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Archiv "Einheitliche schriftliche Examen: Anfragen und Antworten" (25.03.1976)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

THEMEN DER ZEIT:

Einheitliche schriftliche Examen:

Anfragen und Antworten

BLICK ÜBER DIE GRENZEN:

Das Gesundheitswesen in Schweden,

von innen betrachtet

AUS DEM BUNDESTAG

FORUM:

Zwangsphänomene nach Entzug des Führerscheins auf Lebenszeit

BRIEFE

TAGUNGSBERICHT:

Jeder schabt seine eigenen Rüben

GESCHICHTE DER MEDIZIN:

Die Himmelsreisen der Schamanen

BEKANNTMACHUNGEN

Als vor nunmehr gut dreieinhalb Jahren das Institut für medizini- sche Prüfungsfragen*) (Sitz Mainz) mit dem Auftrag gegründet wur- de, bundeseinheitliche schriftliche Examen für Mediziner (vom Früh- jahr 1976 an auch für Pharmazeu- ten) auszurichten und auszuwerten, wurden in ersten Veröffentlichun- gen im

DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT Aufbau und Organisation dieser von allen

deutschen Bun- desländern getragenen Institution geschildert. Mittlerweile folgten fünf Beiträge, die sich fast aus- schließlich mit der Wiedergabe und Kommentierung der zwischenzeit- lich vorliegenden Examensergeb- nisse beschäftigten (zuletzt Heft 52/1975, Seite 3503 ff.). Die nachfol- genden Ausführungen sollen nun versuchen, soweit dies auf dem Boden der bisher gewonnenen Er- fahrungen möglich erscheint, Ant- worten auf immer wieder gestellte und diskutierte Fragen zu geben, die sich mit grundsätzlicheren Aspekten der Arbeit des zentralen Instituts beschäftigen.

Im

Vordergrund stehen dabei Fragen, die auf die Auswahl der Sachverständigen des Instituts zie- len; weiterhin solche, die sich nach der Bindung der Hochschul- lehrer an die inzwischen veröffent- lichten Gegenstandskataloge des Instituts erkundigen (wobei zu er- wähnen ist, daß Gesetzeskraft le-

diglich die allgemeinen Prüfungs- stoffkataloge der Approbationsord- nung für Ärzte [ÄAppO] selbst ge- nießen, die dieser Verordnung als Anlagen beigefügt sind); besorgte Anfragen von Studenten beziehen sich häufig auf etwaige Änderun- gen der ÄAppO, soweit die Beste- hensregeln für die Examen nor- miert sind. Unbeschadet der recht- lichen Geltung der ÄAppO von 1970 ist auch die Diskussion um die Abhaltung schriftlicher Examen in der jetzigen Form und um denk- bare Modifikationen noch nicht verstummt. Als Sonderproblem wird die inzwischen deutlich ge- stiegene Mißerfolgsquote ausländi- scher Studenten bei den medizini- schen Examen empfunden. Erörte- rungen grundsätzlicher Art werden schließlich auch hinsichtlich der Frage geführt, ob das neue Prü- fungssystem mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Auswahl qualifizierter Berater für Erstellung

der Gegenstandskataloge

> In manchen Kreisen herrscht immer noch Skepsis — manchmal sogar Mißtrauen — hinsichtlich des Verfahrens, nach dem das zen- trale Institut seine sachverständi-

*) am 1. Juli 1975 umbenannt in „Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen"

Einheitliche schriftliche Examen:

Anfragen und Antworten

Bestehensregel wird in absehbarer Zeit nicht geändert

H.

-

J. Kraemer

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13 vom 25. März 1976

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Einheitliche schriftliche Examen

gen Hochschullehrer auswählt, die als qualifizierte Berater bei der Er- stellung der Gegenstandskataloge, aber auch bei der Abfassung der Prüfungsfragen maßgeblich tätig sind.

Als das Institut durch übereinstim- menden Staatsvertrag der Bundes- länder der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, stand ihm von Anbeginn an ein be- sonderer Ausschuß des Westdeut- schen Medizinischen Fakultätenta- ges zur Seite, die sogenannte Fachvertreterkonferenz. In dem vielköpfigen Gremium hatten sich Persönlichkeiten aus allen medizi- nischen Fachbereichen, die von der ÄAppO angesprochen sind, zu- sammengefunden. Diese Fachver- treter wurden größtenteils — nicht zuletzt aufgrund der wertvollen Vorarbeiten für die ersten Entwürfe eines Gegenstandskataloges — vom zentralen Institut als die er- sten Sachverständigen übernom- men.

Sehr bald zeigte sich jedoch, daß weitere Hochschullehrer hinzu- treten mußten, wenn die kompli- zierte, zeitraubende und unter völ- lig neuen Aspekten stehende Ar- beit bewältigt werden sollte. Im Einvernehmen mit dem Fakultäten- tag und den nunmehr ernannten Sachverständigen gelang es, weite- re Persönlichkeiten zu gewinnen, die aber nur dann zu Sachverstän- digen ernannt wurden, wenn sie gleichzeitig das Vertrauen ihrer je- weiligen Fachgesellschaften ge- nossen. Obwohl eine solche Zu- stimmung von Fachgesellschaften rechtlich nicht erforderlich ist, schien es im Sinne einer harmoni- schen Zusammenarbeit doch an- gebracht, diese Institutionen um ihre fachliche Meinung zu bit- ten.

Für die jeweiligen Prüfungsab- schnitte wurden dann Sachverstän- digenkommissionen gebildet, in denen fächerübergreifende Ar- beitsgruppen die Vielfalt wissen- schaftlicher Gesichtspunkte ein- bringen und die Gefahren von fachbezogener „Betriebsblindheit"

verhindern sollen. Dieses System wird von allen Beteiligten — wenn man noch die kommissionenüber- greifende Zusammenarbeit einbe- zieht — als gute Basis für die Be- wältigung der gestellten Aufgaben betrachtet.

Hochschullehrer

ist der „Führer zur Kunst"

> Bis in die jüngste Zeit wird das Institut immer wieder befragt, ob der einzelne Universitätslehrer ge- halten sei, seinen Unterricht in Auf- bau und Abfolge nach den Ge- genstandskatalogen auszurichten.

Hierzu ist dies festzustellen: Die ÄAppO bezeichnet die Gegen- standskataloge als diejenigen Ver- öffentlichungen, die die Gegen- stände enthalten, auf die sich die Prüfungsfragen beziehen. Das zen- trale Institut wird also — konkret formuliert — keine Examensfragen erstellen, deren Inhalte nicht durch die Gegenstandskataloge abge- deckt sind.

Die Art und Weise, wie der einzel- ne Universitätslehrer das Wissen seines Faches seinen Studenten vermittelt, muß nach wie vor die- sem überlassen bleiben. Sicher wird er bei aller Freiheit der Lehre nicht völlig an den Katalogen vor- beigehen können, wenn seine Stu- denten an den bundeseinheitlichen Prüfungen mit Erfolg teilnehmen sollen. Andererseits hindern die Kataloge diejenigen Hochschul- lehrer, die es insoweit betrifft, nicht daran, den Studenten, wie früher auch, diejenigen praktischen ärztli- chen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, deren es bedarf, um später für den Berufseintritt als Arzt gerüstet zu sein.

Ohne dafür zuständig zu sein, er- achtet es das zentrale Institut zum Beispiel durchaus nicht als in je- dem Falle opportun, etwa prakti- sche Kurse mit Multiple-choice- Klausuren auszugestalten oder ab- zuprüfen. Ebenso wäre der Student sicher schlecht beraten, der sein Studium sklavisch und ausschließ- lich mit Blick auf die Prüfung nur

nach dem Gegenstandskatalog ausrichtete. Studium war in der Vergangenheit und ist in der Ge- genwart diejenige Ausbildung, die unter anderem auch das qualifi- zierte „Lernen des Lernens" ver- mittelt.

Das wissenschaftliche Denken wird nach wie vor am besten durch das Hören von Vorlesungen, durch intensives, schöpferisches Mitar- beiten in Seminaren, durch das Studium qualifizierter Literatur und das persönliche Auseinanderset- zen mit der Vielfalt geistiger Fra- gen erlernt werden müssen. Diese Fähigkeit kann nicht ein Gegen- standskatalog vermitteln; hier ist wie früher der qualifizierte Hoch- schullehrer der aufgerufene „Füh- rer zur Kunst".

Vorerst keine Verschärfung der Bestehensregel

> Eine verständliche Sorge unse- rer Medizinstudenten wird immer wieder an das zentrale Institut her- angetragen: Die Studenten fürch- ten, die Bestehensregel des § 14 der ÄAppO könnte in absehbarer Zeit dahingehend geändert wer- den, daß es zukünftig nicht mehr für den Examenserfolg genügen würde, wenn 50 Prozent aller Fra- gen zutreffend beantwortet werden, sondern jeweils 50 Prozent der in einem bestimmten Fach ausgege- benen Fragen unabhängig vom Ge- samtergebnis richtig beantwortet werden müssen. Der Gedanke, eine solche Regelung einzuführen, könnte auf den ersten Blick viel- leicht bestechen: Geht man einmal von der Tatsache aus, daß in der ärztlichen Vorprüfung 300 Fragen gestellt werden müssen, so genügt nach der derzeitigen Bestehensre- gel die richtige Beantwortung von 150 Fragen.

Demnach wird zur Zeit ein Examen tatsächlich dann als bestanden an- gesehen, wenn ein Student etwa 80 Fragen im Bereich der Physik und Physiologie und 80 Fragen der Fä- cher Chemie und Physiologische Chemie bewältigt. Ein solcher Stu-

892 Heft 13 vom 25. März 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

dent brauchte also — theoretisch gesehen — nicht den Stoff einer einzigen Frage aus dem Bereich der Biologie und der Anatomie zu beherrschen: eine geradezu haar- sträubende Vorstellung.

Die bisherigen Examensergebnisse rechtfertigen allerdings solch eine extreme Befürchtung nicht. Die Auswertungen des zentralen Insti- tuts zeigen auf der anderen Seite auch, daß eine Verwirklichung der eingangs geschilderten Änderung der Bestehensregel eine extrem hohe Mißerfolgsquote zur Folge haben würde. Tatsächlich denkt im Augenblick niemand (soweit von hier erkennbar, auch nicht die hier- für zuständige Bundesregierung) an eine solche Neuregelung. Den Studenten kann daher diese Sorge genommen werden. Ob nach eini- gen Jahren der fundierten Erfah- rungen mit dem derzeitigen System ein wie immer auch geartetes Überdenken der Bestehensregel für erforderlich gehalten werden könnte, muß — wie in anderen Ausbildungsbereichen auch — na- türlich offenbleiben.

Schriftliche Prüfungen — nur Test eines Aspekts der Berufsgrundlage I> Noch immer werden von einigen Hochschullehrern, aber auch von Praktikern, zuweilen scharf formu- lierte Bedenken gegen die schriftli- chen medizinischen Examen über- haupt vorgebracht. Man argumen- tiert, ein angehender Arzt könne nicht mittels schriftlicher Fragen- beantwortung auf seine Eignung für seinen späteren Beruf geprüft werden. Dem muß zugestimmt wer- den, soweit praktische Fähigkeiten, spezifisch-ärztliches ethisches Denken, Intuition beim Umgang mit den Patienten und letztlich ärztli- ches „Fingerspitzengefühl" ange- sprochen sind. Ernsthaft läßt sich aber nicht bestreiten, daß der wer- dende Arzt einen ganz erheblichen Schatz wissenschaftlichen Fakten- wissens benötigt, um dann in sei- nem Beruf bestehen zu können.

Bei den schriftlichen Examen kann es nur um die Beurteilung dieses

zuletzt genannten Bereiches ärztli- cher Kunst gehen. Wohl deshalb hat der Gesetzgeber beim Schluß- examen eigens eine zusätzliche mündliche Prüfung eingeführt. Im übrigen ist es den Universitäten unbenommen, vor der Vergabe er- forderlicher Scheine auf die schrift- lich nicht abprüfbaren Gegenstän- de abzustellen, das heißt spezifi- sche ärztliche Fähigkeiten abzu- prüfen.

Längst haben auch Hochschulleh- rer erkannt, daß aufgrund der im- mens gewachsenen Studentenzah- len das mündliche Prüfungssystem der Vergangenheit, schon wegen der Belastung der Hochschulleh- rer, hinsichtlich der allgemeinen Aussagefähigkeit solcher Prüfun- gen in Frage gestellt werden muß- te.

Der Ausweg bot sich, ähnlich wie in anderen wissenschaftlichen Be- reichen, in Form schriftlicher Prü- fungen an (s. Schölmerich, Prioritä- ten in Forschung und Ausbildung, Ärztliche Praxis, 27. Jahrgang, Nr. 32, Seite 1463, vom 22. April 1975). Es erscheint in diesem Zu- sammenhang nicht uninteressant festzustellen, daß sich gerade im Bereich der praktisch tätigen Ärzteschaft ähnliche Entwicklungen mehr und mehr anbahnen. So schreibt Professor Krebs im Rhein- land-pfälzischen Ärzteblatt (Nr. 10 vom 1. Oktober 1975, Seite 685 [686]):

„Sicherlich kann schriftlich nur ein Teil- aspekt der Grundlage des ärztlichen Berufes getestet werden. Andererseits ist jedoch unbestreitbar, daß dieser Teil, nämlich die gesicherten wissen- schaftlichen Erkenntnisse, zunehmend bedeutungsvoller wird. Die Intuition als alleinige Grundlage des ärztlichen Be- rufes wird nur von denjenigen als Ab- lehnungsgrund der freiwilligen Selbst- kontrolle durch schriftliche Fragenbe- antwortung bemüht werden müssen, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu wenig medizinische Grundkenntnisse haben."

Hier wird in Anlehnung an das neue System universitärer Ausbildung bemerkt, daß wertvolle. Ideen auch

für den Bereich der ärztlichen Fort- bildung durch Übernahme neuer Grundgedanken aus dem Bereich des reformierten Prüfungswesens bereichert werden können.

Ausländer-Mißerfolgsquote läßt keine endgültigen Schlüsse zu

> Die Universitäten in der Bundes- republik Deutschland haben in sehr zahlreichen Staaten wie eh und je einen guten Ruf, so daß relativ viele Ausländer ihr akademisches Wis- sen auf deutschen Hochschulen er- werben. Das erkennbar gewordene deutliche Ansteigen der Mißer- folgsquote bei ausländischen Teil- nehmern der schriftlichen Prüfun- gen für Medizinstudenten (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 52/

1975, Seite 3503 ff.) mag hier zu- nächst gewisse Besorgnisse her- vorrufen. Bevor jedoch zu erwägen wäre, hier Folgerungen irgendwel- cher Art zu ziehen, sollte bedacht werden, daß die Mißerfolgsquote als solche, zumindest aufgrund der bisher seit 1974 absolvierten Ex- amen, noch keine endgültige Aus- sagen zuläßt. Natürlich sind Sprach- barrieren eine erhebliche zusätzli- che Belastung in Staatsexamen gleich welcher Art. Psychische, sowie vielleicht auch finanzielle und individuelle Belastungen treten hinzu.

Auch muß bedacht werden, daß die Vorbildung der in unsere medizini- schen Hochschulen aufgenomme- nen Ausländer stark differieren mag; ferner ist die Zulassungsquo- te jenseits spezifischer Eignung zu beachten. Auf der anderen Seite ist hier nicht bekannt, daß deutschen Studenten im Ausland bei der Ab- legung von Examen aufgrund der für sie dann entstehenden gleichen Probleme Erleichterungen gewährt würden. Unabhängig von solchen Überlegungen verdient jedoch das Problem der ausländischen Stu- denten weiterhin viel Aufmerksam- keit.

Dem Gesetzgeber steht es unter Umständen — sollte sich die Ent- wicklung in bedrohlicher Weise ver-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 13 vom 25. März 1976

893

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Erste Fortsetzung

Praktisch alle Krankenhäuser ge- hören den Gemeinden, der Patient wird dort „kostenlos" stationär be- handelt. Es gibt nur drei kleinere private Krankenhäuser in ganz Schweden, und die sind auch da- bei, einzugehen. Privatabteilungen an öffentlichen Krankenhäusern existieren schon seit den fünfziger Jahren nicht mehr. Die wenigen Patienten, die es sich heute noch leisten können, privat zu liegen, müssen in ein Privatkrankenhaus gehen. Die hohen Pflegekosten werden meist aus eigener Tasche bezahlt. Private Krankenkassen, die so etwas decken könnten, gibt es in Schweden überhaupt nicht, lediglich ausländische Versiche- rungsgesellschaften zahlen.

Krankenpflege

und Krankenkassen vor 1970 Bis 1970 wurde den öffentlich an- gestellten Ärzten ein relativ niedri- ges Grundgehalt gezahlt, das durch Patientenabgaben von der Poliklinik mehr oder weniger kräf- tig verstärkt wurde. Der Patient zahlte meist an den Arzt direkt eine Gebühr entsprechend der staatli- chen Gebührenordnung und konn- te sich dann zwei Drittel des ver- anschlagten Betrages von der Kran- kenkasse wieder erstatten lassen.

Von der Patientenabgabe entrichte- te der Arzt eine unbedeutende Summe für die Benutzung der Fazi- litäten an das Krankenhaus.

Ursprünglich hatte allein der Chef- arzt das Recht, gegen Bezahlung die Poliklinik zu betreiben, dieses Recht wurde dann durchwegs an die angestellten Ärzte delegiert, so daß im allgemeinen alle angestell- ten Ärzte verpflichtet waren, am Krankenhaus poliklinisch tätig zu sein. An den größeren Kliniken konnte man sich jedoch verschie- den aktiv an der Poliklinik beteili- gen. Wer beispielsweise wissen- schaftlich tätig sein wollte oder mehr Freizeit vorzog, konnte diese Tätigkeit und damit natürlich auch das Einkommen reduzieren. Diese Form des leistungsgebundenen Einkommens spornte das Interesse der Ärzte an, für Kontinuität in der Behandlung zu sorgen. Hier achte- te der klinisch behandelnde Arzt darauf, daß der Patient auch ambu- lant zu ihm kam. Bei Abwesenheit wurde für Vertretung gesorgt. Für die staatlich oder kommunal ange- stellten Distriktsärzte funktionierte ein ähnliches leistungsgebundenes System. Die Privatpraktiker konn- ten die Gebühren in einem gewis- sen Rahmen selber bestimmen, je- doch bekam der Patient nur gemäß der staatlichen Gebührenordnung seine begrenzte Rückerstattung.

Der Nachteil dieses Systems war für den Arzt, daß er kein Verhand- lungsrecht über die Gebühren hat- te, sondern der Ärzteverband bei der Gebührenfestsetzung nur kon- sultiert wurde. Die Gebühren la- gen oft jahrelang still und wurden schärfen — frei, geeignete Maßnah-

men zu ergreifen, auch um zu ver- hindern. daß ausländische Studen- ten das Medizinstudium in Deutsch- land künftig meiden.

Bleibt abschließend zu erwäh- nen, daß erstmals das Urteil ei- nes Verwaltungsgerichtes (Verwal- tungsgericht Stuttgart, 17. Juli 1975) das neue System medizini- scher Prüfungen anhand der Frage überprüft hat, ob Studenten gehal- ten sind, ihre Aufgabenlösungen, wie vom zentralen Institut vorgese- hen, nur in die Testbogen und nicht in die Aufgabenhefte einzu- tragen. Das Urteil darf zugleich als eine Bestätigung der ÄAppO von 1970 angesehen werden, weil das Gericht das Prüfungsverfahren als solches in Anbetracht der großen Zahl der Prüflinge als Rechtens an- sieht.

Diese Aussage ist deshalb so gravierend, weil in Kreisen von Hochschullehrern der Medizin zu- weilen Bedenken erhoben werden, ob das neue Prüfungssystem ver- fassungsgemäß ist. Das Gericht bestätigte in dem genannten Urteil auch, daß eine Prüfung — um die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der Prüflinge zu wahren — auch dann zulässig ist, wenn hierzu der Einsatz elektroni- scher Datenverarbeitung erforder- lich wird.

Auf dieser Grundlage hat das Ver- waltungsgericht grundsätzlich das Erfordernis für rechtmäßig erach- tet, die Kandidaten zu verpflichten, ihre Lösungen nur auf den Antwort- belegen einzutragen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. jur. H.-J. Kraemer Direktor des Instituts für medizinische und

pharmazeutische Prüfungsfragen Große Langgasse 8

6500 Mainz

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Das Gesundheitswesen in Schweden,

von innen betrachtet

Dieter Lockner Examen

894 Heft 13 vom 25. März 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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