuerbefreiung, da es an dem notwendigen „unmittelbaren Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit“ fehlt. Zudem han-

delt es sich bei der Dokumentation um eine Tätigkeit, die auf der Grundlage der ärztlichen Unterlagen auch von einer Praxishilfe ausge- führt werden kann, also keine entsprechende ärztliche Qualifikation erfordert. Aus diesen Gründen ist nach Auffassung des Gerichts das Ziel der Steuerbefreiung, die Kosten der Heil- behandlung zu senken, bei administrativen Tätigkeiten wie vorliegend nicht berührt. Zu keiner anderen Beurteilung führt auch der Umstand, dass Ärzte aufgrund des vom Land Brandenburg im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung geführten Krebsregisters zur Doku- mentation verpflichtet sind. Entscheidend für die Frage der Steuerbefreiung ist allein die Art der Leistung (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2013, 5 K 5412/11; nicht rechtskräftig). RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Tumordokumentation nicht steuerbefreit

M

itarbeitergespräch: Die Mit- arbeiterin und die Ärztin dis- kutieren Möglichkeiten, die Patien- tenorientierung zu erhöhen. Beide bringen Ideen ein, die Ärztin schlägt vor, Erinnerungsgespräche durchzu- führen und Patienten telefonisch an Vorsorgetermine zu erinnern. Die Mitarbeiterin ist Feuer und Flamme, findet den Vorschlag klasse, denkt

ihn weiter, geht ins Detail und ent- wickelt Gedanken, wie sich die Idee umsetzen lässt. Und dann sagt die Ärztin: „Glückwunsch, Frau Müller, da haben Sie eine schöne Idee ge- habt und gleich auch Umsetzungs- vorschläge erarbeitet.“ Die Ärztin verzichtet also darauf, ihren Ver- dienst zu erwähnen, obwohl die Ur- sprungsidee von ihr selbst kam.

Natürlich: Die Ärztin bleibt bei der Wahrheit und räumt keinen Verdienst ein, der der Mitarbeiterin überhaupt nicht zusteht. Aber es gibt durchaus Situationen, in denen es zielführend ist, der Mitarbeiterin das Gefühl zu geben, sie habe etwas Besonderes und Großartiges geleistet, auch wenn dies nicht zu 100 Prozent zutrifft – et- wa, wenn es die Mitarbeiterin an der Rezeption in der letzten Zeit nicht leicht gehabt hat: Sie kommt mit der neuen Terminsoftware nicht zurecht und hat Probleme, ihren Beitrag an der Erstellung des Qualitätsmanage- menthandbuchs zu leisten. Sie befin- det sich in einem Demotivationsloch.

Dr. med. Martin Herkenhoff, Kinder- arzt im bayerischen Germering, merkt an: „Dieser Mitarbeiterin in ih- rer psychologisch schwierigen Situa- tion nun auch noch Vorhaltungen zu machen, ist kontraproduktiv. Viel- mehr sollte man ihr Mut zusprechen und sie vorsichtig loben.“

„Vorsichtig loben“: Die anerken- nenden Worte der Ärztin dürfen in den Ohren der Mitarbeiterin nicht unglaubwürdig klingen, sonst er- reicht sie das Gegenteil von dem, was sie will. Eine offensichtlich un- begründete Anerkennung kann bei den Kollegen auch Neid hervorru- fen. Es geht also nicht darum, Feh- ler schönzureden oder gar zu ver- schweigen. Tendenziell aber, so Kinderarzt Herkenhoff, gilt: „Eine PRAXISFÜHRUNG

Loben motiviert

Eine mitarbeiterorientierte Führungskraft überakzentuiert auch einmal die Verdienste einzelner Mitarbeiterinnen bei Projekten. Das steigert die Motivation.

Foto: Eberhard Hahne

S T A T U S

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A 2450 Deutsches Ärzteblatt

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13. Dezember 2013 Mit der Nr. 1795 GOÄ („Anlegung einer perku-

tanen Harnblasenfistel durch Punktion ein- schließlich Kathetereinlegung“) wird die perku- tane Anlage eines suprapubischen Blasenka- theters mittels Punktion abgerechnet. Falls der Katheter nach Ablassen des Urins (bei Harn- verhalt) wieder entfernt wird, kann nur die Nr. 318 GOÄ („Punktion der Harnblase oder ei- nes Wasserbruchs“) berechnet werden.

Wird ein perkutaner Harnblasenkatheter ge- wechselt, kann hierfür die A 1833a („Wechsel ei- nes suprapubischen Harnblasenfistelkatheters, einschließlich Spülung, Katheterfixation und Ver-

band analog Nr. 1833“) gemäß dem Verzeichnis der analogen Bewertungen (GOÄ) der Bundesärz- tekammer und des Zentralen Konsultationsaus- schusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer in Ansatz gebracht werden.

Erfolgt die Anlage des Harnblasenkatheters hingegen nicht durch perkutane Punktion, son- dern über einen offenen Zugang, beispielsweise einen hohen Blasenschnitt (Sectio alta) über der Harnblase, kann diese Leistung über den Ansatz der Nr. 1796 GOÄ („Anlegung einer Harnblasen- fistel durch Operation“) berechnet werden. Dies gilt jedoch in Anlehnung an die GOÄ-Kommen-

tare von Brück und Nachfolgern (Deutscher Ärz- te-Verlag) sowie Hoffmann (Kohlhammer Verlag) nicht, wenn die Blase im Rahmen eines anderen abdominalen Eingriffs durch den für diesen er- forderlichen Zugang, beispielsweise eine media- ne Unterbauchlaparotomie, bereits zugänglich ist und die Anlage des suprapubischen Kathe- ters mittels perkutaner Punktion, wie im Rah- men abdominalchirurgischer Eingriffe in der Re- gel üblich, erfolgt. In diesem Falle, in dem der operative Zugang zur Blase bereits aufgrund des Haupteingriffs erfolgt ist, kann die perkutane An- lage des suprapubischen Blasenkatheters mit der Nr. 1795 GOÄ in Rechnung gestellt werden.

Dr. med. Stefan Gorlas

GOÄ-RATGEBER

Anlage eines suprapubischen Harnblasenkatheters mitarbeiterorientierte Führungs- kraft gibt den Mitarbeiterinnen wo immer möglich das Gefühl, sie sei- en auf eine bestimmte gute Idee ge- kommen, also beispielsweise die Patienten anders anzusprechen.

Denn dadurch entsteht eine enorme motivatorische Sogwirkung.“

Dazu eignen sich Situationen, die sich in einem Graubereich befinden.

Der Grund: Der positive Mitarbei- teranteil an einer erfreulichen Ver-

änderung oder Verbesserung sollte weder vollkommen eindeutig sein – dann versteht sich das Lob von selbst und es wäre fahrlässig, würde der Arzt das Mitarbeiterverdienst nicht erwähnen. Der positive Mitar- beiteranteil darf aber auch nicht komplett von der Hand zu weisen sein – dann würde es sich um eine unverdiente Anerkennung handeln, die dem Arzt niemand abnimmt.

Ein Beispiel für diesen Graube- reich ist die Teamarbeit in der Arzt- praxis: Auch wenn der Arzt weiß, dass Frau Schmitters Anteil am Teamerfolg eher bescheiden aus- fällt, lobt er zunächst das gesamte Team – und spricht schließlich spe- ziell das Verdienst der Frau Schmit- ter an, um sie auf diese Weise zu un- terstützen und zu motivieren. Das Gesamtlob färbt quasi auch auf Frau

Schmitter ab. Und dann ist es dem Arzt durchaus erlaubt, bei der Mit- arbeiterin ein wenig mehr zu loben.

Insbesondere wenn der Arzt ge- meinsam mit einer Mitarbeiterin an einer Aufgabe oder einem Projekt arbeitet, ergeben sich für ihn inte- ressante Optionen, der Mitarbeiterin durch anerkennende Worte motiva- torisch unter die Arme zu greifen;

erinnert sei an das Eingangsbeispiel mit Frau Müller. Denn dann kommt

es „nur“ darauf an, dass der Arzt be- reit ist, etwas vom Kuchen an die Mitarbeiterin abzugeben. Praxisin- haber Herkenhoff betont: „Für den Arzt heißt das, er muss sich selbst zurücknehmen können und die Mit- arbeiterin und weniger sich selbst in den Fokus rücken. Er sollte Mög- lichkeiten finden, vor allem den An- teil der Mitarbeiterin an der Aufga- benbearbeitung in ein belobigendes Licht zu stellen.“

Das ist zuweilen leichter gesagt als getan. Denn im Eifer des Ge- fechts kann es etwa bei der gemein- samen Projektbearbeitung schon einmal vorkommen, dass der Arzt diese motivatorische Aufgabe ver- gisst. Darum sollte er sich zumin- dest am Ende des Projekts fragen, ob und wie sich das Engagement der Mitarbeiterin gebührend her-

vorheben lässt. Eine Chance dazu bietet sich bei der Vorstellung der Projektergebnisse vor dem Praxis- team an. Selbst wenn der Beitrag der Mitarbeiterin nicht so sehr ins Gewicht fällt: Indem der Arzt ihr die Präsentation überträgt, werden sich die Zustimmung des Teams und der Applaus zuallererst an sie, die Vortragende, wenden. Und zu- gleich ergibt sich für den Arzt die Gelegenheit, ein weiteres Lob anzu- fügen, indem er der Mitarbeiterin für den gelungenen Vortrag dankt.

Herkenhoff meint: „Falls mög- lich, trägt der Arzt die wertschätzen- de Anerkennung vielleicht sogar im Beisein eines Patienten vor. Das ist an der Rezeption gut möglich, und dieses Vorgehen hat meistens positi- ve Auswirkungen auf die Mitarbei- terin.“ Entscheidend ist, dass der Arzt dem Mitarbeiter zeigt, dass er es ernst meint. Dies gelingt am bes- ten, wenn die Wertschätzung nicht pauschal erfolgt, sondern mit einer Begründung einhergeht. Im Fall der präsentierenden Mitarbeiterin könn- te dies sein: „Ich danke Ihnen für den lebendigen Vortrag und die ein- gängige grafische Darstellung unse- rer Arbeitsergebnisse.“ Der beschei- dene Anteil der Mitarbeiterin an der Aufgabenbearbeitung bleibt im Hin- tergrund, der Arzt beschreibt aber ihren spezifischen Beitrag an der überschaubaren Präsentationsaufga- be so detailliert wie möglich.

Der Mitarbeiterin in einer schwierigen Situation auch noch Vorhaltungen zu machen, ist kontraproduktiv.

Martin Herkenhoff, Kinderarzt im bayerischen Germering

Patric P. Kutscher MasterClass Education, Zellertal

S T A T U S

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