A 2492 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 50|
14. Dezember 2012Zahl der Woche
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Milliarden Euro haben deutsche Unternehmen 2011 für Forschung und Entwicklung ausgegeben.
Das entspricht knapp 2,9 Prozent des Bruttosozialprodukts.
Quelle: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Was dürfen Vertragsärzte in der Ko- operation mit Kollegen, Kranken- häusern, Apothekern und Physio- therapeuten tun – und was
würde die Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit überschreiten? Beispiel- hafte Antworten auf die- se Frage gibt eine aktu- elle Broschüre der Kas- senärztlichen Bundes- vereinigung (KBV), die der Teilauflage für nie-
dergelassene Ärzte die- ser Ausgabe beiliegt.
Die Broschüre trägt KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Leitfaden für die rechtlich zulässige Kooperation
den Titel „Richtig kooperieren – Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Ver- tragsärzten“. Sie ist in der KBV- Reihe „PraxisWissen“ erschienen.
Eine enge Kooperation ist grund- sätzlich erwünscht und in vielen Fällen auch unerlässlich. Allerdings sind dabei bestimmte Regeln des Berufs- und Sozialrechts einzuhal- ten, um nicht in den Verdacht der Korruption zu geraten. Der von der KBV herausgegebene Leitfaden gibt einerseits grundlegende Infor- mationen zum Thema und schildert andererseits anhand konkreter Bei-
spielfälle, was auf den gängigen Feldern der Zusammenarbeit zuläs- sig ist und was nicht. Hinweise gibt es unter anderen zur Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, zum Be- teiligungsverbot, zum Verbot von Zuwendungen und zu Sponsoring.
Die einschlägigen Vorschriften des Berufs- und Sozialrechts führt der Leitfaden ebenfalls auf.
Leser, in deren Ausgabe die Bro- schüre nicht beigelegt ist, können diese auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung herunterladen, und zwar unter www.kbv.de/42541.html. JM Die Ursache des Keimausbruchs
auf einer Frühchen-Station im Kli- nikum Bremen-Mitte bleibt unklar.
Die genauen Hintergründe zu be- nennen, sei nicht möglich gewesen, heißt es in einem Anfang Dezember vorgelegten Abschlussbericht eines Untersuchungsausschusses der Bre- mischen Bürgerschaft.
Das Gutachten beschreibt schwere Versäumnisse auf allen Ebenen. So habe es Mängel bei der Hygiene und der Reinigung gege- ben. Auch die Dokumentation sei mangelhaft gewesen, das Gesund- heitsamt zu spät informiert worden.
Die Behörden wiederum hätten die Einhaltung von Hygienestandards nicht ausreichend überprüft. Kritik gab es auch an der Personalsituati- on. Die Besetzung auf der Intensiv- station für Neugeborene sei proble- matisch gewesen. Darüber hinaus habe es an qualifiziertem Hygiene- personal gefehlt.
Im November 2011 war bekannt geworden, dass in der neonatologi- schen Abteilung drei mit multiresis- tenten Klebsiellen infizierte Früh- chen gestorben waren. Der darauf- hin entlassene Chefarzt Prof. Dr.
med. Hans-Iko Huppertz legte ar- beitsrechtliche Schritte ein und ist mittlerweile in seine alte Position zurückgekehrt. Gegen ihn ermittelt KRANKENHAUSHYGIENE
Bremer Keimskandal bleibt unaufgeklärt
jedoch weiterhin die Staatsanwalt- schaft wegen fahrlässiger Tötung.
Im Zuge des Skandals gab es einen Wechsel in der Geschäftsführung des Klinikverbunds Gesundheit Nord, zu dem das Klinikum Bre-
Die Frühchen- Station im Klinikum Bremen-Mitte ist nach wie vor geschlossen.
Foto: dapd
men-Mitte gehört. Zurückgetreten ist Ende November auch Bremens Bildungs- und Gesundheitssenato- rin Renate Jürgens-Pieper (SPD), allerdings wegen eines Streits um den Bildungshaushalt. BH